Arbeitgeberbrutto: Bestandteile der Personalkosten + Berechnung

Ein Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttolohn von 4.000 Euro schlägt in Summe mit mindestens 4.900 Euro Personalkosten im Unternehmen zu Buche. Grund dafür ist das Arbeitgeberbrutto. Dazu gehören bspw. Sozialversicherung, Umlagen oder geldwerte Vorteile.

Wir zeigen, was das Arbeitgeberbrutto beinhaltet, welchen Anteil an den Personalkosten die Lohnnebenkosten ausmachen und wie Sie das Arbeitgeberbrutto berechnen.

  | Arbeitgeberbrutto: Häufige Fragen

Arbeitgeber zahlen nicht nur das Bruttoentgelt für ihre Mitarbeiter, sondern müssen noch mit einigen weiteren Kostenpunkten rechnen. Wenn man das Bruttoentgelt mit diesen summiert, ergibt sich das Arbeitgeberbrutto – also das, was der Arbeitgeber am Ende für seinen Mitarbeiter ausgibt

Was ist im Arbeitgeberbrutto enthalten?

Zu den gesetzlich vorgegebenen und daher regelmäßigen Kostenpunkten zählen dazu:

  • Bruttolohn- bzw. -gehalt
  • Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
  • Pauschalsteuern für gewisse Bezüge oder Minijobber
  • Gesetzl. Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Umlagen (für Krankheitsfälle und Mutterschaft)

Darüber hinaus können unregelmäßige oder einmalige Kostenpunkte wie Vor- oder Zuschüsse oder Sachbezüge kommen, die generell als freiwillige soziale Leistungen bezeichnet werden.

Wie berechnet man das Arbeitgeberbrutto?

Um das Arbeitgeberbrutto zu berechnen, addieren Sie alle Lohnnebenkosten wie bspw. Sozialabgaben oder etwaige Zuschüsse oder geldwerte Vorteile zum Bruttoentgelt des Mitarbeiters.

Mit wie viel Prozent Aufschlag zum Lohn muss ich rechnen?

Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 20 % des Bruttoentgelts.

Welche Lohnnebenkosten gibt es?

Neben gesetzlich festgelegten Personalnebenkosten wie den Anteilen zur Sozialversicherung gibt es auch variable Lohnnebenkosten, die auch in unregelmäßigen Abständen oder auch nur einmalig gewährt werden können, wie etwa geldwerte Vorteile oder Sachbezüge.

Was sind freiwillige soziale Leistungen?

Unter dem Begriff freiwillige soziale Leistungen werden verschiedene Leistungen des Arbeitgebers zusammengefasst, die er seinen Mitarbeitern gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein. Hierunter fallen bspw. Sachbezüge wie Tankgutscheine, geldwerte Vorteile wie ein Jobticket oder die Nutzung eines Firmenwagens oder die Gewährung einer Erholungsbeihilfe.

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  | Arbeitgeberbrutto berechnen

Um einen ersten Überblick über die Berechnung des schlussendlichen Auszahlungsbetrags zu gewinnen, finden Sie nachfolgend ein Schema zur Berechnung des Arbeitgeberbruttos.

Das Beispiel in der rechten Spalte Beispiel gilt für eine

  • unverheiratete Person
  • über 23 Jahre alt, ohne Kind und ohne Kirchenzugehörigkeit
  • bei Steuerklasse 1 in Hessen
  • mit 2.000 € Bruttolohn.

Geldwerte Vorteile und andere variable oder unregelmäßige Lohnnebenkosten haben wir bei dieser Rechnung außen vor gelassen. Berechnungen dieser Art führt eine Software für online Lohnabrechnung automatisch durch.

Kostenpunkt Anteil Beispielrechnung
Bruttoentgelt   2.000 €
Fixe Personalkosten    

+ Krankenversicherung

7,3 % 157 €
+ Rentenversicherung 9,3 % 186 €
+ Arbeitslosenversicherung 1,2 % 24 €
+ Pflegeversicherung 3,3 oder 3,05 % 35,50 €
+ Solidaritätszuschlag         variabel 0 €

+ Lohnsteuer

variabel 164,75 €
+ ggf. Kirchensteuer         0, 8 oder 9 %
+ gesetzliche Unfallversicherung 0,8 % 16 €
+ Umlage U1 2,5 50 €
+ Umlage U2 0,45 % 9 €
+ Insolvenzgeldumlage 0,12 % 2,40 €
Freiwillige soziale Leistungen    

+ pauschal versteuerte Lohnbestandteile (geldwerte Vorteile)

+ Sachbezüge

+ Zuschläge und Zulagen

+ betriebliche Altersvorsorge

+ Vor- und Zuschüsse

+ vermögenswirksame Leistungen

+ Aufwandsentschädigungen

individuell nach Fall hier nicht berücksichtigt
= Arbeitgeberbrutto   2,399,50 €

Arbeitgeberbrutto Beispielrechnung für den Minijob

Kostenpunkt Anteil Beispielrechnung
Bruttoentgelt   450 €

+ Krankenversicherung

13 % 58,50 €
+ Rentenversicherung 15 % 83,70 €
+ Pflegeversicherung keine Abgabe

+ Steuer

2 % Pauschsteuer 9 €
+ gesetzliche Unfallversicherung 1,3 % 5,85 %
+ Umlage U1 1 % 4,50 €
+ Umlage U2 0,39 % 1,76 €
+ Insolvenzgeldumlage 0,12 % 0,54 €
ggf. Abgaben an Minijob-Zentrale 31,45 % 141,53 €
= Arbeitgeberbrutto   597,65 €

Achtung: Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt beim Arbeitgeberbrutto eine wichtige Rolle. Sie zeigt an, bis zu welcher Höhe Lohn bzw. Gehalt des Mitarbeiters zur prozentualen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Alles, was über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angehoben und liegt für 2023 monatlich bei 4.987,50 € (2022: 4.837,50 €).

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  | Personalnebenkosten im Detail

Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den fixen Lohnnebenkosten, die für die Kalkulation des Arbeitgeberbruttos relevant sind.

Sozialabgaben

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen festen prozentualen Anteil des Bruttolohns an die Sozialversicherung abzugeben:

  • Krankenversicherung – ist der Mitarbeiter allerdings privat krankenversichert, kann dieser Wert variieren.
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung     
  • Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Getragen von den Berufsgenossenschaften, dient die Unfallversicherung als Vorsorge für Arbeitnehmer, die aufgrund von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen arbeitsunfähig werden. In diesen Fällen werden Arbeitnehmer bzw. deren Angehörige finanziell entschädigt.

Pauschalsteuern

Bestimmte geldwerte Vorteile können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, bspw. der Firmenwagen, Erholungsbeihilfen, Zuschüsse für Mahlzeiten oder ein Internetzuschuss. Darüber hinaus werden Minijobber steuerlich anders verrechnet als reguläre Arbeitnehmer: hier greift eine Pauschalsteuer.

Was sind Umlageverfahren?

Arbeitgeber zahlen monatlich für jeden Mitarbeiter in die Umlageverfahren der Krankenkassen ein. Dadurch entsteht ein Puffer, durch den das Entgelt der Arbeitnehmer auch weiterbezahlt werden kann, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.

Die beiden Umlageverfahren U1 und U2 der Krankenkassen schützen Arbeitgeber vor längerfristigen Ausfällen ihrer Mitarbeiter, sei dies nun bedingt durch Krankheit oder Mutterschutz.

Darüber hinaus gibt es noch die Insolvenzgeldumlage, auf die Mitarbeiter Anspruch haben, deren Arbeitgeber aufgrund von Insolvenz das normale Entgelt nicht zahlen können.

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  | Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Wenn Arbeitgeber die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für ihre Mitarbeiter erstellen, müssen sie genau wissen, welche Beiträge an wen gezahlt werden müssen. Für einen ersten Überblick sind dafür Arbeitgeberbrutto-Rechner nützlich.

Anbieter Erläuterung
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Mit dem brutto-netto-rechner.info Gehaltsrechner können die Gesamtlohnkosten je Mitarbeiter berechnet werden. Berechnet wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf monatlicher und jährlicher Basis.

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netto-brutto-rechner.net Mit dem Arbeitgeberbrutto Rechner von netto-brutto-rechner.net können Arbeitgeber schnell und einfach die Gesamtlohnkosten pro Mitarbeiter berechnen. Kompakt, einfach und übersichtlich.

Rechner, die das Arbeitgeberbrutto berechnen, sollten nie zur Erstellung der Entgeltabrechnungen genutzt werden. um die genaue Abrechnung kümmert sich Ihre Lohnbuchhaltung. Beachten Sie außerdem: Mithilfe dieser Rechner können nur die Pflichtabgaben berechnet werden; freiwillige soziale Leistungen müssen individuell abgerechnet werden.

  | Fazit: Lohnnebenkosten stets im Blick

Arbeitgeber müssen für jeden Mitarbeiter Lohnnebenkosten wie Teilbeiträge zur Sozialversicherung leisten. Dieses Arbeitgeberbrutto stellt jedoch nur einen Teil der gesamten Personalkosten dar. Nichtsdestotrotz müssen alle Beiträge korrekt verrechnet und an die verschiedenen Stellen gezahlt werden.

Freiwillige soziale Leistungen müssen zudem individuell verrechnet werden. Das Auslagern Ihrer Lohnbuchhaltung an ein Lohnbüro oder einen Steuerberater nimmt Ihnen diese Arbeit ab.

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