- Das Arbeitgeberbrutto beantwortet die Frage: „Was kostet mich ein Mitarbeiter tatsächlich?“
- Zusätzlich zum Bruttogehalt beinhaltet das Arbeitgeberbrutto den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung, also das, was ein Arbeitgeber an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung bezahlt.
- Um das Arbeitgeberbrutto präzise zu berechnen, ist ein Lohnabrechnungsprogramm sinnvoll. Idealerweise lagern Sie die Lohnbuchhaltung an Spezialisten aus.
- Für die Planung der Personalkosten genügt die Formel für das Arbeitgeberbrutto: Bruttogehalt x 1,21
| Arbeitgeberbrutto - was ist das?
Arbeitgeber tragen nicht nur die Kosten für das Bruttoentgelt ihrer Mitarbeiter, sondern müssen auch mit zusätzlichen Ausgaben rechnen. Addiert man diese zum Bruttoentgelt, ergibt sich das sogenannte Arbeitgeberbrutto – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers für einen Mitarbeiter.
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßigen Kosten gehören:
- Bruttolohn bzw. -gehalt
- Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
- Pauschalsteuern für bestimmte Bezüge oder Minijobber
- Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
- Umlagen (z. B. für Krankheitsfälle und Mutterschaft)
Zusätzlich können unregelmäßige oder einmalige Ausgaben wie Zuschüsse oder Sachbezüge anfallen, die als freiwillige soziale Leistungen gelten.
Um das Arbeitgeberbrutto zu berechnen, werden alle Lohnnebenkosten wie Sozialabgaben, Zuschüsse oder geldwerte Vorteile zum Bruttoentgelt des Mitarbeiters hinzugezählt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnnebenkosten, darunter Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen, machen im Durchschnitt etwa 21 % des Bruttoentgelts aus. Neben diesen fixen Personalnebenkosten können variable Kosten, wie geldwerte Vorteile oder Sachbezüge, in unregelmäßigen Abständen oder einmalig entstehen.
Freiwillige soziale Leistungen umfassen Angebote des Arbeitgebers, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen, wie Tankgutscheine, Jobtickets, Firmenwagen oder Erholungsbeihilfen. Diese Benefits werden individuell gewährt und verschaffen den Mitarbeitern zusätzliche finanzielle oder materielle Vorteile.
| Arbeitgeberbrutto berechnen
Um einen ersten Überblick über die Berechnung des schlussendlichen Auszahlungsbetrags zu gewinnen, finden Sie nachfolgend ein Schema zur Berechnung des Arbeitgeberbruttos.
Das Beispiel in der rechten Spalte Beispiel gilt für eine
- unverheiratete Person
- über 23 Jahre alt, ohne Kind und ohne Kirchenzugehörigkeit
- bei Steuerklasse 1 in Hessen
- mit 2.000 € Bruttolohn.
Geldwerte Vorteile und andere variable oder unregelmäßige Lohnnebenkosten haben wir bei dieser Rechnung außen vor gelassen. Berechnungen dieser Art führt eine Software für online Lohnabrechnung automatisch durch.
Beispielrechnung Arbeitgeberbrutto
Kostenpunkt | Anteil | Beispielrechnung |
Bruttoentgelt | 2.000 € | |
Fixe Personalkosten | ||
+ Krankenversicherung | 8,9 % (inkl. Zusatzbeitrag) | 178 € |
+ Rentenversicherung | 9,3 % | 186 € |
+ Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 26 € |
+ Pflegeversicherung | 1,8 oder 1,3 % | 36 € |
+ Solidaritätszuschlag | variabel | 0 € |
+ Lohnsteuer | variabel | 164,75 € |
+ ggf. Kirchensteuer | 0, 8 oder 9 % | – |
+ gesetzliche Unfallversicherung | 0,8 % | 16 € |
+ Umlage U1 | 2,5 | 50 € |
+ Umlage U2 | 0,22 % | 4,4 € |
+ Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 3 € |
Freiwillige soziale Leistungen | ||
+ pauschal versteuerte Lohnbestandteile (geldwerte Vorteile) + Sachbezüge + Zuschläge und Zulagen + betriebliche Altersvorsorge + Vor- und Zuschüsse + vermögenswirksame Leistungen + Aufwandsentschädigungen | individuell nach Fall | hier nicht berücksichtigt |
= Arbeitgeberbrutto | 2,664,15 € |
Arbeitgeberbrutto Beispielrechnung für den Minijob
Kostenpunkt | Anteil | Beispielrechnung |
Bruttoentgelt | 556 € | |
+ Krankenversicherung | 13 % | 72,28 € |
+ Rentenversicherung | 15 % | 83,40 € |
+ Pflegeversicherung | keine Abgabe | – |
+ Steuer | 2 % Pauschsteuer | 11,12 € |
+ gesetzliche Unfallversicherung | 1,3 % | 7,23 € |
+ Umlage U1 | 1,1 % | 6,12 € |
+ Umlage U2 | 0,22 % | 1,22 € |
+ Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,83 € |
= Arbeitgeberbrutto | 32,8 % vom Minijob-Gehalt | 738,20 € |
Achtung: Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze spielt beim Arbeitgeberbrutto eine wichtige Rolle. Sie zeigt an, bis zu welcher Höhe Lohn bzw. Gehalt des Mitarbeiters zur prozentualen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Alles, was über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angehoben und liegt für 2023 monatlich bei 4.987,50 € (2022: 4.837,50 €).
| Personalnebenkosten im Detail
Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den fixen Lohnnebenkosten, die für die Kalkulation des Arbeitgeberbruttos relevant sind.
Sozialabgaben
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen festen prozentualen Anteil des Bruttolohns an die Sozialversicherung abzugeben:
- Krankenversicherung – ist der Mitarbeiter allerdings privat krankenversichert, kann dieser Wert variieren.
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Getragen von den Berufsgenossenschaften, dient die Unfallversicherung als Vorsorge für Arbeitnehmer, die aufgrund von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen arbeitsunfähig werden. In diesen Fällen werden Arbeitnehmer bzw. deren Angehörige finanziell entschädigt.
Pauschalsteuern
Bestimmte geldwerte Vorteile können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, bspw. der Firmenwagen, Erholungsbeihilfen, Zuschüsse für Mahlzeiten oder ein Internetzuschuss. Darüber hinaus werden Minijobber steuerlich anders verrechnet als reguläre Arbeitnehmer: hier greift eine Pauschalsteuer.
Was sind Umlageverfahren?
Arbeitgeber zahlen monatlich für jeden Mitarbeiter in die Umlageverfahren der Krankenkassen ein. Dadurch entsteht ein Puffer, durch den das Entgelt der Arbeitnehmer auch weiterbezahlt werden kann, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.
Die beiden Umlageverfahren U1 und U2 der Krankenkassen schützen Arbeitgeber vor längerfristigen Ausfällen ihrer Mitarbeiter, sei dies nun bedingt durch Krankheit oder Mutterschutz.
Darüber hinaus gibt es noch die Insolvenzgeldumlage, auf die Mitarbeiter Anspruch haben, deren Arbeitgeber aufgrund von Insolvenz das normale Entgelt nicht zahlen können.
| Gehaltsrechner für Arbeitgeber
Wenn Arbeitgeber die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für ihre Mitarbeiter erstellen, müssen sie genau wissen, welche Beiträge an wen gezahlt werden müssen. Für einen ersten Überblick sind dafür Arbeitgeberbrutto-Rechner nützlich.
Anbieter | Erläuterung |
nettolohn.de | Der nettolohn.de Gehaltsrechner für Arbeitgeber berechnet die Lohn- und Lohnnebenkosten, die Arbeitgebern für einen Mitarbeiter entstehen (monatlich oder jährlich). Kompakt und mit allen wichtigen Eingabefeldern. |
brutto-netto-rechner.info | Mit dem brutto-netto-rechner.info Gehaltsrechner können die Gesamtlohnkosten je Mitarbeiter berechnet werden. Berechnet wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf monatlicher und jährlicher Basis. |
rechner.pro | Der Gehaltsrechner für Arbeitgeber von rechner.pro berechnet das Arbeitgeberbrutto. Das Tool ermittelt rückwirkend alle Kosten für das laufende Jahr sowie für die letzten beiden Jahre auf Monats- oder Jahresbasis. |
netto-brutto-rechner.net | Mit dem Arbeitgeberbrutto Rechner von netto-brutto-rechner.net können Arbeitgeber schnell und einfach die Gesamtlohnkosten pro Mitarbeiter berechnen. Kompakt, einfach und übersichtlich. |
Rechner, die das Arbeitgeberbrutto berechnen, sollten nie zur Erstellung der Entgeltabrechnungen genutzt werden. um die genaue Abrechnung kümmert sich Ihre Lohnbuchhaltung. Beachten Sie außerdem: Mithilfe dieser Rechner können nur die Pflichtabgaben berechnet werden; freiwillige soziale Leistungen müssen individuell abgerechnet werden.