Preisangaben übersichtlich gestalten

Preisangaben sollen für den Verbraucher verfügbar sowie klar und eindeutig erkennbar sein. Der Preis eines Produktes setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Das richtige Ermessen und Auszeichnen der Preise regelt die Preisangabenverordnung.

Was bei Preisangaben zu beachten ist und welche branchenspezifischen Regelungen es bei Preisangaben gibt, erfahren Sie im Folgenden. Wie Sie dem Preis im Marketing einsetzten, erfahren Sie im Businessplan.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Preisangaben richtig auszeichnen

Gegenüber Verbrauchern ist es wichtig, Preise richtig anzugeben. Das betrifft vor allem den Einzelhandel und Dienstleister. Die Preisangabenverordnung ist die Grundlage für richtige Preisangaben und gilt nur für Angebote von geschäftsmäßigen Anbietern gegenüber Endverbrauchern, die eine Ware oder Dienstleistung für den privaten Gebrauch erwerben. Somit gilt die Preisangabenverordnung nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen.

Grundlegende Regelungen bei Preisangaben:

  • Im Fokus steht bei Preisangaben stets der sogenannte Endpreis. Dieser muss auf Preisschildern oder Warenbezeichnungen deutlich zu erkennen sein. Der Endpreis ist der Preis, den der Verbraucher zu bezahlen hat, inklusive Umsatzsteuer und anderer Bestandteile. Ausgenommen von dieser Art von Preisangaben sind individuelle Preisnachlässe. Nicht zum Endpreis zählt das Pfand, das jedoch zusätzlich anzugeben ist.
  • Wird Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, dann muss zusätzlich zum Endpreis der Grundpreis angegeben werden. Dieser bezeichnet den Preis pro Grundeinheit.
  • Übersichtlichkeit: Gemäß den Grundsätzen Preiswahrheit und -klarheit für Preisangaben müssen die Preise den Produkten oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein. Besteht ein Angebot aus Einzelteilen muss der Gesamtpreis deutlich hervorgehoben sein.
  • Bei Preisangaben für Rabattaktionen mit durchgestrichenen Preisen müssen Sie angeben, mit welchem Preis Sie vergleichen - also ob es sich um den ehemaligen Verkaufspreis oder die Preisempfehlung des Herstellers handelt.
  • In Werbematerial sind Sie nicht zu bestimmten Preisangaben verpflichtet - sofern Sie nicht mit Preiskomponente werben.
Tipp

Seien Sie sorgfältig bei der Preiskennzeichnung. Ordnungsämter verteilen Bußgelder, Verbraucherzentralen sprechen Mahnungen aus. Ein Tool zur Preiskalkulation finden Sie auf Für-Gründer.de.

Preiskalkulation

Branchenspezifische Angaben beachten!

Für einzelne Branchen und Produkte wie Dienstleistungen, Einzelhandel, Energie und Wasser, Gaststätten und Hotels, Kredite sowie Tankstellen gibt es spezifische Besonderheiten für Preisangaben zu beachten:

Preisangaben für Dienstleister

Für Dienstleister gilt, dass sie ein Preisverzeichnis haben müssen, das Preisangaben für die wesentlichen Dienstleistungen enthält inklusive Umsatzsteuer. Dieses Preisverzeichnis mit den Preisangaben soll in den Geschäftsräumen verfügbar sein.  Zudem müssen auch die Preisangaben von Dienstleistern eindeutig und klar zuzuordnen sein.

Die DL-InfoV enthält weitere Vorgaben zu den Preisangaben von Dienstleistern:

  • Hat der Dienstleister die Preise für die Dienstleistungen im Vorhinein festgelegt, sollen diese Preisangaben in der in § 2 Absatz 2 festgelegten Form erfolgen. Das beinhaltet, dass der Dienstleister die Preisangaben dem Kunden einfach zugänglich macht und sie in den Informationsunterlagen zum Vertragsschluss vorlegt.

  • Hat der Dienstleister die Preise für die Dienstleistungen  nicht im Vorhinein festgelegt, muss der Dienstleister auf Anfrage den Preis der Dienstleistung nennen sowie gegebenenfalls die näheren Einzelheiten der Berechnung darlegen oder einen Kostenvoranschlag erstellen. Der Kunde soll die Preisangaben nachvollziehen können.

Somit sind Preisangaben auch auf der Internetseite stets erforderlich und sollten auch mit einem Preisverzeichnis angegeben werden.

Preisangaben im Einzelhandel

Auch für den Einzelhandel gilt, dass Preisangaben für Waren klar und eindeutig sein  sollen. Folgende Regelungen sind im Einzelhandel darüber hinaus zu beachten:

  • Beim Einsatz von Katalogen, Mustern oder Warenverzeichnissen müssen die Waren ebenfalls deutlich mit Preisangaben gekennzeichnet oder mit einem Preisverzeichnis ergänzt sein. Dies gilt auch für Angebote im Internet.
  • Beachten Sie die Grundpreisangabe bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die jeweilige Grundeinheit ist in der Preisangabenverordnung wie folgt geregelt: "Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden.“
  • Preisangaben können als "Verhandlungsbasis" gekennzeichnet sein.
  • Endpreise müssen Sie nicht bei zeitlich begrenzten und durch Werbung bekannt gemachten Sonderaktionen angeben.
  • Beim Fernabsatz müssen die Preisangaben die Umsatzsteuer und andere Preisbestandteile enthalten. Außerdem müssen Sie auf weitere Nebenkosten wie Versandkosten etc. hinweisen und diese beziffern. Kleinunternehmer sollten angeben, dass sie aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erheben und diese dementsprechend nicht ausweisen.
  • Bei Preisangaben in Suchmaschinen im Internet muss klar werden, ob die Preisangaben Versandkosten enthalten.

Preisangaben für Energie und Wasser

Für Anbieter von Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser gelten für Preisangaben in der Werbung oder im Angebot folgende Regelungen:

  • Preisangaben für verbrauchsabhängige Preise je Mengeneinheit sollen einschließlich der Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern erfolgen.
  • Die Mengeneinheit für den Arbeitspreis bei Elektrizität, Gas und Fernwärme ist eine Kilowattstunde und für den Mengenpreis bei Wasser ein Kubikmeter.
  • Werden neben dem Arbeits- oder Mengenpreis leistungsabhängige Preise berechnet, sind diese vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeits- oder Mengenpreises anzugeben.

Preisangaben in Gaststätten und Hotels

Überall, wo Speisen und Getränke angeboten werden, muss ein Preisverzeichnis erstellt werden. Das Preisverzeichnis mit den Preisangaben ist den Gästen vorzulegen oder sichtbar anzubringen, zum Beispiel neben dem Gaststätteneingang. Im Falle von Selbstbedienungsrestaurants müssen sich für eine eindeutige Zuordnung die Preisangaben in unmittelbarer Nähe der Speisen und Getränke befinden.

  • Achten Sie beim Ausschank von alkoholfreien Getränken darauf, dass mindestens eines der Getränke absolut günstiger ist als alkoholische Getränke.

Regelungen zu Preisangaben in der Hotellerie sehen vor, dass ein Preisverzeichnis mit Preisangaben am Eingang oder bei der Anmeldung gut sichtbar vorhanden ist. Dort sollen wesentliche Preisangaben für Zimmer und sonstige Leistungen wie Frühstück oder Vollpension ausgezeichnet sein. Preisangaben für weitere Leistungen wie Telefon oder Minibar müssen in unmittelbarer Nähe der Dinge sichtbar sein.

  • Generell gilt, dass das Bedienungsentgelt oder andere Zuschläge ebenfalls aufgeführt werden müssen.

Preisangaben bei Krediten

Bei Preisangaben zu Krediten gilt es Folgendes zu beachten:

  • Die Gesamtkosten sind als Preis mit dem effektiven Jahreszins als prozentuale Angabe von der Kreditsumme anzugeben.
  • In die Berechnung fließen Vermittlungs- oder Verarbeitungsgebühren mit ein.
  • Sollte der Zinssatz variabel sein, muss das Datum angegeben werden, zu dem sich der Zinssatz erstmalig ändern kann.
  • Ist die Kreditgewährung abhängig von einer Mitgliedschaft oder dem Abschluss eine Versicherung, ist dies anzugeben.

Bei der Werbung für Kredite bestehen folgende Regelungen für Preisangaben:

  • Wird mit Kosten für den Kredit geworben, müssen Sollzinssatz, Nettodarlehensbetrag und effektiver Jahreszins angegeben werden.
  • Außerdem sind Angaben zur Vertragslaufzeit, Teilauszahlungen und zum Gesamtbetrag nötig.
  • Außerdem ist ein Beispiel erforderlich, bei dem von einem realistischen, effektiven Jahreszins auszugehen ist.

Preisangaben an Tankstellen

Bei Tankstellen sind die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie gut sichtbar für den auf der Straße heranfahrenden Kraftfahrer sind. Auf Bundesautobahnen müssen die Preisangaben bei der Einfahrt in den Tankstellenbereich gut sichtbar sein.

Für das Mieten von Parkplätzen oder Tiefgaragen  mit einer Mietdauer von weniger als einem Monat müssen bei der Einfahrt Preisangaben gut sichtbar angebracht sein.

Neben richtigen Preisangaben: Erfahren Sie mehr über die Funktion vom Preis im Marketing und welche Rolle Preise im Businessplan spielen.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.