FAQ KfW-Förderung: Fragen & Antworten zu Krediten für Unternehmer

Was finanziert die KfW?
Die KfW finanziert für Unternehmen vor allem Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Projekte für Digitalisierung, Innovation, Energie und Umwelt.
Konkrete Beispiele sind:
- Maschinen & Anlagen
- Firmenfahrzeuge
- Grundstücke & Gebäude
- Büroausstattung
- Personal
- Miete
- Marketing
- Beratung
- Leasingraten
- Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen
Im Bereich Digitalisierung finanziert die KfW etwa neue Hardware und Software, Cloud-Lösungen, digitale Bestellsysteme, Big-Data-Anwendungen oder KI-Projekte.
Auch Produktverbesserungen, neue Dienstleistungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie die Markteinführung eigener Innovationen können gefördert werden. Im Bereich Energie und Umwelt kommen etwa E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, energieeffiziente Produktionsanlagen, Wärmerückgewinnung oder die Modernisierung alter Maschinen infrage.
Fördert die KfW auch Neugründungen?
Ja. Die KfW fördert auch Neugründungen, zum Beispiel mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld für Finanzierungen bis 200.000 €. Er kann bis zu 5 Jahre nach der Gründung genutzt werden, auch von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Gründern im Nebenerwerb.
Für größere Vorhaben gibt es den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Damit sind bis zu 500.000 € möglich, etwa für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager oder die Übernahme eines Unternehmens. Voraussetzung ist in der Regel ein Unternehmenssitz in Deutschland.
Was ist der höchste KfW-Kredit für Gründer?
Der höchste reguläre KfW-Kredit für Gründer ist der ERP-Förderkredit KMU (365, 366). Damit sind bis zu 25 Mio. € möglich.
Der Kredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und kann auch für Wachstum, Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen oder Beteiligungen genutzt werden.
In speziellen Bereichen können die Kredithöhen deutlich höher liegen. Dazu zählen etwa Programme für Energie, Umwelt und nachhaltige Mobilität.
Diese Kredite sind aber an konkrete Vorhaben gebunden, etwa Energieeffizienz, Klimaschutz oder innovative Entwicklungsprojekte.
Wer berät mich bei der KfW-Förderung?
Unabhängige Finanzierungsberater unterstützen Gründer und Unternehmer bei der KfW-Förderung. Sie prüfen den Kapitalbedarf, vergleichen passende Förderprogramme und bereiten die Finanzierung für das Bankgespräch vor.
Über unser Netzwerk können Interessierte eine kostenfreie Finanzierungsberatung mit Markus Hübner anfragen. Hübner ist erfahrener Finanzierungsexperte für Gründer und mittelständische Unternehmen und hilft bei der Einschätzung des Vorhabens.
Welche Voraussetzungen gelten für die KfW-Förderungen?
Grundsätzlich werden folgende Kriterien geprüft:
- Das Unternehmen passt zur Zielgruppe des Förderprogramms, etwa nach Größe, Alter oder Branche.
- Das Vorhaben ist förderfähig und entspricht dem Zweck des Programms.
- Der Standort des Unternehmens oder der Investitionsort liegt in Deutschland.
- Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt.
Welche Voraussetzungen für die KfW-Förderung konkret erfüllt werden müssen, hängt aber vom jeweiligen Programm ab.
Wie hoch ist der Zinssatz bei KfW-Förderungen?
Der Zinssatz hängt vom jeweiligen KfW-Kredit ab. Einen einheitlichen Zinssatz gibt es nicht. KfW-Förderkredite sind aber tendenziell attraktiver als klassische Bankkredite, weil sie aus öffentlichen Mitteln vergünstigt werden.
Aktuell liegen viele Unternehmenskredite der KfW grob zwischen rund 3 % und 10 % effektivem Jahreszins. Wie hoch der konkrete Zinssatz ausfällt, hängt vor allem ab von:
- der Laufzeit und Zinsbindung
- der Bonität des Unternehmens
- den Sicherheiten
- der Einschätzung der Hausbank
- dem Zeitpunkt der KfW-Zusage
Wichtig: Die KfW passt ihre Zinskonditionen laufend an. Verbindlich ist deshalb immer der Zinssatz am Tag der Zusage.
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit?
Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Diese prüfen Bonität, Sicherheiten und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Fällt die Prüfung positiv aus, stellt die Bank den Antrag bei der KfW und zahlt den Kredit dann aus.
Welche Banken arbeiten mit der KfW zusammen?
Grundsätzlich arbeiten viele große Bankengruppen in Deutschland mit der KfW zusammen. Dazu zählen vor allem:
- Sparkassen und Landesbanken
- Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Deutsche Bank
- Commerzbank
- HypoVereinsbank / UniCredit
- DZ BANK und genossenschaftliche Banken
Wichtig ist aber: Nicht jede Bank bietet jedes KfW-Programm aktiv an. Manche Institute konzentrieren sich auf Baufinanzierung, andere auf Firmenkunden, Gründung, Energie oder Mittelstand. Gründer und Unternehmer sollten die verfügbaren KfW-Kredite bei ihrer Hausbank erfragen.
Kann die KfW-Förderung abgelehnt werden?
Ja, eine KfW-Förderung kann abgelehnt werden. Ein KfW-Kredit wird nicht automatisch zugesagt. Die Hausbank prüft den Antrag, bevor sie ihn an die KfW weiterleitet.
Lehnt die Hausbank den Antrag ab, kann der Unternehmer grundsätzlich eine andere Bank ansprechen.
Kann man KfW-Förderungen nachträglich beantragen?
In der Regel nein. KfW-Förderungen müssen meist beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Wer also schon Verträge unterschrieben, Aufträge vergeben oder größere Anschaffungen getätigt hat, kann die Förderung nicht mehr nachträglich nutzen.
Der Grund: Die KfW soll gezielt neue Vorhaben ermöglichen und nicht bereits begonnene Projekte rückwirkend finanzieren. Gründer und Unternehmer sollten deshalb früh prüfen, ob ein KfW-Kredit infrage kommt.
Kann man die KfW-Förderung verlängern?
Nein, eine KfW-Förderung lässt sich nicht einfach beliebig verlängern. Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre werden bei der Zusage festgelegt.
Je nach Programm sind aber verschiedene Laufzeiten möglich, etwa beim ERP-Förderkredit KMU bis zu 20 Jahre Rückzahlung und bis zu 3 tilgungsfreie Jahre.
Wer mehr Zeit als geplant für die Rückzahlung braucht, sollte früh mit der Hausbank sprechen. Sie ist der Vertragspartner und prüft, ob eine Anpassung möglich ist.
Häufig geht es dabei um eine Prolongation, eine Anschlussfinanzierung oder eine Umschuldung. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Wann muss man die KfW-Förderung zurückzahlen?
Wann die KfW-Förderung zurückgezahlt werden muss, hängt vom jeweiligen Kredit ab. Laufzeit, Tilgungsbeginn und mögliche tilgungsfreie Jahre werden bei der Zusage festgelegt.
Viele KfW-Kredite bieten eine tilgungsfreie Anfangszeit. In dieser Phase zahlen Unternehmen nur die Zinsen, aber noch keine Rückzahlung auf den Kreditbetrag. Erst danach beginnt die reguläre Tilgung in Raten.
Kann man KfW-Förderungen steuerlich absetzen?
KfW-Kredite können nicht komplett steuerlich abgesetzt werden. Die reine Tilgung gilt nicht als Betriebsausgabe, weil damit nur geliehenes Geld zurückgezahlt wird.
Anders sieht es bei den Zinsen aus: Werden KfW-Mittel betrieblich genutzt, können die Kreditzinsen in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt zum Beispiel bei Investitionen in Maschinen, Ausstattung, Warenlager oder andere betriebliche Zwecke.
Wichtig ist die saubere Trennung: Nur der betriebliche Anteil ist steuerlich relevant. Bei gemischter privater und geschäftlicher Nutzung sollte ein Steuerberater prüfen, welcher Anteil absetzbar ist. Verbindliche Auskünfte zur steuerlichen Behandlung erteilt die zuständige Finanzbehörde.
Welche KfW-Förderungen sind kombinierbar?
Viele KfW-Förderungen können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Das gilt etwa für Kredite, Zuschüsse oder Zulagen von Bund, Ländern oder Kommunen.
Entscheidend sind aber immer die Regeln des jeweiligen Förderprogramms. Außerdem dürfen die förderfähigen Kosten sowie die zulässigen Beihilfegrenzen nicht überschritten werden. Bei einigen Programmen, etwa dem ERP-Gründerkredit – StartGeld, kann die De-minimis-Regelung relevant sein.
De-minimis bedeutet: Ein Unternehmen darf innerhalb von 3 Jahren nur staatliche Beihilfen bis zu einer bestimmten Obergrenze erhalten. Diese Grenze liegt grundsätzlich bei 300.000 €. Deshalb müssen Unternehmen bei der Antragstellung angeben, welche De-minimis-Beihilfen sie bereits bekommen haben.
Wichtig sind zudem die Kombinationsregeln der KfW. So darf der ERP-Gründerkredit – StartGeld für dasselbe Vorhaben nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombiniert werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist prinzipiell möglich, sofern die Beihilfegrenzen eingehalten werden.
Beim Umweltinnovationsprogramm ist eine Kombination mit weiteren KfW-Produkten nur möglich, wenn diese keine staatlichen Beihilfen enthalten. Beim Offshore-Windenergie-Programm ist eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Fördermitteln ausgeschlossen.
Welche KfW-Förderungen gibt es 2026?
Für das Jahr 2026 listet die KfW die folgenden Förderungen und Kredite für Unternehmer:
Energie und Umwelt
| Bezeichnung | Maximale Kredithöhe |
| KfW-Umweltprogramm (240, 241) | 25.000.000 € |
| Umweltinnovationsprogramm (230) | Kein festgelegter Höchstbetrag |
| KfW-Energieeffizienzprogramm (292) | 25.000.000 € |
| Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (295) | 100.000.000 € |
| Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) | 25.000.000 € |
| KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291) | 100.000.000 € |
| Erneuerbare Energien – Standard (270) | 150.000.000 € |
| Offshore-Windenergie (275) | 400.000.000 € |
| Förderkredit Geothermie (572) | 25.000.000 € |
| Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien (877) | Kein festgelegter Höchstbetrag |
| Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) | 50.000.000 € |
| Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | 10.000.000 € |
| Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596) | 5.000.000 € |
| Nichtwohngebäude – Kredit (263) | 10.000.000 € |
| Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) | Kein festgelegter Höchstbetrag |
| Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) | 5.000.000 € |
| Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing (249) | Kein festgelegter Höchstbetrag |
Gründung und Nachfolge
| Bezeichnung | Maximale Kredithöhe |
| ERP-Gründerkredit – StartGeld (67) | 200.000 € |
| ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (77) | 500.000 € |
| ERP-Förderkredit KMU (365, 366) | 25.000.000 € |
| KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376) | 25.000.000 € |
Innovation und Digitalisierung
| Bezeichnung | Maximale Kredithöhe |
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) | 25.000.000 € |
| ERP-Förderkredit Innovation (513, 514) | 25.000.000 € |
Wohnwirtschaft
| Bezeichnung | Maximale Kredithöhe |
| Wohngebäude – Kredit (261) | 150.000 € |
| Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) | 30.000 € |
| Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | 150.000 € |
| Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) | 100.000 € |
| Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | 50.000 € |
Quellen: