Gründer und Unternehmer stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei denen guter Rat hilfreich wäre. Die Beratung durch einen Gründercoach oder einen Unternehmensberater hat natürlich ihren Preis. Allerdings gibt es mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" Zuschüsse zu den Beratungskosten.
Wir zeigen auf, wie hoch die Förderung ist, wie Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen von dem Förderprogramm im Detail profitieren können und, wie die Antragstellung verläuft.
Professionelle Beratung verbessert die Erfolgschancen der Selbstständigkeit. Allerdings haben eine individuelle Betreuung und Expertenwissen auch ihren Preis. Gut, dass es Förderprogramme gibt, die die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen finanziell unterstützen. So ein Programm ist die „Förderung unternehmerischen Know-hows" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Programm bietet eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wozu auch die Freien Berufe gehören. Zur Zielgruppe gehören junge, aber auch etablierte Unternehmen, die den nächsten unternehmerischen Schritt gehen wollen, sowie Unternehmen, die eine Unternehmenskrise überwinden müssen.
Das neue Programm zur bundesweiten Beratungsförderung mit dem etwas sperrigen Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" besteht seit Anfang 2016 und ersetzt damit einige frühere Programme, wie das Gründercoaching der KfW oder den Runden Tisch zur Krisenberatung.
Vorgründer sind grundsätzlich ausgenommen von der Förderung unternehmerischen Know-hows. Denn die Gründung muss bereits erfolgt sein, um einen Zuschuss zu bekommen. Für Beratungen in der Vorgründungsphase bieten allerdings die Bundesländer selbst einige Zuschussprogramme an.
Die Grafik fasst die Eckpunkte des Programms zur Förderung unternehmerischen Know-hows zusammen. Im Anschluss gehen wir auf die einzelnen Punkte ein.
Folgende Unternehmen mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse für die Beratung durch einen Unternehmensberater bzw. Gründercoach erhalten:
Für die Bestimmung des Unternehmensalters wird die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregistereintrag herangezogen. Bei Freiberuflern ist es der Zeitpunkt der Anmeldung beim Finanzamt.
Keine Zuschüsse aus dem Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows erhalten:
Bei jungen Unternehmen ist ein förderfähiges Beratungshonorar bis 4.000 Euro möglich. Diese dürfen allerdings nicht länger als zwei Jahre am Markt sein. Gründer aus den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) erhalten einen Zuschuss von 80 %, tragen also nur 20 % der Beratungskosten selbst. Wer aus der Region Lüneburg stammt, kann auf einen Zuschuss von 60 % bauen. Für alle übrigen Gründer liegt die Förderhöhe bei 50 % des Honorars.
Auch etablierte Unternehmen bzw. Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr der Geschäftstätigkeit sowie Freiberufler fallen unter die Richtlinien des Programms und können die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen, sofern sie nicht selbst in der Unternehmensberatung tätig sind. Für diese Gruppe ist eine Beratungsleistung von maximal 3.000 Euro förderfähig, ebenfalls aufgeteilt in Zuschüsse in Höhe von 80 %, 60 % und 50 % je nach Standort des Unternehmens.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen, diese müssen allerdings nicht aufeinander folgen. Als Obergrenze gilt die EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mittlere Unternehmen dürfen max. 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen.
Auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden gefördert, ganz unabhängig vom Unternehmensalter. Allerdings darf noch keine Insolvenz angemeldet worden sein. Diese Unternehmen erhalten eine Beratungsförderung in Höhe von 90 %, unabhängig vom Unternehmenssitz. Das maximal förderfähige Honorar des Beraters darf bei 3.000 Euro liegen. Somit erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 2.700 Euro.
Zur Förderung unternehmerischen Know-hows gehören alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das thematische Spektrum, zu dem Gründer und Unternehmer sich beraten lassen können, ist also groß. Das kann die Suche nach Methoden zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf eine andere Zielgruppe sein oder von Strategien zur Kundenakquise handeln. Auch die gemeinsame Erarbeitung eines ganzheitlichen Marketingkonzepts ist möglich. Solange es sich um wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Aspekte der Unternehmensführung handelt, sind der Beratungsförderung kaum Grenzen gesetzt.
Zudem gibt es noch eine Reihe von gesonderten Beratungsleistungen, die förderfähig sind. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die sich zum Beispiel mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Umweltschutz oder der Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund auseinandersetzen.
Einzig bei Rechts-, Versicherungs- und Steuerthemen werden Abstriche gemacht. Nicht gefördert werden demnach Beratungen, die sich schwerpunktmäßig um Rechts- oder Versicherungsfragen drehen. Auch Tätigkeiten der Steuerberatung werden nicht mit einem Zuschuss durch das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt.
Unternehmen können nicht jeden Berater engagieren und auf einen Zuschuss hoffen. Damit die Beratung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert wird, muss der Berater beim BAFA registriert und gelistet sein. Allerdings ist diese Liste nicht öffentlich einseh- oder gar recherchierbar. Insofern sollten Gründer stets zunächst mit dem Berater klären, ob dieser beim BAFA gelistet ist und die Beratung somit auch bezuschusst werden kann.
Wenn Sie als Unternehmer nun eine geförderte Beratung über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows in Anspruch nehmen wollen, können Sie dies online auf der Plattform des BAFA beantragen. Der Antrag wird von einer sogenannten Leitstelle geprüft.
Als Leitstelle fungieren der DIHK, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV, die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle sowie die Interhoga.
Start-ups bis zwei Jahre und Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung aber noch ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen, den sie sich aus einer Liste der Regionalpartner bei den Leitstellen aussuchen können.
Jungunternehmen bis zwei Jahre und Unternehmen mit Schwierigkeiten starten somit beim ersten Schritt, etablierte Unternehmen können direkt bei Schritt fünf einsteigen.
Es ist wichtig, die vorgegebene zeitliche Abfolge einzuhalten, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist. Daraufhin sind allerdings noch weitere Formalitäten zu erfüllen. So muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Schreibens der Leitstelle auch ein sogenannter Verwendungsnachweis über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf eine Förderung unternehmerischen Know-hows stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss aber als Einzelberatung durchgeführt werden. Seminare oder Workshops werden hier allerdings nicht berücksichtigt.
Für die Abrechnung der Beratung bei der Leitstelle sind das von Unternehmer und Berater unterschriebene Verwendungsnachweisformular, die unterschriebenen Formulare De-minimis-Erklärung und EU-KMU-Erklärung, das Bestätigungsschreiben der Leitstelle, der Beratungsbericht des Beraters, die Rechnung der Beratungsleistung sowie der Kontoauszug über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils erforderlich.
Hinweis: Die Belege müssen fünf Jahre ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Zuwendung ausgezahlt wurde, aufbewahrt werden. Zehn Jahre sind es für die De-minimis-Erklärung.
Der Verwendungsnachweis und die weiteren Unterlagen, wie der Beratungsbericht des Beraters, werden durch die Leitstelle geprüft und an das BAFA zur finalen Entscheidung auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses weitergeleitet.
Mit einer professionellen Gründungsberatung können Existenzgründer ihre Chancen auf den unternehmerischen Erfolg erhöhen. Daher sollte jeder Gründer eine solche Beratung in Erwägung ziehen. Damit diese auch genutzt werden kann, selbst wenn das Geld knapp ist, gibt es die Förderung unternehmerischen Know-hows, die Beratungsleistungen bezuschusst.
Start-ups und Unternehmen können je nach Firmensitz bis zu 80 % bezuschusst bekommen. Bei einer Unternehmenskrise ist ein Zuschuss bis 90 % möglich. Von der Förderung ausgeschlossen sind Wirtschafts- oder Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter sowie gemeinnützige Unternehmen.
Damit die Beratung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert wird, ist es nötig, dass der Berater beim BAFA gelistet ist. Somit sollten Gründer zuerst mit dem Berater klären, ob er registriert ist und die Beratung so auch bezuschusst werden kann. Wenn Sie noch keinen Berater kennen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche. Wenn Sie das Go von der Leitstelle bekommen haben, können Sie die Förderung unternehmerischen Know-hows online beantragen.