Fahrschule eröffnen: Mit Vollgas in die Selbstständigkeit

In der eigenen Fahrschule können Sie (zumeist) junge Menschen auf dem Weg in die Unabhängigkeit begleiten. Damit Sie jedoch eine Fahrschule eröffnen dürfen, benötigen Sie jedoch mehr als einen Führerschein. Sie bringen anderen Menschen gerne etwas bei, sind geduldig und motiviert? Dann lesen Sie jetzt weiter, um zu erfahren, welche Ausbildung und Genehmigungen Sie brauchen, um eine Fahrschule zu eröffnen.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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Der erste Schritt zur eigenen Fahrschule: Fahrlehrer werden

Bevor Sie eine eigene Fahrschule eröffnen können, benötigen Sie das nötige Handwerkszeug. Im Klartext: Sie müssen ausgebildeter Fahrlehrer und im Besitz einer amtlich anerkannten Fahrlehrererlaubnis (auch Fahrlehrerschein genannt) sein. Denn wer Fahrschüler ausbilden will, muss einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufsausbildung als Fahrlehrer
  • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse BE (PKW) und ggf. anderer Klassen, sofern Sie diese unterrichten wollen
  • Maximal ein Punkt in Flensburg
  • Bis zum Ausbildungsbeginn sind Sie mindestens 30.000 Kilometer mit dem Auto gefahren
  • Einreichen des (bestandenen) erweiterten Sehtests

Die Fahrlehrererlaubnis erhalten Sie auf Antrag beim Straßenverkehrsamt.

Die Fahrschulerlaubnis: Vom Fahrlehrer zur Fahrschule

Bei einer Fahrschule handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das bedeutet, es darf nur von Personen betrieben werden, die sowohl die Fahrlehrer- als auch die Fahrschulerlaubnis mitbringen. Sie müssen also zusätzlich zur Fahrlehrererlaubnis noch einige weitere Anforderungen erfüllen, um als selbstständiger Fahrlehrer oder durch Sie beschäftigte Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden zu dürfen:

Um die Fahrschulerlaubnis zu erhalten, müssen Sie alle Anforderungen nach § 18 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) mitbringen:

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die gegen Ihre Eignung zur Führung einer Fahrschule sprechen (bspw. Vorstrafen, selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens)
  • Besitz einer Fahrlehrererlaubnis
  • Berufserfahrung von 2 Jahren als Fahrlehrer (hauptberuflich)
  • Erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung im Fachbereich Fahrschulbetriebswirtschaft mit mind. 70 Stunden à 45 Minuten
  • Erforderliche Räume, Unterrichtsmaterialien und mindestens ein Lehrfahrzeug sind verfügbar

Um eine Fahrschulerlaubnis zu erhalten, müssen Sie ebenfalls einen Erlaubnisantrag beim Straßenverkehrsamt stellen. In manchen Fällen wird allerdings eine untergeordnete Behörde mit der Erlaubnisvergabe vertraut, etwa die Kreisverwaltungsbehörde oder das Landratsamt.

Die passende Rechtsform für Ihre Fahrschule

Das FahrlG sieht für Fahrschulen eine Gründung als Einzelunternehmen vor – oder bei bis zu fünf Fahrlehrern eine GbR (als Gemeinschaftsfahrschule). Unter gewissen Voraussetzungen können Sie jedoch auch eine Kapitalgesellschaft gründen. Mehr als die Hälfte der Fahrschulen in Deutschland sind jedoch Einzelunternehmen. Diese Rechtsform macht es mit ihrer unbeschränkten Haftung und dem großen Haftungsrisiko allerdings erforderlich, dass Sie sich und Ihren Betrieb versicherungstechnisch ausreichend absichern.

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Fahrschule eröffnen: Kosten

Neben den Aufwendungen für Investitionen (etwa für Fahrzeugflotte, Räumlichkeiten und Lehrmaterialien) müssen Sie bei der Gründung Ihrer eigenen Fahrschule auch mit folgenden Kosten rechnen:

  • Gründungskosten (Anmeldung des Unternehmens, Weiterbildung Fahrschulbetriebswirtschaft)
  • Versicherungen (Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Kosten für die Fahrschulerlaubnis (natürliche Person 102 Euro, juristische Person 153 Euro)

In Ihrem Finanzplan sollten Sie auf jeden Fall auch Kosten für die Wartung und Reparatur Ihrer Lehrfahrzeuge einkalkulieren.

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Der perfekte Standort, um eine Fahrschule zu eröffnen

Bevor Sie eine Fahrschule eröffnen, müssen Sie sich überlegen, wo ein geeigneter Standort wäre. Während Fahrschulen in der Stadt unter einem sehr hohen Konkurrenzdruck leiden, besteht bei Fahrschulen auf dem Land oftmals das Risiko, dass die Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft werden. Weiterhin sollte Ihre Fahrschule relativ nah an allen notwendigen Straßenarten (z. B. Autobahn) gelegen sein, damit die 45-minütigen Fahrschulstunden auch effektiv genutzt werden können. Auch ein Standort in direkter Nähe zu einer Schule ist für eine Fahrschuleröffnung interessant, da die Schüler die Zeit in Mittagspausen oder Freistunden nutzen könnten, um sich anzumelden.

Marketing & Alleinstellungsmerkmal: So nimmt Ihre Idee Fahrt auf

Wenn Sie an dem Punkt angekommen sind, an dem Sie sich Gedanken um Ihr Alleinstellungsmerkmal (USP) und Ihre Marketingstrategie machen müssen, behalten Sie stets im Hinterkopf, dass die Jugendlichen zwar Ihre Zielgruppe sind, jedoch die Eltern die (finanziellen) Entscheidungen treffen. Ihre Kundenansprache sollte daher zwischen “modern” und “seriös” liegen.
Bezüglich des Alleinstellungsmerkmals Ihrer Fahrschule können Sie sich zunächst überlegen, ob es bei der direkten Konkurrenz eine Angebotslücke gibt, die Sie schließen könnten. Anregungen hierzu wären etwa:

  • Verschiedene Fahrzeugklassen (steigert die Anzahl potenzieller Kunden)
  • Besondere Lehrfahrzeuge (Elektro- oder Automatikautos o. Ä.)
  • Unterricht in verschiedenen Sprachen, je nach Standort und Einzugsgebiet
  • Online-Kurse
  • Intensivkurse am Wochenende für berufstätige, ältere Fahrschüler
  • Rabattprogramme

Fazit: Die eigene Fahrschule gründen

Angehenden Fahrschulbetreibern werden im Behördendschungel Deutschlands einige Steine in den Weg gelegt, die Sie jedoch mit guter Planung gekonnt überwinden können. Wenn Sie bereits eine Fahrlehrererlaubnis sowie eine Fahrschulerlaubnis besitzen, trennt Sie nur noch ein gut ausgearbeiteter Business- und Finanzplan vom Traum einer eigenen Fahrschule. Eine sorgfältige Planung hilft Ihnen nicht nur, Ihre Ziele zu visualisieren, sondern kann potenzielle Geldgeber von Ihrer Idee und dem Potenzial Ihrer Fahrschule überzeugen.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.