unternehmensWert: Mensch – KMU-Förderung für bessere Personalpolitik

Selbstständige, die in ihrem Unternehmeralltag mit Problemen rund um Mitarbeitergewinnung, -führung, und -entwicklung konfrontiert sind, können von der staatlichen KMU-Förderung durch unternehmensWert:Mensch profitieren und eine geförderte Beratung erhalten. Durch eine Prozessberatung direkt im Unternehmen werden kleinen und mittleren Unternehmen bei verschiedensten Aspekten im Betriebsablauf unterstützt – und das beste: Die Beratungen von unternehmensWert:Mensch werden mit bis zu 80 Prozent gefördert.

1. Was ist unternehmensWert: Mensch?

unternehmensWert:Mensch ist ein bundesweites Beratungsprogramm für KMUs, die Defizite in der Personalpolitik haben. Diese können mit dem demographischen Wandel zu tun haben, Fachkräftemangel oder auch der unklaren Verteilung von Zuständigkeiten – die Ursachen können vielfältig sein:

  • Probleme in der Kommunikationsstruktur und Ablauforganisation
  • Probleme bei der Definition von Verantwortlichkeiten
  • Schwierigkeiten, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten
  • Hohe Arbeitsbelastung und hoher Krankenstand
  • Hohes Durchschnittsalter der Mitarbeiter

Was sind die Ziele von unternehmensWert:Mensch?

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch möchte Unternehmen dabei helfen, nachhaltige und langfristige Veränderungen in der Personalpolitik anzustoßen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf

  • der Rüstung der KMUs für die Zukunft bzw. zukünftige Herausforderungen bzgl. Veränderungen der Arbeitswelt,
  • eine bessere, mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln und umzusetzen sowie
  • eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die zur vielseitigen Förderung der Arbeitsbedingungen beiträgt und somit auch zur Personalgewinnung und -bindung.

2. Wer kann gefördert werden?

Unternehmen mit folgenden Voraussetzungen sind berechtigt, die Förderung von unternehmensWert:Mensch in Anspruch zu nehmen:

  • Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro
  • Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren
  • < 250 Beschäftigte
  • Mindestens einen sozialversicherungspflichtigten Mitarbeiter in Vollzeit

Bitte beachten Sie: In einigen Bundesländern sind ausschließlich Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten möglich. (Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt)

3. Welche Beratungen fördert das Programm?

Die Beratung durch unternehmensWert:Mensch wird dabei in vier Handlungsfeldern gefördert:

  1. Personalführung: Mehr Motivation durch bspw. klare Zuständigkeiten, mehr Mitbestimmung oder verbesserte Prozesse
  2. Chancengleichheit & Diversity: Attraktiveres Arbeitsumfeld durch bspw. flexible Arbeitszeiten, Förderung interkultureller Kompetenz oder Arbeiten in gemischten Teams
  3. Gesundheit: Gesünderes Unternehmen durch bspw. ergonomische Arbeitsplätze, gesunde Führungskultur oder Stressvermeidung
  4. Wissen & Kompetenz: Gezielte Förderung durch bspw. Mentoring-Angebote, interne Wissensplattformen oder Bildungsplanung

In diesen vier Bereichen erarbeiten die Berater von unternehmensWert:Mensch gemeinsam mit der Unternehmensführung direkt im Betrieb passende Konzepte und Maßnahmen, um die Personalpolitik des Unternehmens auf ein neues Level zu heben.

4. Wie läuft das Förderprogramm ab?

  1. Erstberatung
    Der erste Schritt auf dem Weg zur Förderung unternehmensWert:Mensch ist der Gang zu einer Erstberatungsstelle. Dort wird Ihnen das Programm erklärt und Ihre Förderfähigkeit geprüft. Im Erstgespräch wird zudem auch der konkrete Handlungsbedarf im Betrieb angesprochen und genau ermittelt.
  2. Erhalt Beratungsscheck
    Wenn Ihr Unternehmen die Konditionen des unternehmensWert:Mensch Programms erfüllt, erhalten Sie direkt im Anschluss an das Erstgespräch den Beratungsscheck, mit dem Sie die Prozessberatung in Anspruch nehmen können.
  3. Prozessberatung
    Ein von Ihnen aus dem Beraterpool von unternehmensWert:Mensch ausgewählter Prozessberater steht für maximal zehn Tagen beratend direkt in Ihrem Betrieb zur Verfügung. Diese zehn Tage können in einem Zeitraum von neun Monaten in Anspruch genommen werden. Während der Prozessberatung werden individuelle Lösungsstrategien vom Berater, der Unternehmensführung und den Beschäftigten gemeinsam erarbeitet.
  4. Ergebnisgespräch
    Sechs Monate, nachdem Sie die Prozessberatung abgeschlossen haben, wird das Erreichte in einem Ergebnisgespräch mit der Unternehmensführung sowie der Mitarbeitervertretung gemeinsam besprochen. Damit die Veränderungen, die während der Prozessberatung angestoßen wurden, auch langfristig bestehen bleiben, werden passende weitere Unterstützungsangebote vorgeschlagen.

5. Wie hoch ist die Förderung der Beratung?

Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos. Wird im Anschluss an die Beratung ein Scheck für die Förderung durch unternehmensWert:Mensch ausgestellt, wird die folgende Prozessberatung gefördert:

  • Unternehmen < 10 Mitarbeiter: Zuschuss bis zu 80 %
  • Unternehmen < 250 Mitarbeiter: Zuschuss bis zu 50 %

Die restlichen Kosten müssen die Unternehmen selbst tragen.

Die Prozessberatung im Unternehmen darf maximal zehn Tage in neun Monaten dauern und höchstens 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

6. unternehmensWert:Mensch – Förderung erhalten

Erfüllen Sie die oben erwähnten Kriterien, sind Sie grundsätzlich dafür geeignet, die Förderung der unternehmensWert:Mensch zu erhalten. Bevor die geförderte Beratung allerdings vergeben wird, müssen Sie zunächst an einem kostenfreien Erstgespräch teilnehmen, in dessen Anschluss Sie ggf. einen Förderscheck erhalten.

Häufige Fragen zur Förderung

Wo finde ich eine Erstberatungsstelle?

Es gibt deutschlandweit 81 Erstberatungsstellen, die über die Website von unternehmensWert:Mensch gezielt gesucht werden können.

Wie komme ich an einen Prozessberater?

Deutschlandweit gibt es über 2000 autorisierte Prozessberater, die Ihnen bei der unternehmensWert:Mensch-Förderung zur Seite stehen. Einen passenden Prozessberater finden Sie über die Suchfunktion auf der Website des Programms.

Wird die Beratung von unternehmensWert:Mensch auch digital angeboten?

Ja! Allerdings muss dies bei der Erstberatung mit allen Beteiligten abgesprochen werden. Zudem ist es wichtig, dass die digitale Durchführung sinnvoll, möglich und vor allem gewünscht ist. Die Zielerreichung muss darüber hinaus auch digital gewährleistet werden können.

Was ist unternehmensWert:Mensch plus?

unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) ist ein neuer Zweig des Beratungsprogramms, der sich besonders auf die Digitalisierung spezialisiert. Im Rahmen betrieblicher Lern- und Experimentierräume wird das Unternehmen fit für die digitale Transformation gemacht.

Wie wird man Berater für das Programm?

Prozessberater können durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und einem jährlichen Erfahrungsaustausch die Autorisierung erhalten, in den Beraterpool für das unternehmensWert:Mensch-Programm aufgenommen zu werden. Formulare und Infomaterial gibt es auf der Seite von unternehmensWert:Mensch.