Versicherungen für den Handel: Geschäftsinhaltsversicherung
Egal ob Sie eine Boutique, einen Getränkemarkt oder einen Onlineshop betreiben, Ihre Waren sind Ihr wertvollster Besitz. Und den wollen Sie sicher im Schadensfall gut versichert wissen. Deshalb ist eine Geschäftsinhaltsversicherung essenziell im Einzelhandel. Neben den Waren wird auch Ihr Inventar versichert, ob im Laden oder in Büroräumen. Sollte ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm und Hagel verursacht werden, so springt die Inhaltsversicherung ein und ersetzt Ihnen diesen – und das sogar zum Neuwert.
So zum Beispiel bei folgendem Szenario: Unbekannte brechen in ein Schuhgeschäft ein und stehlen Waren im Wert von mehreren Hundert Euro. Zudem machen sie sich einen Spaß daraus, Regale umzuwerfen und Spiegel zu beschmieren. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt zum Tragen und ersetzt sowohl den Wert der gestohlenen Ware als auch die Kosten, die durch den Vandalismus der Unbekannten entstanden sind.
Krankenversicherung für Selbstständige nicht vergessen
Neben dem Schutz Ihrer Waren und Ihres Geschäfts müssen Sie auch eine Entscheidung bei der Krankenversicherung treffen. Hier haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privanten Krankenversicherung. Starten Sie mit einem kostenlosen PKV Vergleich.
Versicherungen für Handel: Transportversicherung
Neben dem Handel, den Sie in ihren Geschäftsräumen betreiben, kann es auch vorkommen, dass Sie Waren an Kunden ausliefern müssen. Oder Sie sind Inhaber eines Versandhandels und der Transport ist bei Ihnen das tägliche Geschäft. In beiden Fällen wird empfohlen, eine Transportversicherung abzuschließen. Sollten Ihre Waren auf dem Transportweg beschädigt werden, übernimmt die Versicherung den Schaden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Waren in eigenen Fahrzeugen transportieren oder sich Fahrzeuge mieten, um sie auszuliefern.
Folgender Fall liegt vor: Ein Versandhändler für Bio-Produkte ist auf dem Weg zu einem Kunden. Auf der Autobahn gerät das Fahrzeug ins Schleudern und fährt gegen eine Leitplanke. Dabei öffnet sich die Tür der Ladefläche und die gestapelten Paletten mit frischem Obst und Gemüse fallen auf die Fahrbahn. Natürlich sind die Lebensmittel danach nicht mehr zu gebrauchen. Die Transportversicherung springt ein und übernimmt die entstandenen Kosten.
Betriebshaftpflicht als Versicherung für den Handel
In einem Einzelhandelsbetrieb haben Sie täglich mit Menschen zu tun. Schnell kann es passieren, dass jemand zu Schaden kommt und Sie dafür haften. Gegen die Schädigung Dritter, verursacht durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter, sichert Sie eine Betriebshaftpflicht ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschaden. Letzterer ist ein Vermögensschaden, der durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht wurde.
Die Versicherungssumme festzulegen, ist nicht so einfach. Schließlich ist das Risiko der Betriebshaftpflichtversicherung abstrakt. Sie können in der Regel nicht vorhersehen, wie hoch ein Schaden, für den Sie haftbar gemacht werden können, in der Praxis tatsächlich sein kein. Allerdings existieren Orientierungshilfen um eine „geeignete" Versicherungssumme zu ermitteln. Als Indikatoren dienen beispielsweise Ihre Branche, das Volumen Ihrer Kundenaufträge, die Größe Ihres Betriebs und vor allem Ihr genaues Betätigungsfeld. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Versicherungssumme von nicht unter drei Millionen Euro zu wählen.
Ein Schadensbeispiel für eine Betriebshaftpflicht im Handel ist: Der Kunde eines Supermarktes rutscht aus, da zuvor der Boden gewischt und das Warnschild, das auf die Rutschgefahr hinweisen sollte, nicht auffällig genug platziert wurde. Die weiße Hose des Kunden wird schmutzig und muss gereinigt werden. Die Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht.
Versicherungen für den Handel: Firmenrechtsschutz
Ein Rechtsstreit, sei es mit einem Mitarbeiter oder dem Vermieter, kann schnell entstehen. Damit Ihr Geschäft nicht mit den meist sehr hohen Kosten belastet wird, empfiehlt es sich, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Auch wenn es im besten Fall nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Die Versicherung springt auch schon bei der ersten Beratung durch einen Anwalt ein. So wäre z.B. ein anwaltliches Beratungsgespräch im Falle einer aus Ihrer Sicht ungerechtfertigten Mieterhöhung für die Geschäftsräume durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt.