Keine Sicherheiten für den Kredit? Bürgschaft!

Gerade bei Existenzgründungen verlangen Gläubiger wie die Bank für Kredite oft Sicherheiten, um das Risiko zu reduzieren. 

Wenn Existenzgründer jedoch über keine oder unzureichende Sicherheiten verfügen, so besteht die Möglichkeit eine Bürgschaft bei einer Bürgschaftsbank zu beantragen. Die Bürgschaftsbank verbürgt sich dann für den Gründer und übernimmt das Ausfallrisiko für die Hausbank.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Sicherheiten für den Kredit

Beim Kreditgespräch wird Ihnen die Hausbank recht schnell die Frage nach bestehenden Sicherheiten stellen. Zu den möglichen "banküblichen Sicherheiten" gehören bspw. Aktien, Lebensversicherungen oder Grundstücke. Mit den Sicherheiten möchte sich die Bank gegen Verluste aus dem Kredit an den Gründer absichern, falls dieser keine Rückzahlung leisten kann. In diesem Fall kann die Bank die Sicherheiten verwerten.

Wenn Existenzgründer oder Selbstständige keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können, kann daran schnell die Kreditvergabe scheitern. Damit dies nicht passieren muss, bieten die Bürgschaftsbanken der Länder Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmen an.

Bürgschaft von der Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Sie übernehmen Bürgschaften für Gründer, die nicht über genügend Sicherheiten verfügen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Gründer im Falle des Zahlungsausfalls aus seiner Verantwortung entlassen wird und die Bürgschaftsbank den Ausfall komplett selbst übernimmt. Zwar trägt die Bürgschaftsbank den Ausfall gegenüber der Hausbank, doch wird sie sich dann an den Gründer wenden und versuchen Rückzahlungsmodalitäten zu vereinbaren.

Beim Thema Bürgschaft werden grundsätzlich zwei verschiedene Bürgschaftsarten unterschieden:

Klassische Bürgschaft

Die klassische Bürgschaft kommt für Gründer und Selbstständige in frage, wenn sie sich bereits in konkreten Kreditverhandlungen befinden. Gleichzeitig reichen aber die notwendigen Sicherheiten nicht aus oder die Hausbank scheut das Risiko des Kredits. In diesem Fall vergeben Bürgschaftsbanken bei erfolgreicher Anstragstellung Bürgschaften bis zu 1 Mio. €, wobei meist bis zu 80 % des Kredits verbürgt werden.

Die Bürgschaft ist für den Kreditnehmer natürlich mit Kosten verbunden. So erhebt die Bürgschaftsbank Bayern grundsätzlich 200 € wenn die Bürgschaft abgelehnt oder der Antrag zurückgezogen. Bei der Bewilligung der Bürgschaft wird 1 % der Kreditsumme einmalig fällig. Jährlich sind dann 1,0 bis 1,25 % des Kreditbetrags als Provision zu zahlen.

Die einzelnen Programme der Bürgschaftsbanken weisen durchaus Unterschiede aus. Für die Antragstellung, die über die Hausbank erfolgt, sind jedoch in der Regel grundlegende Angaben zum Vorhaben sowie den bestehenden Vermögensverhältnissen, die detaillierte Darstellung des Vorhabens mit Businessplan und Ertragsvorschau sowie ein Lebenslauf erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter Bürgschaftsbanken in der Übersicht.

Bürgschaft ohne Bank

Wenn Sie als Gründer noch keine Hausbank haben und auf der Suche nach einem Kreditgeber für einen Existenzgründerkredit sind, können Bürgschaftsbanken im Voraus eine Bürgschaft gewähren. Mit dieser Zusage lassen sich dann Banken in der Regel einfacher als Kapitalgeber gewinnen, da diese wissen, dass bereits ein Prüfung des Vorhabens stattgefunden hat und ein Großteil des Risikos bei der Bürgschaftsbank liegen würde. Die Bürgschaftsbeträge sind hier jedoch geringer und reichen bis maximal 200.000 €.

Im Gegensatz zur klassischen Bürgschaft wenden Sie sich für eine Bürgschaft ohne Bank direkt an die Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland. Einzureichende Unterlagen sind dann meist der Businessplan inklusive des Finanzteils, der Lebenslauf, eine Selbstauskunft und Gesellschaftsverträge. Auch im Rahmen der Bürgschaft ohne Bank fallen Kosten an, die aus einer fixen und variablen Komponente bestehen.

Die Bürgschaftszusage durch die Bürgschaftsbank ist dann eine bestimmte Zeit - meist ein paar Monate - gültig. Dies ist dann die Zeit für den Gründer oder Unternehmer an verschiedene Banken heranzutreten und für das Vorhaben zu werben.

  • Sonderfall: Frankfurter Gründerfonds
    In Frankfurt besteht für Kredite von 2.500 bis 50.000 € der Frankfurter Gründerfonds, der Finanzierungsvorhaben prüft und eine Bürgschaftsempfehlung aussprechen kann.
  • Bürgschaften bei Mikrokrediten
    Bei Mikrokrediten, die im Zusammenhang mit dem Mikrokreditfonds Deutschland ausgegeben werden, verlangen die Mikrofinanzinstitute oft lediglich ein Bürgschaftserklärung von 2 oder mehreren persönlichen Bürgen aus dem Umfeld des Gründers.
Tipp

Die Adressen und Kontakte der Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.