Gehaltscheck Was verdient ein Architekt?

Was verdient ein angestellter Architekt?
Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt vollzeitbeschäftigter angestellter und verbeamteter Architekten lag im Jahr 2023 bei 74.000 €.
Dabei zeigen sich in den Medianen (mittlere Werte) deutliche Unterschiede je nach Arbeitgeber:
- In Planungsbüros verdienen Angestellte am wenigsten: Median 58.000 €
- In der Privatwirtschaft werden die höchsten Gehälter gezahlt: Median 82.000 €
- Im öffentlichen Dienst liegt der Median bei 72.000 €
- Beamtete Architekten erhalten im Median 77.000 €
Die Zahlen zeigen deutlich: Die Wahl des Arbeitgebers hat erheblichen Einfluss auf das Einkommen. Wer etwa vom klassischen Planungsbüro in die Privatwirtschaft wechselt, kann mit einem Gehaltssprung von bis zu 24.000 € rechnen.
Darüber hinaus wirken sich auch Unternehmensgröße, Berufserfahrung, Position und Geschlecht auf das Gehalt aus: Angestellte in leitender Funktion mit mehr Erfahrung in Büros mit mehreren Mitarbeitern verdienen im Schnitt besser.
In sämtlichen Beschäftigungsgruppen verdienen vollzeitbeschäftigte Männer mehr als Frauen.
Welche Art von Architekten verdienen am meisten?
Stadtplaner verdienen mit 79.902 € im Schnitt am meisten. Architekten im klassischen Hochbau liegen bei rund 74.395 €. Landschaftsarchitekten erzielen etwa 67.853 € jährlich. Innenarchitekten bilden das Schlusslicht mit durchschnittlich 65.641 €.
Diese Werte gelten ausschließlich für vollzeitbeschäftigte angestellte und beamtete Mitglieder der Architektenkammern. Selbstständige Architekten wurden hierbei nicht berücksichtigt.

Was verdient ein Architekt mit 10 Jahren Berufserfahrung?
75 % der in einem Planungsbüro mit 10 bis 49 Beschäftigten angestellten Architekten mit 10 Jahren Berufserfahrung verdienen in leitender Funktion 47.500-71.500 € brutto. Architekten in derselben Position mit über 20 Jahren Erfahrung erzielen sogar Gehälter von bis zu über 100.000 €. Weisungsgebundene Architekten mit der gleichen Berufspraxis verdienen hingegen nur knapp bis zu 70.000 €.
Diese Zahlen unterstreichen: Berufserfahrung ist zwar wichtig. Doch wer in eine leitende Rolle aufsteigt, profitiert finanziell deutlich mehr.
Wie hoch ist das Gehalt eines selbstständigen Architekten?
Das Einkommen selbstständiger Architekten lässt sich nicht mit einem festen Gehalt gleichsetzen. Entscheidend ist der sogenannte Überschuss: Also das, was nach Abzug aller betrieblichen Kosten vom Umsatz übrig bleibt.
Ein zentraler Unterschied bei der Auswertung: Der Median bezeichnet den mittleren Wert. Genau die Hälfte der Büros liegt also darüber, die andere darunter. Der Durchschnitt (arithmetisches Mittel) kann hingegen stark durch einzelne sehr hohe Werte beeinflusst werden.
Der direkte Vergleich von Median und Durchschnitt verrät deshalb viel über die Verteilung der Einkommen in der Branche. Insgesamt liegt der Median-Überschuss pro Inhaber eines Architekturbüros bei knapp 74.000 €, während der Durchschnitt bei 117.459 € liegt. Die Zahlen nach Unternehmensgröße im Überblick:
| Anzahl tätiger Personen | Überschuss Median | durchschnittlicher Überschuss |
| Ein Inhaber ohne Mitarbeiter | 49.500 € | 60.570 € |
| 2-4 tätige Personen | 75.000 € | 104.230 € |
| 5-9 tätige Personen | 125.000 € | 151.213 € |
| 10 und mehr tätige Personen | 190.283 € | 293.779 € |
Mit wachsender Bürogröße steigt auch der erwirtschaftete Überschuss. Wer mehrere Mitarbeiter beschäftigt, trägt zwar höhere Verantwortung und Kosten. Gleichzeitig profitiert er aber im Schnitt auch von deutlich besseren Erträgen.
Besonders auffällig ist die große Differenz zwischen Median und Durchschnitt bei Büros mit 10 und mehr tätigen Personen: Der durchschnittliche Überschuss liegt hier bei knapp 294.000 € – das sind über 100.000 € mehr als der Median. Einzelne Büros erzielen also außergewöhnlich hohe Gewinne und heben den Durchschnitt stark an.

Wie gründe ich ein Architekturbüro?
Die Zahlen zeigen: Selbstständige Architekten können deutlich höhere Einkommen erzielen als ihre angestellten Kollegen. Doch bis ein Büro Überschüsse im sechsstelligen Bereich erwirtschaftet, ist es ein weiter Weg. Von der Erstellung eines Businessplans zur Wahl der passenden Rechtsform bis zu Themen wie Buchhaltung, Versicherungen und Steuern: Wer sein eigenes Architekturbüro gründen möchte, braucht mehr als Fachwissen.
Welche Rechtsform hat ein freier Architekt?
Zwei Drittel (66 %) der selbstständig tätigen Architekten arbeiten als Einzelunternehmer. Daneben haben sich folgende Rechtsformen etabliert:
- PartG / PartG mbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung): 15 %
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): 11 %
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): 7 %
In den meisten Fällen bleibt das Unternehmen in Architektenhand: Der Kapitalanteil, der bei Büros in den genannten Rechtsformen von Architekten gehalten wird, beträgt durchschnittlich 90 %. Werden Anteile an Dritte vergeben, handelt es sich fast immer um andere freie Berufe – insbesondere Ingenieure oder Juristen.
Zudem zeigt sich: 13 % der Selbstständigen führen eine formelle Kooperation mit einem anderen Büro, z. B. zur Projektabwicklung oder Aufgabenteilung. Diese Zahl steigt mit zunehmender Bürogröße. Kooperative Strukturen sind also vor allem für wachsende Architekturbüros ein wichtiger Faktor.
Wie viel Geld kostet die Gründung eines Architekturbüros?
Die Gesamtkosten pro Kopf im Jahr 2023 für ein Architekturbüro betrugen im Durchschnitt ca. 41.000 €. Diese Zahlen beinhalten Personalkosten, Sachkosten und Kosten für freie Mitarbeiter sowie Leistungen Dritter. Das Inhabergehalt wurde dabei nicht berücksichtigt.
Nebst diesen laufenden Kosten müssen bei der Gründung auch Anfangsinvestitionen berücksichtigt werden. Die wichtigsten Kostenfaktoren im Überblick:
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Rechtsform: Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Gründungskosten. Notarkosten sowie Kosten für die Eintragung ins Handelsregister und die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags können anfallen.
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Büroausstattung: Ausgaben für Büro- oder Atelierräume, Möbel, Computer, Drucker, Plotter, Scanner, Telefone, Netzwerk-Infrastruktur sowie Branchensoftware wie CAD, BIM oder AVA-Programme.
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Mitgliedschaft in der Architektenkammer: Die Pflichtmitgliedschaft verursacht je nach Bundesland und Umsatzhöhe einen jährlichen Kammerbeitrag. Auch weitere Beiträge für Versorgungswerke (z. B. Bayerische Architektenversorgung) können anfallen.
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Marketing und Werbung: Eine professionelle Außendarstellung verursacht Kosten für Website, Corporate Design, Logo, Domain, Visitenkarten, Social-Media-Kanäle und Broschüren.
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Eigenkapital: Gerade in der Anfangsphase ist eine ausreichende Eigenkapitaldecke wichtig, um laufende Kosten zu decken und Liquiditätsengpässe zu vermeiden – etwa bei Projektverzögerungen oder saisonalen Schwankungen.
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Sonstige Gründungskosten: Dazu zählen z. B. Gebühren für Gewerbeanmeldung, Beratungsleistungen (Gründungscoaching, rechtliche Prüfung von Verträgen), Schulungen zur Unternehmensführung oder IT-Sicherheit sowie mögliche Kosten für Leasingverträge oder Finanzierungslösungen.
Zur Unterstützung von Gründern gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund, Ländern und der KfW. Sie bieten Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Eine frühzeitige Beratung erhöht die Chance auf Förderung deutlich.
Fazit: Lohnt sich die Selbstständigkeit als Architekt?
Ja, aber nur mit klarem Plan. Selbstständige Architekten verdienen oft deutlich mehr als Angestellte, vor allem mit wachsendem Büro. Doch der Weg dorthin ist kein Selbstläufer: Wer gründen will, muss bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, Rücklagen zu bilden und sich intensiv mit Unternehmertum auseinanderzusetzen. Wer hier gut vorbereitet ist, schafft die Basis für wirtschaftlichen Erfolg.
Wer mehr über die ersten Schritte in die Selbstständigkeit wissen will, findet auf Für Gründer fundierte Ratgeber, Checklisten und Tools rund um Gründung, Finanzierung und unternehmerisches Wachstum.
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Quellen:
Bundesarchitektenkammer: Architektenbefragung 2024