Pflegezusatzversicherung: Versorgungslücke in der Pflege sinnvoll schließen 

Im Pflegefall bietet die Pflegezusatzversicherung individuelle Absicherung für gesetzlich und privat Versicherte. Damit hilft die Pflegezusatzversicherung die Versorgungslücke der Pflegepflichtversicherung zu schließen.

Im Artikel erfahren Sie, welche Leistungen die Pflegezusatzversicherung bietet, was sie kostet und welche Optionen es gibt, um Pflegekosten abzusichern.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Pflegezusatzversicherung schließt finanzielle Lücken im Pflegefall.
  • In Pflegestufe 3 kann die Pflegelücke rund 2.000 € betragen.
  • Die Pflegezusatzversicherung kostet für einen 30-Jährigen 20-40 € pro Monat.
  • Wer keine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte Altersvorsorge-Maßnahmen kombinieren.

  | Was ist die Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die finanzielle Lücken im Pflegefall schließt. Die Pflegezusatzversicherung hilft dabei, Ausgaben für ambulante und stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel oder weitere Betreuungsleistungen zu finanzieren.

Durch den Abschluss der Pflegezusatzversicherung wird die Lebensqualität im Pflegefall gesichert und Angehörige vor finanziellen Belastungen geschützt. Mit der Pflegezusatzversicherung passen Versicherte ihre Vorsorge individuell an ihre Bedürfnisse und Lebensumstände an.

Unterschiede zwischen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung

Da die Pflegepflichtversicherung, zumindest bei gesetzlich Versicherten, automatisch mit einer Krankenversicherung einhergeht, haben viele Versicherte die Leistungen und Lücken nicht im Fokus. Auch privat Versicherten ist häufig nicht klar, dass auch ihre private Pflegepflichtversicherung Defizite hat.

Wir haben daher die Unterschiede zwischen der Pflegepflichtversicherung und der Pflegezusatzversicherung zusammengestellt:

Kriterium Pflegepflichtversicherung Pflegezusatzversicherung
Art der Versicherung Gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung Freiwillige Zusatzversicherung
Träger Gesetzliche Pflegekassen Private Versicherungsunternehmen
Zielgruppe Alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten Personen, die Versorgungslücken vermeiden oder erweiterten Schutz möchten
Zweck Deckung einer Basisversorgung im Pflegefall Schließen der finanziellen Lücken und Erweiterung des Pflegeumfangs
Beitragszahlung Einkommensabhängig (bei GKV-Mitgliedern)
alters- und gesundheitsabhängig (bei PKV)
Alters-, gesundheits- und tarifabhängig
Leistungen Grundversorgung: Teilweise Übernahme von Pflegekosten, festgelegte Beträge Zusätzliche Leistungen: z. B. höhere Erstattungen oder bessere Betreuung, flexibel und individuell
Einschränkungen Standardleistungen, keine individuellen Optionen Abhängig von Vertragsbedingungen und Gesundheitsprüfung
Kündigung/Ruhe Nicht kündbar oder ruhend, solange Versicherungspflicht besteht Möglichkeit zur Kündigung oder zum Ruhenlassen je nach Vertrag

Eine Pflegezusatzversicherung hat viele Vorteile im Pflegefall. Allerdings kommen auch höhere Kosten auf die Versicherten zu - je nach Tarif, gewähltem Tagessatz und Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Die Pflegezusatzversicherung ist daher vor allem eine Frage der finanziellen Situation und individueller Bedürfnisse.

  | Für wen und warum ist die Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Eine Pflegezusatzversicherung kann für alle Menschen sinnvoll, die eine Pflegelücke im Alter vermeiden wollen. Grundsätzlich gelten in Deutschland die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung. Beide decken in den meisten Fällen nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Es bleibt eine Versorgunglücke.

Aus Expertensicht sollten folgende Personengruppen über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken:

Menschen mit mittlerem oder höherem Einkommen: Vorhandene Werte wie Vermögen oder Immobilienbesitz werden dann nicht durch Pflegekosten aufgebraucht. Das Risiko für Altersarmut reduziert sich erheblich.

Berufstätige ab 40/50 Jahren: Der Gesundheitszustand ist in dieser Lebensphase häufig noch gut, und die Beiträge bleiben bezahlbar. Wer sich spät (z. B. erst mit Mitte 60) versichert, muss mit höheren Beiträgen oder Ausschlüssen rechnen. Jüngere Versicherungsnehmer profitieren von längeren Einzahlungszeiträumen und günstigeren Tarifen.

Personen mit familiärem Risiko: Gab es in der Familie vermehrt Pflegefälle wegen bestimmter Erkrankungen, besteht ein höheres Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden. Eine Zusatzversicherung kann hier Sicherheit und finanzielle Entlastung bieten.

Menschen, die auf ein selbstbestimmtes Pflegeumfeld Wert legen: Wer häusliche Pflege durch professionelle Kräfte oder spezielle Wohnformen bevorzugt, braucht meist mehr Geld dafür. Eine Zusatzversicherung hilft, sich eine 24-Stunden-Betreuung oder Einzelzimmer im Pflegeheim leisten zu können.

Alle, die ihre Angehörigen entlasten möchten: Pflegekosten können die gesamte Familie belasten – emotional und finanziell. Wer seine Angehörigen absichern möchte, profitiert von einer Pflegezusatzversicherung.

Die Pflegezusatzversicherung ist besonders für junge, gesunde Menschen attraktiv, da die Beiträge bei frühzeitigem Abschluss niedriger ausfallen. Gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz langfristig stabil, auch wenn sich der Gesundheitszustand im Alter verschlechtert.

Wie groß ist die Versorgungslücke?

Dies ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel, um zu veranschaulichen, wie eine Versorgungslücke (Pflegelücke) in der stationären Pflege entstehen kann. Die Werte sind Richtwerte und können je nach Bundesland, Pflegegrad, Einrichtung und individuellen Zuschlägen abweichen.

Beispiel: Pflegegrad 3 in einem Pflegeheim

Durchschnittliche monatliche Gesamtkosten für eine stationäre Unterbringung im Pflegeheim: ca. 3.400 € bis 4.000 € pro Monat.

Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegeversicherung an das Pflegeheim derzeit 1.262 € pro Monat als sogenannten „Pflegesachleistungsbetrag“.

Berechnung der Versorgungslücke: 3.400 € - 1.262 € = Verbleibender Eigenanteil: = 2.138 € pro Monat.

Die pflegebedürftige Person (bzw. ihre Angehörigen) muss also 2.138 € monatlich aus ihrem Einkommen, ihrer Rente, ihrem Vermögen oder einer privaten Zusatzversicherung finanzieren. Das nennt man umgangssprachlich die Pflegelücke. Bei höheren Pflegegraden zahlt die Pflegepflichtversicherung zwar mehr, es steigen allerdings auch die Heimkosten.

  | Welche Leistungen übernimmt die Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung deckt Kosten ab, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Wir haben Beispiele für Leistungen zusammengestellt, die von der Pflegezusatzversicherung übernommen werden:

Im Pflegeheim

Die Pflegepflichtversicherung zahl je nach Pflegegrad nur für die eigentlichen Kosten für pflegerische Betreuung und Versorgung, z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es bleibt ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten für den Betrieb. Diesen Eigenanteil übernimmt die Pflegezusatzversicherung. Während die Pflegepflichtversicherung meist nur Mehrbettzimmer finanziert, ermöglicht die Pflegezusatzversicherung außerdem die Unterbringung in einem komfortablen Einzelzimmer.

Leistungshöhe der Pflegepflichtversicherung im Pflegeheim (Stand 2025): 

Pflegegrad Monatlicher Zuschuss
Pflegegrad 2 Bis zu 796 €
Pflegegrad 3 Bis zu 1.497 €
Pflegegrad 4 Bis zu 1.895 €
Pflegegrad 5 Bis zu 2.299 €

Die monatlichen Zahlungen der Pflegepflichtversicherung reichen oft nicht aus, um die vollständigen Heimkosten zu decken. Der verbleibende Eigenanteil liegt je nach Region und Einrichtung bei 1.000 bis 2.500 € monatlich. Diese Versorgungslücke muss entweder aus eigenen Mitteln oder über eine Zusatzversicherung geschlossen werden.

Weitere mögliche Leistungen

Erweiterte Haushaltshilfen: Zusätzliche Unterstützung bei Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen oder Gartenarbeit wird oft nur durch die Pflegezusatzversicherung finanziert.

Privat organisierte Pflegekräfte: Kosten für privat angestellte Pflegekräfte, die nicht über Pflegedienste laufen, werden in der Regel nur durch die Zusatzversicherung abgedeckt.

Rehabilitative Maßnahmen: Finanzielle Unterstützung für spezielle Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht zwingend zur Grundpflege gehören, können Bestandteil einer Pflegezusatzversicherung sein.

Pflege im Ausland: Leistungen für Pflege und Betreuung im Ausland sind oft nicht Teil der Pflegepflichtversicherung, können aber über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegezusatzversicherung nicht?

Die Pflegezusatzversicherung deckt keine Kosten, die nicht explizit im Vertrag geregelt sind. Dazu gehören meist kosmetische Behandlungen oder nicht medizinisch notwendige Zusatzleistungen. Außerdem können Wartezeiten oder Ausschlüsse bei bestehenden Vorerkrankungen gelten. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

  | Was kostet die Pflegezusatzversicherung?

Die Kosten für eine Pflegezusatzversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: dem Alter bei Vertragsabschluss, dem Gesundheitszustand, dem gewählten Tarif und dem gewünschten Leistungsumfang. Basistarife gibt es bereits unter 20 €. Ältere zahlen in einem Premiumtarif bis zu 100 €. 

Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder eine Person bei Abschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge aus. Die Beiträge können durch jährliche Anpassungen steigen, wenn die Kosten im Pflegesektor zunehmen.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht typischer monatlicher Beiträge für verschiedene Altersgruppen. Ein Basis-Tarif deckt in der Regel die Grundversorgung ab und sichert nur einen Teil der Versorgungslücke. Ein Premium-Tarif bietet umfangreichere Leistungen, wie höhere Erstattungen und Zusatzoptionen, z. B. für Einzelzimmer oder Pflege im Ausland.

Alter bei Abschluss Monatlicher Beitrag (Basis-Tarif) Monatlicher Beitrag (Premium-Tarif)
20 Jahre rund 15 € 25–35 €
30 Jahre rund 20 € 35–45 €
50 Jahre 40–50 € 70–90 €

Kriterien für die Wahl des Tagessatzes

Der Tagessatz in einer Pflegezusatzversicherung legt fest, wie viel Geld der Versicherte pro Pflegetag erhält. Er ist ein zentraler Faktor, der die Höhe der Absicherung und die Beitragshöhe bestimmt. Je höher der gewählte Tagessatz, desto höher die Kosten für die Pflegezusatzversicherung.

Bei der Wahl des Tagessatzes sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Versorgungslücke im Pflegefall berechnen

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.
  • Zunächst muss berechnet werden, wie viel Geld monatlich für die Pflege fehlt. Für stationäre Pflege können das schnell 1.000 bis 2.500 € sein.
  • Um den nötigen Tagessatz zu ermitteln, muss der fehlende Betrag durch 30 (Tage) geteilt werden.

2. Pflegeart und Lebensstandard

  • Wer Wert auf private Pflegekräfte, ein Einzelzimmer oder Pflege im eigenen Zuhause legt, sollte einen höheren Tagessatz wählen.
  • Ein niedrigerer Tagessatz kann ausreichend sein, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen.

3. Alter und Gesundheitszustand

  • Ein höherer Tagessatz bedeutet höhere Beiträge. Jüngere und gesunde Versicherte können sich oft besser absichern.

4. Anbietergrenzen

  • Versicherer setzen oft einen Mindesttagessatz (meist 10–20 € pro Tag).
  • Der Höchstsatz liegt häufig bei 150 € pro Tag, je nach Tarif und Anbieter.

Empfehlung für den Tagessatz

Für den Tagessatz werden folgende Werte empfohlen:

  • Für stationäre Pflege: Mindestens 50–70 € pro Tag (etwa 1.500–2.100 € monatlich).
  • Für ambulante Pflege: Mindestens 30–50 € pro Tag (etwa 900–1.500 € monatlich).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ungefähren monatlichen Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung mit einem Tagessatz von 50 € (entspricht 1.500 € monatlich) in Pflegegrad 5:

Alter bei Abschluss Monatlicher Beitrag
20 Jahre rund 25 €
30 Jahre rund 40 €
50 Jahre rund 65 €
Tipp

Ein Beratungsgespräch mit dem Versicherer hilft, die individuelle Versorgungslücke zu berechnen und den passenden Tagessatz zu wählen. Es lohnt sich, den Tagessatz regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Pflegekosten entspricht.

Sind Zahlungen aus der Pflegezusatzversicherung steuerpflichtig?

Die Leistungen, die aus einer Pflegezusatzversicherung ausgezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei. Das liegt daran, dass sie als Ersatz für Pflegekosten dienen und diese Kosten in der Regel privat getragen werden müssen. Es handelt sich nicht um Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.

Beiträge zur Pflegezusatzversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, da sie zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen zählen.

  | Den richtigen Anbieter und Tarif wählen

Die Wahl des richtigen Anbieters und Tarifs für eine Pflegezusatzversicherung ist entscheidend, um im Pflegefall optimal abgesichert zu sein. Dabei müssen wichtige Kriterien, mögliche Hürden und Aspekt bedacht werden.

Darauf sollten Sie bei der Wahl eines Anbieters achten

Seriosität und Stabilität: Prüfen Sie die Finanzkraft des Versicherers, z. B. anhand von Ratings. Ein langjährig etablierter Anbieter bietet oft mehr Sicherheit.

Erfahrung im Bereich Pflegeversicherung: Wählen Sie einen Anbieter mit umfassender Erfahrung und spezialisierten Produkten im Pflegebereich.

Kundenzufriedenheit und Service: Bewertungen und Erfahrungsberichte liefern wertvolle Hinweise. Ist der Anbieter im Schadensfall leicht erreichbar?

Flexibilität: Kann der Tarif später angepasst werden? (z. B. Erhöhung des Tagessatzes)

Transparenz: Verständliche Vertragsbedingungen ohne versteckte Kosten oder komplexe Klauseln.

Achtung bei diesen Hürden: Undurchsichtige Bedingungen und Fachbegriffe können es schwer machen, Tarife zu vergleichen. Wenig bekannte Anbieter könnten günstig erscheinen, Zuverlässigkeit oder Kundenservice können ggf. zum Problem werden.

Worauf ist bei der Wahl eines Tarifs zu achten?

Leistungsumfang: Deckt der Tarif alle Pflegegrade (1–5) ab? Werden ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege gleichermaßen berücksichtigt? 

Wartezeiten und Gesundheitsprüfung: Einige Tarife sehen Wartezeiten vor, bis Leistungen ausgezahlt werden. Bestehende Vorerkrankungen können zum Ausschluss bestimmter Leistungen führen. 

Tagessatz und Dynamik: Der gewählte Tagessatz sollte die Versorgungslücke realistisch schließen. Dynamische Anpassungen (z. B. an Inflation oder steigende Pflegekosten) sind von Vorteil.

Leistungen im Ausland: Manche Tarife bieten weltweite Absicherung, andere sind auf Deutschland beschränkt.

Zusatzoptionen: Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, Beratung oder Umbauten im Wohnraum.

Achtung bei diesen Hürden: Einige Tarife wirken günstig, bieten aber keine umfassende Abdeckung in allen Pflegegraden. Klauseln zu Ausschlüssen und Begrenzungen sind oft schwer verständlich. Fehlende Flexibilität, z. B. bei der Anpassung des Versicherungsschutzes, kann langfristig problematisch werden.

Wichtige Überlegungen vor Abschluss:

Folgende Punkte sollten Sie klären bzw. Bedenken, bevor Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen: 

  1. Pflegebedürftigkeit und Krankheiten in der Familie: Besteht ein genetisches oder familiäres Risiko für Pflegebedürftigkeit? 

  2. Finanzielle Absicherung: Kann ich mir die Versicherung langfristig leisten? 

  3. Planungssicherheit: Ist der Tarif auch im Alter bezahlbar? Gibt es Beitragsfreistellungen im Pflegefall? 

  4. Zukünftige Bedürfnisse: Ist der Tarif flexibel genug, um auf veränderte Lebenssituationen einzugehen? 

Vergleichsportale sind eine bequeme Möglichkeit, Angebote mehrerer Anbieter schnell und übersichtlich gegenüberzustellen. Oder lassen Sie sich von einem versierten Experten im Versicherungsbereich beraten.

Kann man die Pflegezusatzversicherung kündigen?

Eine Pflegezusatzversicherung zu kündigen oder zu wechseln, ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Allerdings kann dies finanzielle Nachteile oder Versicherungslücken bedeuten.

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter kann sinnvoll sein, wenn ein besserer Tarif gefunden wird oder der bestehende Vertrag nicht mehr den Anforderungen entspricht. Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel allerdings eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen, die seit Abschluss der alten Police aufgetreten sind, könnten dazu führen, dass der neue Anbieter einen Vertrag ablehnt oder Risikozuschläge erhebt.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer verfallen außerdem meist die angesparten Altersrückstellungen. Altersrückstellungen sind ein Teil der gezahlten Beiträge, der für die Stabilisierung der Beiträge im Alter angesammelt wird. Dies ist wichtig, denn die Pflegezusatzversicherung muss ein Leben lang gezahlt werden – egal ob man zum Pflegefall wird, oder nicht.

Ein Wechsel sollte gut abgewogen werden, insbesondere bei langjährigen Verträgen.

Tipp

Es ist möglich, eine Pflegezusatzversicherung mit einer Anwartschaftsversicherung abzusichern. Dies ist eine sinnvolle Option, wenn die Pflegezusatzversicherung vorübergehend z.B. aus finanziellen Gründen "pausiert" werden muss. So geht der Versicherungsschutz nicht dauerhaft verloren.

Zur Anwartschaftsversicherung

  | Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Abschluss?

Wie bei vielen Versicherungen im Gesundheitsbereich gilt auch bei der Pflegezusatzversicherung: Wer jung eintritt, zahlt weniger. Wer jung eintritt, zahlt ggf. aber länger ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Und auch wenn die Menschen immer älter werden, ob und welche Form von Pflege einmal in Anspruch genommen werden muss, ist schwer zu sagen. In jungen Jahren bereits pflegebedürftig zu werden, ist eher die Ausnahme.

Experten raten daher, in einem Alter zwischen 45 und 50 Jahren einzusteigen. Dann sind die Beiträge zwar nicht mehr niedrig, aber noch erschwinglich. Personen in diesem Alter haben oft die finanzielle Stabilität, die Beiträge langfristig zahlen zu können.  Außerdem liegen in diesem Alter noch eher selten Vorerkrankungen vor, die die Gesundheitsprüfung negativ beeinflussen.

Wir haben Pro und Contra für einen Vertragsabschluss nach dem 45. Lebensjahr zusammengestellt:

Pro: Abschluss ab 45 oder später

Kosten sparen: Wer erst mit 45 oder 50 einsteigt, zahlt insgesamt weniger Jahre Beiträge. Dadurch reduziert sich die Gesamtsumme der gezahlten Prämien im Vergleich zu einem Abschluss mit 20 oder 30 Jahren.

Geringes Pflege-Risiko in jungen Jahren: Die Wahrscheinlichkeit, vor dem 50. Lebensjahr pflegebedürftig zu werden, ist tatsächlich gering.

Flexiblere Finanzplanung: Jüngere Menschen haben oft andere Prioritäten (z. B. Vermögensaufbau, Familie), und die Pflegezusatzversicherung könnte finanziell weniger sinnvoll sein.

Contra: Abschluss ab 45 oder später

Höhere Beiträge: Je älter man ist, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus, da das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt. Ab einem gewissen Alter können die Beiträge deutlich teurer werden und die finanzielle Belastung erhöhen.

Strengere Gesundheitsprüfung: Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen, die zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung des Antrags führen können. Ein früher Abschluss mit guter Gesundheit ermöglicht stabilere und günstigere Konditionen.

Verlust von Planungssicherheit: Wer früh abschließt, hat die Sicherheit, langfristig gut abgesichert zu sein, unabhängig von späteren gesundheitlichen Entwicklungen oder Beitragssteigerungen.

Wer finanziell flexibel ist und keine Vorerkrankungen hat, kann durchaus bis 45 oder 50 warten. Gleichzeitig sollten die höheren Beiträge und potenziellen Gesundheitsrisiken im Blick behalten werden. Eine gute Alternative könnte sein, frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung mit niedrigem Tagessatz abzuschließen und später bei Bedarf aufzustocken, falls der Anbieter dies ermöglicht.

  | Alternativen zur Pflegezusatzversicherung

Wer keine Pflegezusatzversicherung abschließen kann oder möchte oder nach ergänzenden Möglichkeiten sucht, kann auf verschiedene Alternativen zurückgreifen. Jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Alternative Beschreibung Vorteile Nachteile
Pflege-Bahr-Tarif Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (mindestens 5 € Förderung monatlich). Keine Gesundheitsprüfung, geringe Einstiegskosten. Begrenzte Leistungen, reicht oft nicht aus, um Versorgungslücken zu schließen.
Private Rücklagen Ansparen eines individuellen Pflegebudgets (z. B. auf einem separaten Konto). Flexible Nutzung, keine Verpflichtung gegenüber Versicherern. Erfordert diszipliniertes Sparen, Pflegekosten könnten Erspartes übersteigen.
Immobilienvermögen Nutzung von Immobilien als Kapital (z. B. durch Verkauf, Vermietung oder Umkehrhypothek). Möglichkeit, Vermögen gezielt für Pflege einzusetzen. Unsicherheiten im Immobilienmarkt, emotionale Bindung an Immobilie.
Pflegezeitversicherung Versicherung, die Einkommensausfälle bei Pflege von Angehörigen kompensiert. Zusätzliche Absicherung für pflegende Angehörige. Keine direkte Deckung von Pflegekosten.
Pflegefonds/Investitionen Investition in Pflegefonds oder kapitalbildende Versicherungen mit Pflegekomponente. Möglichkeit zur Kombination von Pflegeabsicherung und Kapitalbildung. Abhängig von Marktentwicklungen, weniger flexibel.

Alternativen im Detail

1. Pflege-Bahr-Tarif: Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Er bietet einen günstigen Einstieg und benötigt keine Gesundheitsprüfung. Allerdings sind die Leistungen begrenzt und decken oft nur einen kleinen Teil der Pflegekosten. Der Tarif eignet sich gut für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine reguläre Pflegezusatzversicherung abschließen können.

2. Private Rücklagen als Teil der Altersvorsorge: Das Ansparen eines Pflegebudgets ist eine flexible Option, bei der keine Verpflichtung gegenüber Versicherern besteht. Allerdings erfordert es Disziplin und eine realistische Einschätzung der Pflegekosten. Diese können die Ersparnisse schnell übersteigen, insbesondere bei langjähriger Pflegebedürftigkeit.

3. Immobilienvermögen: Immobilienbesitzer können ihr Eigentum zur Finanzierung der Pflege nutzen, etwa durch Verkauf oder Vermietung. Dies bietet oft eine kurzfristige Lösung, bringt jedoch emotionale und finanzielle Risiken mit sich, z. B. wenn der Immobilienwert schwankt.

4. Pflegezeitversicherung: Diese Versicherung richtet sich an pflegende Angehörige und dient der Absicherung von Einkommensausfällen. Sie ist keine direkte Alternative zur Pflegezusatzversicherung, kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Angehörige Pflege leisten.

5. Pflegefonds und Investitionen: Kapitalbildende Produkte, wie Pflegefonds oder Versicherungen mit Pflegekomponente, kombinieren Vermögensaufbau mit Pflegevorsorge. Sie bieten potenziell höhere Erträge, sind jedoch abhängig von Marktentwicklungen und oft weniger flexibel.

Wer keine Pflegezusatzversicherung abschließen kann oder möchte, hat also durchaus auch andere Möglichkeiten. Ein Mix aus mehreren Optionen ist ideal, um Sicherheit und Flexibilität zu gewährleisten.

  | Unser Fazit

Die Pflegezusatzversicherung ist eine wichtige Absicherung, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen und finanzielle Belastungen für sich und die Angehörigen zu vermeiden.

Während die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet, ermöglicht die Pflegezusatzversicherung individuell angepasste Leistungen und mehr finanzielle Sicherheit.

Ein frühzeitiger Abschluss sichert günstigere Beiträge und Planungssicherheit. Wer gesund ist, kann durch einen späteren Abschluss Kosten sparen.

Alternativen wie private Rücklagen oder Pflege-Bahr-Tarife bieten einzeln nur begrenzte Unterstützung und sollten daher kombiniert werden. 

Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt sich in jedem Fall ein Vergleich der Tarife sowie eine Beratung durch einen Experten im Versicherungsbereich.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.