Gewerbehaftpflichtversicherung: Risiken, Arten und Branchen

Man kennt sie aus dem privaten Bereich: die Haftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter gestellt werden und verhindert so oft den privaten finanziellen Ruin. Im geschäftlichen Bereich ist das genauso. Auch hier kommt es nicht selten vor, dass ein Fehler dazu führt, dass ein Dritter geschädigt wird.

Deshalb ist die richtige Gewerbehaftpflichtversicherung essenziell für (fast) alle Unternehmer. Welche betriebliche Haftpflichtversicherung für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Eine Risikoanalyse ist die Ausgangslage, um den eigenen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
  • Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht sind die relevantesten gewerblichen Haftpflichtversicherungen.
  • Eine weitere branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen ist beispielsweise die Produkthaftpflicht.

  | Warum eine gewerbliche Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Auch wenn Sie bemüht sind, Dienstleistungen für Dritte fehlerfrei und zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen: Fehler können immer passieren. Eine Haftpflichtversicherung kann Ihnen hier den Rücken freihalten – denn sie übernimmt im Schadenfall die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Gewerbehaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie erweist sich jedoch als unverzichtbar: Die Höhe potenzieller Schadensersatzforderungen kann schnell existenzgefährdende Dimensionen annehmen. Ein weiteres Argument für eine Haftpflichtversicherung: Mitunter verlangen Auftraggeber den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vor der Auftragsvergabe.

Beispiel: Sie programmieren auf Auftragsbasis für Ihre Kunden und haben ein zentrales Risiko identifiziert: Schäden, die aufgrund Ihrer fehlerhaften Programmierung entstehen könnten. Das Risiko der fehlerhaften Programmierung schätzen Sie auf bis zu 5 %. Den daraus resultierenden Schaden auf bis zu 250.000 Euro. Dies könnte für Sie womöglich die Insolvenz bedeuten.

Die passende Gewerbehaftpflichtversicherung – in dem Fall die Vermögensschadenshaftpflicht –  würde zwischen 20 und 40 Euro pro Monat kosten. Die Kosten-Nutzen-Rechnung gestaltet sich in diesem Fall recht einfach.

Beispiele für die Gewerbehaftpflichtversicherung

Welche Risiken sollte man für die einzelnen Branchen besonders im Auge haben?

Eine vollumfängliche Antwort darauf zu geben, ist aufgrund der großen Anzahl an unterschiedlichen Branchen und Berufsbildern nicht möglich – daher schauen wir uns nun fünf Branchen und deren Risiken einmal im Detail an.

Branche Beispiele
branchenübergreifend
  • Sachschaden: Wasserschaden im Warenlager; Kurzschluss an der IT; aus dem Büro gestohlenes Equipment
  • Personenschaden: Sie platzieren bei einem Kundentermin ein Kabel ungeschickt, Ihr Gesprächspartner stolpert darüber und verletzt sich durch Ihr Verschulden
  • Vermögensschaden: Versehentliche Verletzung von Urheber- oder Markenrechten
  • Cyber-Risiken: Datenverlust; Diebstahl von Kundendaten

Onlineshop

  • Personen- und Sachschaden: Ein Produkt löst eine allergische Reaktion bei einem Kunden aus; ein technisches Gerät verursacht beim Kunden einen Kurzschluss und löst ein Feuer aus
  • Vermögensschaden: Weil einige Ihrer Mitarbeiter krank sind, kommt es zu Verzögerungen im Versand Ihrer im Onlineshop angebotenen Waren. Ihre Kunden erleiden einen finanziellen Schaden und möchten diesen von Ihnen ersetzt haben; Verletzung von Persönlichkeits- oder Markenrechten
  • Cyber-Risiken: Durch einen Hacker-Angriff wird Ihr Shop lahmgelegt
Marketing
  • Vermögensschaden: Eine Deadline kann nicht eingehalten werden; Fehler in Marketing- oder Werbekampagnen; Missverständnisse bei der Aufgabenstellung
Consulting
  • Vermögensschäden: Ihnen unterläuft ein Beratungsfehler; es wurden Fehlentscheidungen getroffen; versehentliche Verletzung von Geheimhaltungspflichten
IT
  • Vermögensschäden: Ihnen unterläuft ein Programmierungsfehler; Sie installieren eine falsche Software

  | Welche Schäden sichert die Gewerbehaftpflichtversicherung ab?

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung versichert 

  • Sachschäden: Werden Gegenstände, Kraftfahrzeuge oder ganze Gebäude Dritter im Zuge Ihrer Geschäftstätigkeit beschädigt oder zerstört, greift die Haftpflicht. Sie deckt Reparatur- und Ersatzkosten.
  • Personenschäden: Verletzen sich Dritte innerhalb der geschäftlichen Räumlichkeiten, kommt die Haftpflicht für Kosten wie Krankenhausaufenthalte und Folgebehandlungen auf.
  • aus den Schäden resultierende Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden von Sach- und Personenschäden werden auch als unechte Vermögensschäden bezeichnet. Einnahmen, welche aufgrund dieser Schäden ausbleiben, bedeuten finanzielle Nachteile. Diese erstattet die Haftpflichtversicherung.

Der passive Rechtsschutz ist ebenfalls Bestandteil der Gewerbehaftpflicht: Sollten Dritte unbegründete Ansprüche an Sie und Ihr Unternehmen stellen, kommt der Versicherer für die Kosten auf. Er trägt die Kosten für die Abwehr dieses Anspruchs. Das beinhaltet auch Anwalts- und Prozesskosten.

Tipp

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zum Rechtsschutz durch die Gewerbehaftpflichtversicherung sein.

Sie sorgt für einen aktiven Rechtsschutz: Diese Versicherung schützt bei hohen Kosten eines Rechtsstreits, bei denen Sie als Kläger auftreten.

Gewerblicher Rechtsschutz

Die folgenden Schäden sind bei der Gewerbehaftpflichtversicherung nicht abgesichert:

  • echte Vermögenswerte: Vermögensschäden, die nicht in Folge von Personen- oder Sachschäden verursacht wurden, werden durch die Haftpflicht nicht erstattet. Ursachen können Täuschungen oder fehlerhafte Beratungen sein, die zu einer Fehlinvestition verleitet haben.
  • Erfüllungsansprüche: Die Haftpflichtversicherung haftet nicht, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche entstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das versicherte Unternehmen seine Aufträge nicht ordnungsgemäß erfüllt. 
  • Eigenschäden: Werden Schäden durch Mitarbeiter des Unternehmens oder den Versicherungsnehmer selbst verursacht, haftet die Gewerbehaftpflichtversicherung nicht. Unter Umständen lässt sich diese Ursache gegen einen Aufpreis in den Deckungsumfang mit aufnehmen.
  • Vorsatz: Wird der Schaden absichtlich herbeigeführt, kommt die gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht für die entstandenen Kosten auf.

  | Kosten der Gewerbehaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine gewerbliche Haftpflichtversicherung lassen sich nicht pauschal benennen. Bei verschiedenen Anbietern findet man eine Preisspanne von knapp 100 Euro bis über 1000 Euro. Diese große Varianz liegt an den folgenden Faktoren, aus denen sich die Kosten zusammensetzen:

  • Art der Branche
  • Größe des Unternehmens
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe des Jahresumsatzes
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckungsumfang 
  • Vertragslaufzeit

Ein kleines Unternehmen in einer vergleichsweise risikoarmen Branche mit wenigen Mitarbeitern und einem Basis-Deckungsumfang zahlt somit deutlich weniger als ein mittelständisches erfolgreiches Unternehmen mit zahlreichen Zusatzbausteine innerhalb der Versicherung.

Eine Bedarfsanalyse, wie sie im Folgekapitel erläutert wird, hilft bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes.  

Kostenfreier Versicherungscheck

  | Die passende Haftpflicht: Bedarfsanalyse

So unterschiedlich die betrieblichen Risiken der jeweiligen Branchen sind, so unterschiedlich sind auch die entsprechenden Versicherungslösungen. Um sich als Gründer oder Selbstständiger optimal abzusichern, sollten Sie einige Aspekte berücksichtigen. Es geht dabei um die Risiken, aber auch um die Kosten.

Ziel ist es, sich gegen relevante und versicherbare Risiken zu schützen. Dazu lohnt es sich, folgende vier Fragen zu beantworten:

  1. Welche betrieblichen Risiken bestehen?
    Schreiben Sie alle Risiken auf, gegen die Sie sich schützen können. Im Idealfall resultiert daraus eine Liste mit fünf bis zehn betrieblichen Risiken.
  2. Wie hoch sind die Risiken?
    Im zweiten Schritt geht es um die Eintrittswahrscheinlichkeiten der eben erfassten Risiken. Schreiben Sie jeweils die Prozentzahl der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos neben das entsprechende Risiko.
  3. Wie hoch wäre der Schaden bei Eintreten des Risikos?
    Im dritten Schritt ergänzen Sie die Liste um die jeweils höchstmögliche Schadensumme, die aus dem jeweiligen Risiko resultieren könnte.
  4. Welches sind die zwei bis drei größten Risiken? Mit den ersten drei Schritten haben Sie eine Übersicht der Risiken erarbeitet. Sie können nun entscheiden, welche Risiken Sie absichern und welche Sie bewusst in Kauf nehmen möchten. Alternativ könnten Sie versuchen, Risiken durch vertragliche Vereinbarungen zu vermindern. Beschränken Sie sich dann auf die größten Risiken.

Fordern Sie Angebote von Versicherungen an, um die Kosten für die Absicherung des entsprechenden Risikos zu erfahren. Danach erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse.

Schließlich können Sie sich entscheiden, welchen Risikoschutz Sie eingehen möchten. Sie wählen aus, welche Gewerbeversicherung Sie abschließen möchten.

Tipp

Welche gewerbliche Haftpflichtversicherung ist für Ihr Unternehmen sinnvoll? Machen Sie eine kostenlose und unverbindliche Bedarfsanalyse!

Versicherungsbedarf prüfen

  | Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Abhängig von der Branche sind unterschiedliche Gewerbehaftpflichtversicherungen relevant. Für die meisten Gründer, Freiberufler und Selbstständigen ist es sinnvoll, zuerst die Betriebshaftpflichtversicherung zu überprüfen. Das Gleiche gilt für die Berufshaftpflichtversicherung. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Versicherungen überhaupt?

Betriebs- vs. Berufshaftpflichtversicherung

Es ist oft nicht einfach, diese beiden Versicherungen auseinanderzuhalten. Sie sichern beide den Schaden ab, den Dritte durch Ihre Tätigkeit erleiden. Beide Versicherungen decken sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögens(folge)schäden ab.

Erst, wenn man die Berufs- und die Betriebshaftpflicht im Detail betrachtet, wird deutlich, wie sich die beiden voneinander unterscheiden:

  • Bei der Berufshaftpflicht gilt der Versicherungsschutz für einzelne Personen als Berufsträger – kann jedoch auch von Unternehmen abgeschlossen werden. Sie ist in Branchen mit hohem Berufsrisiko sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufshaftpflicht deckt über Personen- und Sachschäden hinaus auch echte Vermögensschäden ab. Echte Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile Dritter. Dabei geht es um Schäden, die ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden entstehen.
  • Die Betriebshaftpflicht schützt den Betrieb im juristischen Sinne gegen Personen- oder Sachschäden. Obwohl die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können nur wenige Berufsgruppen auf die Betriebshaftpflicht verzichten. Insbesondere Handwerker, Einzelhändler, das produzierende Gewerbe und Unternehmen mit Mitarbeitern im Außendienst sollten eine Betriebshaftpflicht prüfen. Nur Vermögensschäden infolge von vorherigen Personen- oder Sachschäden sind bei der Betriebshaftpflicht mitversichert.

Basis-Haftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung

Die wohl wichtigste gewerbliche Haftpflicht für Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn das Unternehmen sich mit berechtigten Schadensersatzforderungen Dritter konfrontiert sieht. Damit sind Schäden gemeint, denen ein Personen- oder Sachschaden als Ursache vorausgeht.

Mitversichert sind dabei Inhaber, Führungspersonal sowie alle übrigen Betriebsangehörigen, insofern der Schaden in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht wurde. Schäden an Mitarbeitern selbst sind durch diese gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt – das übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.

Beispiel: Die nachlässig ausgedrückte Zigarette eines Malers sorgt für einen Hausbrand bei einem Auftraggeber. Dieser verlangt von dem Betrieb, bei dem der Maler angestellt ist, für den Schaden aufzukommen. Das übernimmt dann die Betriebshaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine weitere wichtige gewerbliche Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist besonders für auf Auftragsbasis arbeitende Personen interessant. Dazu zählen zum Beispiel Freelancer. Im Prinzip vereint sie die Schadensarten der Betriebshaftpflicht sowie der Vermögensschadenhaftpflicht. Sie deckt sowohl Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden als auch echte Vermögensschäden ab.

Auch hier gilt: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter müssen einen Schaden bei einem Dritten während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht haben. Für manche Branchen ist die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend abzuschließen.

Beispiele:
Journalisten fügen durch Falschangaben Personen oder Unternehmen Schaden zu
Übersetzer verursachen Schäden durch Fehler in einer Bedienungsanleitung
IT-Experten setzen das Sicherheitssystem eines Unternehmens nachlässig auf und es kommt zum Datenklau

Wer muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Zu den Berufsgruppen, die zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet sind, zählen folgende besonders verantwortungsvolle Tätigkeitsfelder:

  • Ärzte, Tierärzte
  • Architekten, Ingenieure
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
Tipp

Der Begriff Berufshaftpflicht wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Es kann also durchaus sein, dass Ihnen eine Berufshaftpflicht angeboten wird, die vom Leistungsumfang her eher einer Vermögensschadenshaftpflicht entspricht. Prüfen Sie vor Abschluss einer Versicherung also immer genau, welche Schadensarten tatsächlich abgedeckt sind.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

In manchen Berufszweigen ist ein Fehler wahrscheinlicher. Ein Beispiel hierfür ist eine Falschberatung. Ein solcher Fehler kann einem Kunden einen rein finanziellen Schaden zufügen. Dies bedeutet einen echten Vermögensschaden. Dieser wird dadurch definiert, dass er nicht durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht wurde.

Für diesen Fall ist eine spezielle gewerbliche Haftpflichtversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, vorgesehen. Allerdings kann auch ein unechter Vermögensschaden auftreten, der ebenfalls mitversichert werden muss.

Beispiele:

  • Echter Vermögensschaden: Sie sind als Unternehmensberater tätig und raten Ihrem Kunden, einen neuen Firmenstandort zu eröffnen. Diese Empfehlung basiert jedoch auf völlig falschen Kalkulationen. Als Folge entstehen dem Unternehmer immense Verluste.
  • Unechter Vermögensschaden: Ein Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein Kabel und verletzt sich. Es kommt zu einem Vermögensfolgeschaden, bei dem der Kunde Schmerzensgeld, Behandlungskosten und eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall fordert.

  | Branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen

Neben den drei branchenübergreifen gewerblichen Haftpflichtversicherungen gibt es noch weitere gewerbliche Versicherungen. Diese sichern Sie für den Schadensfall ab.

Hier eine kleine Auswahl an berufsspezifischen gewerblichen Haftpflichtversicherungen:

  • Produkthaftpflicht: Alle Berufsgruppen, die Produkte herstellen und sie vertreiben, sollten ihre Erzeugnisse absichern. Nicht nur Handwerker oder Fabriken, die Waren anfertigen, gehören zur Zielgruppe der Produkthaftpflicht. Auch Gastronomen, die Gerichte herstellen, sind im weiteren Sinne Teil dieser Zielgruppe.
  • Veranstalterhaftpflicht: Diese gewerbliche Haftpflichtversicherung richtet sich an Veranstalter. Sie greift, wenn während einer Veranstaltung Personen- oder Sachschäden entstehen. Die Versicherung kommt zum Einsatz, wenn der Veranstalter diese Schäden schuldhaft verursacht hat.
  • D&O-Versicherung: Diese betriebliche Haftpflichtversicherung stellt eine spezielle Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Sie wird von Unternehmen abgeschlossen, zur Absicherung ihrer Geschäftsleitung. Sie deckt durch diese verursachte Fehler ab. Diese Fehler können bilanzielle Schäden für das Unternehmen zur Folge haben.
  • Frachtführerhaftpflicht: Hier werden solche Drittschäden versichert, bei denen transportierte fremde Ware beschädigt oder zerstört wird. Diese gewerbliche Haftpflichtversicherung richtet sich vornehmlich an die Logistikbranche.
  • LKW-Haftpflicht: Diese Versicherung deckt gewerblich genutzte LKWs und Lieferwagen ab. Sie bietet drei individuell zubuchbare Bestandteile. Diese umfassen die Absicherung des Fahrzeugs, Teil- und Vollkasko. Zusätzlich ist die Absicherung des Fahrers möglich.

  | Unser Fazit

Gegen welche betrieblichen Risiken Sie sich schützen möchten, können Sie anhand einer kleinen Analyse vergleichsweise schnell in Erfahrung bringen.

Ist dieser Schritt getan, sollten Sie Versicherungsangebote einholen. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigsten Risiken für die entsprechende Gewerbehaftpflicht.

Danach können Sie Kosten und Leistungen vergleichen. Berücksichtigen Sie die branchenübergreifenden sowie branchenspezifischen Haftpflichtversicherungen.

Profitieren Sie von unserem Angebot und fordern Sie nachfolgend ein unverbindliches Angebot an.

 

Versicherungsbedarf checken
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.