Entscheidung gefallen 14,60 € Mindestlohn: Was er für Selbstständige bedeutet

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Die Mindestlohnkommission hat am Freitag, dem 27. Juni über die Erhöhung des Mindestlohns entschieden. Er soll bis 2027 auf 14,60 € steigen (aktuell: 12,82 € seit Januar 2025). Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr finanzielle Sicherheit. Für viele Selbstständige und Unternehmer hingegen steigen die Lohnkosten oder es drohen rechtliche Risiken. Allerdings kann er auch Chancen bieten. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Selbstständige blickt besorgt auf einen Bescheid
Durch den neuen Mindestlohn wird das Risiko der Scheinselbstständigkeit noch bedrohlicher.

Ab wann soll der Mindestlohn gelten?

Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2026. Dann beträgt er zunächst 13,90 €. Das hat die Mindestlohnkommission entschieden. Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingerichtet wurde. Sie setzt sich aus Mitgliedern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaftsmitgliedern, einem neutralen Vorsitz und Experten aus der Wissenschaft zusammen.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Laut § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gelten folgende Ausnahmen:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • Auszubildende

  • Pflichtpraktikanten (z. B. im Rahmen von Schule oder Studium)

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsbeginn

  • Ehrenamtlich Tätige

  • Selbstständige und Freiberufler

Diese Ausnahmen bleiben auch bei der Erhöhung des Mindestlohns bestehen. Außerdem schlägt der Deutsche Bauernverband vor, dass Saisonarbeitskräfte nur 80 % des gesetzlichen Mindestlohns erhalten sollen. Als Begründung wird angeführt, dass Saisonarbeitskräfte ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hätten und die steigenden Lohnkosten insbesondere für arbeitsintensive Betriebe im Obst- und Gemüsebau eine erhebliche Belastung darstellen würden.

Höhere Personalkosten durch Minijobber, Werkstudenten und Co.

Die meisten Selbstständigen beschäftigen keine Vollzeitangestellten, wohl aber Minijobber, Werkstudenten oder Teilzeitkräfte. Für diese gelten dieselben Mindestlohnvorgaben wie in großen Unternehmen.

Wesentliche Folgen:

  • Werkstudenten mit 20 Wochenstunden kosten etwa 1.300 € brutto monatlich.
  • Arbeitgeber müssen Lohnnebenkosten und Dokumentationspflichten einhalten.
  • Die Sozialabgaben fallen durch den höheren Bruttolohn absolut höher aus.

Dadurch steigen die Fixkosten auch bei schlank aufgestellten Geschäftsmodellen spürbar.

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Für viele Selbstständige bedeutet der neue Mindestlohn steigende Fixkosten.

Scheinselbstständigkeit: teure Nachzahlungen drohen

Scheinselbstständigkeit ist auch heute schon ein rechtliches Risiko, das mit hohen Nachzahlungen verbunden sein kann. Der neue Mindestlohn verschärft die finanzielle Dimension im Konfliktfall:

  • Wird eine freie Kraft nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft, muss rückwirkend der Mindestlohn gezahlt werden – bei 14,60 € statt 12,82 € summieren sich die Beträge schneller.
  • Sozialabgaben sind ebenfalls nachzuzahlen (ca. 40 % auf Bruttolohn), bei mehrjähriger Beschäftigung auch rückwirkend.
  • Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 500.000 € vor, etwa bei systematischer Missachtung.

Oft genügt ein fehlendes Unternehmerprofil oder mangelnde Entscheidungsfreiheit in der Auftragsausführung, um eine Überprüfung auszulösen.

Neue Argumente bei der Preisgestaltung

Während viele Selbstständige mit steigenden Kosten oder rechtlichen Risiken rechnen müssen, birgt der höhere Mindestlohn auch eine strategische Chance: Er erleichtert die Argumentation für höhere Honorare.

Als gesellschaftlich verankerte Untergrenze für einfache Tätigkeiten wirkt der Mindestlohn zunehmend als Maßstab – auch bei selbstständiger Arbeit. Wer professionelle Dienstleistungen anbietet, kann diese Referenz nutzen, um die eigene Preisstruktur transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

Ein Stundensatz von 14,60 € gilt bald als unterstes Niveau für einfache Tätigkeiten. Professionelle Selbstständige erbringen jedoch komplexe Leistungen, tragen unternehmerisches Risiko und investieren in Infrastruktur, Weiterbildung und Kundengewinnung. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, kalkulieren viele mit Stundensätzen zwischen 80 und 100 €

Davon bleiben nach Abzug von Steuern, Fixkosten (z. B. für Assistenz, Software, Versicherungen) und nicht abrechenbaren Zeiten oft weniger als 30 € Nettoertrag pro Stunde. Solche Rechnungen schaffen Verständnis – besonders bei Neukunden oder Budgetverhandlungen. Der Mindestlohn wirkt dabei als gesellschaftlich akzeptierte Vergleichsgröße.

Fazit: Darauf sollten Selbstständige sich vorbereiten

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns betrifft Selbstständige, die Mitarbeiter anstellen oder mit freien Kräften zusammenarbeiten: Höhere Personalkosten und rechtliche Risiken bei der Zusammenarbeit mit Freelancern sind die Folgen. Andererseits bietet der gestiegene Mindestlohn auch neue Standards in der Honorarverhandlung. Wer frühzeitig reagiert, sichert sich rechtlich ab und stärkt die eigene Preisstrategie.

Wer auch in bewegten Zeiten erfolgreich gründen und am Markt bestehen will, findet alle wichtigen Informationen, relevanten Vorlagen und nützlichen Tools auf Für Gründer.

Auch spannend:

Quellen:

BR24: Mindestlohn: Nur 80 Prozent für Saisonarbeiter?

Deutschlandfunk: Kommission will am Freitag Mindestlohn-Beschluss verkünden

spd.de: AfA in der SPD fordert: Mindestlohn auf 15 Euro ab 2026 – soziale Sicherheit endlich spürbar stärken

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

 

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