Sicher spenden Adventszeit: Wie Unternehmer mit Spenden Steuern sparen

Best Practice

Zum Jahresende wollen viele etwas Gutes tun - privat oder als Unternehmen. Doch nicht jede Organisation arbeitet transparent, und auch beim Spenden selbst gibt es einiges zu beachten. Aber wie lassen sich vertrauenswürdige Projekte finden, wie werden Spenden sicher abgewickelt und was ist dabei steuerlich relevant?

Junge Menschen begutachten Sachspenden
Wer richtig spendet, tut Gutes und spart gleichzeitig Steuern. Bild: Julia M Cameron / Pexels.

Wie man seriöse Organisationen erkennt

Gerade in der Weihnachtszeit ist die Zahl an Spendenaufrufen besonders hoch und damit leider auch die Zahl fragwürdiger Angebote. Einige klare Kriterien helfen dabei, verlässliche Empfänger zu identifizieren: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) verleiht seit vielen Jahren ein anerkanntes Spendensiegel. Organisationen müssen dafür unter anderem:

  • ihre Mittel transparent offenlegen
  • angemessene Verwaltungskosten nachweisen
  • Wirkungsberichte veröffentlichen

Seriöse Organisationen stellen außerdem regelmäßige Jahres- und Finanzberichte, Projektberichte, vollständige Kontaktdaten und ein Impressum zur Verfügung. Fehlende Transparenz ist ein Warnzeichen.

Beispiele für vertrauenswürdige Organisationen

Als Orientierung können bekannte und transparente Organisationen dienen, darunter

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • UNICEF
  • Ärzte ohne Grenzen
  • SOS Kinderdorf
  • Aktion Deutschland hilft

Für Unternehmen sind auch lokale gemeinnützige Vereine interessant: etwa Tafeln, Hospizvereine, Freiwillige Feuerwehren oder Tierheime.

Wie man Spendenbetrug erkennt

Die Verbraucherzentrale veröffentlicht regelmäßig Hinweise zu betrügerischen Spendenaufrufen, insbesondere nach Krisen oder saisonalen Hochphasen wie der Weihnachtszeit. Warnsignale sind:

  • unklare Kontakt- oder Kontodaten
  • fehlende Rechenschaftsberichte
  • Drängen zu Sofortspenden
  • aggressive Telefonwerbung
  • ausländisches Spendenkonto ohne stichhaltige Begründung

Ein kurzer Check verhindert Fehleinschätzungen.

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Spendenideen für Unternehmen

Nebst den klassischen Geld-, Sach- und Zeitspenden gibt es Formen, bei denen andere zum Mitmachen motiviert oder eigene Spenden verdoppelt werden. Diese Modelle eignen sich besonders für Unternehmen und kleine Teams:

  • Gemeinsame Spendenaktionen: Kundschaft oder Community wird aktiv einbezogen, z. B. über Spendenboxen oder "Spende statt Rabatt"-Aktionen.
  • Matching-Modelle: Unternehmen verdoppeln Spenden von Kundschaft oder Mitarbeitenden. Das steigert Wirkung und Beteiligung.
  • Eventbasierte Spenden: Erlöse aus Workshops, Kursen, Events oder Verkäufen fließen in ausgewählte Projekte.
  • Aufrundungsaktionen: Kleine Beträge ("den Cent-Betrag aufrunden") summieren sich und eignen sich vor allem für Shops oder Dienstleister.
  • Spenden durch Verkäufe: Ein festgelegter Anteil des Umsatzes eines Produkts oder einer Aktion wird gespendet, z. B. 1 € pro Bestellung.

Wie spendende Unternehmen profitieren

Spenden dienen in erster Linie dem guten Zweck. Gleichzeitig können sie sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen eine positive Wirkung entfalten: organisatorisch, emotional und strategisch. Wer spendet, unterstützt gezielt Themen oder Regionen, die persönlich oder unternehmerisch bedeutend sind.

Nachhaltiges oder soziales Engagement stärkt das eigene Werteverständnis, auch nach außen. Unternehmen können so ihre gesellschaftliche Verantwortung sichtbar machen, ohne den Fokus auf sich selbst zu legen. Für Selbstständige und kleine Teams kann dies ein zusätzlicher Baustein für Vertrauen und Nähe zu Kundschaft sein.

Statt einzelner Anlässe oder spontaner Aktionen kann ein fester Spendenrahmen helfen, Engagement langfristig und realistisch zu gestalten. Ob monatlich, jährlich oder projektbezogen: Ein klarer Rahmen erleichtert die Planung, sowohl finanziell als auch organisatorisch und verhindert, dass Engagement unkoordiniert oder zufällig erfolgt.

Steuern und Buchhaltung

Damit Spenden steuerlich berücksichtigt werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der folgende Abschnitt fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.

Was steuerlich als Spende gilt

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung an eine steuerbegünstigte Organisation (§ 10b EStG). Dazu gehören Geld- und Sachspenden.

Nicht als Spenden gelten:

  • Zuwendungen an Privatpersonen
  • Ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Zeitspenden
  • Mitgliedsbeiträge an Freizeitvereine
  • Zahlungen an nicht anerkannte Empfänger
  • Sponsorings
  • Geschenke an Werbepartner und Kunden

Spendenquittung

Für die steuerliche Geltendmachung sollten Spenden immer dokumentiert werden. Gemeinnützige Organisationen stellen in der Regel eine Spendenquittung aus oder informieren darüber, welche Nachweise im jeweiligen Fall erforderlich sind. Grundsätzlich gilt: Zahlungsbelege und Bestätigungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um sie bei Rückfragen des Finanzamts vorlegen zu können.

Höchstgrenzen und Spendenvortrag

Für den steuerlichen Abzug gelten zwei alternative Grenzen. Abziehbar sind:

  • 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, oder
  • 4 ‰ der Summe aus Umsätzen plus gezahlten Löhnen und Gehältern

Das Finanzamt wendet automatisch die jeweils günstigere (höhere) Grenze an. Übersteigende Beträge werden als Spendenvortrag in die Folgejahre übernommen.

Buchhalterische Erfassung

Die Erfassung hängt davon ab, wie die Gewinne ermittelt werden:

  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Spenden sind keine Betriebsausgaben und erscheinen nicht in der EÜR. Sie werden ausschließlich in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt.
  • Doppelte Buchführung: Spenden werden über eigene Buchhaltungskonten erfasst. SKR 031840 Spenden/Zuwendungen; SKR 042250 Spenden/Zuwendungen.
  • Digitale Buchhaltungstools: In Buchhaltungssystemen wie Lexoffice, Sevdesk oder Papierkram erfolgt die Zuordnung über eine entsprechende Spenden-Kategorie oder über ein SKR-Konto.

Nachweise für das Finanzamt

  • Bis 300 € pro Spende: Vereinfachter Nachweis genügt (z. B. Kontoauszug oder Zahlungsbeleg).
  • Über 300 €: Eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster ist erforderlich.

Alle Belege sollten gut aufbewahrt werden, da sie im Rahmen einer späteren Prüfung angefordert werden können.

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