Reform geplant Neues Arbeitszeitgesetz: Merz will 12-Stunden-Schichten

Arbeitszeitgesetz-Reform: Was ist geplant?
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will im Rahmen der geplanten Arbeitszeitgesetz-Reform die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit aufweichen. Statt der derzeit geltenden Regelung mit täglicher Höchstarbeitszeit (in der Regel 8 Stunden) soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festgelegt werden. Vorgeschlagen wird ein Wochendurchschnitt von 48 Stunden als Obergrenze. Infolgedessen könnten einzelne Arbeitstage deutlich länger werden: Laut einer Studie des Hugo‑Sinzheimer‑Instituts (HSI) sind sogar über 12 Stunden pro Tag im Gespräch.
Zentral ist dabei das Prinzip des Ausgleichs: Wer an einem Tag mehr arbeitet, soll dafür an einem anderen Tag weniger arbeiten dürfen. So soll etwa mehr private Zeit für Familie oder Erholung an ruhigeren Tagen möglich werden. Die Reform will damit mehr Flexibilität für Beschäftigte schaffen, zugleich aber auch den Fachkräftemangel abfedern. Insbesondere Eltern, pflegende Angehörige und ältere Arbeitnehmer sollen so wieder besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Auch die Wirtschaft soll profitieren: Mit der geplanten Flexibilisierung können Auftragsspitzen besser abgefedert und Personal gezielter eingesetzt werden. Das Ziel der Regierung ist laut Koalitionsvertrag klar: Die Anpassung der Arbeitszeit soll einen ökonomischen Impuls setzen, das Arbeitsvolumen trotz demografischen Wandels erhalten und zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern.
Chancen für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber eröffnet die Neuregelung neue Spielräume. Gerade in Branchen mit unregelmäßigem Auftragsvolumen, wie Logistik, Pflege oder Gastronomie, können längere Arbeitstage dabei helfen, Auftragsspitzen besser zu bewältigen. Die Flexibilisierung ermöglicht es, Personal gezielter einzusetzen, ohne gleich neue Mitarbeiter einstellen zu müssen.
Auch bei der Wochenplanung gewinnen Unternehmen an Handlungsspielraum: Längere Schichten an einem Tag können mit kürzeren an anderen Tagen kombiniert werden, was den Personaleinsatz effizienter macht. In der Praxis könnte das bedeuten: Wer montags bis mittwochs jeweils zwölf Stunden im Einsatz ist, kann donnerstags oder freitags früher in den Feierabend. Das schafft nicht nur Planbarkeit, sondern potenziell auch zufriedenere Mitarbeiter – sofern das Arbeitszeitmodell transparent kommuniziert wird und Belastungen fair verteilt sind.

Worauf Arbeitgeber achten müssen
Allerdings gibt es auch klare Spielregeln: Die bisher geltende tägliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen bleibt bestehen. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser bei Änderungen der Arbeitszeitmodelle einbezogen werden. Tarifverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit, können aber angepasst werden.
Wichtig ist zudem, dass Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht nicht vernachlässigen: Sehr lange Schichten können auf Dauer krank machen. Studien weisen auf ein erhöhtes Risiko für Erschöpfung, Konzentrationsmängel und langfristige gesundheitliche Schäden hin.
12-Stunden-Tage: Arbeitgeber müssen sich rechtlich absichern
Noch ist die Reform nicht beschlossen. Viele Details sind Teil laufender Diskussionen. Doch schon jetzt ist klar: Die geplante Neuregelung kann für Unternehmen ein Gewinn sein. Voraussetzung ist, dass sie vorbereitet sind, ihre Arbeitszeitmodelle sorgfältig gestalten und dabei die Interessen der Beschäftigten nicht aus dem Blick verlieren.
Wer die Chancen der Reform nutzen will, braucht nicht nur rechtssichere Prozesse, sondern auch das richtige Wissen. Für-Gründer.de unterstützt dabei: mit kostenlosen Webinaren und Ratgebern, nützlichen Tools, spannenden Gesprächen im Besser gründen Podcast und praxisnahen Videos auf YouTube.
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