Beispiel für eine Berufsunfähigkeit
Robert M. (38) ist Gastronomiebesitzer einer Franchisekette in Bayern und hauptsächlich für die Kontrolle, Abwicklung und das Recruiting neuer Geschäftspartner verantwortlich. Seit seiner Selbstständigkeit (Beginn mit 33 Jahren) hat sich Robert nicht nur privat krankenversichert, sondern seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschützt.
Vor gut zwei Monaten kam es bei einem Fußballspiel zu einem heftigen Zusammenstoß. Bei dem Fall auf den Ball zog sich Robert eine Verletzung in der Rückenpartie zu. Das Ergebnis im Krankenhaus: Luxationsfraktur in der Wirbelsäule.
Durch die Krankheit musste der Geschäftsführer mehrere Monate im Krankenhaus verbringen und auch aktuell ist ans Arbeiten noch nicht zu denken. Zunächst erhielt er Zahlungen durch sein Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung zahlt alle medizinisch anfallenden Gebühren und leistet einen hohen Beitrag dazu, dass Robert die beste medizinische Versorgung erhält, um schnell wieder auf den Beinen zu sein. In der Zeit ab dem Unfall kommt das Krankentagegeld zum Tragen, welches Robert bei Abschluss eingebaut hat. Solange der Arzt ihn krankschreibt, erhält er jeden Monat 2.400 Euro von seiner privaten Krankenversicherung.
Da nun mittlerweile der Arzt eine langfristige (jedoch noch nicht auf absehbare Zeit endende) Berufsunfähigkeit festgestellt hat, leistet nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung und das sogar rückwirkend. So erhält Robert jeden Monat 2.480 Euro und kann weiterhin seine Familie ernähren und seinen Lebensstandard halten. Die Ärzte sehen derzeit gute Chancen, dass er in gut zwei bis drei Jahren wieder langsam laufen kann. Wahrscheinlich wird die BU-Rente bis zum Renteneintrittsalter leisten, teilte zuletzt die Versicherung mit.
Unfallversicherung: Ein praktisches Beispiel
Bereits während der Ausbildung im Alter von 22 Jahren beschloss Lisa K. aus dem Saarland eine Unfallversicherung abzuschließen, da ihr die Wichtigkeit von mehreren Stellen bestätigt wurde. Eine clevere Entscheidung: Nachdem sie ihre Ausbildung als Landschaftsgärtnerin abgeschlossen hatte, entschied sie sich, dass Unternehmen zu wechseln, welches sich ebenfalls mit Baumschnitten beschäftigt.
Durch eine Unachtsamkeit beim Baumschnitt (Lisa half ihrem Chef) gelangte ein größerer Splitter in ihr Auge, sodass sie sofort in eine Augenklinik eingeliefert wurde. Leider konnte die Sehkraft auf dem einen Auge nicht wiederhergestellt werden. Den Unfall meldete Lisa ihrer Unfallversicherung, welche zwar die Sehkraft nicht wiederherstellen konnte, jedoch einen finanziellen Beitrag in Höhe von 98.600 Euro leistete.
In dem Fall handelt es sich um eine Teil-Invalidität. Eine Vollinvalidität läge vor, wenn es zu einem Sehkraftverlust beider Augen gekommen wäre. Dabei wäre es dann auch zu einer Auszahlung über 198.600 Euro gekommen. Mit Hilfe des Geldes wird Lisa wahrscheinlich eine Umschulung antreten.
In der Unfallversicherung sind für jegliche Einschränkungen die genauen Auszahlungssummen hinterlegt. Aufgrund dessen ist es ratsam eine hohe Grundsumme in der Unfallversicherung abzusichern und auch eine adäquate Progression (bspw. 350 %), da so bei einer Vollinvalidität die Grundsumme multipliziert mit der Progression ausgezahlt wird.
Fazit: Absicherung von dem jeweiligen Risiko abhängig
Speziell Gründer und Selbstständige sollten sich frühzeitig Gedanken über die wirtschaftlichen Risiken bei einem Ausfall der eigenen Arbeitsleistung machen.
Fällt man z.B. aufgrund einer Krankheit länger aus, dann greift zum einen die Krankenversicherung, welche die Kosten für die Genesung übernimmt. Hat man zusätzlich ein Krankentagegeld abgeschlossen, so erhält man - je nach Vertragsausgestaltung - einen zusätzlichen Betrag, der den Verdienstausfall deckt. In der Regel wird bei Selbstständigen ein Krankentagegeld vereinbart, dass 70-80% des eigenen Unternehmerlohns bei einem Ausfall ab der 6 Woche absichert.
Besteht grundsätzlich ein Risiko der Berufsunfähigkeit, sollten sich Gründer über die BU-Versicherung Gedanken informieren. Diese greift ab dem Zeitpunkt, wo ein Arzt eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% für ein Minimum von 6 Monate feststellt. Ist dies der Fall, wird eine monatliche BU Rente bezahlt - so lange, bis man wieder seinen Beruf ausüben kann bzw. bis zum vereinbarten Laufzeitende.
Um die Folgen eines schwerwiegenden Unfalls abzusichern, bietet sich hingegen die private Unfallversicherung an. Bei der Unfallversicherung wird im Fall eines schwerwiegenden Unfalls (z.B. Teilerblindung) in der Regel eine Einmalzahlung fällig, mit der der Geschädigte dann z.B. Umschulungsmaßnahmen vornehmen kann.