Zölle, Banken, Steuern Oktober 2025: Die wichtigsten Termine für Unternehmer

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Der Oktober 2025 bringt für Unternehmer und Selbstständige eine ganze Reihe von Fristen und neuen Pflichten mit sich. Von regulatorischen Änderungen über Steuerabgaben bis hin zu neuen technischen Anforderungen – wer die Termine verpasst, riskiert Mahngebühren oder sogar Bußgelder. Die wichtigsten Deadlines im Überblick.

Aktentasche in Herbstlaub
Der Oktober bringt nicht nur Laub: Unternehmer müssen wichtige Fristen einhalten. Bild: lil artsy / Pexels.

1. Oktober 2025: Elektronische Patientenakte (ePA) wird Pflicht

Ab diesem Stichtag ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Leistungserbringer verpflichtend. Ziel ist eine einheitliche digitale Gesundheitsversorgung.

  • Wer betroffen ist: Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken.
  • Was erledigt werden muss: Praxissoftware aktualisieren, Anbindung an die Telematikinfrastruktur prüfen, Mitarbeiterschulungen organisieren.

1. Oktober 2025: Erhöhung der US-Zollgebühren

Die US-Zollbehörde (CBP) erhöht mit Beginn des neuen Fiskaljahres ihre "Customs User Fees". Das wirkt sich direkt auf die Import- und Exportkosten aus.

  • Wer betroffen ist: Unternehmen, die Waren in die USA einführen oder von dort importieren.
  • Was erledigt werden muss: Kalkulationen überprüfen, höhere Importkosten in die Preisgestaltung einbeziehen, Kunden und Partner informieren.

9. Oktober 2025: IBAN-Name-Abgleich (Verification of Payee)

Ab diesem Tag ist der Abgleich von Empfängername und IBAN vor jeder Überweisung verpflichtend. Abweichungen führen zu Warnmeldungen. Wir haben die Hintergründe der VOP-Regelung beleuchtet.

  • Wer betroffen ist: Alle Unternehmen, die SEPA-Überweisungen tätigen oder empfangen.
  • Was erledigt werden muss: Firmenbezeichnung in Rechnungen und Bankdaten angleichen, Zahlungsprozesse und ERP-Systeme prüfen.
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Drohnenaufnahme der Frankfurter Skyline unter dem Nachthimmel
Verification of Payee (VOP): Für Banken tritt im Oktober eine neue Pflicht in Kraft, die auch Unternehmer betrifft. Bild: Bruno Glätsch / Pexels.

10. Oktober 2025: Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen

Bis zum 10. Oktober müssen sowohl die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für September bzw. das 3. Quartal als auch die Lohnsteuer-Anmeldungen übermittelt werden.

  • Wer betroffen ist: Alle Unternehmer mit monatlicher oder vierteljährlicher Abgabepflicht.
  • Was erledigt werden muss: Steuererklärungen über ELSTER einreichen, nötige Zahlungen vorbereiten, Liquidität sicherstellen.

10. Oktober 2025: EU-Regeln für politische Werbung

Die EU-Verordnung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung wird angewendet. Politische Anzeigen müssen klar gekennzeichnet und dokumentiert werden.

  • Wer betroffen ist: Unternehmen, Agenturen und Plattformen, die politische Werbung schalten oder verbreiten.
  • Was erledigt werden muss: Marketingkampagnen prüfen, Werbeanzeigen kennzeichnen, interne Prozesse für Dokumentation und Compliance anpassen.

24. Oktober 2025: Abgabe der Beitragsnachweise

Bis zum 24. Oktober müssen die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermittelt werden. Sie sind Grundlage für die spätere Beitragszahlung.

  • Wer betroffen ist: Arbeitgeber mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern.
  • Was erledigt werden muss: Lohnabrechnungen abschließen, elektronische Meldungen fristgerecht einreichen.

25. Oktober 2025: Zusammenfassende Meldung (ZM)

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine spezielle Steuererklärung für den innergemeinschaftlichen Handel in der EU. Sie erfasst Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten. Monatsmelder (Sep 2025) und Quartalsmelder (Q3/2025) müssen bis 25.10. abgegeben werden.

  • Wer betroffen ist: Unternehmer mit Warenlieferungen oder Dienstleistungen an EU-Kunden und mit Dreiecksgeschäften.
  • Was erledigt werden muss: Abgabe der ZM für September 2025 (Monatsmelder) bzw. für das 3. Quartal 2025 (Quartalsmelder) bis spätestens 25.10.2025 über das BZSt-Onlineportal.
Brücke auf der Brennerautobahn
Brennerautobahn: Unternehmer, die Waren in andere EU-Mitgliedstaaten liefern, müssen bis 25. Oktober die ZM abgeben. Bild: Hans / Pixabay.

28. Oktober 2025: Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu überweisen – im Oktober fällt das auf den 28.10. Beitragsnachweise müssen bereits zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags vorliegen (Mi., 24.10., 00:00 Uhr).

  • Wer betroffen ist: Arbeitgeber.
  • Was erledigt werden muss: Beitragszahlungen fristgerecht überweisen, ausreichende Kontodeckung sicherstellen.

31. Oktober 2025: OSS-Meldung für Onlinehändler

Für Onlinehändler, die den One-Stop-Shop (OSS) nutzen, ist die Quartalsmeldung für Q3 abzugeben und die Umsatzsteuer zu entrichten.

  • Wer betroffen ist: Unternehmen, die OSS für EU-weite B2C-Verkäufe verwenden.
  • Was erledigt werden muss: Umsätze je Land erfassen, Meldung über OSS einreichen, Steuerzahlung leisten.

31. Oktober 2025: IOSS-Meldung für September 2025

Über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) melden Onlinehändler und Marktplätze ihre grenzüberschreitenden Verkäufe von Kleinsendungen (bis 150 €), die aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Die Meldung ist monatlich abzugeben, für den September 2025 also bis zum 31. Oktober.

  • Wer betroffen ist: Onlinehändler, E-Commerce-Unternehmen und Marktplätze, die Waren mit einem Wert bis 150 € aus Nicht-EU-Ländern an Privatkunden in der EU verkaufen und dafür im IOSS registriert sind.
  • Was erledigt werden muss: IOSS-Return für September 2025 erstellen und über das IOSS-Portal übermitteln. Fällige Umsatzsteuer abführen. Händler, die mit einem Steuerberater arbeiten, sollten die notwendigen Daten rechtzeitig weitergeben.

31. Oktober 2025: CBAM-Quartalsbericht Q3/2025

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Klimaschutzinstrument der EU. In der aktuellen Übergangsphase müssen Unternehmen vierteljährlich Emissionsberichte über Importe von bestimmten CO2-intensiven Produkten abgeben (z. B. Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff). Für das 3. Quartal 2025 ist der Bericht bis zum 31. Oktober 2025 über das CBAM-Portal einzureichen.

  • Wer betroffen ist: Bauunternehmen, Maschinen- und Metallbauer, Stahlhändler, Chemieunternehmen und Energieversorger, die CBAM-pflichtige Produkte einkaufen.
  • Was erledigt werden muss: Importmengen und die zugrunde liegenden CO2-Emissionsdaten für Q3 2025 erfassen, die Berichte im CBAM-Portal hochladen und Dokumentationspflichten einhalten.

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