Gewerbehaftpflichtversicherung: Risiken, Arten und Branchen

Man kennt sie aus dem privaten Bereich: die Haftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter gestellt werden und verhindert so oft den privaten finanziellen Ruin.

Im geschäftlichen Bereich ist das genauso. Auch hier kommt es nicht selten vor, dass ein Fehler dazu führt, dass ein Dritter geschädigt wird. Deshalb ist die richtige Gewerbehaftpflichtversicherung essenziell für (fast) alle Unternehmer. Welche betriebliche Haftpflichtversicherung für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Eine Risikoanalyse ist die Ausgangslage, um den eigenen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
  • Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht sind die relevantesten gewerblichen Haftpflichtversicherungen.
  • Eine weitere branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen ist beispielsweise die Produkthaftpflicht.

  | Warum brauche ich eine gewerbliche Haftpflichtversicherung?

Auch wenn Sie bemüht sind, Dienstleistungen für Dritte fehlerfrei und zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen: Fehler können immer passieren. Sei es, weil Sie mit einem Projekt in Verzug geraten, es zu Missverständnissen bei der Aufgabeninterpretation kommt, Sie Eigentum Dritter beschädigten oder unbewusst gegen Urheberrechte verstoßen.

Wenn der Kunde Sie für den finanziellen Schaden verantwortlich macht, ist es wichtig, dass diese Ansprüche nicht gleich existenzgefährdend sind. Eine Haftpflichtversicherung kann Ihnen hier den Rücken freihalten – denn sie übernimmt im Schadenfall die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Alles in allem ist eine Haftpflicht – obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – unverzichtbar, da die Höhe potenzieller Schadensersatzforderungen schnell existenzgefährdende Dimensionen annehmen kann. Ein weiteres Argument für eine Haftpflichtversicherung: Mitunter verlangen Auftraggeber den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vor der Auftragsvergabe.

  | Die passende Haftpflicht: Bedarf ermitteln

So unterschiedlich die betrieblichen Risiken der jeweiligen Branchen sind, so unterschiedlich sind auch die entsprechenden Versicherungslösungen. Um sich als Gründer oder Selbstständiger optimal (in Bezug auf die Risiken, aber auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten) gegen relevante und versicherbare Risiken abzusichern, lohnt es sich, folgende vier Fragen zu beantworten:

  1. Welche betrieblichen Risiken bestehen?
    Starten Sie mit einem kleinen Brainstorming und schreiben Sie alle Risiken auf, gegen die Sie sich schützen können (gegen Planungsfehler können Sie sich bspw. nicht schützen). Im Idealfall resultiert daraus eine Liste mit fünf bis zehn betrieblichen Risiken.
  2. Wie hoch sind die Risiken?
    Im zweiten Schritt geht es um die Eintrittswahrscheinlichkeiten der eben erfassten Risiken. Schreiben Sie jeweils die Prozentzahl der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos neben das entsprechende Risiko.
  3. Wie hoch wäre der Schaden bei Eintreten des Risikos?
    Im dritten Schritt ergänzen Sie die Liste um die jeweils höchstmögliche Schadensumme, die aus dem jeweiligen Risiko resultieren könnte.
  4. Welches sind die zwei bis drei größten Risiken?
    Mit den ersten drei Schritten haben Sie eine Übersicht der Risiken erarbeitet und können entscheiden, welche Risiken Sie absichern und welche Sie bewusst in Kauf nehmen möchten (oder z. B. durch vertragliche Vereinbarungen versuchen zu vermindern). Beschränken Sie sich nun auf die größten Risiken und fordern Sie Angebote von Versicherungen an, um die jeweiligen Kosten für die Absicherung des entsprechenden Risikos in Erfahrung zu bringen. Danach können Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen und sich final entscheiden, welchen Risikoschutz Sie eingehen bzw. welche Gewerbeversicherung Sie abschließen möchten.

Beispiel: Sie programmieren auf Auftragsbasis für Ihre Kunden und haben ein zentrales Risiko identifiziert: Schäden, die aufgrund Ihrer fehlerhaften Programmierung entstehen könnten. Das Risiko der fehlerhaften Programmierung schätzen Sie auf bis zu 5 % – den daraus resultierenden Schaden auf bis zu 250.000 Euro, was für Sie vermutlich die Insolvenz bedeuten würde. Die passende Gewerbehaftpflichtversicherung – in dem Fall die Vermögensschadenshaftpflicht –  würde zwischen 20 und 40 Euro pro Monat kosten. Die Kosten- und Nutzen-Rechnung gestaltet sich in diesem Fall also recht einfach.

Tipp

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Versicherungsbedarf prüfen

  | Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Abhängig von der Branche sind unterschiedliche Gewerbehaftpflichtversicherungen relevant. Bei den meisten Gründern, Freiberuflern und Selbstständigen bietet es sich im ersten Schritt an, die Betriebshaftpflicht- und/oder Berufshaftpflichtversicherungen zu prüfen. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Versicherungen überhaupt?

Betriebs- vs. Berufshaftpflichtversicherung

Oftmals ist es nicht einfach, diese beiden Versicherungen auseinanderzuhalten, da sie beide den Schaden absichern, den Dritte durch Ihre Tätigkeit erleiden. Beide Versicherungen decken sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögens(folge)schäden ab. Erst, wenn man die Berufs- und die Betriebshaftpflicht im Detail betrachtet, wird deutlich, wie sich die beiden voneinander unterscheiden:

  • Bei der Berufshaftpflicht gilt der Versicherungsschutz für einzelne Personen als Berufsträger – kann jedoch auch von Unternehmen abgeschlossen werden. Sie ist in Branchen mit hohem Berufsrisiko sogar gesetzlich vorgeschrieben. Über Personen- und Sachschäden hinaus sichert die Berufshaftpflicht auch echte Vermögensschäden ab, also finanzielle Nachteile Dritter ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden.
  • Die Betriebshaftpflicht schützt den Betrieb im jurstischen Sinne gegen Personen- oder Sachschäden. Obwohl die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können nur wenige Berufsgruppen auf die Betriebshaftpflicht verzichten. Insbesondere Handwerker, Einzelhändler, das produzierende Gewerbe und Unternehmen mit Mitarbeitern im Außendienst sollten eine Betriebshaftpflicht prüfen. Nur Vermögensschäden infolge von vorherigen Personen- oder Sachschäden sind bei der Betriebshaftpflicht mitversichert.

Basis-Haftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung

Die wohl wichtigste gewerbliche Haftpflicht für Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn das Unternehmen sich mit berechtigten Schadensersatzforderungen Dritter konfrontiert sieht. Damit sind Schäden gemeint, denen ein Personen- oder Sachschaden als Ursache vorausgeht. Mitversichert sind dabei Inhaber, Führungspersonal sowie alle übrigen Betriebsangehörigen, insofern der Schaden in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht wurde. Schäden an Mitarbeitern selbst sind durch diese gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt – das übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.

Beispiel: Ein Schadensfall, den die Betriebshaftpflicht übernimmt, könnte wie folgt aussehen: Ein Maler wird beauftragt, die Zimmer eines Wohnhauses zu streichen. Der Auftraggeber erlaubt ihm, im Gebäude zu rauchen. Nach einer Zigarettenpause drückt er seine Zigarette nicht richtig aus und wirft sie in den vorgesehenen Behälter. Er sieht jedoch nicht, dass sich darin auch etwas Papier befindet. Nachdem er seine Arbeit verrichtet hat, geht er nach Hause. Inzwischen hat sich das Papier an der noch glühenden Zigarette entzündet. Da niemand mehr im Haus ist, kann sich das Feuer unbemerkt ausbreiten. Der Großteil des Gebäudes brennt ab. Der Besitzer verlangt, dass der Malerbetrieb, für den der Maler arbeitet, für den enorm hohen Schaden aufkommt. Das übernimmt die Betriebshaftpflicht des Betriebs.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine weitere wichtige gewerbliche Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung, die besonders für auf Auftragsbasis arbeitende Personen interessant ist, also etwa Freelancer. Sie vereint im Prinzip die Schadensarten der Betriebshaftpflicht sowie der Vermögensschadenhaftpflicht, da sie sowohl Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden als auch echte Vermögensschäden abdeckt. Auch hier gilt: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter müssen einen Schaden bei einem Dritten während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht haben. Für manche Branchen ist die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend abzuschließen.

Beispiele:

  • Journalisten fügen durch Falschangaben Personen oder Unternehmen Schaden zu
  • Übersetzer verursachen Schäden durch Fehler in einer Bedienungsanleitung
  • IT-Experten setzen das Sicherheitssystem eines Unternehmens nachlässig auf und es kommt zum Datenklau

Wer muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Zu den Berufsgruppen, die zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet sind, zählen folgende besonders verantwortungsvolle Tätigkeitsfelder:

  • Ärzte, Tierärzte
  • Architekten, Ingenieure
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
Tipp

Der Begriff Berufshaftpflicht wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Es kann also durchaus sein, dass Ihnen eine Berufshaftpflicht angeboten wird, die vom Leistungsumfang her eher einer Vermögensschadenshaftpflicht entspricht. Prüfen Sie vor Abschluss einer Versicherung also immer genau, welche Schadensarten tatsächlich abgedeckt sind.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

In manchen Berufszweigen ist es wahrscheinlicher, dass einem Kunden durch einen Fehler – bspw. eine Falschberatung – ein rein finanzieller Schaden, sprich ein echter Vermögensschaden, entsteht. Dieser wird dadurch definiert, dass er nicht durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht wurde. Für diesen Fall ist eine spezielle gewerbliche Haftpflichtversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, vorgesehen. Allerdings kann auch ein unechter Vermögensschaden auftreten, der ebenfalls mitversichert werden muss.

Beispiele:

  • Echter Vermögensschaden: Sie als Unternehmensberater raten Ihrem Kunden dazu, einen neuen Firmenstandort zu eröffnen; diese Empfehlung fußt jedoch auf komplett falschen Kalkulationen und so entstehen dem Unternehmer immense Verluste.
  • Unechter Vermögensschaden: Ein Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein Kabel und verletzt sich. Es kommt zu einem Vermögensfolgeschaden, bei dem der Kunde Schmerzensgeld, Behandlungskosten und eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall fordert.

  | Branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen

Neben den drei branchenübergreifenden gewerblichen Haftpflichtversicherungen gibt es noch eine Reihe weiterer gewerblicher Versicherungen, die Sie für den Schadensfall absichern. Hier kleine Auswahl an berufsspezifischen gewerblichen Haftpflichtversicherungen:

  • Produkthaftpflicht: Alle Berufsgruppen, die Produkte herstellen und sie vertreiben, sollten ihre Erzeugnisse absichern. Nicht nur Personen, die Waren anfertigen, wie etwa Handwerker oder Fabriken, gehören zur Zielgruppe der Produlthaftpflicht, sondern im weiteren Sinne auch Gastronomen, die Gerichte herstellen.
  • Veranstalterhaftpflicht: Diese gewerbliche Haftpflichtversicherung für Veranstalter greift dann, wenn während einer Veranstaltung Personen- oder Sachschäden entstehen, die der Veranstalter schuldhaft verursacht hat. Beispiel: ein Mitarbeiter ist unachtsam und beschädigt das Instrument eines auftretenden Künstlers.
  • D&O-Versicherung: Diese betriebliche Haftpflichtversicherung stellt eine spezielle Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Sie wird von Unternehmen zur Absicherung Ihrer Geschäftsleitung abgeschlossen und deckt Fehler ab, die bilanzielle Schäden für das Unternehmen zur Folge haben. Beispiel: Ein Manager vergisst, Forderungen des Unternehmens einzuholen und die Frist verjährt. Wenn die Geschäftsleitung dem Unternehmen finanziell schadet, weil sich eine Entscheidung im Nachhinein als unvorteilhaft erweist, dann greift die Versicherung jedoch nicht.
  • Frachtführerhaftpflicht: Hier werden solche Drittschäden versichert, bei denen transportierte fremde Ware beschädigt oder zerstört wird. Diese gewerbliche Haftpflichtversicherung richtet sich insbesondere an die Logistikbranche.
  • LKW-Haftpflicht: Mit dieser Versicherung können gewerblich genutzte LKWs und Lieferwagen abgesichert werden, wobei drei Bestandteile individuell zubuchbar sind – Absicherung des Fahrzeugs, Teil- und Vollkasko sowie Absicherung des Fahrers. 

Beispiele für die Gewerbehaftpflichtversicherung

Welche Risiken sollte man nun für die einzelnen Branchen besonders im Auge haben? Eine vollumfängliche Antwort darauf zu geben, ist aufgrund der großen Anzahl an unterschiedlichen Branchen und Berufsbildern nicht möglich – daher schauen wir uns nun fünf Branchen und deren Risiken einmal im Detail an.

Branche Beispiele
Branchenübergreifend
  • Sachschaden: Wasserschaden im Warenlager; Kurzschluss an der IT; aus dem Büro gestohlenes Equipment
  • Personenschaden: Sie platzieren bei einem Kundentermin ein Kabel ungeschickt, Ihr Gesprächspartner stolpert darüber und verletzt sich durch Ihr Verschulden
  • Vermögensschaden: Versehentliche Verletzung von Urheber- oder Markenrechten
  • Cyber-Risiken: Datenverlust; Diebstahl von Kundendaten

Onlineshop

  • Personen- und Sachschaden: Ein Produkt löst eine allergische Reaktion bei einem Kunden aus; ein technisches Gerät verursacht beim Kunden einen Kurzschluss und löst ein Feuer aus
  • Vermögensschaden: Weil einige Ihrer Mitarbeiter krank sind, kommt es zu Verzögerungen im Versand Ihrer im Onlineshop angebotenen Waren. Ihre Kunden erleiden einen finanziellen Schaden und möchten diesen von Ihnen ersetzt haben; Verletzung von Persönlichkeits- oder Markenrechten
  • Cyber-Risiken: Durch einen Hacker-Angriff wird Ihr Shop lahmgelegt
Marketing
  • Vermögensschaden: Eine Deadline kann nicht eingehalten werden; Fehler in Marketing- oder Werbekampagnen; Missverständnisse bei der Aufgabenstellung
Consulting
  • Vermögensschäden: Ihnen unterläuft ein Beratungsfehler; es wurden Fehlentscheidungen getroffen; versehentliche Verletzung von Geheimhaltungspflichten
IT
  • Vermögensschäden: Ihnen unterläuft ein Programmierungsfehler; Sie installieren eine falsche Software
Tipp

Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie mit Ihrem privatem Vermögen haften. Auch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann eine sinnvolle Absicherung sein.

Gewerblicher Rechtsschutz

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    Wählen Sie Ihre Branche aus und geben Sie Ihren Netto-Jahresumsatz an. Wenn Ihr Unternehmen weniger als 12 Monate besteht, können Sie sich über einen Gründerrabatt von 15 % freuen.
  2. Wählen Sie den gewünschten Umfang Ihrer Versicherung aus
    Hier können Sie sich entscheiden – möchten Sie Ihre Haftpflicht gleich mit einem Schutz gegen Personen- und Sachschäden kombinieren? Und welche Deckungssumme wünschen Sie? Wichtig: Die Betriebshaftpflicht, Sachinhalts- und Cyber-Versicherung sind nicht automatisch in der Haftpflichtversicherung inklusive, sondern bei vielen Versicherungen optional. 
  3. Fertig!
    Ihr Tarif wird unverbindlich berechnet und gleich angezeigt. Sagt Ihnen unser Angebot zu? Dann können Sie gleich online abschließen und erhalten Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie möchten, noch heute.

  | Unser Fazit

Gegen welche betrieblichen Risiken Sie sich schützen möchten, können Sie anhand einer kleinen Analyse vergleichsweise schnell in Erfahrung bringen. Ist dieser Schritt getan, sollten Sie für die wichtigsten Risiken Versicherungsangebote für die entsprechende Gewerbehaftpflicht einholen, um dann Kosten und Leistungen vergleichen zu können. Profitieren Sie von unserem Angebot und fordern Sie nachfolgend ein unverbindliches Angebot an.

 

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.