Arbeitsausfall bei Selbstständigen - Welche Versicherung zahlt?

Ein Arbeitsausfall kann für Selbstständige existenzbedrohend sein. Doch welche Versicherung zahlt, wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Rückkehr in den Arbeitsalltag (vorübergehend) ausgeschlossen ist? 

Wir erklären anhand von Praxisbeispielen, wann welche Verdienstausfallversicherung greift und welche Kombination sinnvoll ist. 

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die BU zahlt, wenn der Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei vorübergehendem Ausfall wegen Krankheit.
  • Die Unfallversicherung zahlt bei Einkommensausfall aufgrund eines Unfalls.
  • Krankentagegeld & BU greifen nicht gleichzeitig. Das Krankentagegeld endet, sobald BU-Leistungen beginnen.
  • Die Unfallversicherung ist mit BU und Krankentagegeldversicherung kombinierbar und zahlt ggf. parallel.

  | Welche Verdienstausfallversicherungen gibt es und was leisten sie?

Es gibt einige Möglichkeiten, sich bei Krankheit und Unfall gegen finanzielle Einbußen durch Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit zu schützen. Die Tabelle enthält die gängigsten Optionen in der Übersicht:

Kriterium Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Krankentagegeldversicherung Unfallversicherung Dread Disease Versicherung Grundfähigkeitsversicherung
Was wird abgesichert? Verlust der Arbeitsfähigkeit im aktuellen Beruf (mind. 50 %) Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall

Dauerhafte körperliche Beeinträchtigung durch Unfall

Diagnose einer bestimmten schweren Krankheit (z. B. Krebs, Herzinfarkt) Verlust einzelner Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen, Greifen)
Wann wird gezahlt? Wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann Solange Krankschreibung besteht (nach vereinbarter Karenzzeit) Wenn eine Invalidität durch einen Unfall festgestellt wird Sofort nach ärztlicher Diagnose einer versicherten Krankheit Sobald eine versicherte Grundfähigkeit verloren geht
Wie wird gezahlt? Monatliche Rente (bis zur Rente oder Genesung) Täglicher Betrag (bis zur Wiederaufnahme der Arbeit) Einmalige Invaliditätsleistung und ggf. Unfallrente Einmalige hohe Zahlung Monatliche Rente oder Einmalzahlung
Leistet bei Krankheit? ✅ Ja, aber nur bei bestimmten Krankheiten ✅ Ja, aber nur bei Verlust von Grundfähigkeiten
Leistet bei Unfall?
Leistet bei psychischen Erkrankungen?
Gilt auch für Selbstständige?
Voraussetzung Arzt muss dauerhafte Berufsunfähigkeit feststellen Krankschreibung erforderlich Ärztliche Bestätigung des Invaliditätsgrades nötig Diagnose reicht aus Ärztliche Bestätigung nötig
Läuft die Zahlung irgendwann aus? Nach Ende der Berufsunfähigkeit oder bei Renteneintritt Sobald wieder gearbeitet wird Nein, Einmalzahlung (Unfallrente kann lebenslang laufen) Nein, Einmalzahlung Nein, je nach Vertrag monatliche Rente oder Einmalzahlung
Durchschnittliche Kosten (40 Jahre, gesund, Standardtarif) 80 – 150 € / Monat 20 – 50 € / Monat 10 – 30 € / Monat 40 – 80 € / Monat 30 – 70 € / Monat
Vorteile Bester Schutz vor Einkommensverlust, sichert Lebensstandard Deckt kurzfristige Verdienstausfälle, gute Ergänzung zur BU Kostengünstig, schnelle finanzielle Hilfe nach Unfall Soforthilfe bei schweren Krankheiten Einfacher Abschluss, auch für handwerkliche Berufe gut geeignet
Nachteile Teuer, Gesundheitsprüfung oft streng Deckt keine dauerhafte Berufsunfähigkeit Zahlt nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten Kein Schutz bei psychischen Erkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit Kein Schutz bei Burnout oder Depression

Grundsätzlich gilt: Die BU ist der umfassendste Schutz, aber teuer im Vergleich. Außerdem dauert es eine gewisse Zeit, bis alle Formalitäten geklärt sind und die BU zahlt. Eine Kombination mit Krankentagegeld sichert kurzfristige Verdienstausfälle ab.

Die Unfallversicherung ergänzt BU und Krankentagegeld, da sie unabhängig vom Arbeitsausfall eine Soforthilfe leistet. Die Dread Disease hilft bei schweren Krankheiten, ersetzt aber keine BU. Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative zur BU, aber mit eingeschränkter Leistung.

Im Folgenden stellen wir die einzelnen Versicherungsoptionen vor. Wir klären, wann sie jeweils greifen und liefern anschauliche Alltagsbeispiele.

  | Berufsunfähig? - Wann zahlt die BU?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Selbstständige finanziell ab, wenn sie ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität zu 50 % nicht mehr ausüben können. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die BU eine monatliche Rente, die dabei hilft, den Lebensunterhalt zu sichern und laufende Kosten zu decken. Die BU-Rente wird ausgezahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Sie muss voll versteuert werden.

Wir haben die Schritte bis zur Auszahlung der BU-Rente zusammengestellt:

1. Erste gesundheitliche Probleme & Krankschreibung

Der Betroffene wird krank oder erleidet einen Unfall und kann seinen Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben. 
In der Regel beginnt die Krankenkasse (bei Angestellten) oder die Krankentagegeldversicherung (bei Selbstständigen – sofern vorhanden) mit der Zahlung.

Dauer: Sofort bis wenige Wochen

2. Ärztliche Diagnosen & Therapien

Der Versicherte wird von Ärzten behandelt und erhält eine Prognose zur Genesung.
Oft folgt eine längere Krankheitsphase mit Reha oder Therapie.
Solange eine Besserung möglich erscheint, gilt er noch nicht als berufsunfähig.

Dauer: Mehrere Monate

3. Antragstellung bei der BU-Versicherung

Der Versicherte stellt einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Dafür sind umfangreiche Unterlagen nötig:
Detaillierte ärztliche Berichte
Dokumentation zur bisherigen Berufstätigkeit
Angaben zum Einkommen
Fragebogen des Versicherers

Dauer: 4 bis 8 Wochen allein für die Antragstellung 

4. Prüfung durch den Versicherer

Die Versicherung prüft den Antrag – und das kann dauern:
Ist die Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 % gegeben?
Liegt ein versicherter Leistungsfall vor?
Wurden Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss korrekt angegeben?
Der Versicherer fordert oft zusätzliche Gutachten von unabhängigen Ärzten an.

Dauer: 3 bis 6 Monate (in komplexen Fällen länger)

5. Entscheidung der Versicherung & erste Auszahlung

Der Antrag wird genehmigt oder abgelehnt.
Falls genehmigt, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.

Dauer: 1 bis 6 Monate nach Antragstellung (bei Streitigkeiten oder Unklarheiten deutlich länger)

Falls abgelehnt: Der Versicherte kann Widerspruch einlegen oder vor Gericht gehen – das kann sich über Jahre hinziehen.

Der Überblick zeigt: Von der ersten Krankschreibung bis zur Auszahlung vergehen oft 6 bis 12 Monate oder mehr. Daher ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig, um die Zeit bis zur BU-Leistung zu überbrücken. Ein sauber ausgefüllter Antrag mit guten ärztlichen Berichten kann den Prozess beschleunigen.

Weitere Informationen haben wir auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengestellt.

Beispiele für BU-Leistungsfälle

Drei Beispiele für mögliche Leistungsfälle der BU:

Beispiel: Gastronom mit kaputter Hand

Der Fall: Ein selbstständiger Gastronom stürzt in seiner Küche unglücklich auf den Arm und erleidet dabei einen komplizierten Bruch mit Nervenschädigung. Trotz mehrerer Operationen bleibt seine Hand dauerhaft eingeschränkt, sodass er weder schwere Gegenstände heben noch präzise Schneide- oder Schreibarbeiten ausführen kann.

Die Versicherung: Nachdem der Arzt feststellt, dass die Funktion seiner Hand dauerhaft beeinträchtigt ist und eine Rückkehr in seinen Beruf ausgeschlossen bleibt, greift seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt ihm eine monatliche Rente, die seinen Lebensunterhalt sichert und es ihm ermöglicht, seine Fixkosten weiter zu tragen.

Beispiel: Grafikdesignerin mit Rückenleiden

Der Fall: Eine 50-jährige selbstständige Grafikdesignerin entwickelt durch jahrelanges Arbeiten am Schreibtisch ein schweres chronisches Rückenleiden. Trotz medizinischer Behandlungen verschlechtern sich die Schmerzen so stark, dass sie nicht mehr stundenlang sitzen oder am Computer arbeiten kann.

Die Versicherung: Nach mehreren Monaten Krankschreibung stellt der Arzt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit fest. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ihr nun eine monatliche Rente, sodass sie ihren Lebensunterhalt weiterhin finanzieren kann.

Beispiel: IT-Beraterin mit Multipler Sklerose

Der Fall: Eine 40-jähriger IT-Beraterin entwickelt Multiple Sklerose, eine neurologische Erkrankung, die zu Sehstörungen, Sprachproblemen und Gleichgewichtsstörungen führt. Aufgrund dieser Symptome kann sie ihre beratende Tätigkeit mit häufigen Reisen und Kundenbesuchen nicht mehr ausüben.

Die Versicherung: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der IT-Beraterin eine monatliche Rente, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Der Versicherungsschutz besteht bis zum Alter von 67 Jahren.

Ohne BU hätten alle Betroffenen langfristig keine finanzielle Absicherung, müssten von Ersparnissen leben oder Sozialhilfe beantragen.

  | Vorübergehend arbeitsunfähig? - Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung sichert Selbstständige finanziell ab, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig sind. Da Selbstständige keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, ist diese Versicherung besonders wichtig. Sie zahlt einen täglichen Betrag, der hilft, den Verdienstausfall zu kompensieren und laufende Kosten zu decken.

Die Höhe des Krankentagegeldes und der Beginn der Zahlungen können individuell festgelegt werden. Es ist ratsam, frühzeitig eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein. Weitere Informationen finden Sie auf unserer speziellen Seite zur Krankentagegeldversicherung.

Beispiele für Krankentagegeld-Leistungsfälle

Wir haben Beispiele für mögliche Leistungsfälle zusammengestellt:

Beispiel: Handwerker bricht sich ein Bein

Der Fall: Ein selbstständiger Schreiner stürzt bei der Arbeit von einer Leiter und bricht sich das Bein. Aufgrund der Verletzung kann er für mehrere Wochen keine Aufträge ausführen und verliert dadurch sein Einkommen.

Die Versicherung: Da seine Krankentagegeldversicherung eine vertraglich festgelegte Karenzzeit von 14 Tagen hat, erhält er erst ab dem 15. Krankheitstag eine tägliche Zahlung von 100 Euro. Die Höhe dieses Betrags wurde bei Vertragsabschluss basierend auf seinem Einkommen und seinen Fixkosten gewählt.

Mit dieser finanziellen Unterstützung kann er laufende Ausgaben wie Miete, Versicherungen und Lebenshaltungskosten decken, bis er wieder arbeitsfähig ist. 

Beispiel: Texterin erkrankt an der Grippe

Der Fall: Eine freiberufliche Texterin erkrankt schwer an einer Grippe und ist für zwei Wochen arbeitsunfähig. Da sie als Selbstständige kein gesetzliches Krankengeld erhält, hätte sie ohne Absicherung keinerlei Einkommen.

Die Versicherung: Glücklicherweise hat sie eine Krankentagegeldversicherung mit einer vertraglich festgelegten Karenzzeit von lediglich 3 Tagen abgeschlossen. Ab dem vierten Krankheitstag zahlt ihr die Versicherung täglich 80 Euro – ein Betrag, den sie bei Vertragsabschluss entsprechend ihrer Fixkosten gewählt hat.

Durch die Zahlung kann die Texterin ihren Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Sie kann laufende Kosten wie Miete, Krankenversicherung und andere Verpflichtungen decken, bis sie wieder arbeiten kann.

  | Dauerhafte Beeinträchtigung durch Unfall? - Wann zahlt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn der Versicherte durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erlitten hat oder vorübergehend arbeitsunfähig geworden ist. Sie springt bei Unfällen sowohl in der Freizeit als auch im Berufsalltag ein.

Sie kann eine einmalige Invaliditätsleistung, ein Tagegeld oder eine Rente umfassen, abhängig von der Schwere des Unfalls und den vertraglich vereinbarten Leistungen.

Besonders wichtig ist die Unfallversicherung für Selbstständige, die im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten. Außerdem ist sie sinnvoll für Menschen mit höherem Unfallrisiko, z.B. Sportler oder Handwerker. Weitere Informationen finden Sie auf unserer speziellen Seite zur Unfallversicherung.

Beispiele für Leistungsfälle der Unfallversicherung

Beispiele für mögliche Leistungsfälle der Unfallversicherung:

Beispiel: Handwerker verliert Finger
 
Der Fall: Ein selbstständiger Handwerker verletzt sich schwer bei der Gartenarbeit, als er mit einer Kreissäge abrutscht und mehrere Finger verliert. Trotz intensiver Reha bleibt seine Hand dauerhaft eingeschränkt. Er kann viele handwerkliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Da er jedoch weiterhin beratend tätig sein oder einfachere Arbeiten übernehmen könnte, liegt keine vollständige Berufsunfähigkeit vor.

Die Versicherung: Da es sich um einen Unfall handelt, greift seine private Unfallversicherung. Sie zahlt ihm eine einmalige Invaliditätsleistung von 40.000 Euro, da der Verlust mehrerer Finger im Vertrag mit einem Invaliditätsgrad von 50 % bewertet wird. Zusätzlich erhält er eine monatliche Unfallrente von 700 Euro, um Einkommensverluste auszugleichen.

Hätte der Unfall dazu geführt, dass er gar nicht mehr als Handwerker arbeiten kann, hätte zusätzlich seine Berufsunfähigkeitsversicherung gegriffen und eine lebenslange Rente gezahlt.

Beispiel: Fotograf büßt Beweglichkeit im Arm ein

Der Fall: Ein selbstständiger Fotograf stürzt während eines Outdoor-Shootings unglücklich über eine Baumwurzel und bricht sich den Ellenbogen. Trotz Operation bleibt die Beweglichkeit des Arms eingeschränkt, sodass er schwere Kameras nicht mehr sicher halten kann. Da er jedoch weiterhin mit leichterem Equipment oder per Drohne arbeiten kann, liegt keine vollständige Berufsunfähigkeit vor. 

Die Versicherung: Da es sich um einen Unfall handelt, greift seine private Unfallversicherung. Sie zahlt ihm eine einmalige Invaliditätsleistung von 25.000 Euro, basierend auf dem im Vertrag festgelegten Invaliditätsgrad von 30 %. Zusätzlich erhält er für die Zeit der Reha eine monatliche Unfallrente von 500 Euro, um Behandlungskosten zu decken und finanzielle Einbußen auszugleichen.

Hätte der Unfall dazu geführt, dass er gar nicht mehr als Fotograf arbeiten kann, hätte zusätzlich seine Berufsunfähigkeitsversicherung gegriffen und eine lebenslange Rente gezahlt.

  | Versicherungen sinnvoll kombinieren – Kosten und Nutzen

Wer mehrere Versicherungen hat oder abschließen möchte, hat viele Fragen: Welche Versicherung zahlt wann? Welche benötige ich und welche Kombination ist sinnvoll? Und was kostet das alles insgesamt?

Einige Versicherungen greifen ineinander bzw. nacheinander. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass mehrere Versicherungen gleichzeitig Leistungen erbringen. Wir zeigen anhand von Beispielen, wann das der Fall ist. Und welche Kosten und Nutzen dies mit sich bringt.

Der Einfachheit halber gelten alle Berechnungen für eine 40-jährige Person ohne Vorerkrankungen mit einem mittleren Sicherheitsbedarf.

Unfall mit längerer Krankschreibung (Krankentagegeld + Unfallversicherung)

Eine selbstständige Architektin stürzt auf einer Baustelle und bricht sich das Handgelenk. Sie kann mehrere Wochen nicht arbeiten.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt eine tägliche Leistung von 120 €, bis der Arzt die Architektin wieder arbeitsfähig schreibt (z. B. für 6 Wochen → insgesamt 5.040 €).

Die Unfallversicherung leistet zusätzlich, falls eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt – entweder als Einmalzahlung oder in Form einer Unfallrente. Angenommen, die Architektin behält eine Bewegungseinschränkung im Handgelenk (Invaliditätsgrad 20 %), erhält sie eine Einmalzahlung von 15.000 €.

Kosten für die Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: ca. 30 €/Monat
  • Unfallversicherung: ca. 20 €/Monat
  • Gesamtkosten: 50 €/Monat

Nutzen im Leistungsfall:

  • Krankentagegeld: 5.040 €
  • Unfallversicherung: 15.000 €
  • Gesamtleistung: 20.040 €

Unfall führt zur Berufsunfähigkeit (Krankentagegeld + Unfallversicherung + BU)

Ein selbstständiger Tischler erleidet einen schweren Unfall mit einer Kreissäge und verliert mehrere Finger. Er kann dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt zunächst für die Dauer der Krankschreibung (z. B. 6 Monate) eine tägliche Zahlung von 100 €. Die sind 18.000 € insgesamt. Danach endet die Zahlung.

Die Unfallversicherung zahlt eine Einmalzahlung von 40.000 € (Invaliditätsgrad 50 %) sowie eine monatliche Unfallrente von 500 €.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt nach der Feststellung der dauerhaften Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente von 2.000 € bis zum 67. Lebensjahr.

Kosten für die Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: ca. 35 €/Monat
  • Unfallversicherung: ca. 25 €/Monat
  • BU-Versicherung: ca. 120 €/Monat
  • Gesamtkosten: 180 €/Monat

Nutzen im Leistungsfall:

  • Krankentagegeld: 18.000 €
  • Unfallversicherung: 40.000 € + Unfallrente (500 € mtl.)
  • BU-Rente: 2.000 € mtl. bis zur Rente (bei 27 Jahren Laufzeit = 648.000 €)
  • Gesamtleistung (ohne Unfallrente): über 700.000 €

Langwierige Krankheit ohne Unfall (Krankentagegeld + BU)

Ein freiberuflicher Softwareentwickler entwickelt eine chronische neurologische Erkrankung, die ihn arbeitsunfähig macht.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt täglich 90 €. Bei 6 Monaten Krankschreibung ergibt das insgesamt 16.200 €.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt, sobald eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird, mit einer monatlichen Rente von 2.500 € bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren.

Kosten für die Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: ca. 40 €/Monat
  • BU-Versicherung: ca. 130 €/Monat
  • Gesamtkosten: 170 €/Monat

Nutzen im Leistungsfall:

  • Krankentagegeld: 16.200 €
  • BU-Rente: 2.500 € mtl. bis zur Rente (bei 27 Jahren Laufzeit = 810.000 €)
  • Gesamtleistung: über 800.000 €

Welche Versicherungen ergänzen sich?

  • Krankentagegeld & BU: Greifen nicht gleichzeitig – das Krankentagegeld endet, sobald BU-Leistungen beginnen.
  • Unfallversicherung & BU: Können parallel gezahlt werden, da die Unfallversicherung eine einmalige Leistung und ggf. eine Rente zahlt.
  • Krankentagegeld & Unfallversicherung: Können ebenfalls gleichzeitig gezahlt werden, da das Krankentagegeld an die Krankschreibung und die Unfallversicherung an den Invaliditätsgrad gekoppelt ist.

Tipp: Wer mehrere Versicherungen hat, sollte sich im Leistungsfall frühzeitig beraten lassen, um die Ansprüche optimal zu nutzen.

Lohnt sich eine Dread Disease Versicherung zusätzlich zur BU?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Dread Disease Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung) sichern beide gesundheitliche Risiken ab, funktionieren aber unterschiedlich:

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Dread Disease Versicherung
Zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Zahlt eine einmalige Summe, wenn eine schwere Krankheit (z. B. Krebs, Herzinfarkt) diagnostiziert wird.
Deckt alle Ursachen ab (Krankheit, Unfall, psychische Leiden). Nur bestimmte Krankheiten versichert, keine Zahlung bei Burnout oder Rückenproblemen.
Auszahlung erst nach ärztlicher Bestätigung der Berufsunfähigkeit (mind. 50 %). Auszahlung direkt nach der Diagnose, unabhängig von der Arbeitsfähigkeit.
Einkommenssicherung auf Dauer. Finanzielle Soforthilfe für Behandlung oder Umstellung des Lebensstils.

Eine Dread Disease Versicherung allein ersetzt keine BU, weil sie keine dauerhafte Einkommenssicherung bietet. Allerdings kann sie eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn z. B. bei einer Krebsdiagnose sofort hohe Kosten anfallen. Optimal ist eine Kombination, um sowohl kurzfristige Kosten als auch langfristige Einkommensausfälle abzusichern. Wer nur eine Absicherung möchte, fährt mit der BU besser, da sie breiter aufgestellt ist.

Lohnt sich eine Grundfähigkeitsversicherung zusätzlich zur BU?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) sichern beide gesundheitliche Risiken ab, haben aber unterschiedliche Leistungskriterien:

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Grundfähigkeitsversicherung (GFV)
Zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Zahlt eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung, wenn eine versicherte Grundfähigkeit (z. B. Sehen, Gehen, Greifen) verloren geht.
Deckt alle Ursachen ab (Krankheit, Unfall, psychische Leiden). Nur bestimmte körperliche Einschränkungen versichert, keine Zahlung bei Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen.
Auszahlung erst nach ärztlicher Bestätigung der Berufsunfähigkeit (mind. 50 %). Auszahlung erfolgt, wenn eine definierte Grundfähigkeit dauerhaft nicht mehr vorhanden ist – unabhängig vom Beruf.
Einkommenssicherung auf Dauer. Finanzielle Unterstützung bei Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten, aber kein direkter Berufsschutz.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur BU, weil sie nicht bei psychischen Erkrankungen oder allgemeinen Arbeitsunfähigkeiten zahlt. Aber sie kann besonders für körperlich tätige Selbstständige eine gute Ergänzung sein.

Wer bereits eine BU hat, braucht die GFV meist nicht. Wer wegen Vorerkrankung keine BU abschließen kann, sollte prüfen, ob eine GFV eine sinnvolle Absicherung darstellt.

  | Unser Fazit

Ein plötzlicher Arbeitsausfall kann für Selbstständige existenzbedrohend sein. Die Wahl der richtigen Versicherungen entscheidet darüber, ob finanzielle Sicherheit besteht oder Ersparnisse schnell aufgebraucht sind.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die Krankentagegeldversicherung deckt den Verdienstausfall während einer vorübergehenden Erkrankung.

Die Unfallversicherung hilft mit einer einmaligen Zahlung oder einer Unfallrente, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt.

Optimal ist eine Kombination aus mehreren Versicherungen, da sie unterschiedliche Risiken abdecken. Wer sich frühzeitig absichert, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine finanzielle Zukunft.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.