| Definition: Was sind Sachbezüge?
Sachbezüge sind Entgelte, die nicht als Barauszahlung, sondern in Naturalien zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden. Ein Sachbezug kann dem Arbeitnehmer als Teil des Entgelts gewährt werden. Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze von 44 € pro Monat komplett steuerfrei und deshalb ein gern gesehenes Benefit für Mitarbeiter. Diese Steuerfreiheit macht den Unterschied zwischen einem geldwerten Vorteil und einem Sachbezug aus: ein geldwerter Vorteil muss grundsätzlich versteuert werden. Überschreiten Sachbezüge die Freigrenze bzw. den Freibetrag, werden sie als geldwerte Vorteile eingestuft und müssen versteuert werden.
Häufige Fragen zum Sachbezug
Zu den am häufigsten eingesetzten Sachbezügen fallen Tankkarten, Gutscheine oder auch Jobtickets.
Alle zweckgebundenen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährten Sachbezüge, die unterhalb der 44 € Grenze im Monat liegen, sind komplett steuerfrei.
Das Gesetz regelt Sachbezüge in § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Demnach gilt folgendes: "Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden."
Sachbezüge müssen vom Arbeitgeber versteuert werden, sobald diese 44 € überschreiten und somit als geldwerter Vorteil einzustufen sind.
Sachbezüge werden immer mit ihrem Brutto-Wert bewertet.
Sachbezüge, die unter die 44 € Grenze fallen, können in der Lohnabrechnung als steuerfreier Sachbezug ausgewiesen werden, dies ist allerdings keine Pflicht.
Das Entgelt bei Kurzarbeit lässt sich durch Sachbezüge unkompliziert aufstocken.
Nein, denn ein Sachbezug gilt nur als solcher, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt wird.
| Steuern: Freigrenze beachten!
Sachbezüge dürfen monatliche Grenzen nicht überschreiten, denn sonst wandeln sie sich in geldwerte Vorteile um und müssen versteuert werden. Sachbezügen liegt die Bagatell- oder Freigrenze zugrunde, alles darüber gilt als geldwerter Vorteil.
Diese Sachbezugsgrenze liegt bei 44 Euro pro Monat. Übersteigt der Sachbezugswert diese Freigrenze, muss nicht wie beim Rabattfreibetrag nur die Differenz versteuert werden, sondern der Gesamtbetrag in voller Höhe (= Sachleistung gilt als geldwerter Vorteil). Dabei werden alle gewährten Sachbezüge addiert. Übersteigt der gebündelte Sachbezugswert die Freigrenze auch nur um einen Cent, muss der Arbeitgeber den gesamten Betrag versteuern.
Sachbezüge dürfen zudem nicht auf das Jahr hochgerechnet bzw. addiert werden; alles, was bis zum Ende des Monats nicht ausgegeben wurde, verfällt.
Wann ist ein Sachbezug steuerfrei?
Damit Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zusätzlichkeit: Sachbezug wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt
- Keine Barauszahlung: Sachbezüge dürfen nicht ausgezahlt werden
- Auf Bagatellgrenze beschränkt: Sachbezugswert darf 44 € nicht überschreiten
| Sachbezüge und ihre steuerlichen Besonderheiten
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Sachbezüge und deren steuerliche Besonderheiten.
Sachbezug | Besonderheit |
Jobticket | Auch das Monatsticket kann Mitarbeitern bis 44 € als steuerfreier Sachbezug gewährt werden. Da die Monatsticket aber häufig diese Grenze sprengen, darf der Arbeitgeber das Jobticket auf Zuzahlungbasis anbieten: Alles bis 44 € wird vom Arbeitgeber bezahlt, alles darüber vom Arbeitnehmer. |
Geschenke ohne besonderen Anlass / Gutscheine für Sachleistungen | Hierzu zählen z. B. die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Gutscheine. Auf diese ist die Bagatellgrenze von 44 € / Monat anwendbar. Voraussetzung ist hierbei, dass der Gutschein an die Sachleistung gebunden ist. |
Tankgutschein | Tankgutscheine für Mitarbeiter sind die Klassiker unter den Sachbezügen und sind einge gute Ergänzung zum Firmenwagen. Dabei haben Arbeitgeber die Wahl zwischen von der Tankstelle ausgestellten Tankkarten oder der Ausstellung eines eigenen Gutscheins, der dann mit der entsprechenden Tankstelle verrechnet wird. |
Corona-Sonderzahlung: Sachbezug bis 1.500 € bis 31.3.2022
Um Arbeitnehmer in der aktuell schwierigen Lage zu unterstützen, konnten Arbeitgeber diesen eine einmalige, steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 1.500 € gewähren – als Kompensation für Überstunden, erschwerte Arbeitsbedingungen oder andere Einschränkungen durch Corona. Diese Sonderzahlung endete am 31. März 2022.
Achtung Ausnahme! Aufmerksamkeiten
Liegt ein persönlicher Anlass vor, darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Geschenk im Wert von max. 60 € machen. Damit Aufmerksamkeiten den Sachbezugswert von 44 € übersteigen dürfen, müssen sie dem Arbeitnehmer zeitnah im Zusammenhang mit einem konkreten und besonderen persönlichen Ereignis gewährt werden. Darunter fallen bspw. Geburtstag, Taufe oder Hochzeit.
| Sachbezugskarten: Vorteile
Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitern Sachbezüge gewähren – aber möglichst bequem. Dazu eignen sich sogenannte Prepaid-Kreditkarten hervorragend. Mit diesen können Arbeitnehmer über ein Gutscheinportal auf verschiedenste Angebote zugreifen. Im Gegensatz zum "herkömmlichen" geldwerten Vorteil kann hier auch Guthaben angespart werden, um bspw. größere Wünsche zu erfüllen.
Sachbezugskarten können häufig in verschiedenen Modulen gebucht werden, bspw. passend für den Sachbezugswert von 44 € oder für Sachgeschenke zu besonderen Anlässen für 60 €.