Das Coronavirus führt zu deutlichen Umsatzrückgängen und weniger Aufträgen bei Unternehmen. Durch Kurzarbeit können Unternehmer vorübergehend Personalkosten sparen, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen. Wir erläutern, wie Sie ganz schnell bei Ihrer örtlichen Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen und stellen eine Kug-Checkliste zum Download bereit.
Zudem zeigen wir im Schnellüberblick, was für 2021 gilt.
Was tun in der Corona-Krise? Hier haben wir umfangreiche Infos zu Hilfen, Förderungen und Tipps während der Quarantäne-Zeit zusammengestellt.
Zu den Corona-RatgebernKurzarbeitergeld (Kug) gleicht den Ausfall von Nettoentgelt aus, wenn ein Unternehmen aufgrund eines vorübergehenden Auftragsrückgangs Mitarbeiter nur noch zum Teil beschäftigen kann. Die aktuellen Regeln lauten wie folgt:
Was müssen Sie als Unternehmer tun, um Kurzarbeitergeld zur vorübergehenden Senkung Ihrer Personalkosten während der Corona-Pandemie zu nutzen?
Diese Punkte, wie Sie mit Corona Kurzarbeitergeld Ihr Unternehmen retten, vertiefen wir jetzt im Detail.
Gute Nachrichten für Unternehmer und Beschäftigte: Das Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert – hier die Details:
Fahrplan Kurzarbeitergeld: Wir haben die wichtigen Schritte in einer Checkliste zusammengefasst.
Jetzt herunterladenTrotz der Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld müssen Unternehmer das Procedere kennen, insbesondere die 4 Voraussetzungen, um Kug zu erhalten.
Dieser Punkt beantwortet die Frage, wer überhaupt Kug bekommt.
Die BA bietet neben einem sehr guten Erklärvideo zum Kurzarbeitergeld auch individuelle Beratung. Allerdings dürften die Ämter durch die Corona-Krise momentan überlastet sein. Umso wichtiger ist es, gut Bescheid zu wissen.
Das Kug gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten und kann durch Rechtsverordnung auf 24 Monate verlängert werden. Diese Möglichkeit gibt es seit 2010, Auslöser dafür war die Finanzkrise. Kurzarbeit kann ausgesetzt werden, dann verlängert sich der Zeitraum.
Ein Beispiel: Die Genehmigung für Kug erfolgte zum 1.3.2020, es wird für den September 2020 ausgesetzt, dann gilt es bis zum 31.3.2021. Wir Kurzarbeit für mehr als 3 Monate ausgesetzt, muss es anschließend neu beantragt werden.
In diesem Abschnitt zeigen wir, wie Unternehmen tatsächlich zu ihrem Geld kommen. Denn nach der Anzeige folgt der mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung verbundene Aufwand, das Kug von der Arbeitsagentur zu erhalten.
Ist das Kurzarbeitergeld grundsätzlich genehmigt, muss der Unternehmer bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Folgendes beachten:
Beachten Sie hierzu das Formular der Arbeitsagentur.
Diesen Leistungsantrag stellt der Unternehmer unmittelbar nach seiner Lohn- und Gehaltsüberweisung. Es ist zu hoffen, dass die örtlichen Arbeitsagenturen wegen des Coronavirus die Anträge zügig bearbeiten. Spätestens 3 Monate nach der jeweiligen Gehaltszahlung muss der Leistungsantrag gestellt sein.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung übernimmt in der Regel der Steuerberater oder ein spezialisierter Dienstleister. In der Regel sind sie es, die den Leistungsantrag nach Abschluss der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Zahlung der Löhne und Gehälter stellen. Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben, können Sie hier eine unverbindliche Anfrage stellen.
Ausschlaggebend ist der jeweilige Nettolohn. Folgende Schritte führen zur Berechnung
#1 Ausgangspunkt: Aktueller Brutto- bzw. Nettolohn
#2 Um wieviel wird das Bruttogehalt gekürzt?
#3 Welche Differenz zum Nettoentgelt entsteht durch die Kürzung?
#4 Diese Differenz wird erstattet.
67% der Differenz erhalten Arbeitnehmer mit Kind. 60% Arbeitnehmer ohne Kind. Bei der Berechnung helfen Tabellen oder Kurzarbeitergeld-Rechner (KUG-Rechner). Seit dem 23.4.2020 wurden diese Sätze erhöht. Arbeitnehmer mit einer Arbeitsreduzierung von mehr als 50% bekommen ab dem 4. Monat 70% bzw. 77%. Ab dem 7. Monat sind es 80% bzw. 87%.
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Keinen Anspruch haben Mitarbeiter in Kündigung oder solche, bei denen ein wirksamer Aufhebungsvertrag vorliegt.
Geringverdiener haben ebenfalls keinen Anspruch auf Kurzarbeit. Azubis sind von der Regelung ebenfalls nicht betroffen
So lange, wie es die Reduzierung der Arbeitszeit vorsieht.
Unternehmer erhalten eine Entlastung bei den Personalkosten und müssen niemanden entlasten. Arbeitnehmer erhalten ihren Arbeitsplatz.
Diese Option hat die Bundesregierung grundsätzlich. Die Dauer der Zahlung von Kurzarbeitergeld wird dann per Rechtsverordnung auf 24 Monate verlängert. Im Rahmen der Finanzkrise um das Jahr 2010 herum wurde diese Möglichkeit das erste Mal geschaffen.
Diese Form des Kurzarbeitergeldes soll Betriebe der Bauwirtschaft unterstützen. Sie müssen dann während der Winterzeit keine Mitarbeiter entlassen.
Diese Form des Kurzarbeitergeldes gibt es für Mitarbeiter, die im Rahmen einer Umstrukturierung eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen werden. Oder auch für solche Arbeitnehmer, die beim Übergang in die Selbstständigkeit unterstützt werden sollen. In all diesen Fällen hilft das Transfer-Kug, Kündigungen zu vermeiden.
Unternehmer sollten die vereinfachten Regeln zum Kurzarbeitergeld nutzen, um gerade in der aktuellen Krise wegen des Coronavirus Entlastung bei den Personalkosten zu bekommen. Wenn wegen der Corona-Krise Geschäfte schließen müssen, sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bereits gegeben. Zeigen Sie daher die Kurzarbeit rechtzeitig an und begründen Sie dies in der Anzeige über Arbeitsausfall rechtzeitig. Werden diese Gründe von ihrer örtlichen Arbeitsagentur akzeptiert, sollten Sie Lohnabrechnung und Leistungsantrag dem Profi überlassen, entweder dem Steuerberater oder einem spezialisierten Dienstleister.
Bedenken Sie, dass Sie als Unternehmer das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssen. Aktives Liquiditätsmanagement ist daher gefragt. Informieren Sie sich auch über weitere Hilfen vom Staat im Rahmen der Corona-Krise, beispielsweise über Liquidititätshilfen und Bürgschaften und nutzen Sie den Schutzschirm, den die Bundesregierung den deutschen Unternehmen versprochen hat. Zu überlegen ist auch, mit der Hausbank über eine kurzfristige Erhöhung der Kontokorrentlinie zu verhandeln, um für die Zeit bis zum endgültigen Erhalt des Kurzarbeitergeldes von der Bundesagentur für Arbeit einen finanziellen Puffer zu haben.