Versicherung kündigen: kostenlose Vorlage

Sie möchten Ihre Versicherung kündigen? Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie ein Kündigungsschreiben einfach und schnell erstellen. Nur die eigenen Daten im Word-Dokument ergänzen: Fertig!

Außerdem geben wir eine kurze Anleitung, wie man beim Kündigen der Versicherung vorgehen sollte, und erklären, ob eine Kündigung auch per E-Mail möglich ist.

Wie kündige ich meine Versicherung?

Folgende Schritte empfehlen sich, um die Kündigung der Versicherung reibungslos zu gestalten:

  1. Informationen zur Kündigung im Versicherungsvertrag oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) prüfen, insbesondere die Kündigungsfrist: Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch, meist um weiteres Jahr, wenn sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden.
  2. Sicherstellen, dass die vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird.
  3. Schriftliche Kündigung formulieren und klar angeben, dass die Versicherung gekündigt werden soll sowie um welche Versicherung es sich handelt. Am einfachsten funktioniert das mit unserer Kündigungsvorlage zum Download.
  4. Kopie der Kündigung aufbewahren.
  5. Senden des Kündigungsschreibens per Post oder E-Mail an die Versicherungs-Gesellschaft. Empfohlen wird die Zustellung per Post mit Einschreiben mit Rückschein oder über einen Zustelldienst, der eine Bestätigung über den Erhalt ermöglicht. So liegt ein Nachweis vor, dass die Kündigung (rechtzeitig) beim Versicherer angekommen ist.
  6. Beim Versicherer nach einer Kündigungsbestätigung fragen und bei Erhalt sorgfältig prüfen, ob alle Details korrekt sind.
  7. Rückzahlungen prüfen bzw. klären, ob Rückzahlungen erstattet werden.
Vorlage Kündigungsschreiben Versicherung
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  • Versicherungsvertrag einfach & schnell kündigen
  • Nur noch ausfüllen: am PC oder auf Papier

 

Versicherung kündigen Vorlage
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Mit der Vorlage für das Kündigungsschreiben haben Sie bereits das wichtigste Werkzeug in der Hand, um Ihre Versicherung zu beenden.

Aber welche Kündigungsfristen gibt es, erhält man bereits gezahlte Beiträge zurück und von wann bis wann geht eigentlich ein Versicherungsjahr?  Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Versicherung kündigen" zusammengestellt.

Kann man eine Versicherung per E-Mail kündigen?

Ja, Versicherungsnehmer können ihren Vertrag auch per E-Mail kündigen.

Seit dem 01.10.2016 gilt, dass für Kündigungen, Widerrufe oder Änderungserklärungen bei Verträgen mit Verbrauchern jede Textform gilt.

Empfohlen wird, die Kündigung als Brief mit Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Bestreitet der Versicherer, die Kündigung (fristgemäß) erhalten zu haben, kann der Versicherungsnehmer mit dem Rückschein nachweisen, dass der Brief (rechtzeitig) beim Versicherer angekommen ist.

Wer per E-Mail kündigen möchte, sollte dies mit ausreichend Vorlauf tun und um eine Kündigungsbestätigung bitten. Bei Ausbleiben einer Antwort des Versicherers kann so noch eine Kündigung in Briefform gesendet werden.

Verbraucherverträge, die vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurden, bedürfen weiterhin der Schriftform, d.h. sie benötigen eine eigenhändige bzw. eine sogenannte qualifizierte elektronische Unterschrift.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Die Kündigungsfristen bei Versicherungen können je nach Art der Versicherung und Vertragstypus variieren. In der Regel gelten folgende Kündigungsfristen:

  • Kfz-Versicherung: 1 Monat zur Hauptfälligkeit des Vertrages (= Beginn des Versicherungsjahrs)
  • Haftpflichtversicherung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
  • Lebensversicherung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
  • Krankenversicherung:2 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
  • Hausratversicherung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Kann ich vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen?

Ja, es ist möglich, eine Versicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Versicherungsnehmer haben in folgenden Fällen das Recht auf eine außerordentliche (fristlose) Kündigung:

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer die Versicherungsprämie, ohne zugleich die Leistungen zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung des Versicherers über die Beitragserhöhung kündigen.
  • Nach einem Schadensfall: Gilt oftmals für Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. Auch der Versicherer hat in solchen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Versicheurngsnehmer.
  • Verkauf des versicherten Objekts
  • Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung: Nimmt ein PKV-Versicherter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellter auf und liegt mit seinem Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht ggü. seiner privaten Krankenversicherung.

Bei der Sonderkündigung einer Versicherung gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. D. h., spätestens nach einem Monat muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein.

Welche Informationen müssen in einer Versicherungskündigung angeben werden?

Informationen, die in einem Kündigungsschreiben für eine Versicherung enthalten sein sollten, sind:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsnummer oder Vertragsnummer
  • Art der Versicherung (z.B. Kfz-Versicherung)
  • Kündigungsdatum
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers (auch digital)

Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, falls nicht abweichend im Vetrag vereinbart.

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist außerdem die Nennung von Gründen erforderlich.

Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge nach einer Kündigung zurück?

Ob bereits gezahlte Beiträge nach der Versicherungskündigung zurückerstattet werden, hängt von den geltenden Vertragsbedingungen ab. In der Regel gelten folgende Szenarien:

  • Anteilige Rückzahlung: Bei Kündigung vor Ablauf des Versicherungszeitraums besteht oft die Möglichkeit, dass anteilig zu viel gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach der Kündigungerstattet werden. 
  • Keine Rückzahlung bei Jahresverträgen: Bei einigen Versicherungen, insbes. bei Jahresverträgen, besteht oft kein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge. Grund: Die Beiträge werden oft als Prämie für den vereinbarten Versicherungsschutz über den gesamten Versicherungszeitraum angesehen und sind nicht in bestimmte Zeitabschnitte aufgeteilt.
  • Verwaltungskosten und Stornogebühren: Einige Versicherungsunternehmen erheben Verwaltungskosten oder Stornogebühren für eine vorzeitige Vertragskündigung. Diese Kosten können von den zurückzuerstattenden Beiträgen abgezogen werden.
Muss ich bei der Kündigung eine Begründung angeben?

Bei einer ordentlichen (d. h. fristgerechten) Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden. Es genügt, eine schriftliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist an die Versicherungsgesellschaft zu senden.

Eine Begründung ist erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, also fristlos kündigen möchte. Das ist bspw. bei Prämienerhöhungen ohne Leistungsverbesserung oder nach einem Schadenfall möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Die ordentliche Kündigung bezieht sich auf die reguläre Beendigung eines Versicherungsvertrags zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. des Versicherungsjahres.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen in der Regel bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Sie sind im Versicherungsvertrag festgelegt und können je nach Art der Versicherung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren. Eine ordentliche Kündigung kann normalerweise ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Die außerordentliche Kündigung wird auch als fristlose Kündigung oder Sonderkündigung bezeichnet. Sie ermöglicht die Beendigung des Versicherungsvertrags vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. des Versicherungsjahres.

Die außerordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Typische Umstände sind:

  • Eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung der Leistungen
  • Ein Schadenfall
  • Veräußerung der versicherten Sache
  • Geschäftsaufgabe (bei Gewerbeversicherungen)

Die genauen Bedingungen und Fristen können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag unterschiedlich sein und sind im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.

Was ist ein Versicherungsjahr?

Bei vielen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Wird ein Vertrag bspw. zum 01.06 unterschrieben, läuft das erste Versicherungsjahr bis zum 31.12. desselben Jahres. Die folgenden Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.

Es gibt auch Versicherer, bei denen das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Dann beginnt das Versicherungsjahr mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags und dauert 12 Monate. Für das oben genannte Beispiel läuft das Versicherungsjahr dann vom 01.06. bis zum 31.05. des Folgejahres.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil in manchen Tarifen für das erste Versicherungsjahr Höchstgrenzen bei Leistungen vorgesehen sind.