- Mit der persönlichen Auswahl an Versicherung sollten Unternehmer in erster Linie die eigene Arbeitskraft absichern.
- In einigen Fällen können Selbstständige weiterhin freiwillig in gesetzliche Versicherungen einzahlen (z.B. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).
- Haben Selbstständige die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung, lohnt es sich Tarife und Leistungen zu vergleichen.
- Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch einige andere Versicherungen, die für Unternehmer wichtig sein könnten: z.B. die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei vollständigem Ausfall der Arbeitskraft.
| Private Krankenversicherung - Versicherung für den Krankheitsfall
Existenzgründer haben die Wahl bei dieser Versicherung für Unternehmer zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Zusätzlich sollten sich Existenzgründer Gedanken machen, ob sie als zusätzliche Versicherung für Unternehmer den Bereich Krankentagegeld und/oder Krankenhaustagegeld absichert.
Tipp: Vergleichen Sie im ersten Schritt das Preis-Leistungs-Verhältnis und besprechen Sie im Anschluss individuell mit dem jeweilig in Frage kommenden Versicherungsanbieter den Leistungskatalog.
| Gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer - freiwillig versichert über Berufsgenossenschaft
Existenzgründer und Unternehmer haben die Möglichkeit eine freiwillige Versicherung für Unternehmer bei der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft abzuschließen, bei der Sie als Unternehmer angemeldet sind.
Alternativ kann sich der Existenzgründer und Unternehmer bei einer privaten Versicherung für Unternehmer gegen die Folgen von Unfallrisiken schützen. Die Versicherung für Existenzgründer bei der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich primär über den Arbeitsunfall bis zur Berufskrankheit.
Die Versicherung für Existenzgründer bei einer privaten Unfallversicherung leistet in der Regel einen Schutz bei privaten und beruflichen Unfällen.
| Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Unternehmer
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung für Existenzgründer, die im Falle einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente zahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der vielen Invaliditätsversicherungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung für Unternehmer, die einspringt, wenn der Selbstständige seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherung für Existenzgründer, die dem Existenzgründer bzw. Unternehmer gegen eine generelle Erwerbsunfähigkeit absichert.
Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, darf der Versicherte nicht mehr als drei Stunden pro Woche in der Lage sein, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie auch über die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
| Arbeitsausfallversicherung: Versicherung gegen spezielle Krankheiten
Die Keyman- oder Arbeitsausfall-Versicherung ist eine Versicherung für Unternehmer, die explizit im Vertrag vereinbarte Krankheiten versichert. Sollte der Unternehmer an einer der im Vertrag vereinbarten Krankheiten leiden, erhält der Unternehmer oder die Gesellschaft einen vorher vereinbarten Betrag (Versicherungssumme). Die Keyman-Versicherung ist eine besondere Variante der Dread Disease Versicherung.
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Unternehmer und Existenzgründer können sich - unter bestimmten Voraussetzungen - freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit versichern. Bei dieser Versicherung für Existenzgründer zahlt man dafür einen monatlich festgelegten Betrag.
Ab einem Versicherungszeitraum von mindestens 12 Monaten, hat der versicherte Existenzgründer beziehungsweise Unternehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Versicherung für Unternehmer ist gerade für Existenzgründer, im Falle eines Scheiterns der Selbstständigkeit, eine gute Form der Absicherung.
| Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
Selbstständige haben die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern, um damit einen Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Schutz für Hinterbliebene im Todesfall aufzubauen.
Der Regelbeitrag zur Rentenversicherung für versicherungspflichtige selbständig Tätige und freiwillig Versicherte beträgt 2024 657,51 Euro monatlich in den alten und 644,49 Euro monatlich in den neuen Bundesländern.
Durch die Versicherung für Existenzgründer in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Selbstständige und Existenzgründer auch die Möglichkeit zur Teilnahme an der Rürup- und Riester-Rente. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zahlreiche private Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen.
Für in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht. Dies gilt auch für einige weitere Berufsgruppen wie selbstständige Lehrer und Erzieher, Hebammen, Lotsen oder bspw. Küstenfischer.
Altersvorsorgemaßnahmen (gesetzlicher und privater Natur) unterliegen dem Pfändungsschutz (in bestimmten Grenzen) sofern die Verträge ausschließlich und unwiderruflich für die Altersvorsorge abgeschlossen werden. Im Insolvenzfall kann auf diese somit nicht von Gläubigern zugegriffen werden.
Achten Sie insbesondere beim Abschluss privater Altersvorsorgemaßnahmen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, damit der Pfändungsschutz gilt. Außerdem dürfen Sie diese Versicherung für Unternehmer nicht als Sicherheiten für Kredite hinterlegen - dies führt zur Aufhebung des Versicherungsschutzes.
Risiko-Lebensversicherung: Versicherung für Unternehmer im Todesfall
Die Risiko-Lebensversicherung ist eine Versicherung für Unternehmer die nur im Todesfall des Unternehmers die Versicherungssumme ausbezahlt. Diese Versicherung für Unternehmer eignet sich in erster Linie um die Hinterbliebenen (Familie und/oder Unternehmensnachfolger) abzusichern.