ab 9. Oktober Bank: Neue Pflicht zum Abgleich von IBAN und Namen

Maßnahme gegen Betrugsmaschen
Immer wieder wurden in der Vergangenheit Rechnungen manipuliert. Betrüger änderten die IBAN, während Name und Firmendaten gleichblieben. Viele Kunden überwiesen dann gutgläubig – und das Geld landete auf falschen Konten.
Die EU hat deshalb eine Verordnung beschlossen, die in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Ziel ist mehr Sicherheit beim Zahlungsverkehr. Auch Tippfehler sollen künftig leichter auffallen.
VOP: So funktioniert der Abgleich
Künftig prüft die Bank des Zahlers automatisch, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen (VOP: verification of payee). Das kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen:
- Alles stimmt: Die Überweisung läuft normal.
- Kleine Abweichungen: Bei Tippfehlern oder Sonderzeichen erscheint ein Hinweis, meist ohne Folgen.
- Deutliche Abweichungen: Die Bank warnt ausdrücklich. Wer trotzdem überweist, trägt selbst das Risiko.
- Technische Probleme: Manche Banken können in Einzelfällen keinen Abgleich liefern. Dann erhalten Kunden eine entsprechende Meldung.
Wichtig: Die Regelungen gelten laut Verbraucherzentrale auch für Daueraufträge bei Neuanlage oder Änderungen sowie bei Echtzeitüberweisungen. Nur Lastschriften und bestimmte papierhafte Überweisungen sind ausgenommen.
Unsere Partner-EmpfehlungenDiese 7 Punkte sollten Selbstständige jetzt prüfen
Für Selbstständige und Unternehmen wird es ab dem 9. Oktober noch wichtiger, dass die Angaben auf Rechnungen und in Zahlungsvorgängen exakt stimmen. Sonst drohen Rückfragen, Zahlungsstopps oder Warnhinweise, die Kunden abschrecken könnten.
Wer Rechnungen stellt oder Zahlungen ausführt, sollte jetzt besonders sorgfältig arbeiten. Diese sieben Punkte sind wichtig:
1. Firmenname überprüfen und vereinheitlichen
Der bei der Bank hinterlegte Name muss exakt mit dem auf Rechnungen und anderen Geschäftsdokumenten übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen können künftig zu Problemen führen.
2. IBAN korrekt und einheitlich dokumentieren
Die IBAN sollte auf allen Kanälen – Rechnungen, Website, E-Mail-Signaturen – fehlerfrei und einheitlich angegeben sein.
3. Rechnungs- und Dokumentenvorlagen anpassen
Alle Vorlagen müssen angepasst sein, damit Name und Kontodaten immer korrekt dargestellt werden. Das betrifft auch PDF-Rechnungen und automatisierte Systeme.
4. Kunden aktiv informieren
Kunden sollten aktiv darauf hingewiesen werden, dass sie künftig nur den korrekten Empfängernamen verwenden sollen. So werden Irritationen bei der Überweisung vermieden.
5. Mitarbeiter sensibilisieren und schulen
Alle, die mit Buchhaltung, Rechnungsstellung oder Zahlungsverkehr zu tun haben, müssen über die neue Regelung Bescheid wissen.
6. Interne Abläufe anpassen
Prüfen, ob Buchhaltungs- und Zahlungsprozesse die neuen Anforderungen abbilden – besonders, wenn mehrere Personen oder Tools beteiligt sind.
7. Zentrale Datenpflege sicherstellen
Pflegen Sie Kundendaten, Lieferantenangaben und eigene Firmendaten zentral und konsistent. Ein Datenchaos führt sonst schnell zu Verzögerungen oder Fehlern bei Zahlungen.
Fazit: Neue Regeln – und offene Fragen
Der verpflichtende Name-IBAN-Abgleich bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, wirft aber auch Fragen auf: Experten warnen vor technischen Problemen, etwa wenn Schreibweisen leicht abweichen ("Müller" vs. "Mueller") oder Zusätze im Firmennamen fehlen. Banken müssen dafür praktikable Toleranzregeln entwickeln. Je nach Kreditinstitut könnte die Umsetzung unterschiedlich streng ausfallen. Für Unternehmer und Kunden kann das zu Unsicherheit führen.
Fest steht: Die neue Regel schützt vor Fehlüberweisungen und Betrug, ersetzt aber nicht die eigene Sorgfalt. Wer Rechnungen korrekt ausstellt, Zahlungsdaten exakt angibt und Warnhinweise der Bank ernst nimmt, profitiert. Gerade in solchen Umbruchphasen lohnt es sich, informiert und gut vorbereitet zu sein. Für-Gründer.de unterstützt dabei: mit kostenlosen Ratgebern, praxisnahen Webinaren, nützlichen Tools, spannenden YouTube-Videos und dem "Besser gründen"-Podcast.
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Quellen:
Verbraucherzentrale: Ab Oktober Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab