1. Lässt sich eine Geschäftsidee schützen?
Sie haben lange überlegt, getüftelt, recherchiert und ausprobiert bis Sie es geschafft haben - Sie haben eine tolle Geschäftsidee, mit der Sie nun die Existenzgründung planen. Nachdem Sie es soweit gebracht, die Geschäftsidee konkretisiert und auf ihre Machbarkeit geprüft haben, geht es darum, die Idee wirkungsvoll zu schützen. Doch kann man überhaupt eine Idee schützen lassen oder eine Idee patentieren?
Die Idee an sich lässt sich nicht schützen
Eine Geschäftsidee als solche lässt sich nicht schützen. Wer sich mit einer Eisdiele selbstständig macht, kann die Geschäftsidee "Eisdiele" nicht exklusiv für sich beanspruchen und schützen. Das würde dem Wettbewerbsgrundsatz widersprechen. Schützen könnte der Unternehmer nur:
- Einen pfiffigen Markennamen samt Logo und Firmenfarben über die Markenanmeldung.
- Ein Verfahren zur energiesparenden und umweltfreundlichen Herstellung von veganem Speiseeis auf dem Weg der Patentanmeldung.
- Eine neuartige, energiesparende Eismaschine mit dem Schutz eines Gebrauchsmusters.
- Eine originell-neuartige Form von Eisbechern durch Anmeldung eines eingetragenen Designs.
Schützen lässt sich also nicht die Geschäftsidee, sondern nur die mit ihr verbundene Marke bzw. das mit ihr verbundene Patent, Gebrauchsmuster oder Design, früher auch Geschmacksmuster genannt.
Häufige Fragen zum Schutz einer Geschäftsidee
Eine Idee oder Geschäftsidee patentieren geht nur, wenn es sich dabei um eine technische Erfindung handelt. Die Idee bzw. die Erfindung muss neu sein und gewerblich verwertbar. Dann kommt eine Patentanmeldung in Frage. Alternativ geht auch der Gebrauchsmusterschutz, wenn es sich bei der technischen Erfindung um ein Produkt handelt.
Ein Geschäftsmodell an sich kann nicht geschützt werden, sondern nur die damit verbundenen technischen Erfindungen, Markenauftritte oder Produktdesigns.
Zunächst muss die Idee gewerblich verwertbar sein. Ideen ohne gewerblichen Bezug könenn nicht geschützt werden. Dann muss geprüft werden, in welche Kategorie von Schutzrechten die Idee einzuordnen ist: Ist es eine technische Erfindung, die gewerblich nutzbar ist, kommen Patentschutz oder Gebrauchsmusterschutz in Frage. Soll eine Idee in Zusammenhang mit Markenzeichen, Firmenfarben, Firmennamen oder Logo geschützt werden, ist eine Markenanmeldung erforderlich. Ist es ein Produktdesign, erfolgt der Schutz der Idee über den Designschutz.
Durch Anmeldung von Schutzrechten können Sie Ihre Ideen zunächst einmal schützen lassen. Entweder als Patent oder Gebrauchsmuster oder als Marke oder Produktdesign. Sie haben dann eine Anspruchgrundlage, um rechtlich gegen Plagiate, Produktfälschungen, unzulässige Verwendung von Markenzeichen vorzugehen. Den kriminellen Akt im Vorfeld verhindern geht leider nicht.
2. Warum die Geschäftsidee schützen?
Mit dem Schutz einer Geschäftsidee sichert sich der Unternehmer Wettbewerbsvorteile und Alleinstellung. Schließlich kostet die Entwicklung einer technischen Erfindung, eines neuen technischen Produkte Geld. Mit dem Patent oder Gebrauchsmuster will der Gesetzgeber dem Unternehmer die exklusive Nutzung seiner Erfindung ermöglichen. Denn nur dann lohnt sich eine Erfindung. Könnte jedermann eine Erfindung kopieren, würde der Unternehmer nichts verdienen und auch nichts mehr erfinden wollen. So soll mit dem Schutz einer Geschäftsidee via Patent oder Gebrauchsmuster die Innovationskraft einer Volkswirtschaft gesichert werden. Der Schutz einer Marke und eines Designs hängt mit dem Urheberrecht zusammen. Der Unternehmer schützt seine Geschäftsidee also aus folgenden Gründen:
- Ideendiebstahl, Produktpiraterie oder die Kopie einer Erfindung verhindern
- Die Entwicklungskosten für technische Erfindungen, Produkte oder Markenauftritte zu rechtfertigen.
- Die Alleinstellung durch den Schutz der Erfindung, des Produktes oder der Marke zu profitablen Wachstum zu nutzen.
3. Methoden, eine Geschäftsidee zu schützen
#1 Geschäftsidee schützen durch Geheimhaltung
Bevor Sie gewerbliche Schutzrechte anmelden, sollten Sie einen einfachen Rat befolgen, damit Sie Ihre Geschäftsidee schützen: Wenn mehrere Personen an einem Gründungsprojekt beteiligt sind, sollte jedes Gründungsmitglied verschwiegen sein. Ebenfalls sollten externe Berater, die für das Gründungsvorhaben konsultiert werden, zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
So können Sie bereits vor der Anmeldung der gewerblichen Schutzrechte Ihre Geschäftsidee schützen. Insbesondere, wenn Sie die Patentanmeldung Ihrer Geschäftsidee planen, ist es wichtig, dass Sie die Geheimhaltung wahren. Denn wenn das Produkt vorher veröffentlicht wird, ist eine Patentanmeldung unmöglich und Sie erhalten keinen Schutz durch gewerbliche Schutzrechte.
#2 Natürlicher Schutz durch Markteintrittsbarrieren
Viele Geschäftsideen können nicht so ohne weiteres kopiert werden. Grund dafür sind Markteintrittsbarrieren wie hohe Investitionen, notwendiges Know-how oder staatliche Zulassungen. Dieser Schutz ist allein nicht ausreichend. Eine Automobil-Fabrik aufbauen ist schwer, den Mercedes-Stern frech kopieren und verkaufen, ginge schon leichter. Daher sollten auch natürliche Markteintrittsbarrieren durch Schutzrechte zusätzlich untermauert werden.
#3 Geschäftsidee mit gewerblichen Schutzrechten schützen
Um eine Nachahmung durch die Konkurrenz zu verhindern und ein gewerbliche Schutzrechte zu erhalten, müssen je nach Schutzrecht unterschiedliche Tatbestände bei der Anmeldung erfüllt werden. Welche das sind, was Sie bei der Anmeldung für gewerbliche Schutzrechte beachten müssen und welche Kosten entstehen, erfahren Sie hier. Gewerbliche Schutzrechte, mit denen Sie Ihre Geschäftsidee schützen können, sind:
Patent anmelden
Beruht Ihre Geschäftsidee auf einer technischen Erfindung? Um diese zu schützen, haben Sie die Möglichkeit, ein Patent anzumelden. Das Patent ist eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte in Deutschland. Die Anmeldung erfolgt beim DPMA. Auch international können Sie ein Patent anmelden und Ihre Geschäftsidee bzw. die dazu gehörige technische Erfindung vor Nachahmung schützen.
Gebrauchsmuster anmelden
Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls eine geschützte technische Erfindung. Hier ist der Schutz nicht ganz so stark wie beim Patent. Daher wird das Gebrauchsmuster auch als "kleines Patent" bezeichnet. Auch hier führt der Weg über das Deutsche Patent- und Markenamt.
Eine Marke eintragen
Viele erfolgreiche Geschäftsideen beruhen auf einer unverwechselbaren Marke. Denken Sie an den Mercedes-Stern, das Apple-Logo oder das Magenta von Telekom. Die Marke kann in unterschiedlichster Form auftreten und durch klugen Markenaufbau zu einer Alleinstellung einer Geschäftsidee führen. Wollen auch Sie Ihr Geschäftsmodell über eine starke Marke entwickeln, ist eine Markenanmeldung dringend geboten.
Ein Design schützen
Lebt ihre Geschäftsidee von einzigartigem Produkt-Design? Denken Sie an Ikonen des Produktdesigns wie die Thonet-Stühle oder den VW-Käfer. Ist dies der Fall, sollten Sie das einzigartige Design Ihrer Produkte mit dem Schutzrecht "eingetragenes Design" schützen.
4. Hilfe und Beratung
Brauchen Sie für Ihre Geschäftsidee den Schutz eines Patents oder eines Gebrauchsmusters? Was ist besser, Markenschutz oder Designschutz? Um diese Fragen zu klären sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA) ist für die Anmeldung und Verwaltung der gewerblichen Schutzrechte in Deutschland zuständig. Was Gründer und Unternehmen über das DPMA wissen müssen, haben wir hier zusammengestellt.
Datenbanken für Patent & Co.
Sie können bestehende gewerbliche Schutzrechte in Datenbanken recherchieren, bevor Sie Ihre eigene Geschäftsidee schützen und gewerbliche Schutzrechte anmelden:
- Die Datenbank des Deutschen Marken- und Patentamts
- Über 60 Millionen europäische Patente in der Datenbank von Espacenet
- Die Datenbank der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Beratung nutzen und gewerbliche Schutzrechte anmelden
In der Auskunftsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München und im Recherchesaal in Berlin werden in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltschaft kostenlose Erfindererstberatungen veranstaltet, die Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Geschäftsidee schützen. Über folgende Telefonnummern können Sie einen Termin vereinbaren:
- Beratung für gewerbliche Schutzrechte in München
Telefon: 089.21 95 25 08
Telefon: 089.21 95 34 02 - Beratung für gewerbliche Schutzrechte in Berlin
Telefon: 030.25 99 22 30
Telefon: 030.25 99 22 31
Gehen Sie zum Patent- oder Markenanwalt
Wissen Sie bereits, dass Sie mit einer technischen Erfindung, mit einer neuartigen Markenstrategie oder mit innovativem Produktdesign Ihre Geschäftsidee verwirklichen werden? Dann haben wir zwei Angebote für Sie.
Sichern Sie Ihre Erfindung, bevor es ein anderer tut. Ein erfahrener Anwalt hilft dabei
Schützen Sie Ihre Marke vor Kopien. Ein erfahrener Anwalt hilft dabei.
5. Fazit: Patent & Co. als wirksamster Schutz
Eine Geschäftsidee an sich lässt sich nicht schützen. Schützen lässt sich nur die technische Erfindung, die Marke oder das Produktdesign, auf denen die Geschäftsidee beruht. Gewiss können Geheimhaltung zusätzlich helfen und sich auch zusätzlich erforderlich. Auch gibt es Geschäftsideen, die so komplex sind, dass sie aufgrund hoher notwendiger Investitionen nicht so ohne weiteres kopiert werden können. Aber der wirksamste Schutz einer Geschäftsidee geht nur über die Eintragung bzw. Anmeldung eines Schutzrechts. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Beitrag.