Wachstumspaket Investitionsbooster: So profitieren Selbstständige und Unternehmer vom Sofortprogramm

News

Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" verabschiedet. Für Selbstständige und Unternehmer ergeben sich daraus erhebliche steuerliche Entlastungen.

Handwerker auf mobiler Arbeitsbühne
Das neue Programm der Bundesregierung fördert die Investition in Arbeitsgeräte.

Was ist der Investitionsbooster?

Der sogenannte Investitionsbooster ist ein steuerliches Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das gezielt Investitionen ankurbeln soll. Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte diese Maßnahmen bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt.

Mit dem nun verabschiedeten Investitionssofortprogramm setzt sie zentrale wirtschaftspolitische Vorhaben um. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und vor allem mittelständischen Unternehmen neue Investitionsanreize zu bieten.

Es umfasst vier zentrale Elemente: eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer sowie eine verbesserte steuerliche Forschungszulage.

1. Degressive Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, gilt ein Abschreibungssatz von bis zu 30 %. Das bedeutet: Unternehmen können im Jahr der Anschaffung 30 % der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren wird jeweils der gleiche Prozentsatz vom verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben.

Im Vergleich zur linearen Abschreibung, bei der Jahr für Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird, bietet die degressive Variante einen Liquiditätsvorteil: Gerade in den ersten Jahren nach der Investition sinkt die Steuerlast deutlich. Das schafft insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Spielraum.

2. E-Autos: 75 % Sonderabschreibung für Firmenwagen

Das Investitionssofortprogramm führt eine Sonderregelung ein: eine arithmetisch-degressive Abschreibung. Das bedeutet: Im Jahr der Anschaffung dürfen 75 % der Kosten sofort abgeschrieben werden. In den Folgejahren gelten gestaffelte Abschreibungssätze: 10 % im zweiten Jahr, je 5 % in Jahr drei und vier, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr.

Damit schafft der Gesetzgeber gezielte Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität und macht den Fuhrparkwechsel wirtschaftlich attraktiver. Gleichzeitig wird die Preisgrenze für steuerliche Vorteile bei E-Fahrzeugen deutlich angehoben: Statt bisher 70.000 € dürfen künftig Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € gefördert werden. Bedingung ist, dass die Fahrzeuge rein elektrisch sind.

Unser Tipp
Vivid Standard
Geschäftskonto
ab 0 € im Monat
  • Keine Kontoführungsgebühr
  • Keine Gebühr auf SEPA-Transaktionen
  • 4 % Zinsen auf Guthaben (in den ersten 4 Monaten)
  • 3 % Cashback auf Zahlungen
  • Debitkarten und Rechnungs-Tool inklusive

Für Kleingewerbetreibende, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Auch bei negativer Schufa geeignet.

Für
Kleingewerbe und Freiberufler
Testnote
1,4
Testsieger
Finom Basic
Geschäftskonto
ab 9 € im Monat
  • Beleglose Buchungen kostenlos
  • 1 % cashback
  • Kostenlose Debitkarten
  • 2 Unterkonten inklusive
  • Kostenlose Rechnungssoftware

Für alle Rechtsformen geeignet.

Für
alle Rechtsformen
Testnote
1,2
Unternehmer schaut sich E-Auto in Autohaus an
Dank des neuen Investitionsprogramms werden elektrische Firmenwagen attraktiver.

3. Senkung der Körperschaftsteuer bis 2032

Ein zentraler Baustein des Investitionsboosters ist die Entlastung bei der Körperschaftsteuer. Ab dem 1. Januar 2028 wird der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt: von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Damit verringert sich die Gesamtsteuerlast für Kapitalgesellschaften wie GmbHs spürbar, insbesondere bei thesaurierten Gewinnen.

Auch Personenunternehmen profitieren: Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz (also die vergünstigte Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen) wird in drei Stufen auf 25 % abgesenkt. Die genaue Staffelung lautet: 2028/2029: 27 %; 2030/2031: 26 %; ab 2032: 25 %.

Ziel der Maßnahme ist es, mehr Eigenkapitalbildung im Mittelstand zu fördern. Unternehmen, die Gewinne im Betrieb lassen und reinvestieren, werden steuerlich belohnt. Für wachstumsorientierte Firmen bietet das eine zusätzliche Perspektive zur strategischen Steuerplanung.

4. Forschungszulage: Mehr Förderung, weniger Bürokratie

Auch die steuerliche Forschungszulage wird im Rahmen des Investitionsboosters ausgeweitet. Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage von bisher 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmen und Jahr. Zusätzlich werden pauschal 20 % Gemein- und Betriebskosten anerkannt.

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Zuschuss für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Sie richtet sich ausdrücklich auch an kleine und mittlere Betriebe und kann unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche beantragt werden.

Investitionsbooster: Vier Tipps für Selbstständige und Unternehmer

Mit dem Investitionsbooster schafft die Bundesregierung neue Spielräume. Aber der Nutzen hängt stark vom richtigen Timing und der strategischen Planung ab. Selbstständige und Unternehmer sollten jetzt prüfen, wie sie die steuerlichen Vorteile gezielt nutzen können. Wir haben fünf Tipps zusammengetragen.

1. Investitionen vorbereiten

Wer größere Anschaffungen plant (z. B. Maschinen, IT oder Fahrzeuge) sollte den Investitionszeitpunkt bewusst wählen. Erst ab dem 1. Juli 2025 greifen die neuen Abschreibungsregeln. Eine zu frühe Anschaffung verschenkt bares Geld.

2. Elektrofahrzeuge einplanen

Der Umstieg auf E-Mobilität lohnt sich steuerlich ab dem zweiten Halbjahr 2025 besonders. Wer Firmenfahrzeuge ersetzen oder erweitern will, sollte Modelle und Förderfähigkeit frühzeitig prüfen.

3. Innovationsprojekte prüfen

Die ausgeweitete Forschungszulage ist auch für kleinere Entwicklungsprojekte nutzbar – etwa bei Digitalisierung, neuen Produkten oder der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmen. Wer bisher keinen Antrag gestellt hat, sollte das überdenken.

4. Frühzeitig beraten lassen

Die Maßnahmen greifen gestaffelt und jede Investition hat steuerliche Folgen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater hilft, die Potenziale optimal auszuschöpfen.

Fazit: Chancen nutzen – mit Blick auf den Bundesrat

Der Investitionsbooster bringt spürbare steuerliche Erleichterungen für Selbstständige und Unternehmer. Wer jetzt strategisch plant, kann ab dem zweiten Halbjahr 2025 gezielt investieren, Steuern sparen und seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. Besonders im Mittelstand schaffen die neuen Abschreibungsregeln, Steuererleichterungen und Forschungsanreize neue Handlungsspielräume.

Das Gesetz wurde zwar vom Bundestag verabschiedet, muss jedoch noch den Bundesrat passieren. Die entscheidende Sitzung ist für den 11. Juli 2025 angesetzt. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich, da der Bund den Ländern und Kommunen einen Ausgleich für die erwarteten Steuerausfälle zugesagt hat. Dennoch sollten Unternehmen die finale Verabschiedung im Auge behalten, bevor sie konkrete Investitionsentscheidungen treffen.

Auch interessant:

zurück