Alles über Konzerne, Tochter- und Mutterunternehmen & Holdings

Als Konzern bezeichnet man einen Zusammenschluss mehrerer rechtlich gesehen unabhängiger Unternehmen, die aber wirtschaftlich voneinander abhängig sind – sei es nun horizontal, vertikal oder über mehrere Ecken. 

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen ersten Einblick ins Konzernrecht bieten, die wichtigsten Begriffe erklären und mit Beispielen verdeutlichen.

Konzern gründen mit Anwalt

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Was ist ein Konzern? Arten und Konzernbildung

Ein Konzern besteht aus mehreren zusammengeschlossenen Unternehmen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. In den meisten Fällen werden die Unternehmen innerhalb eines Konzerns von einem einzelnen Mutterunternehmen (auch Holding) beherrscht. Oftmals beinhalten die unteren Konzernunternehmen (Tochtergesellschaften) einen von der Konzernmutter ausgelagerten Zweig des Betriebs, etwa das Controlling oder die Produktion. Gesetzlich verankert ist der Konzern in den §§ 15 bis 19 AktG, nach denen ein Konzern aus mindestens zwei wirtschaftlich voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht. 

Der Konzern war nach seiner Gesetzesgrundlage also ursprünglich nur für Aktiengesellschaften sowie KGaA geeignet; mittlerweile ist das Konzernrecht aber so allumfassend, dass auch Einzelunternehmen einen Konzern bilden können (auch, wenn das nicht die Praxis ist). Der Begriff Konzern hat sich in seiner Bedeutung also verbreitert; verbundene Unternehmen jeder Rechtsform können Konzerne sein. 

Eine Besonderheit bei Konzernen ist der anzufertigende Konzernabschluss. Diesen muss die Muttergesellschaft zusätzlich zu ihrem eigenen Jahres- bzw. Einzelabschluss aufstellen. Der Konzernabschluss fasst die Geschäftstätigkeit aller einzubeziehenden Unternehmen innerhalb des Konzerns zusammen. Für international tätige Unternehmen fällt darüber hinaus noch ein “Weltabschluss” an, der zusätzlich noch die Geschäftstätigkeiten aller im Ausland ansässigen Unternehmen innerhalb des Konzerns umfasst. 

Wie entsteht ein Konzern? 

In den meisten Fällen entsteht ein Konzern durch eine sogenannte Ausgründung – bei dieser gründet die Konzernmutter ein mit ihr verbundenes Unternehmen. Meist geschieht dies, um Teilaspekte des Geschäftsbetriebs auszulagern oder um Geschäftsideen ohne Risiko für den Konzern auszuprobieren. Möglich ist auch der Kauf bestehender Unternehmen und die anschließende Eingliederung in den Konzern. Einige Unternehmer starten auch direkt mit einer Holding, also mit zwei miteinander verbundenen Unternehmen, die gemeinsam einen Konzern bilden. So ist von Anfang an eine klare Struktur – auch bezüglich der Haftung – gegeben. 

Was sind die Ziele der Konzernbildung? 

Wenn ein Unternehmen wächst, ist es ab einem bestimmten Zeitpunkt durchaus sinnvoll, die wirtschaftlichen Risiken aufzuspalten und einzelne Bereiche des Betriebs auszugliedern. So können Gründer bspw. operierende und verwaltende Teile des Betriebs einfach auf Tochterunternehmen verteilt werden. Vielen Unternehmen ist es auch erst durch eine erfolgte Konzernbildung möglich, zu expandieren. 

Doch das sind nur zwei der Gründe, die Unternehmen zur Konzernbildung bewegen, es gibt aber zahlreiche weitere Ziele, die so erreicht werden können: 

  • Optimierung des Produktionsablaufs 
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Konzernunternehmen 
  • Zentralisierung der Finanzierung (Muttergesellschaft fungiert als Bank für alle untergeordneten Unternehmen) 

Welche Arten von Konzernen gibt es? 

Es gibt viele verschiedene Konzernarten, die jeweils nach den unterschiedlichsten Faktoren eingeordnet werden können. Dies sind die gängigsten Konzernarten: 

Kategorisierung Konzernart
Nach Bindung
  • Beteiligungskonzern – das Mutterunternehmen hält Anteile an den untergeordneten Konzernunternehmen 
  • Eingliederungskonzern – die herrschende Gesellschaft hält sämtliche Unternehmensanteile und verfügt über die Weisungsrechte, das eingegliederte Unternehmen bleibt jedoch als juristische Person bestehen 
  • Vertragskonzern – Konzern, bei dem die Beherrschungsmöglichkeit auf einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beruht 
Nach Ursachen der Konzernbildung
  • Finanzkonzern – z. B. Konzernebenen, die lediglich zur Vermögensverwaltung dienen 
Nach Art der betriblichen Zusammenfassung
  • Horizontalkonzern – etwa ein Handelskonzern, der Bekleidungsgeschäfte unter verschiedenen Markennamen betreibt (Konzentration aufs Kerngeschäft) 
  • Vertikalkonzern – etwa ein Konzern, der vom Verlagswesen bis hin zur Buchhandlung die Produktion und den Vertrieb von Literatur beinhaltet (komplette Kontrolle über das Produkt, keine Abhängigkeit von Lieferanten o. Ä.) 
  • Diagonaler oder Mischkonzern – ein Konzern, der in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig ist (wie bspw. Nestlé: Getränke und Nahrungsmittel, Kosmetik, Bekleidung), verteilt das unternehmerische Risiko 
Nach Abhängigkeitsverhältnissen
  • Subordinationskonzern – das Mutterunternehmen beherrscht seine Tochtergesellschaften 
Nach der internen Struktur
  • Mehrstufiger Konzern – es bestehen unter den Tochtergesellschaften noch weitere Unternehmen (sog. Enkelgesellschaften) 
  • Teilkonzern – gerade bei größeren Konzernen wird häufig eine Zwischenebene installiert, die mit ihren untergeordneten Unternehmen einen Teilkonzern bildet. Teilkonzerne sind besonders relevant für den Konzernabschluss, da sie ggf. gesondert betrachtet werden müssen 

  | Mutter- und Tochterunternehmen

Während die Muttergesellschaft (auch Dachgesellschaft) hierarchisch über allen anderen Unternehmen innerhalb des Konzerns liegt, sind die Tochterunternehmen eine Ebene tiefer zu finden. Tochtergesellschaften stehen in den häufigsten Fällen unter dem beherrschenden Einfluss der Konzernmutter – allerdings gibt es auch Konzernformen, in denen die Muttergesellschaft bspw. nur finanzverwaltende Funktionen ausübt und die Töchter selbst operational eigenständig sind. Letzteres ist z. B. immer dann vorzufinden, wenn ein kompletter Geschäftszweig ausgelagert wurde. Eine Tochtergesellschaft ist vielleicht rechtlich gesehen unabhängig, wirtschaftlich gesehen besteht jedoch ein Abhängigkeitsverhältnis zur Mutter. 

  | Holding: Unterschied zum Konzern

Der Begriff Holding wird sehr häufig synonym zu dem des Konzerns verwendet; die beiden Begriffe überschneiden sich auch in vielen Punkten, es gibt jedoch einige Unterschiede: 

Während der Konzern als juristischer Begriff rechtlich klar definiert ist, gibt es für die Holding keine Rechtsgrundlage. Der Konzern beschreibt die verbundenen Unternehmen in ihrer Gesamtheit, die Holding das Organisationskonstrukt, das vom “haltenden” Mutterunternehmen ausgeht. Der Begriff Holding bezeichnet also ausschließlich das übergeordnete Unternehmen, das alle darunter liegenden hält. Der Begriff der Holding lässt sich also am ehesten mit dem der Muttergesellschaft gleichsetzen. 

Es gibt verschiedene Unterarten der Holding: 

Operative Holding Management-Holding Finanz-Holding
Die typische Form der Holding. Hier ist die Muttergesellschaft operativ tätig. Die Tochterunternehmen werden von dieser beherrscht und sitzen meist im Ausland. Die Konzernmutter übt eine zentrale Kontrollfunktion aus und hält die gesamte Entscheidungsgewalt inne. Häufig sitzt diese Holding in einem steuerlich attraktiven Land und kann so die Steuern des gesamten Konzerns optimieren. Die Tochtergesellschaften sind von den Entscheidungen der Mutter abhängig, übernehmen jedoch das operative Geschäft. Hier dient die Holding der Vermögensverwaltung; operative Tätigkeiten werden von ihr nicht ausgeführt. Dies übernehmen dafür die Tochtergesellschaften, die strategisch unabhängig von der Konzernmutter sind.

  | Unser Fazit

„Einen Konzern gründen“ – leichter gesagt als getan, denn Gründer benötigen hierfür weitaus mehr finanzielle Mittel, als eine „normale“ Unternehmensgründung bedarf. So müssen mehrere Unternehmen gegründet, angemeldet und auch geführt werden. Am häufigsten entstehen Konzerne deshalb erst, wenn Unternehmen stark wachsen, Arbeitsbereiche auslagern möchten oder das Vermögen in einer Muttergesellschaft verwaltet werden soll. Start-ups, die von Anfang an stark auf Wachstum ausgelegt sind, gründen allerdings trotzdem gelegentlich eine Holding – also ein Mutterunternehmen mit (mindestens) einer darunterliegenden Tochtergesellschaft. Für manche Branchen kann dies auch sehr sinnvoll sein, der Ottonormalverbraucher muss sich meist jedoch keine Gedanken um eine Konzerngründung machen. Falls doch, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

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René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.