Steuersenkung? Friedrich Merz kündigt Entlastung bei Spritpreisen an

"Bin der Meinung, dass wir handeln müssen": Merz verspricht einen Vorschlag
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Dienstag beim Unternehmertag des Außenhandelsverbands BGA in Berlin Entlastungen bei den hohen Spritpreisen angekündigt. "Ja, wir werden auf Preistreiberei reagieren", sagte er dort. Und weiter: "Ich bin der Meinung, dass wir handeln müssen."
Wie diese Reaktion aussieht, sagte er nicht: Das "genaue Instrumentarium" stehe noch nicht fest. Die Bundesregierung stehe dazu in engem Austausch untereinander und mit den Ländern. "Sie können aber davon ausgehen, dass wir sehr bald einen Vorschlag dazu vorlegen werden."
Auf Vorwürfe gegen die Mineralölkonzerne verwies Merz auf das Bundeskartellamt, das eine Missbrauchsaufsicht erhalten habe. "Aber wir spüren auch, jedenfalls aus dem Blickwinkel der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass das nicht reicht." Woran er den Handlungsdruck misst, sagte er im selben Zug: Für viele Menschen, die täglich das Auto brauchen, sei "eine Belastungsgrenze erreicht".
Unsere Partner-EmpfehlungenWarum eine Mehrwertsteuersenkung viele Betriebe kaum entlasten würde
Die Tatsache, dass der Bundeskanzler die Entlastungen ausgerechnet auf dem Unternehmertag ankündigte, birgt eine gewisse Ironie. Denn ein Instrument, das seither diskutiert wird, würde an vielen Betrieben vorbeilaufen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) geht davon aus, dass die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel senkt.
Schneider sagte am Dienstagabend bei "Maischberger", es werde "auf jeden Fall eine steuerliche Komponente geben". Eine zweite Entlastungskomponente stellte er in Aussicht, ohne sie zu benennen.
Für normal umsatzsteuerpflichtige Betriebe wäre eine reine Mehrwertsteuersenkung auf Kraftstoff wirtschaftlich kaum eine Entlastung. Der Grund steckt im Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: Ein Betrieb zahlt an der Säule zwar den Bruttopreis, holt sich die enthaltene Umsatzsteuer bei betrieblicher Nutzung aber grundsätzlich zurück.
Vereinfacht gerechnet: Kostet Kraftstoff netto 2 €, kommen bei 19 % Umsatzsteuer 38 Cent hinzu. Diese 38 Cent bekommt ein vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb zurück, seine wirtschaftliche Belastung liegt bei 2 €. Wird die Mehrwertsteuersenkung vollständig weitergegeben, sinkt der Bruttopreis – der Nettopreis für das Unternehmen jedoch nicht.
Das Bundesfinanzministerium hat diesen Effekt im April selbst beschrieben: Eine Umsatzsteuerbelastung treffe im Ergebnis den privaten Endverbrauch, weil die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer zurückerhält. Beim Diesel wiegt das besonders schwer, weil dort ein erheblicher Anteil auf Unternehmensverbrauch entfällt.
Eine Ausnahme gibt es: Kleinunternehmer und Betriebe ohne oder mit eingeschränktem Vorsteuerabzug hätten von einer niedrigeren Mehrwertsteuer durchaus etwas, sofern die Senkung über die Tankstellenpreise weitergegeben wird.
Eine weitere diskutierte Option würde Betriebe ebenfalls nicht direkt entlasten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat Direktzahlungen an Geringverdiener vorgeschlagen, im Finanzministerium wird laut Merz an einem Mechanismus für Direktzahlungen an private Haushalte gearbeitet. Das wäre eine personenbezogene Hilfe, keine Entlastung für den Fuhrpark.
Kämen beide Instrumente zusammen, blieben kraftstoffintensive Betriebe weitgehend außen vor: Handwerk, Lieferdienste, Außendienst, Logistik. Dabei hat die Bundesregierung erst am Montag ausdrücklich eingeräumt, dass die Kraftstoffpreise neben Pendlern auch "Handwerksbetriebe und andere Unternehmen" stark treffen.
Energiesteuer statt Mehrwertsteuer: Auf dieses Wort kommt es im Vorschlag an
Ausgeschlossen ist ein anderer Weg nicht. Merz hat nach seiner Rede betont, die Regierung habe mehrere Optionen und könne "verschiedene Steuern und Abgaben" in den Blick nehmen. Der Übergewinnsteuer, für die sich Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) starkgemacht hatte, erteilte Merz eine Absage.
Eine erneute Senkung der Energiesteuer wäre für Betriebe etwas völlig anderes als eine Mehrwertsteuersenkung. Sie reduziert einen Bestandteil des Nettopreises und entlastet damit auch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
Genau das hat die Bundesregierung im Mai und Juni 2026 bereits getan und die Energiesteuer auf Benzin und Diesel vorübergehend gesenkt. Das Finanzministerium nannte damals ausdrücklich Bürger und Wirtschaft als Ziel, insbesondere Handwerk und Logistik.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist neben der Höhe vor allem die Steuerart entscheidend. Setzt die Koalition bei der Mehrwertsteuer an, bleibt die Belastung für die meisten Betriebe praktisch unverändert. Taucht hingegen die Energiesteuer auf, sinkt die Betriebsausgabe an jeder Zapfsäule – vorausgesetzt, die Anbieter geben die Senkung an den Endverbraucher weiter.
Bis das entschieden ist, bleibt der heutige Literpreis die einzige belastbare Größe für Angebote und Touren. Bei Aufträgen mit langer Laufzeit trägt eine Preisgleitklausel die Unsicherheit besser als ein fester Aufschlag. Wer die Entlastung schon einpreist, verschiebt ein politisches Risiko in die eigene Marge.
Auch spannend:
- Hohe Spritpreise: Jetzt Kalkulation anpassen?
- EZB-Zinsentscheid: Leitzins steigt auf 2,5 %
- PPWR: Entlastung für kleine Händler geplant
Quellen:
ARD: Maischberger, Sendung vom 15.09.2026
F.A.Z.: Merz: „Bin der Meinung, dass wir handeln müssen“
WirtschaftsWoche: Kanzler Merz kündigt Entlastungen bei Spritpreisen an