Betriebliche Altersvorsorge für kleine und mittelständische Unternehmen

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, bieten immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine betriebliche Altersvorsorge an. Doch die betriebliche Altersversorgung kann sich vom Benefit zur Existenzbedrohung entwickeln. 

Arbeitgeber müssen Chancen und Risiken sorgsam abwägen. Wir erklären, wie Ihr Unternehmen das „Werkzeug“ betriebliche Altersvorsorge sinnvoll nutzen kann.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Eine bAV ist für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll, da sie Mitarbeitende bindet und anzieht.
  • bAV-Konzepte sollten von Experten entworfen werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Es gibt verschiedene Arten der bAV, darunter Direktversicherungen, Pensions- und Unterstützungskassen.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zur Entgeltumwandlung zu leisten.

  | Ist die bAV für kleine Unternehmen sinnvoll?

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit haben muss, Teile seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Individuelle Versorgungskonzepte machen Arbeitgeber nochmal deutlich attraktiver gegenüber Mitbewerbern, denn die bAV ist ein wirksames Mittel, um Mitarbeiter an sich zu binden.

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist eine bAV immer sinnvoll. Ab 10 Mitarbeitenden bieten Experten die Konzeption und Integration individueller bAV Konzepte an. Besonders die Integration einer betrieblichen Altersvorsorge sollten Sie aus haftungstechnischen Gründen niemals selbst durchführen.

Kommt es zu Fehlern im Beratungsprozess oder werden gar keine Dokumentationen über die bAV in einen Unternehmen geführt, haftet der Arbeitgeber. Schnell können so mehrere 100.000 Euro Schadensersatz entstehen.

  | Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Wir stellen Ihnen die folgenden vier Versicherungsarten näher vor:

Direktversicherung

Mit der Direktversicherung können Arbeitnehmer bis zu 302 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Sie können die Beiträge ganz individuell festlegen und ändern. 

Eine Bilanzberührung für den Arbeitgeber findet nicht statt. Die Direktversicherung ist die verbreitetste und beliebteste Variante der betrieblichen Altersvorsorge.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ebenfalls eine verbreitete Lösung. Sie wird häufig von großen Firmen eingerichtet und genutzt. 

Die Pensionskasse wird oft von einer Firma oder mehreren Firmen zusammen gegründet. Ihre Aufgabe besteht darin, als Vorsorgeeinrichtung für die eigenen Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten.

Die Pensionskasse ist eine Versicherungsgesellschaft. Sie betreibt ihr Geschäft unabhängig von den Gründungsunternehmen, um auch im Insolvenzfall Leistungen erbringen zu können. 

Das eingezahlte Kapital verwaltet die Pensionskasse selbst und zahlt später, wie die Direktversicherung oder Unterstützungskasse, eine Altersrente aus.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist die älteste Art der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Unterstützungskasse können Mitarbeiter in unbegrenzter Höhe Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Diese Altersvorsorgeoption lohnt sich daher vor allem für Gutverdiener. 

Die Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung. Sie verwaltet die betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Oft bieten Versicherungsunternehmen eine Unterstützungskasse an.

Wichtig dabei: Die Beiträge müssen konstant bleiben oder steigen. Darüber hinaus werden Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) fällig, damit im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers der Pensionssicherungsverein eintritt und die Leistungen fortführt.

Eine Bilanzberührung in der Bilanz des Arbeitgebers findet nicht statt.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ebenfalls eine Form der betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter. Der Fonds bündelt Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und investiert sie in verschiedene Anlageklassen. Die Rentenleistungen hängen von der Performance der Anlagen ab.

Pensionsfonds bieten steuerliche Vorteile für beide Seiten und unterliegen strengen Aufsichtsvorschriften. Sie ermöglichen eine Risikostreuung durch breite Fächerung der Anlagen. Zudem bieten Pensionsfonds flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Beiträge und Auszahlungen.

  | bAV: Wichtiges Thema für Arbeitgeber?

Viele große Konzerne nutzen das Thema bAV bereits für sich und bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Teile des  Entgeltes in eine Altervorsorge umzuwandeln. Meist erhalten die Mitarbeiter weitere Arbeitgeberbausteine. Sozialversicherungsersparnisse, die Arbeitgeber durch eine Entgeltumwandlung der Mitarbeiter haben, müssen an die Arbeitnehmer ausgeschüttet werden.

Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen. Die bAV nicht anzubieten, kann zu Problemen führen. Mitarbeitende können Schadensersatzansprüche geltend machen

In einigen Branchen können tarifliche Vereinbarungen eine Pflicht zur bAV vorsehen. Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, müssen mit tariflichen Strafen oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die Durchdringung in Unternehmen weiter fördern soll.

Aktuell ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu leisten, wenn er eine Entgeltumwandlung anbietet. Dieser Zuschuss beträgt 15 Prozent der umgewandelten Beiträge, die der Arbeitnehmer in die bAV einzahlt. 

Zahlt ein Mitarbeiter 100 Euro in die bAV einzahlt, muss der Arbeitgeber 15 Euro Zuschuss leisten. Seit dem 1. Januar 2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für bereits bestehende Verträge.

Tipp

Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es noch weitere interessante und sinnvolle Arten der Altersvorsorge. Erfahren Sie in unserem kostenlosen Altersvorsorge-Check, wie Sie individuell am besten fürs Alter vorsorgen können. 

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  | Mitarbeitergewinnung und Bindung

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wirksames Instrument, um Mitarbeiter zu gewinnen und über mehrere Jahre zu binden. 

Generell muss die bAV für jeden Mitarbeiter (nachweislich) möglich sein. Spezielle Mitarbeitergruppen, wie beispielsweise langjährige Mitarbeiter, Führungskräfte etc., können bei der bAV besonders in den Fokus genommen werden und spezielle Verträge erhalten. Eine bAV kann zu mehr Dankbarkeit, Motivation und einer langjährigen Bindung an den Arbeitgeber führen.

  | Welche Leistungen bietet die bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet eine monatliche Altersrente aus den eingezahlten Beiträgen. Bereits mit geringen Beiträgen lassen sich in der betrieblichen Altersvorsorge große Erfolge erzielen. Denn die Beiträge aus dem Gehalt der Arbeitnehmer verringern das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuer- und Sozialabgaben.

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen erst im Alter versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass der Steuersatz im Alter meist geringer ist, als während der aktiven Arbeitsphase.

Der Bezugsberechtigte kann im Alter wählen, ob er sich das angesparte Kapital (Mitarbeiterbeiträge, Arbeitgeberbeiträge und Verzinsung) auszählen lässt, oder sich lieber mit einer lebenslangen Rente absichern möchte. Diese Entscheidung muss erst bei Renteneintritt getroffen werden.

Sollte der Mitarbeiter vorzeitig sterben, erhalten die Hinterbliebenen (Kinder, Ehepartner/in) das angesparte Kapital. Dies gilt für einen vorzeitigen Todesfall in der Einzahlungsphase, als auch in der Leistungsbezugsphase im Alter.

Auch ein Arbeitgeberwechsel stellt heute kein Problem mehr dar. Der Vertrag kann privat weitergeführt, vom neuen Arbeitgeber übernommen oder das angesammelte Kapital in ein Versorgungskonzept des neuen Arbeitgebers übertragen werden.

  | Was kostet die bAV?

Eine betriebliche Altersversorgung ist in der Regel günstiger als eine private Vorsorge. Das macht sie für viele Angestellte sehr attraktiv. 

Kleine und mittelständische Unternehmen können in der Regel ab 10 Mitarbeitenden von Sonderkonditionen profitieren. So können sie den Mitarbeitern nicht nur individuelle Konzepte bieten, sondern auch renditereiche Verträge zu meist um die 50 Prozent geringeren Kosten.

  | Handwerksbetrieb „Blütenweiß“ – ein Beispiel

Der Handwerksbetrieb Blütenweiß hat 15 Mitarbeiter. Neue Mitarbeitende berichten, dass sie in ihren alten Betrieben die Möglichkeit hatten, eine betriebliche Altersvorsorge abschließen zu können. Doch die Geschäftsleitung muss noch überzeugt werden, ob es dem Unternehmen etwas bringt und mit welchen Kosten es verbunden ist.

Besonders das Thema Haftung ist der Geschäftsleitung wichtig. Sie hat von ihrem Steuerberater bereits gehört, dass durch eine fehlende und nicht ordentlich implementierte bAV Haftungsrisiken entstehen können.

Das Unternehmen lässt sich von Experten beraten. Die Berater machen sich zunächst einen Eindruck vom aktuellen Stand des Unternehmens. 

Die Experten schlagen vor, ein einheitliches Konzept umzusetzen, sodass jeder Mitarbeiter davon profitieren kann. Dazu werden rabattierte Gruppenverträge zur Verfügung gestellt mit insgesamt zwei Produkten, einem für jüngere und einem für ältere Arbeitnehmer. 

Die Produkte werden eng auf das Unternehmen abgestimmt, damit sich die Mitarbeiter damit identifizieren können. Die neue Form der Altersvorsorge bekommt intern schnell den Namen „Blütenweiß Rente“.

Das Unternehmen lässt durch das Beratungsunternehmen eine Versorgungsordnung erstellen, die regelt, wer welchen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge in dem Unternehmen hat.

Jeder Mitarbeiter kann über die Direktversicherung bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln und einzahlen. Darüber hinaus erhält jeder Mitarbeiter einen Arbeitgeberzuschuss von 20 Euro sowie nochmal 20 Prozent auf den vom Mitarbeiter umgewandelten Betrag.

Wandelt ein Mitarbeiter 100 € aus seinem Bruttogehalt heraus um, werden insgesamt 140 € in die bAV eingezahlt.

Jeder Mitarbeiter wird einzeln beraten und alles genauestens dokumentiert. Für die drei Führungskräfte wird in die Versorgungsordnung mit aufgenommen, dass diese Personengruppe einen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse hat. Die Geschäftsleitung beschließt, dass jede Führungskraft 100 € zusätzlich erhält.

Seit der Einführung kann sich die Geschäftsleitung des Betriebes Blütenweiß in Sachen bAV entspannen. Die Haftungssicherheit wurde hergestellt, und die Mitarbeiterzufriedenheit ist enorm gestiegen.

Bei Neueintritten übernimmt das Beratungsunternehmen die Gespräche mit den neuen Mitarbeitern und selbst bei Austritten kümmern sich sich die Experten um alle Formalitäten. Eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Beschäfigte. 

  | Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sinnvoll. KMU sind gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten eine bAV anzubieten. 

Eine betriebliche Altersvorsorge hilft dabei, Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.

Die verschiedenen Arten der bAV, wie Direktversicherung und Pensionskasse, bieten flexible Lösungen für Arbeitnehmer.

Unternehmen sollten sich von Experten beraten lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und optimale Konzepte zu entwickeln.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.