- Kündigungsfristen variieren je nach Versicherungsart, in der Regel zwischen einem und drei Monaten.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen, Schadensfällen oder dem Verkauf des versicherten Objekts.
- Langfristige Verträge wie Lebensversicherung oder BU sind gesetzlich vor einer Kündigung durch den Versicherer geschützt.
- Ein Tarifwechsel kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, um Aufwand zu sparen und bestehende Vorteile zu bewahren.
| Wann kann ich eine Versicherung kündigen?
Wer eine Versicherung kündigen will, muss Fristen einhalten. Die Kündigungsfristen bei Versicherungen können je nach Art der Versicherung und Vertragstypus variieren. In der Regel gelten folgende Kündigungsfristen:
- Kfz-Versicherung: 1 Monat zur Hauptfälligkeit des Vertrages (= Beginn des Versicherungsjahrs)
- Haftpflichtversicherung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
- Lebensversicherung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
- Krankenversicherung: 2 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
- Hausratversicherung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Nicht jeder Versicherungsvertrag ist sinnvoll. Lebensumstände, berufliche, familiäre und finanzielle Gegebenheiten können sich ändern. Finden sich anderswo günstigere Konditionen, kann ein Wechsel vorteilhaft sein. Bei manch einer Versicherung stellt sich über die Zeit heraus, dass sie für die eigenen Bedürfnisse gar komplett überflüssig ist.
Versicherungsnehmer sollten ihr Versicherungsportfolio daher regelmäßig prüfen und überlegen, welche wichtigen Versicherungen sie benötigen. Wer z.B. mit seinem Partner zusammenzieht und ggf. in die Familienplanung einsteigt, für den lohnt sich ein Familientarif. Das gilt besonders bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen. Wer wechseln oder kündigen möchte, sollte allerdings auch Konditionen wie die Vertragslaufzeit im Auge behalten.
Kann ich vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen?
Ja, es ist möglich, eine Versicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Versicherungsnehmer haben in folgenden Fällen das Recht auf eine außerordentliche (fristlose) Kündigung:
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer die Versicherungsprämie, ohne zugleich die Leistungen zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung des Versicherers über die Beitragserhöhung kündigen.
- Nach einem Schadensfall: Gilt oftmals für Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. Auch der Versicherer hat in solchen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Versicherungsnehmer.
- Verkauf des versicherten Objekts
- Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung: Nimmt ein PKV-Versicherter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellter auf und liegt mit seinem Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht ggü. seiner privaten Krankenversicherung.
Bei der Sonderkündigung einer Versicherung gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. D. h., spätestens nach einem Monat muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein.
Ist keine Sonderkündigung möglich, muss unbedingt auf die Mindestvertragslaufzeit und das Versicherungsjahr geachtet werden. Dieses muss nicht gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr sein.
Was ist ein Versicherungsjahr?
Bei vielen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Wird ein Vertrag bspw. zum 01.06 unterschrieben, läuft das erste Versicherungsjahr bis zum 31.12. desselben Jahres. Die folgenden Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.
Es gibt auch Versicherer, bei denen das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Dann beginnt das Versicherungsjahr mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags und dauert 12 Monate. Das Versicherungsjahr läuft dann z.B. vom 01.06. bis zum 31.05. des Folgejahres.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil in manchen Tarifen für das erste Versicherungsjahr Höchstgrenzen bei Leistungen vorgesehen sind.
| Wie kündige ich meine Versicherung?
Folgende Schritte empfehlen sich, um die Kündigung der Versicherung reibungslos zu gestalten:
- Informationen zur Kündigung im Versicherungsvertrag oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) prüfen, insbesondere die Kündigungsfrist: Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch, meist um weiteres Jahr, wenn sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Sicherstellen, dass die vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird.
- Schriftliche Kündigung formulieren und klar angeben, dass die Versicherung gekündigt werden soll sowie um welche Versicherung es sich handelt. Am einfachsten funktioniert das mit unserem Musterbrief Kündigungsvorlage zum Download.
- Kopie der Kündigung aufbewahren.
- Senden des Kündigungsschreibens per Post oder E-Mail an die Versicherungs-Gesellschaft. Empfohlen wird die Zustellung per Post mit Einschreiben mit Rückschein oder über einen Zustelldienst, der eine Bestätigung über den Erhalt ermöglicht. So liegt ein Nachweis vor, dass die Kündigung (rechtzeitig) beim Versicherer angekommen ist.
- Beim Versicherer nach einer Kündigungsbestätigung fragen und bei Erhalt sorgfältig prüfen, ob alle Details korrekt sind.
- Rückzahlungen prüfen bzw. klären, ob Rückzahlungen erstattet werden.
- Kostenlose Word-Vorlage zum Download
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Ist bei der Kündigung eine Begründung notwendig?
Bei einer ordentlichen (d.h. fristgerechten) Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden. Es genügt, eine schriftliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist an die Versicherungsgesellschaft zu senden.
Eine Begründung ist erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, also fristlos kündigen möchte. Das ist bspw. bei Prämienerhöhungen ohne Leistungsverbesserung oder nach einem Schadenfall möglich.
| Welche Informationen muss die Versicherungskündigung enthalten?
Informationen, die in einem Kündigungsschreiben für eine Versicherung enthalten sein sollten, sind:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsnummer oder Vertragsnummer
- Art der Versicherung (z.B. Kfz-Versicherung)
- Kündigungsdatum
- Unterschrift des Versicherungsnehmers (auch digital)
Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, falls nicht abweichend im Vetrag vereinbart.
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist außerdem die Nennung von Gründen erforderlich.
Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei, Ihre Versicherungskündigung erfolgreich umzusetzen.
Kann man eine Versicherung per E-Mail kündigen?
Ja, Versicherungsnehmer können ihren Vertrag auch per E-Mail kündigen.
Seit dem 01.10.2016 gilt, dass für Kündigungen, Widerrufe oder Änderungserklärungen bei Verträgen mit Verbrauchern jede Textform gilt.
Empfohlen wird, die Kündigung als Brief mit Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Bestreitet der Versicherer, die Kündigung (fristgemäß) erhalten zu haben, kann der Versicherungsnehmer mit dem Rückschein nachweisen, dass der Brief (rechtzeitig) beim Versicherer angekommen ist.
Wer per E-Mail kündigen möchte, sollte dies mit ausreichend Vorlauf tun und um eine Kündigungsbestätigung bitten. Bei Ausbleiben einer Antwort des Versicherers kann so noch eine Kündigung in Briefform gesendet werden.
Verbraucherverträge, die vor dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden, bedürfen weiterhin der Schriftform, d.h. sie benötigen eine eigenhändige bzw. eine sogenannte qualifizierte elektronische Unterschrift.
| Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?
Bei Vertragsänderungen (zu Ihren Ungunsten) und nach Schadensfällen haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung Ihrer Versicherung.
In manchen Fällen ist eine Kündigung jedoch nicht erforderlich, beispielsweise wenn nach einem Verkauf der versicherten Sache oder einem Todesfall kein Versicherungsgegenstand mehr besteht.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Das sind die Unterschiede
Die ordentliche Kündigung bezieht sich auf die reguläre Beendigung eines Versicherungsvertrags zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. des Versicherungsjahres.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen in der Regel bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Sie sind im Versicherungsvertrag festgelegt und können je nach Art der Versicherung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren. Eine ordentliche Kündigung kann normalerweise ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Die außerordentliche Kündigung wird auch als fristlose Kündigung oder Sonderkündigung bezeichnet. Sie ermöglicht die Beendigung des Versicherungsvertrags vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. des Versicherungsjahres.
Die außerordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Typische Umstände sind:
- Eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung der Leistungen
- Ein Schadensfall
- Veräußerung der versicherten Sache
- Geschäftsaufgabe (bei Gewerbeversicherungen)
Die genauen Bedingungen und Fristen können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag unterschiedlich sein und sind im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.
| Wann kann die Versicherung den Vertrag kündigen?
Auch Versicherungen können ihren Mitgliedern kündigen. Die Versicherungsgesellschaft kann regulär zum Ende der Laufzeit den Vertrag beenden und muss dies auch nicht begründen. Dies gilt allerdings nur für Sach- und Unfallversicherungen. Dazu zählen die Hausrat-, Kfz- und Haftpflichtversicherung.
Auch nach einem gemeldeten Schadensfall kann der Versicherer innerhalb eines Monats nach der Regulierung ebenfalls kündigen. Dies ist sogar gängige Praxis.
Langfristige Verträge wie Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherungen dürfen nicht einfach gekündigt werden. Diese sind gesetzlich besonders geschützt. Eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft ist hier verboten!
Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet Interessierte zu versichern. Und sie sind auch nicht verpflichtet, ihre Mitglieder zu halten.
Wem die Kündigung droht, sollte versuchen, selbst zu kündigen oder die Kündigung durch die Versicherung in eine Eigenkündigung umzuwandeln. Denn wer einmal von einer Versicherung gekündigt wurde, findet nur schwer einen neuen Versicherer.
| Tarifwechsel: Alternative zur Versicherungs-Kündigung
Eine Versicherungs-Kündigung und eine eventuelle Neuversicherung ist mit einer Menge Aufwand verbunden. Statt sich neu bei einer anderen Versicherungsgesellschaft vorzustellen und zu bewerben, kann ein Tarifwechsel beim alten Versicherer eine attraktive Option sein.
Dabei behalten Sie Ihren bestehenden Vertrag und müssen keine neue Gesundheitsprüfung oder Bonitätsprüfung durchlaufen, was insbesondere bei langjährigen Verträgen von Vorteil ist. Zudem gibt es die Möglichkeit, bestehende Vorteile wie Altersrückstellungen oder Schadensfreiheitsrabatte zu bewahren.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich die Suche nach einem neuen Anbieter sparen und direkt in einem vertrauten System bleiben.