| Mit dem Gehaltsrechner starten
Mit wenigen Eingaben die Berechnung von brutto zu netto vornehmen. Der Netto- und Brutto-Stundenlohn wird automatisch mitberechnet.
So genau arbeit der Lohnrechner
Der Brutto-Netto-Rechner verwendet die Berechnungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums (den sogenannten Programmablaufplan). Nach dieser Logik funktioniert jede zertifizierte Lohnabrechnungssoftware. Für 2026 sind die gültigen Steuertarife, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen hinterlegt.
Steuern und Sozialversicherung werden getrennt berechnet. Das Ergebnis entspricht dem, was später auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht. Abweichungen von wenigen Cent sind möglich, wenn Ihr Arbeitgeber individuelle Freibeträge berücksichtigt, die Sie im Gehaltsrechner nicht angegeben haben.
| So funktioniert der Gehaltsrechner: 4 Schritte
- Brutto-Gehalt eingeben: monatlicher oder jährlicher Betrag, beide Felder sind synchron
- Persönliche Angaben tätigen: Steuerklasse, Bundesland, Geburtsdatum, Kirchensteuer, Kinder
- Krankenversicherung auswählen: gesetzlich (mit Zusatzbeitrag der Kasse) oder privat (mit dem Monatsbeitrag)
- Ergebnisse auswerten: Netto-Gehalt, Stundenlohn, Abzüge, Verteilung und Detailpositionen
Sobald Sie die ersten Felder ausgefüllt haben, sehen Sie das Ergebnis. Sie können alle Angaben jederzeit verändern. Das Ergebnis aktualisiert sich im Brutto-Netto-Rechner live.
Ergebnisse des Brutto-Netto-Rechners auswerten
Der Gehaltsrechner liefert folgende Ergebnisbestandteile:
- Nettogehalt: Das Nettoeinkommen auf Monats- und Jahresbasis, umgerechnet auch auf den Stundenlohn.
- Aufteilung des Bruttogehalts: Wie hoch sind die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Welcher Anteil bleibt als Nettolohn übrig. Die Darstellung erfolgt in Prozent und absoluten Werten.
- Detail-Berechnung von brutto zu netto: Auf Basis alle Angaben, der Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen wird der vollständige Rechenweg vom Brutto bis zum Netto dargestellt.
So sehen Sie nicht nur was herauskommt, sondern auch warum.
Szenarien: Eingaben variieren lassen
Der größte Vorteil des Gehaltsrechner: Sie können in Sekunden „Was wäre wenn"-Fragen beantworten:
- Jobangebote vergleichen: nur das Brutto ändern und Netto-Differenz ablesen.
- Gehaltserhöhung einschätzen: 200 € mehr brutto, wie viel kommt davon netto an?
- Steuerklasse wechseln: III vs. V oder von V zu I nach einer Trennung, sofort sichtbarer Effekt.
- Kirchenaustritt simulieren: Schalter auf „nein", Differenz pro Monat ablesen.
- Zweites Kind: Pflegeversicherungsabschlag und Kinderfreibeträge eintragen, neuen Familienbudget-Spielraum sehen.
- Krankenkasse wechseln: Zusatzbeitrag der neuen Kasse eintragen, Ersparnis pro Monat und Jahr erhalten.
- Sonderzahlung planen: Weihnachtsgeld in den Block „Sonderfälle" eintragen und nachvollziehen, wie viel netto wirklich bleibt.
- Wunsch-Netto erreichen: Brutto in Schritten erhöhen, bis das Wunsch-Netto erscheint, perfekt zur Vorbereitung einer Gehaltsverhandlung.
| Beispiel-Rechnungen: Wie viel netto bleibt vom Brutto?
Wir haben das monatliche Nettoeinkommen für häufige Suchanfragen mit dem Lohnrechner in der Lohnsteuerklasse 1 (ledig) brechnet.
Bruttogehälter unter 3.000 € pro Monat
- 1.500 € brutto in netto: 1.164,50 € (Netto-Stundenlohn 6,72 €), Steuern und Abgaben: 335,50 €
- 1.800 € brutto in netto: 1.356,09 € (Netto-Stundenlohn 7,83 €), Steuern und Abgaben: 443,91 €
- 2.000 € brutto in netto: 1.476,84 € (Netto-Stundenlohn 8,53 €), Steuern und Abgaben: 523,16 €
- 2.500 € brutto in netto: 1.768,92 € (Netto-Stundenlohn 10,21 €), Steuern und Abgaben: 731,08 €
- 2.600 € brutto in netto: 1.826,59 € (Netto-Stundenlohn 10,55 €), Steuern und Abgaben: 773,41 €
- 2.800 € brutto in netto: 1.941,00 € (Netto-Stundenlohn 11,21 €), Steuern und Abgaben: 859,00 €
- 2.900 € brutto in netto: 1.997,84 € (Netto-Stundenlohn 11,53 €), Steuern und Abgaben: 902,16 €
Bruttogehälter ab 3.000 € pro Monat
- 3.000 € brutto in netto: 2.054,42 € (Netto-Stundenlohn 11,86 €), Steuern und Abgaben: 945,58 €
- 3.400 € brutto in netto: 2.278,00 (Netto-Stundenlohn 13,15), Steuern und Abgaben: 1.122,00 €
- 3.500 € brutto in netto: 2.333,25 € (Netto-Stundenlohn 13,47 €), Steuern und Abgaben: 1.166,75 €
- 3.600 € brutto in netto: 2.388,25 € (Netto-Stundenlohn 13,79 €), Steuern und Abgaben: 1.211,75 €
- 3.800 € brutto in netto: 2.497,42 € (Netto-Stundenlohn 14,42 €), Steuern und Abgaben: 1.302,58 €
- 4.000 € brutto in netto: 2.605,50 € (Netto-Stundenlohn 15,04 €), Steuern und Abgaben: 1.394,50 €
- 5.000 € brutto in netto: 3.130,09 € (Netto-Stundenlohn 18,07 €), Steuern und Abgaben: 1.869,91 €
- 5.500 € brutto in netto: 3.382,50 € (Netto-Stundenlohn 19,53 €), Steuern und Abgaben: 2.117,50 €
Jahresgehälter brutto zu netto
- 50.000 € brutto: 32.337,04 € netto pro Jahr, 2.694,76 € netto pro Monat, 15,56 € Netto-Stundenlohn, 1.471,91 € Steuern und Abgaben pro Monat
- 60.000 € brutto: 37.561,00 € netto pro Jahr, 3.130,09 € netto pro Monat, 18,07 € Netto-Stundenlohn, 1.869,91 € Steuern und Abgaben pro Monat
Die Ergebnisse basieren auf Steuerklasse 1, Bundesland NRW, keine Kinder, Geburtsdatum 1.1.1990, 40 Stunden-Wochenarbeitszeit, keine Kirchensteuer gesetzliche Krankenversicherung. Bei Veränderung der Faktoren ergeben sich für das Netto-Gehalt Unterschiede von bis zu einigen Hundert Euro pro Monat.
| Was leistet der Brutto-Netto-Rechner?
Sie sehen alles, was für eine Entscheidung wichtig ist:
- Ihr Nettogehalt in Euro: monatlich und jährlich auf einen Blick.
- Ihre Abgabenstruktur: Wie viel geht an Steuern, wie viel an Sozialversicherung, wie viel kommt bei Ihnen an. Visuell aufbereitet, sodass Sie Größenordnungen sofort einschätzen können.
- Jede einzelne Position: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mit Beitragssatz und Bemessungsbasis.
- Den Rechenweg: Wenn Sie wissen wollen, warum genau dieses Netto herauskommt, können Sie jeden Schritt nachvollziehen. Vom Brutto-Gehalt bis zur Auszahlung.
Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Online-Rechnern: Sie sehen Ihre Eingaben und das Ergebnis gleichzeitig. Sie müssen nicht zwischen „Eingabe" und „Ergebnis" hin und her springen, und Sie verlieren bei jeder Änderung nicht den Kontext.
Was der Rechner nicht leistet
Damit Sie das Ergebnis richtig einordnen:
- Der Gehaltsrechner ersetzt keine Steuererklärung: Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind nicht enthalten.
- Der Lohnrechner berechnet keine geldwerten Vorteile wie Firmenwagen, Sachbezüge oder betriebliche Altersvorsorge automatisch ein.
- Er berücksichtigt keine individuellen Freibeträge, die Sie beim Finanzamt eintragen lassen haben (es sei denn, Sie tragen sie selbst ein).
- Der Brutto-Netto-Rechner ist kein Steuerbescheid. Bei komplexen Fällen bleibt der Steuerberater die richtige Adresse.
| Für wen ist der Brutto-Netto-Rechner gedacht?
In erster Linie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wissen wollen, was netto auf ihrem Konto landet und was passiert, wenn sich an ihrer Situation etwas ändert.
Besonders nützlich ist der Gehaltsrechner, wenn Sie:
- Vor einem Jobwechsel stehen und zwei Bruttoangebote netto vergleichen möchten
- Eine Gehaltserhöhung bekommen oder verhandeln
- Als Berufseinsteiger oder Auszubildende Ihren ersten Lohn realistisch einschätzen wollen
- Als Paar vor der Heirat oder nach einer Trennung die richtige Steuerklassenkombination finden müssen
- Ein weiteres Kind erwarten und die Auswirkung auf das Familienbudget sehen möchten
- Über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken
- Einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen und den finanziellen Effekt sehen wollen
- Eine Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld einplanen
| Kurz erklärt: Brutto, Netto, Steuern, Sozialabgaben
Vom Brutto auf Ihrer Gehaltsabrechnung gehen zwei große Blöcke ab:
- Steuern: Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag (für die meisten ist er heute 0 €) und ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer).
- Sozialversicherung: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge sind nach oben gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze). Wer mehr verdient, zahlt darüber keine zusätzlichen SV-Beiträge.
Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt vor allem von Ihrer Steuerklasse ab:
- Klasse I für Ledige
- Klasse II für Alleinerziehende mit Kind
- Klasse III/V für Ehepaare, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (III ist die günstige Klasse, V die ungünstige)
- Klasse IV Standard für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen
- Klasse VI für Zweit- und Nebenjobs
| Warum sich genau hinschauen lohnt
Viele Arbeitnehmer schätzen ihr Netto nur grob und liegen oft mehrere hundert Euro daneben. Typische Stolperfallen bei der Berechnung von brutto zu netto sind:
- Die Faustregel „60 % vom Brutto" stimmt selten genau und führt bei Gehaltsverhandlungen zu falschen Erwartungen.
- Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann je nach Anbieter um über einen Prozentpunkt variieren. Das sind schnell mehrere hundert Euro im Jahr.
- Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 mehr, Eltern mit mehreren Kindern weniger. In Sachsen gilt eine Sonderregel, die den Arbeitnehmeranteil zusätzlich erhöht.
- Eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld wird steuerlich anders behandelt als das laufende Gehalt. Netto bleibt oft weniger übrig, als man denkt.
- Nach einer Heirat oder Trennung ist die Steuerklasse häufig nicht optimal eingestellt. Über das Jahr verschenkt das schnell Liquidität.
Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt all diese Punkte automatisch, sobald Sie die entsprechende Angabe eintragen.
| Häufige Fragen zum Gehaltsrechner
Ja, die Nutzung ist komplett kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Sehr genau. Der Rechner verwendet die offizielle Berechnungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums. Kleine Cent-Abweichungen sind möglich, wenn Ihr Arbeitgeber individuelle Freibeträge berücksichtigt, die Sie hier nicht eingegeben haben.
Nein. Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch, sobald Sie etwas ändern.
Nicht ins laufende Brutto, sondern im Block „Sonderfälle" unter „Sonstige Bezüge". So wird die korrekte Steuerlogik angewendet.
Für das gemeinsame Jahresergebnis ist die Wahl meist nahezu neutral, aber die monatliche Aufteilung ändert sich erheblich. Spielen Sie beide Varianten durch und entscheiden Sie nach Ihrer Liquiditätspräferenz.
Stellen Sie den Schalter „Kirchensteuer" auf „nein" und lesen Sie die Differenz ab, meist 30 bis 60 € pro Monat, abhängig von Einkommen und Bundesland.
In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen größeren Anteil der Pflegeversicherung als in den übrigen Bundesländern. Das Tool berücksichtigt dies automatisch, sobald Sie Sachsen wählen.
Ja. Wechseln Sie auf „privat" und tragen Sie Ihren monatlichen PKV- und PPV-Beitrag laut Rechnung ein. Der Arbeitgeberzuschuss wird automatisch berechnet.
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