Arbeitgeberbrutto: Bestandteile der Personalkosten + Berechnung

Das Arbeitgeberbrutto zeigt, was ein Mitarbeiter tatsächlich kostet. Ein Mitarbeiter mit 4.000 € brutto kostet das Unternehmen zwischen 4.800 € und 5.000 €. Wegen der Beiträge zur Sozialversicherung, Umlagen, kurz: dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Wir zeigen, was das Arbeitgeberbrutto beinhaltet und wie Sie das Arbeitgeberbrutto berechnen. Dabei hilft eine Lohnsoftware.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Das Arbeitgeberbrutto umfasst Bruttogehalt + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
  • Dieser Arbeitgeberanteil umfasst Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung.
  • Um das Arbeitgeberbrutto zu berechnen, ist ein Lohnabrechnungsprogramm sinnvoll.
  • Einfache Formel, das Arbeitgeberbrutto zu berechnen: Bruttogehalt x 1,21
  • Die Lohnnebenkosten machen ca. 20 % bis 25 % des Bruttogehalts aus.

  | Arbeitgeberbrutto - was ist das?

Arbeitgeber tragen nicht nur die Kosten für das Bruttoentgelt ihrer Mitarbeiter, sondern müssen auch mit zusätzlichen Ausgaben rechnen. Addiert man diese zum Bruttoentgelt, ergibt sich das sogenannte Arbeitgeberbrutto – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers für einen Mitarbeiter.

Berechnung Arbeitgeberbrutto
Beim Arbeitgeberbrutto addieren Sie zum Bruttogehalt den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Wenn Sie das Bruttogehalt mit dem Faktor 1,21 multiplizieren, kommen Sie auf einen ungefähren Wert.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßigen Kosten gehören:

  • Bruttolohn bzw. -gehalt
  • Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
  • Pauschalsteuern für bestimmte Bezüge oder Minijobber
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Umlagen (z. B. für Krankheitsfälle und Mutterschaft)

Zusätzlich können unregelmäßige oder einmalige Ausgaben wie Zuschüsse oder Sachbezüge anfallen, die als freiwillige soziale Leistungen gelten.

Um das Arbeitgeberbrutto zu berechnen, werden alle Lohnnebenkosten wie Sozialabgaben, Zuschüsse oder geldwerte Vorteile zum Bruttoentgelt des Mitarbeiters hinzugezählt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnnebenkosten, darunter Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen, machen im Durchschnitt etwa 21 % des Bruttoentgelts aus. Neben diesen fixen Personalnebenkosten können variable Kosten, wie geldwerte Vorteile oder Sachbezüge, in unregelmäßigen Abständen oder einmalig entstehen.

Freiwillige soziale Leistungen umfassen Angebote des Arbeitgebers, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen, wie Tankgutscheine, Jobtickets, Firmenwagen oder Erholungsbeihilfen. Diese Benefits werden individuell gewährt und verschaffen den Mitarbeitern zusätzliche finanzielle oder materielle Vorteile.

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  | Arbeitgeberbrutto vs. Personalkosten

Die Personalkosten sind höher als das Arbeitgeberbrutto. Denn das Arbeitgeberbrutto umfasst nur die direkten Lohnkosten. Personalkosten eines Mitarbeiters sind stets höher.

Zu den Personalkosten zählen zusätzlich:

  • Arbeitsplatzkosten: Notebook, Schreibtisch, Software
  • Weiterbildungskosten: Kurse, Seminare, Trainings
  • Recruitingkosten: Anzeigen, Job-Messen
  • Personalverwaltung: Kosten des Lohnbüros
  • Dienstreisen: Messe- und Kundenbesuche

Faustregel: Die tatsächlichen Personalkosten liegen oft 30–50 % über dem Bruttogehalt. 

  | Arbeitgeberbrutto berechnen

Um einen ersten Überblick über die Berechnung des schlussendlichen Auszahlungsbetrags zu gewinnen, finden Sie nachfolgend ein Schema zur Berechnung des Arbeitgeberbruttos.

Das Beispiel in der rechten Spalte Beispiel gilt für eine

  • unverheiratete Person
  • über 23 Jahre alt, ohne Kind und ohne Kirchenzugehörigkeit
  • bei Steuerklasse 1 in Hessen
  • mit 2.000 € Bruttolohn.

Geldwerte Vorteile und andere variable oder unregelmäßige Lohnnebenkosten haben wir bei dieser Rechnung außen vor gelassen. Berechnungen dieser Art führt eine Software für online Lohnabrechnung automatisch durch.

Beispielrechnung Arbeitgeberbrutto

Kostenpunkt Anteil Beispielrechnung
Bruttoentgelt   2.000 €
Fixe Personalkosten (Arbeitnehmeranteile)    

+ Krankenversicherung

8,9 % (inkl. Zusatzbeitrag) 171 €
+ Rentenversicherung 9,3 % 186 €
+ Arbeitslosenversicherung 1,3 % 26 €
+ gesetzliche Unfallversicherung 0,8 - 1 %; am Bau bis zu 7% 16 € - 20 €; Am Bau bis 140 €
+ Umlage U1 2,5 % 50 €
+ Umlage U2 0,22 % 4,4 €
+ Insolvenzgeldumlage 0,15 % 3 €
Freiwillige soziale Leistungen    

+ pauschal versteuerte Lohnbestandteile (geldwerte Vorteile)

+ Sachbezüge

+ Zuschläge und Zulagen

+ betriebliche Altersvorsorge

+ Vor- und Zuschüsse

+ vermögenswirksame Leistungen

+ Aufwandsentschädigungen

individuell nach Fall hier nicht berücksichtigt
= Arbeitgeberbrutto   2.456,40 € - 2.460 €
(Bauwirtschaft: bis 2.580 €)

Beiträge zur Unfallversicherung

Die Beiträge zur Unfallversicherung variieren je nach Beruf, Branche und Berufsgenossenschaft:

  • Bürojobs: ca. 0,8 % bis 1 % 
  • Jobs am Bau: 5 % bis 7 %  

 

Arbeitgeberbrutto Beispielrechnung für den Minijob

Kostenpunkt Anteil Beispielrechnung
Bruttoentgelt   603 € (= aktuelle Minijobgrenze)

+ Krankenversicherung

13 % 78,39 €
+ Rentenversicherung 15 % 90,45 €
+ Pflegeversicherung keine Abgabe

+ Steuer

2 % Pauschsteuer 12,06 €
+ gesetzliche Unfallversicherung 1,3 % 7,84 €
+ Umlage U1 0,8 % 4,82 €
+ Umlage U2 0,22 % 1,33 €
+ Insolvenzgeldumlage 0,15 % 0,90 €
= Arbeitgeberbrutto ≈ 30–33 % auf das Minijob-Gehalt ≈ 784 € – 802 €

Achtung: Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt beim Arbeitgeberbrutto eine wichtige Rolle. Sie zeigt an, bis zu welcher Höhe Lohn bzw. Gehalt des Mitarbeiters zur prozentualen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Alles, was über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. 

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie im Jahr 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro jährlich).

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  | Personalnebenkosten im Detail

Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den fixen Lohnnebenkosten, die für die Kalkulation des Arbeitgeberbruttos relevant sind.

Sozialabgaben

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen festen prozentualen Anteil des Bruttolohns an die Sozialversicherung abzugeben:

  • Krankenversicherung – ist der Mitarbeiter allerdings privat krankenversichert, kann dieser Wert variieren.
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung     
  • Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Getragen von den Berufsgenossenschaften, dient die Unfallversicherung als Vorsorge für Arbeitnehmer, die aufgrund von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen arbeitsunfähig werden. In diesen Fällen werden Arbeitnehmer bzw. deren Angehörige finanziell entschädigt.

Pauschalsteuern

Bestimmte geldwerte Vorteile können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, bspw. der Firmenwagen, Erholungsbeihilfen, Zuschüsse für Mahlzeiten oder ein Internetzuschuss. Anders als bei normalen Arbeitnehmern greift bei Minijobbern eine Pauschalsteuer.

Was sind Umlageverfahren?

Arbeitgeber zahlen monatlich für jeden Mitarbeiter in die Umlageverfahren der Krankenkassen ein. Dadurch entsteht ein Puffer, durch den das Entgelt der Arbeitnehmer auch weiterbezahlt werden kann, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.

Die beiden Umlageverfahren U1 und U2 der Krankenkassen schützen Arbeitgeber vor längerfristigen Ausfällen ihrer Mitarbeiter, sei dies nun bedingt durch Krankheit oder Mutterschutz.

Überdies gibt es die Insolvenzgeldumlage, auf die Mitarbeiter Anspruch haben, deren Arbeitgeber aufgrund von Insolvenz das normale Entgelt nicht zahlen können.

Tipp

Lohn- und Gehaltsabrechnung leicht gemacht, mit einer Lohnsoftware

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  | Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Wenn Arbeitgeber die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für ihre Mitarbeiter erstellen, müssen sie genau wissen, welche Beiträge an wen gezahlt werden müssen. Für einen ersten Überblick haben wir einen Arbeitgeberbrutto-Rechner erstellt.

Der Arbeitgeberbrutto-Rechner zeigt Ihnen die vollen Arbeitgeberkosten eines Mitarbeiters – nicht nur das Bruttogehalt. Sie erhalten Monats-, Jahres- und Stundenkosten auf einen Blick.

Rechner, die das Arbeitgeberbrutto berechnen, sollten nie zur Erstellung der Entgeltabrechnungen genutzt werden. um die genaue Abrechnung kümmert sich Ihre Lohnbuchhaltung. Beachten Sie außerdem: Mithilfe dieser Rechner können nur die Pflichtabgaben berechnet werden; freiwillige soziale Leistungen müssen individuell abgerechnet werden.

Berechnen Sie, was ein Mitarbeiter wirklich kostet: Der Arbeitgeberbrutto-Rechner
  | FAQ Arbeitgeberbrutto
Wie hoch ist das Arbeitgeberbrutto?

Das Arbeitgeberbrutto beschreibt die gesamten Lohnkosten eines Mitarbeiters für das Unternehmen. Es besteht aus dem Bruttogehalt plus den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung und weiteren Lohnnebenkosten (z. B. Umlagen oder Unfallversicherung). In Deutschland liegen diese zusätzlichen Kosten meist bei etwa 20 % bis 25 % des Bruttogehalts. Ein Gehalt von 3.000 € brutto verursacht daher oft Gesamtkosten von rund 3.600 € bis 3.750 € für den Arbeitgeber.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 3000 € Brutto?

Ein Mitarbeiter mit 3.000 € Bruttogehalt kostet ein Unternehmen in Deutschland in der Regel etwa 3.600 € bis 3.750 € pro Monat. Zum Bruttogehalt kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie weitere Lohnnebenkosten wie Umlagen und Beiträge zur Unfallversicherung hinzu. Diese Zusatzkosten liegen meist bei rund 20 % bis 25 % des Bruttogehalts.

Wie lautet die Faustformel für das Arbeitgeberbrutto?

Die Faustformel für das Arbeitgeberbrutto lautet: Bruttogehalt x 1,21

Bruttogehalt Arbeitgeberkosten
2.000 € ca. 2.400 €
3.000 € ca. 3.600 €
4.000 € ca. 4.800 €

 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerbrutto und Arbeitgeberbrutto?

Das Arbeitnehmerbrutto ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Es ist die Grundlage für folgende die Gehaltsabrechnung:

  • Lohnsteuer berechnen
  • Ermitteln der Beiträge zur Sozialversicherung
  • Korrektes Berechnen und Überweisen des Nettogehalts

Das Arbeitgeberbrutto umfasst die tatsächlichen Lohnkosten, sprich das Bruttogehalt und die Lohnnebenkosten.

 

Wie berechnet man das Arbeitgeberbrutto?

Das Arbeitgeberbrutto berechnet sich aus dem Bruttogehalt eines Mitarbeiters plus den zusätzlichen Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber tragen muss. Dazu gehören vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie weitere Abgaben wie Umlagen und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine einfache Faustformel lautet: Bruttogehalt × etwa 1,2 bis 1,25. Dadurch erhält man eine ungefähre Schätzung der gesamten Arbeitgeberkosten.

  | Unser Fazit

Arbeitgeber müssen für jeden Mitarbeiter Lohnnebenkosten wie Teilbeiträge zur Sozialversicherung leisten. Dieses Arbeitgeberbrutto stellt jedoch nur einen Teil der gesamten Personalkosten dar. Nichtsdestotrotz müssen alle Beiträge korrekt verrechnet und an die verschiedenen Stellen gezahlt werden.

Freiwillige soziale Leistungen müssen zudem individuell verrechnet werden. Nutzen Sie für die Lohnabrechnung eine geeignete Lohnsoftware, damit erleichtern Sie sich die Arbeit.

Die besten Lohnprogramme im Vergleich
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