Unternehmensverkauf: Den passenden Nachfolger finden

Es ist so weit: Das Lebenswerk, das eigene Unternehmen, soll übergeben werden. Unternehmern steht jetzt eine spannende Zeit bevor, in der sie sich um verschiedenste Aufgaben kümmern müssen – angefangen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.

Wir zeigen, was beim Firmenverkauf zu beachten ist und welche Schritte Sie durchlaufen müssen.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

1. Wie läuft die Nachfolgersuche ab?

Vor der Planung

Bevor Sie mit der Planung Ihres Firmenverkaufs starten, sollten Sie einen geeigneten Berater für die Nachfolge konsultieren. Das kann der bisherige Unternehmensberater sein, der sich auch mit Unternehmensnachfolgen auskennt oder bspw. ein Nachfolgeberater der IHK.

Planung des Unternehmensverkaufs

#1 Langfristige Vorbereitung – mehrere Jahre im Voraus

Als ersten Schritt der Planung sollten Unternehmer den eigenen Betrieb analysieren. Was ist noch zu tun, bevor die Übergabe angepeilt wird? Wurde beispielsweise der Betrieb nach und nach heruntergefahren, um den Senior-Unternehmer zu entlasten, muss dieser nun idealerweise wieder hochgefahren werden, damit das Unternehmen später einen guten Kaufpreis erzielt. Diese Taktik wird häufig noch mit weiteren Schönheitsmaßnahmen wie neuen Maschinen oder Ähnlichem kombiniert und als "die Braut hübsch machen" bezeichnet. Weiterhin sollte der Unternehmer seine Altersvorsorge sicherstellen und die erbrechtliche Situation prüfen. Falls es zum Fall der Fälle (Liquiditätsengpässe, Tod des Geschäftsführers, usw.) kommen sollte, ist es auch wichtig, dass eine entsprechende Notfallstrategie ausgearbeitet wurde.

#2 Bis fünf Jahre vor der Übergabe: Entwicklung eines Übergabekonzepts

Im zweiten Schritt des Firmenverkaufs wird nun das Übergabevorhaben konkretisiert und ein Zeitrahmen für den gesamten Ablauf festgelegt. Jetzt ist auch der Zeitpunkt, aktiv nach einem Nachfolger zu suchen. Wenn auf einer Unternehmensbörse gesucht werden soll, steht nun das Verfassen eines anonymen Teasers (Kurzfassung) für potenzielle Nachfolger an sowie die Aufbereitung eines sogenannten Information Memorandum ähnlich dem herkömmlichen Businessplan.

#3 Ein Jahr vor der Übergabe: Umsetzung des Konzepts

Wenn das Konzept erfolgreich geplant wurde und ein passender Nachfolger gefunden ist, steht nun die gründliche Due Diligence Prüfung an. Hier müssen Unternehmer alle relevanten Informationen für den Nachfolger aufbereiten und zur Verfügung stellen, sodass der Wissenstransfer unkompliziert vonstatten gehen kann. Der Nachfolger in spe schreibt zudem einen Fortführungsplan, in dem er erläutert, wie er den Betrieb nach erfolgter Übernahme weiterführen und was er ändern möchte. Jetzt geht es darum, eine Einigung zwischen beiden Parteien zu erreichen. Kommt man auf einen gemeinsamen Nenner, müssen vor dem Unterzeichnen des Übergabevertrags noch die Mitarbeiter und wichtigsten Geschäftspartner informiert werden. Danach werden die entsprechenden Verträge vorbereitet, geprüft und im Anschluss unterzeichnet.

Während und nach erfolgter Übergabe

Die erste Zeit nach dem Unternehmensverkauf verbringen Alt-Inhaber damit, den Nachfolger zu begleiten. Sie können sich als Ratgeber einbeziehen lassen oder die eigene (befristete) Mitarbeit an der Seite des Nachfolgers vertraglich festlegen. Nach spätestens drei Jahren können Alt-Inhaber allmählich ihren Rückzug einleiten – sofern keine langfristige Zusammenarbeit geplant wurde.

2. Wem übergebe ich mein Unternehmen?

Grundsätzlich haben Senior-Unternehmer die Wahl, an wen sie ihren Betrieb weitergeben können:

  • Familienintern an Mitglieder der Familie
  • Unternehmensintern an einen Mitarbeiter
  • Unternehmensextern an bisherige Anteilseigner oder den unternehmensfremden Firmenkäufer

Darüber hinaus kann die Übergabe des Unternehmens als Verkauf, Verpachtung, Beteiligung oder auch Schenkung erfolgen. Insbesondere dann, wenn der Betrieb an die eigenen Kinder weitergegeben werden soll (der sogenannte Generationenwechsel), findet dies häufig im Rahmen einer Schenkung bzw. vorzeitigen Vererbung statt. Es gibt also einige Nachfolgeformen, aus denen Sie die für sich geeignete finden müssen. Alle Optionen bringen ihre eigenen Vor- und Nachteile mit. Beispielsweise kennen Mitarbeiter bereits den Betrieb, den eigenen Kindern bringen Sie ggf. ein größeres Vertrauen entgegen als einem Dritten. Allerdings lassen sich bei einer externen Nachfolgeregelung höhere Preise beim Firmenverkauf erzielen.

Wenn der Generationenwechsel oder die Übergabe an Mitarbeiter für Sie jedoch nicht in Frage kommen, müssen Sie sich wohl oder übel nach einem geeigneten externen Nachfolger umsehen. Dies geschieht heutzutage bequem über Unternehmensbörsen, die als Vermittler zwischen Nachfolgern und Unternehmen agieren.

Als letzte Option steht Unternehmern statt dem Firmenverkauf allerdings auch die Liquidation, also die Auflösung des Betriebs, offen. Falls sich kein geeigneter Nachfolger findet, Sie das Unternehmen aber auch nicht in fremde Hände geben möchten, ist diese Möglichkeit vielleicht die attraktivste.

Folgende Videos zeigen auf, wie die Übergabe ablaufen kann und gewähren Einblicke in erfolgreiche Unternehmensnachfolgen.

Tipp

Welche Unternehmensbörsen eignen sich besonders gut, um den passenden Nachfolger zu finden?

Zum Unternehmensbörsen-Vergleich

3. Fehler, die vermieden werden sollten

  1. Übergabe zu lange aufgeschieben
    Der Schritt, das eigene Unternehmen abzugeben, ist mit vielen Emotionen verbunden und wird daher sehr gerne hinausgezögert. Schiebt der Unternehmer die Übergabe zu lange vor sich her und kümmert sich nicht rechtzeitig um eine altersbedingte Übergabe, tritt in seinem Todesfall eine Erbengemeinschaft ein. In diesem Fall wird das Unternehmen nicht an einen geeigneten Nachfolger übergeben, sondern höchstwahrscheinlich an jemand Beliebiges verkauft oder schlicht liquidiert wird.
  2. Unternehmensnachfolge ohne Beratung
    Unternehmer, die beim Firmenverkauf auf jegliche Beratung verzichten und versuchen, alles auf eigene Faust abzuwickeln, laufen Gefahr, dass das gesamte Projekt kippt oder nach erfolgter Übergabe in die Brüche geht. Bei viel zu vielen Aspekten können Unternehmer und Nachfolger unterschiedlicher Meinung sein, und entweder wird die Nachfolge dann abgebrochen oder eine der beiden Parteien geht unvorteilhafte Vertragsbedingungen ein.
  3. Tunnelblick bei der Nachfolgersuche
    Viele Unternehmer suchen einen Nachfolger, der ihnen selbst möglich ähnlich ist. Bei diesem Tunnelblick gehen ihnen aber viele patente Übernehmer durch die Lappen.
  4. Dokumentation von Geschäftsprozessen liegt nicht vor
    Liegt keinerlei Nachweis über Prozesse innerhalb des Betriebs vor, benötigt der Nachfolger unnötig viel Zeit, diese kennenzulernen und gegebenenfalls zu optimieren. Unternehmer sollten daher darauf achten, möglichst alle Prozesse des Tagesgeschäfts festzuhalten, damit bei einer Übergabe alles optimal vonstatten gehen kann.
  5. Unrealistische Preisvorstellung
    Leider kursieren vielerorts häufig praxisferne Vorstellungen bzgl. des Verkaufspreises, wie etwa "dreimal der Jahresumsatz" oder "zehn Jahresüberschüsse", oft auch in Ergänzung von Abstandszahlungen für Inventar und Ausstattung. Natürlich hängt man an seinem eigenhändig aufgebauten Unternehmen, jedoch muss sich jeder Verkäufer fragen, ob er selbst bereit wäre, das Unternehmen zu diesem Preis zu kaufen.
  6. Übergabevertrag vom Nachfolger aufsetzen lassen
    Auch, wenn der Nachfolger oder Käufer seinen eigenen Berater mitbringt, sollten Unternehmer vorsichtig sein, was Verträge von anderen Parteien betrifft. Denn findet eine unvorteilhafte Klausel erst einmal ihren Weg hinein in den Vertrag, ist sie so schnell nicht mehr herauszubekommen. Besser, der Vertrag wird im Dialog gemeinsam erstellt. Hier kann eine Checkliste für den Übergabevertrag helfen.
Tipp

Finden Sie rechtzeitig den passenden Berater für Ihren Unternehmensverkauf.

Beratungsangebote für Nachfolgen

4. Steuerliche Aspekte eines Firmenverkaufs

Bei der Betriebsübergabe sollten Unternehmer unbedingt auf die steuerlichen Feinheiten achten, die sich aus dem Firmenverkauf ergeben. Denn die Preisvorstellung mag noch so angemessen sein und den Unternehmer froh stimmen – das Finanzamt hat jedoch das letzte Wort, wie viel vom Firmenverkauf später für den Alt-Inhaber übrig bleibt. Deshalb müssen Unternehmer wissen, welche Steuern bei welcher Nachfolgeform auf sie zukommen und von welchen Freibeträgen sie profitieren können.

Bei der Übergabe an Familienmitglieder muss zum Beispiel die Erbschafts- und Schenkungssteuer bedacht werden. Wird das Unternehmen an einen Dritten verkauft, führt dies zu einer deutlichen Steigerung der steuerpflichtigen Einkünfte des betreffenden Jahres. Hier greifen steuerliche Sonderregelungen:

  • Altersfreibetrag: Unternehmer ab 55 Jahren profitieren beim Firmenverkauf von einem Altersfreibetrag von 45.000 Euro.
  • Fünftelregelung: Der Gewinn, der sich aus dem Unternehmensverkauf ergibt, wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression zu glätten. Der Steuersatz wird also nur für ein Fünftel des Gewinns angesetzt.
  • Ermäßigte Besteuerung: Wenn der Veräußerungsgewinn nicht mehr als 5.000.000 Euro beträgt, können Unternehmer sich für eine ermäßigte Besteuerung entscheiden, der 56 Prozent des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes beträgt.
  • Teileinkünfteverfahren: Werden Anteile des Unternehmens an Kapitalgesellschaften verkauft, können 40 Prozent der Gewinne unter Umständen von der Steuer befreit werden.

Bei all diesen steuerlichen Aspekten ist die Beratung eines Steuerberaters unbedingt zu empfehlen. Nur so können Unternehmer möglichst viel des Kaufpreises erhalten.

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5. Fazit: Den Unternehmensverkauf meistern

Am wichtigsten bei der Unternehmensnachfolge ist, dass man sich selbst und auch dem Nachfolger genügend Vorlauf gibt. Der Übergabeprozess und auch die Dokumentation von Geschäftsprozessen sollte langfristig vorbereitet werden, damit es "im Ernstfall" schnell gehen kann. Schnell heißt hier jedoch keinesfalls eine überstürzte Übergabe, sondern die gemeinsame Planung und Umsetzung mit dem Nachfolger in spe, die häufig ein Jahr in Anspruch nimmt und so nicht durch Unklarheiten unnötig verzögert wird.

Weiterhin sollten Nachfolger und Unternehmer auch sichergehen, dass beide genügend Zeit haben, um den anderen und seine Ziele/Wünsche genauer kennenzulernen. Nur so kann dem Unternehmer der Schritt, das Lebenswerk loszulassen, etwas leichter gestaltet werden. Wenn nämlich gesichert ist, dass das Unternehmen in gute Hände gegeben wird, kann dieser sich entspannt zurückziehen.

Der letzte Aspekt, den wir den Übergebenden mitgeben möchten: Die Doppelbelastung während Planung und Durchführung des Firmenverkaufs sollte nicht unterschätzt werden. Neben den alltäglichen Aufgaben kommen nun auch noch viele weitere, zeitintensive Tage, Wochen und Monate auf Unternehmer zu. Deshalb ist es umso wichtiger, den richtigen Berater an der Seite zu haben, der mit Rat und Tat unterstützt.

Nachfolger finden: Unternehmensbörsen

Häufige Fragen zum Firmenverkauf

Wer hilft beim Firmenverkauf?

Wenn Sie Ihr Unternehmen übergeben möchten, sollten Sie dies keinesfalls ohne entsprechende Beratung tun. Beratungsangebote für Nachfolger und Übergebende gibt es zahlreiche; ob es der Unternehmensberater mit Schwerpunkt auf Nachfolgen wird oder Sie sich lieber an das Nachfolge-Angebot der IHKs wenden, ist dabei Ihnen überlassen.

Was passiert bei einem Firmenverkauf mit den Mitarbeitern?

Die Mitarbeiter sowie die Hierarchie-Struktur überprüft der Nachfolger in spe im Zuge der Due Diligence, im Fortführungsplan können Unternehmer dann einsehen, was er mit den Mitarbeitern vorhat. Soll eine Modernisierung oder Umstrukturierung des Betriebs stattfinden, kann es gut möglich sein, dass der Nachfolger Mitarbeiter "aussortiert". Andersherum ist es natürlich auch möglich, dass der Übernehmende alle Mitarbeiter behält, um erst einmal den laufenden Betrieb weiterhin zu sichern. Allerdings gibt es auch immer Mitarbeiter, die mit der neuen Führung nicht glücklich sind und im Zuge der Nachfolge kündigen.

Wie wird ein Unternehmensverkauf besteuert?

Je nachdem, welche Nachfolgeform dem Firmenverkauf zugrunde liegt und welche Rahmenbedingungen gelten, fallen andere Steuersätze bzw. Sonderregelungen an. Am besten ist es, diesbezüglich mit einem Steuerberater zu sprechen. Der kann auch Hilfestellungen geben, mit welchen Freibeträgen und steuerlichen Ausnahmen besonders viel übrig bleibt vom Firmenverkauf.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.