Debatte um Reform Erbschaftsteuer: Was der Lebensfreibetrag für Selbstständige bedeuten würde

Das Problem mit der Erbschaftsteuer
Laut der jüngsten Auswertung der "500 reichsten Deutschen" dominieren Unternehmer- und Familienvermögen die Spitze. So führt Dieter Schwarz (Lidl & Kaufland) mit geschätzten 46,5 Milliarden Euro als reichster Deutscher. Er wird begleitet von den BMW-Erben Susanne Klatten & Stefan Quandt und den Familien Karl Albrecht Jr. & Beate Heister. Diese Top-Plätze werden seit Jahren von Familienunternehmen dominiert. Einzelunternehmer mit neuem Wachstum oder Startup-Gründer sucht man hier vergebens.
Genau diese Strukturen begünstigen die aktuellen Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, wodurch große Vermögen in Etappen nahezu steuerfrei übertragen werden können. Vor allem Betriebsvermögen ist stark privilegiert: Hier fallen bei Nachfolgen oft nur geringe Steuern an, selbst wenn Millionen oder Milliarden übergehen.
Gleichzeitig machen Erbschaften und Schenkungen mittlerweile einen erheblichen Teil des Gesamtvermögens in Deutschland aus. Studien sprechen von 30 bis 50 %. Diese Kombination sorgt dafür, dass Milliardenvermögen in wenigen Familien über Jahrzehnte weitgehend unangetastet weitergereicht werden. Genau hier setzen die Wirtschaftsweisen mit ihrem Reformvorschlag an.
Wirtschaftsweisen für Lebensfreibetrag
Im aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) wird ein klarer Kurswechsel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer empfohlen. Zwei zentrale Reformpfeiler stehen im Mittelpunkt: ein Lebensfreibetrag und eine deutliche Einschränkung von Begünstigungen für Betriebsvermögen.
Beim Lebensfreibetrag schlagen die Wirtschaftsweisen vor, die bisherigen, alle zehn Jahre nutzbaren persönlichen Freibeträge durch eine einmalige Freigrenze zu ersetzen. Zur Debatte steht ein Betrag von 1 Million Euro. Damit würde die Steuerlast nicht mehr vom Zeitpunkt der Übertragung abhängen, sondern allein von der Höhe der übertragenen Vermögenssumme.
Parallel dazu adressiert der SVR die massive Begünstigung von Unternehmensvermögen. Der Rat empfiehlt, bei Betriebsvermögen unter rund 26 Mio. Euro den Verschonungsabschlag deutlich zu reduzieren, und bei höheren Werten die "Verschonungsbedarfsprüfung" zu streichen oder stark einzuschränken. Gleichzeitig sollen Stundungsmöglichkeiten erweitert werden, um Liquiditätsrisiken bei Unternehmensnachfolgen zu senken.
Nicht alle Mitglieder des Rates sind einverstanden: Während etwa Achim Truger die Reformpläne mit Nachdruck vertritt, warnt Veronika Grimm davor, eine höhere Belastung von Betriebsvermögen ohne Maß zu forcieren. Sie spricht von einer "fahrlässigen" Diskussion über solche Maßnahmen.
Was würde die Reform für Selbstständige und KMU bedeuten?
Für Selbstständige und kleine wie mittlere Unternehmen würde die Reform die Logik der Nachfolgeplanung verändern. Der wichtigste Punkt: Die heute gängige Praxis, Unternehmensanteile alle zehn Jahre schrittweise zu übertragen, um Freibeträge mehrfach zu nutzen, würde wegfallen. Statt Gestaltung über Jahrzehnte gäbe es nur noch einen einmaligen Lebensfreibetrag. Wer bereits früh Vermögen verschenkt, hat seinen persönlichen Spielraum damit später aufgebraucht.
Für Betriebe mit substanziellem Unternehmenswert könnte das spürbare Auswirkungen haben. Wenn Verschonungsabschläge sinken und die Bedarfsprüfung für große Vermögen entfällt, rückt die tatsächliche Steuerlast stärker in den Vordergrund. Zwar sollen Stundungsregelungen verhindern, dass Unternehmen ihre Erbschaftsteuer aus der laufenden Liquidität zahlen müssen. Doch klar ist: Die Begünstigung von Betriebsvermögen würde schwächer ausfallen als heute.
Das betrifft nicht nur große Familienunternehmen. Auch wachsende GmbHs, Agenturen, Kanzleien oder Handwerksbetriebe müssen ihre Nachfolge neu denken. Wer sein Unternehmen an Kinder, Mitarbeiter oder externe Nachfolger übergeben will, wird künftig genauer planen müssen, wann Vermögen übertragen wird und wie hoch der kumulierte Wert aller Übertragungen am Ende ausfällt. Für viele dürfte das bedeuten: Mehr Beratung, weniger Spielraum. Und ein höherer Fokus auf Strukturierung, bevor der Unternehmenswert stark steigt.
SPD für Reform – Union zurückhaltend
Politisch steht eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwar auf der Agenda. Ein kompletter Umbau mit Lebensfreibetrag und Einschränkung von Begünstigungen ist jedoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Die SPD signalisiert Unterstützung, die Union zeigt sich zurückhaltend – ein Kompromiss scheint realistischer als ein radikaler Systemwechsel.
Erste Änderungen könnten noch in der laufenden Legislaturperiode kommen. Ein großer Eingriff eher in der nächsten. Für Unternehmer heißt das: Planen lohnt sich – denn der Lebensfreibetrag und weniger Verschonungen sind keine Spekulation mehr. Wer heute Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragungen angeht, sollte diese Szenarien im Blick haben.
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Quellen:
Frankfurter Rundschau: Abschaffung bisheriger Freibeträge bei Erbschaftsteuer: Wirtschaftsweisen fordern radikale Reform
Handelsblatt: Wirtschaftsweise stellen Steuerreform für Unternehmen vor [Bezahlschranke]
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern und den privaten Vermögensaufbau stärken