Was ist eine Marke?
Die Frage, was eine Marke ausmacht und wie eine Marke entsteht, wird aus Sicht des Marketings auf sehr vielfältige Art und Weise beleuchtet. Und die Disziplin der Markenbildung ist durchaus eine Wissenschaft für sich. Das Markengesetz der Bundesrepublik Deutschland hingegen ist in dieser Hinsicht sehr pragmatisch. Es definiert eine Marke als alle Zeichen, die geeignet sein können, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden".
Wofür ist ein Markenschutz möglich?
Ein Markenschutz kann nach den Vorgaben des Markengesetzes bspw. für
- Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen erfolgen.
Etwas deutlicher wird der Markenbegriff, wenn man sich die Kategorien anschaut, die bei der Markenanmeldung ausgewählt werden müssen:
- Wortmarke: hier greift der Markenschutz für Wörter, Buchstaben, Zahlen oder sonstige Schriftzeichen
- Bildmarke: unter einer Bildmarke werden Bilder, Bildelemente oder Abbildungen verstanden
- Wort-/Bildmarken: neben reinen Wort- oder Bildmarken kann ein Markenschutz auch für eine Kombination aus Wort- und Bildbestandteilen erreicht werden
- dreidimensionale Marke: hierbei handelt es sich um gegenständliche Marken, die auf einer dreidimensionalen Gestaltung beruhen - also bspw. Verpackungen
- Hörmarke: auch akustische bzw. hörbare Marken sind möglich - hier fallen Töne, Tonfolgen, Melodien oder sonstige Klänge und Geräusche unter den Markenschutz
- Kennfadenmarke: dieser Markenschutz gilt für farbige Streifen oder Fäden, die auf Produkten zum Einsatz kommen
- Markenschutz für sonstige Marken, die nicht den anderen Rubriken zugeordnet werden können
Markenschutz durch Eintragung beim DPMA
Der Markenschutz entsteht nicht erst durch eine Eintragung beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA). Laut Markengesetz ist ein Markenschutz auch durch die Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr möglich. Allerdings muss für den Markenschutz auch eine Verkehrsgeltung bzw. eine notorische Bekanntheit - also ein gewisser Bekanntheitsgrad - der Marke vorhanden sein. Ob dies jedoch im Zweifel tatsächlich gegeben ist, entscheiden dann im Streitfall die Gerichte. Insofern ist für einen wirksamen Markenschutz die Eintragung der Marke im entsprechenden Register der sichere Weg.
Wie die Anmeldung der Marke beim DPMA im Detail verläuft, haben wir Ihnen in einem gesonderten Kapitel zusammengestellt. Wichtig zu wissen ist, dass das DPMA nicht prüft, ob bei der Eintragung Ihrer Marke ggf. bestehende Schutzrechte verletzt werden. Ist dies der Fall, können Sie für Ihre Marke keinen Markenschutz beanspruchen. Im Zweifel wird Ihre Marke dann gelöscht.
Zudem entstehen für die Anmeldung zum Markenschutz Gebühren von mindestens 300 Euro. Der Markenschutz besteht dann für zunächst 10 Jahre, kann dann aber gegen eine weitere Gebühr verlängert werden.
Markenschutz verletzt?
Durch die Eintragung einer Marke erhalten Sie einen Markenschutz und damit das ausschließliche Recht die Marke zu nutzen. Damit ist es Dritten nicht gestattet, Ihre Marke geschäftlich zu verwenden. Wird Ihr Markenschutz dennoch verletzt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. So können Sie zunächst eine Unterlassung fordern. Sollte der Markenschutz vorsätzlich oder fahrlässig verletzt worden sein, sind Schadensersatzansprüche möglich. Wichtig ist, dass Sie sich beim Thema Markenschutz mit einem Anwalt abstimmen, um Ihre Ansprüche möglichst umfangreich durchsetzen zu können.
Nationaler und europäischer Markenschutz
Die Eintragung beim DPMA sichert Ihnen den Markenschutz in Deutschland, aber nicht in den anderen europäischen Ländern oder gar weltweit. Für den Markenschutz auf europäischer Ebene wurde die sogenannte Gemeinschaftsmarke geschaffen. Diese Gemeinschaftsmarke soll den Markenschutz in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten sichern. Dabei ist für den umfassenden EU-weiten Markenschutz nur eine Eintragung nötig. Die Eintragung einer Marke kostet 900 Euro (Stand: September 2014).
Laut DPMA ist der Markenschutz mit der Gemeinschaftsmarke jedoch problematischer, da bereits ein Eintragungshindernis in einem der 28 Länder genügen kann, und die Marke nicht eingetragen wird. Dies bedeutet folglich auch einen größeren Rechercheaufwand im Vorfeld der Anmeldung. Ohnehin ist es fraglich, ob ein Markenschutz auf einen Schlag in der gesamten EU nötig ist - vielmehr kann sich eine schrittweise und passgenaue Expansion des Markenschutzes anbieten.
Internationaler Markenschutz
Ein internationaler Markenschutz ist möglich, wenn Sie bereits in Deutschland eine Marke angemeldet haben. Sie können dann über das DPMA auch den internationalen Schutz für Ihre Marke einleiten. Das DPMA reicht Ihren Antrag an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter, die diesen prüft und als Schutzgesuch an die von Ihnen ausgewählten Länder schickt. Erfolgt innerhalb eines Jahres kein Widerspruch, gilt der Markenschutz für Sie auch in diesen Ländern.