Grundfähigkeitsversicherung: Sinnvolle Alternative zur BU?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), wenn der Versicherte die Fähigkeit verliert, arbeiten zu gehen. Worin bestehen aber die Unterschiede, und wann lohnt sich welche Versicherung?

Wir zeigen im Detail, was jeweils versichert sind, für wen sich der Abschluss lohnt und was bei der Tarifwahl zu beachten ist.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine gute Option, wenn eine BU durch Vorerkrankungen nicht möglich ist.
  • Junge gesunde Personen mit risikoarmen Berufen zahlen ab 25 € pro Monat.
  • Die monatliche Rente der Grundfähigkeitsversicherung sollte 75 % vom aktuellen Nettoeinkommen betragen.
  • Die Auswahl des passenden Tarifs ist nicht einfach. Ein Beratungsgespräch ist daher sinnvoll.

  | Was ist die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn eine grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeit verloren geht. Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann eine Versorgungslücke vermieden werden.

Zu den versicherten Alltags-Fähigkeiten gehören:

  • Sehen: Fähigkeit, Gegenstände auf eine bestimmte Entfernung zu erkennen
  • Sprechen: Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken
  • Hören: Fähigkeit, Sprache und Geräusche wahrzunehmen
  • Greifen: Nutzung der Hände für alltägliche Tätigkeiten
  • Gehen und Stehen: Fortbewegung und aufrechtes Stehen ohne Hilfsmittel
  • Knien und Bücken: Beweglichkeit für Tätigkeiten wie Anziehen oder Arbeiten in Bodennähe
  • Treppensteigen: Fähigkeit, Stufen selbstständig zu bewältigen
  • Arme heben: Nutzung der Arme für Tätigkeiten wie Tragen, Anziehen oder Arbeiten über Kopf
  • Schreiben: z.B. Bedienung einer Tastatur, Fingerfertigkeit
  • Gleichgewichtssinn: Fähigkeit der Orientierung im Raum

Diese Fähigkeiten sind versichert, weil ihr Verlust starke Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben hat. Kann eine der versicherten Grundfähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden, zahlt die Versicherung einen vorher festgelegten monatlichen Betrag.

Der tatsächlich ausgeübte Beruf spielt bei der Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle. Entscheidend ist allein der Verlust einer definierten Fähigkeit – unabhängig davon, ob eine berufliche Tätigkeit noch möglich ist.

Die Versicherungsleistung kann flexibel genutzt werden, zum Beispiel für Lebenshaltungskosten, Umbauten oder medizinische Hilfe. 

Kognitive oder psychische Krankheiten sind in der Regel nicht versichert. Einige Tarife bieten daher passende Zusatzbausteine. Ein genauer Anbieter-Vergleich lohnt sich.

Sie sind gesund, arbeiten vorrangig nicht körperlich und üben auch keine risikoreichen Hobbies aus? Dann lohnt sich ein Blick auf das Angebot der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wann sie zahlt und welche Kombination sinnvoll ist, erfahren Sie auf der Seite BU-Beispiel.

Menschen mit vorwiegend sitzender Tätigkeit erkranken statistisch häufiger an einem Burnout. Ein Burnout und psychische Erkrankungen werden von der Grundfähigkeitsversicherung allerdings oft nicht abgedeckt. In diesem Fall ist eine BU die bessere Wahl. Lassen Sie sich beraten! 

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  | Warum und für wen ist die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Wer keine Grundfähigkeitsversicherung hat, steht im Notfall oft vor finanziellen Problemen. Einkommen kann wegbrechen, während Kosten für den Alltag, medizinische Behandlungen oder notwendige Umbauten anfallen. Die Einkommenseinbußen mit finanziellen Rücklagen auszugleichen, ist auf Dauer nicht sinnvoll und oft auch keine Option.

Erfolgt keine Genesung, steht bei Selbstständigen außerdem der Verlust der Selbstständigkeit im Raum. Es entsteht eine Versorgungslücke. Denn Selbstständige haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie greift bei gesetzlich Versicherten, wenn nur noch wenige Stunden am Tag gearbeitet werden kann. Die Erwerbsminderungsrente ist allerdings sehr niedrig.

Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, kann sich ebenfalls mit einer Grundfähigkeitsversicherung finanziell absichern. Eine BU ist oft durch vorhandene Vorerkrankungen oder risikoreiche Berufe ausgeschlossen. In diesem Fall kann eine Grundfähigkeitsversicherung Abhilfe schaffen und die Versorgungslücke schließen. Vorerkrankungen spielen bei dieser Versicherung keine Rolle.

Die Grundfähigkeitsversicherung eignet sich besonders für Personen mit körperlich anspruchsvollen Berufen. Dazu zählen Handwerker, Pflegekräfte und Berufstätige mit viel oder überwiegend manueller Tätigkeit. Auch für Menschen mit riskanten Hobbys kann sie sinnvoll sein.

  | Welche Schadensfälle sind in der Grundfähigkeitsversicherung abgesichert?

Wir haben einige Praxis-Beispiele zusammengestellt, die zeigen, in welchen Fällen die Grundfähigkeitsversicherung greift:

Handwerker mit schweren Gelenkproblemen

Befund: Markus, 42, ist selbstständiger Tischler. Durch Arthrose verliert er die Fähigkeit, Werkzeuge sicher zu greifen und schwere Gegenstände zu halten. Sein Arzt bestätigt, dass er keine präzisen Handgriffe mehr ausführen kann.

Warum greift die Versicherung? Greifen ist eine der versicherten Grundfähigkeiten. Ein Gutachten bestätigt, dass Markus seine Hände nicht mehr richtig einsetzen kann und dauerhaft eingeschränkt ist. Auch wenn Markus noch andere Tätigkeiten ausführen könnte (z. B. Beratung), zahlt die GFV, weil das Greifen eingeschränkt ist.

Leistung: Seine Grundfähigkeitsversicherung zahlt ihm 2.500 Euro monatlich – so lange, bis er eine Umschulung abgeschlossen hat oder die Einschränkung behoben ist.

Fotografin mit Sehverlust

Befund: Carina, 38, ist selbstständige Hochzeitsfotografin. Nach einer schweren Netzhauterkrankung verschlechtert sich ihr Sehvermögen auf beiden Augen unter die versicherte Grenze von 5 %. Sie kann dadurch keine qualitativ hochwertigen Bilder mehr aufnehmen.

Warum greift die Versicherung? Das Sehen gehört zu den Grundfähigkeiten. Da Carina die festgelegte Sehgrenze unterschreitet, gilt der Leistungsfall als eingetreten. Sie könnte zwar mit Hilfsmitteln noch die Bildbearbeitung übernehmen, aber die GFV zahlt allein wegen des Sehverlusts.

Leistung: Die Versicherung zahlt ihr 2.000 Euro monatlich bis zum Vertragsende mit 67 Jahren. Da sich ihre Sehkraft nicht wiederherstellen lässt, bleibt die Zahlung bis zum regulären Renteneintritt bestehen.

IT-Berater mit Lähmungserscheinungen

Befund: Thomas, 50, ist IT-Experte und betreibt eine eigene Unternehmensberatung. Nach einem Bandscheibenvorfall kann er nicht mehr schmerzfrei stehen oder Treppen steigen. Auch längeres Sitzen wird zur Belastung.

Warum greift die Versicherung? Stehen und Treppensteigen sind versicherte Grundfähigkeiten. Da Thomas nach ärztlichem Nachweis dauerhaft auf Gehhilfen angewiesen ist, bestätigt die Versicherung den Leistungsfall. Er könnte weiter als Berater tätig sein, aber die GFV zahlt, weil er zwei versicherte Grundfähigkeiten dauerhaft verloren hat.

Leistung: Seine Versicherung zahlt ihm 3.000 Euro monatlich. Die Zahlung läuft, solange die Einschränkung besteht, maximal aber bis zu seinem Renteneintritt.

  | Welche Leistungen bietet die Grundfähigkeitsversicherung?

Im Fall einer Grundfähigkeitsminderung wird ein vorher festgelegter Prozentsatz des ursprünglichen Einkommens ausbezahlt.

In der Regel leistet die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rentenzahlung – meist bis zum Eintritt in die reguläre Rente. So entsteht keine Versorgungslücke. Die Zahlungen aus der Grundfähigkeitsversicherung dienen der Einkommenssicherung. 

In manchen Tarifen gibt es auch die Option, eine einmalige Kapitalzahlung zu erhalten, die sich nach dem Grad der Einschränkung richtet. Diese kann sinnvoll sein, wenn die betroffene Person das Kapital sofort z. B. für Umbauten in der Wohnung oder Anschaffung von Hilfsmitteln benötigt.

Einige Tarife kombinieren auch beide Varianten. Betroffene bekommen im Fall eines Grundfähigkeiten-Verlusts eine monatliche Rente und eine einmalige Zahlung.

Wie wird der Leistungsfall festgestellt?

Damit die Grundfähigkeitsversicherung eine Rente auszahlt, muss der vollständige Verlust mindestens einer versicherten Fähigkeit ärztlich nachgewiesen werden. Versicherer verlangen in der Regel:

  • Ein ärztliches Attest mit genauer Diagnose und Beschreibung der Einschränkung
  • Einen standardisierten Test zur Überprüfung der betroffenen Fähigkeit
  • Zusätzliche Gutachten, falls der Versicherer weitere Nachweise benötigt

Die Versicherer listen in ihrem Fähigkeitenkatalog klare Kriterien, wann eine Fähigkeit als verloren gilt:

  • Sehen: Die Sehkraft sinkt unter eine festgelegte Grenze, etwa 5 % auf beiden Augen
  • Greifen: Ein einfacher Gegenstand kann nicht mehr sicher gehalten werden
  • Gehen: Eine bestimmte Strecke (z. B. 400 Meter) kann nicht mehr ohne Pause oder Hilfsmittel zurückgelegt werden

Achtung: Die Kriterien werden von jedem Versicherer anders definiert. Je schneller eine Leistung greift (z.B. nur 200 Meter gehen oder weniger als 20 min sitzen, bereits bei 10 % Restsehkraft), desto teurer der Tarif.

Beim Blick in den Fähigkeitenkatalog einer Versicherung ist daher nicht nur interessant, welche Fähigkeiten versichert sind. Ebenso wichtig ist zu wissen, ab welchem Grad der Beeinträchtigung gezahlt wird. 

Wird der Verlust der Fähigkeit ärztlich oder gutachterlich bestätigt, zahlt die Versicherung so lange die Einschränkung andauert – bis zum Vertragsende (z.B. dem regulären Renteneintritt) oder zur Genesung.

  | Was kostet die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Kosten der Grundfähigkeitsversicherung können äußerst stark variieren. Sie können von 25 € bis weit über 400 € pro Monat reichen.

Die Kosten für die Grundfähigkeitsversicherung bemessen sich vor allem danach, welche Grundfähigkeiten ab welchem Grad der Beeinträchtigung abgedeckt werden. Auch die geplante Rentenhöhe spielt eine Rolle bei der Kostenkalkulation.

Außerdem sind Gesundheitszustand und Alter bei Vertrags-Abschluss wichtig. Auch die Laufzeit ddes Vertrags ist ein Kostenfaktor. Experten raten eine Versicherung mindestens bis zum geplanten Renteneintritt.

Günstige Tarife gibt es für unter 30-Jährige bereits ab etwa 25 Euro. Wer älter ist und eine höhere Rentenzahlung anstrebt, muss mit mehreren hundert Euro rechnen.

Beispiele für die durchschnittlichen Kosten der Grundfähigkeitsversicherung:

Tätigkeit Angestellter Maler Angestellter im Bürojob Selbstständiger Dachdecker Selbstständiger IT-Berater
Alter 25 40 40 50
Nettoverdienst 1.800 € 2.500 € 3.500 € 3.700 €
Monatliche Rente 1.350 € 1.900 € 2.650 € 2.800 €
Laufzeit bis Alter 67 67 67 67
Kosten (Durchschnitt) 40-70 € 70-100 € 100-200 € 120-300 €

Die große Preisspanne entsteht durch die Anzahl an versicherten Grundfähigkeiten und ab welchem Grad der Beeinträchtigung gezahlt wird. Tarife im höheren Preissegment versichern oft mehr Grundfähigkeiten. Oder sie leisten bereits, wenn z.B. nur ein Arm oder eine Hand beeinträchtig sind.

Die Kosten steigen auch, wenn der Tarif bereits leistet, wenn Stehen oder Sitzen nur noch kürzere Zeit möglich ist als von anderen Anbietern gefordert.

Da die Preisspanne der Grundfähigkeitsversicherung sehr groß ist, ist ein aufmerksamer Vergleich der Anbieter und Tarife unerlässlich. Dabei sollte genau darauf geachtet werden, ob die Versicherung individuell besonders wichtige Grundfähigkeiten abdeckt.

Oft verteuern nicht benötigte Zusatzbausteine den Tarif für die Grundfähigkeitsversicherung. Andererseits können bei entsprechenden Berufen Extraleistungen, wie Autofahren, Smartphonenutzung oder Riechen und Schmecken interessant und wichtig sein.

Wie hoch sollte die monatliche Absicherung sein?

Die Rente der Grundfähigkeitsversicherung sollte 60 - 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Diese Summe stellt sicher, dass der Betroffene im Versicherungsfall weitestgehend alle finanziellen Ausgaben schultern kann.

Beispiele für eine sinnvolle monatliche Absicherung:

Nettoeinkommen Rentenhöhe (75% vom Nettoeinkommen)
1.800 € 1.350 €
2.500 € 1.900 €
3.500 € 2.650 €

  | Das sollten Sie beim Abschluss beachten

Da es sehr viele Anbieter von Grundfähigkeitsversicherungen gibt, ist die Auswahl eine Herausforderung.

Vor einem Abschluss sollten Sie daher unbedingt folgende Überlegungen anstellen:

  • Welche Grundfähigkeiten brauche ich notwendigerweise für meinen Beruf?
  • Wie viel Geld benötige ich, um alle Alltagsausgaben finanzieren zu können?
  • Ist es mir wichtig, dass psychische Krankheiten versichert sind?
  • Kann ich die Kosten für die Versicherung langfristig tragen?
  • Wie ist der Fähigkeitenkatalog gestaltet?
  • Welche interessanten Zusatzbausteine gibt es?
  • Welche Ausschlüsse und Einschränkungen bestehen in den Tarifen?
  • Wie ist die meine Altersvorsorge bisher gestaltet und kann ggf. auf Vermögen zurückgegriffen werden?
  • Wo habe ich eine Versorgungslücke?
  • Bestehen bereits Versicherungen, wie Unfallversicherung, Dread-Disease-Versicherung oder eine private Pflegezusatzversicherung?
  • Sollte die Versicherung bis zum Renteneintritt laufen oder sogar darüber hinaus?
  • Verstehe ich die Bedingungen der Police?
  • Ist der Anbieter seriös und kann ich ihn bei Fragen gut erreichen?
  • Welche Kündigungs- und Wechseloptionen hat mein Vertrag?
  • Nachversicherungsgarantie: Sind Anpassungen des Vertrags ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?

Angesichts der vielen Variablen der Grundfähigkeitsversicherung ist eine Beratung durch einen Versicherungsexperten sinnvoll. Er prüft zunächst, ob die Grundfähigkeitsversicherung die individuell beste Option ist - auch im Vergleich zur BU. Kommt sie infrage, kann er durch den Dschungel der Tarife führen.  

Zum Altersvorsorge-Check

  | BU oder Grundfähigkeitsversicherung?

BU und Grundfähigkeitsversicherung bieten beide finanziellen Schutz, wenn der Versicherte die Fähigkeit verliert, arbeiten zu gehen.

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten:

  Grundfähigkeitsversicherung  Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungsfall Verlust einer versicherten Fähigkeit (z. B. Sehen, Greifen, Gehen) Wenn der Beruf zu min. 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann
Berufsabhängig? Nein – zahlt unabhängig vom Beruf Ja – sichert den aktuellen Beruf ab
Gesundheitsprüfung Meist einfacher als bei der BU Strenge Prüfung, Risikozuschläge möglich
Kosten Meist günstiger als eine BU Oft teurer, besonders für körperlich Arbeitende
Für wen geeignet? Menschen mit körperlichem Beruf oder Vorerkrankungen Menschen mit eher geistiger Tätigkeit und ohne Vorerkrankungen

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn versicherte grundlegende Fähigkeiten verloren gegangen sind. Ob der Betroffene seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht, spielt keine Rolle.

Die BU hingegen zahlt, wenn der versicherte Beruf durch Erkrankung oder Unfall zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.

Welche Versicherung ist die bessere Wahl?

  • Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für Menschen mit körperlich anspruchsvollen Berufen. Außerdem ist sie sinnvoll für Menschen die aufgrund von vorliegenden Erkrankungen keine BU bekommen oder sich günstiger absichern wollen.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassenderen Versicherungsschutz, weil sie bereits zahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann – unabhängig von einzelnen Fähigkeiten.

Wer sein Einkommen bei Berufsunfähigkeit umfassend absichern möchte, sollte eine BU in Betracht ziehen. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn die berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann – unabhängig davon, welche konkreten Fähigkeiten betroffen sind.

Wer gezielt bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten absichern will, für den ist eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle und oft kostengünstigere Alternative. Sie leistet, wenn Fähigkeiten wie Gehen, Sehen, Greifen oder Sprechen dauerhaft verloren gehen. Besonders für Personen, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen keine BU abschließen können oder in körperlich fordernden Berufen tätig sind, bietet die GFV eine flexible Absicherung.

Die Wahl zwischen BU und Grundfähigkeitsversicherung ist daher eine sehr individuelle Entscheidung.

Tipp

Eine Pflegezusatzversicherung mit guter Leistung bereits ab Pflegegrad 1 ist ebenfalls eine Alternative zur Grundfähigkeitsversicherung.

Zur Pflegezusatzversicherung

  | Unser Fazit

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz vor einer Versorgungslücke, wenn die Fähigkeit verloren geht, grundlegende körperliche oder kognitive Aufgaben auszuführen. Sie kann dazu beitragen, den Lebensstandard zu erhalten und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.

Je nach Gesundheitszustand und ausgeübtem Beruf oder Hobby ist die Grundfähigkeitsversicherung eine wertvolle Ergänzung zum individuellen Absicherungsportfolio.

Die große Herausforderung ist, den passenden Anbieter und Tarif zu finden. Die Kosten und das Leistungsspektrum variieren sehr stark. Die Kosten reichen von 25 Euro bis über 400 Euro.

Außerdem sollte geprüft werden, ob eine BU oder eine private Pflegezusatzversicherung eine Alternative sein könnten. Vor dem Abschluss sind gute Beratung und Information daher überaus wichtig.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.