"Wollen kein Beef" Krispy Kebab vs. KFC: Fast-Food-Konzern entschuldigt sich

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Ein Bielefelder Döner-Unternehmen gegen einen der größten Fast-Food-Konzerne der Welt: Der Streit um den Namen "Krispy Kebab" ist ein klassischer Fall von David gegen Goliath. Während KFC ein neues Aktionsprodukt vermarktet, fürchtet die kleinere Marke um ihren Namen, ihre Kunden und ihr Geschäftsmodell. Der Fall zeigt, wie wertvoll Markenschutz werden kann, wenn plötzlich ein Milliardenkonzern vor der Tür steht.

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Krispy Kebab vs. KFC
"Alles nur geklaut": Mit dieser Botschaft bewirbt KFC seinen "Krispy Kebab" – und trifft damit unfreiwillig den Kern eines Markenstreits mit einem Bielefelder Döner-Unternehmen. Bild mit ChatGPT generiert.

KFCs Krispy Kebab: "Alles nur geklaut"

Auslöser der Debatte ist KFCs neues Aktionsprodukt "Krispy Kebab". Die Kampagne läuft seit dem 21. April. Öffentlich inszeniert KFC das Ganze offensiv. Der Konzern spricht selbst davon, man habe sich vom Döner "inspirieren lassen".

Begleitet wird die Aktion ausgerechnet mit einer Neuinterpretation von "Alles nur geklaut". Das wirkt witzig. Juristisch ist genau diese Inszenierung aber heikel.

Denn in Bielefeld gibt es längst ein Unternehmen mit genau diesem Namen: Krispy Kebab wird von den Brüdern Erdal und Sergen Kolcu geführt und ist über das Franchise-Modell gewachsen.

Nach Medienberichten fürchtet das Unternehmen, Kunden könnten eine Kooperation mit KFC vermuten oder die Marke verwechseln. Für ein wachsendes Gastro-Konzept wäre das mehr als ein PR-Ärgernis – es würde das eigene Geschäftsmodell treffen.

Krispy Kebab beruft sich nicht nur auf sein Bauchgefühl oder auf moralische Empörung. Das Unternehmen kann auf eine eingetragene Marke verweisen. Laut DPMAregister ist "KRISPY KEBAB" unter der Registernummer 302017203252 seit dem 3. Mai 2017 eingetragen. Inhaber: Erdal Kolcu aus Bielefeld.

Was bedeutet die eingetragene Marke?

Im Markenrecht geht es nicht darum, ob jemand als Erster auf die Idee kam, knuspriges Fleisch in ein Fladenbrot zu packen. Eine Produktidee an sich lässt sich in der Regel nicht einfach monopolisieren. KFC darf also grundsätzlich einen eigenen "Kebab" mit Hähnchenfleisch verkaufen.

Heikel wird es erst beim Namen. Marken schützen den Herkunftshinweis im Markt. Sie sollen verhindern, dass Verbraucher Waren oder Dienstleistungen einem falschen Unternehmen zuordnen. Die Marke ist nicht nur in irgendeiner Nebenkategorie eingetragen, sondern in genau den Klassen, die für den Fall wichtig sind: 43, 29 und 32.

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Wo Krispy Kebab juristisch ansetzen kann

Mit diesen Klassen im Rücken kann Krispy Kebab bei drei Punkten ansetzen: Zeichenähnlichkeit, Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und Verwechslungsgefahr.

Der erste Punkt dürfte für die Bielefelder der stärkste sein. Bei der Zeichenähnlichkeit geht es darum, wie nah sich zwei Bezeichnungen kommen. Im aktuellen Fall ist der Abstand denkbar gering. KFC nutzt mit "Krispy Kebab" exakt die Wortfolge, die den prägenden Bestandteil der eingetragenen Marke bildet.

Dazu kommt die Nähe der Dienstleistungen. Gerade weil die Marke in Klasse 43 für Fastfood-Restaurants, Schnellimbisse, Restaurants und Speisen zum Mitnehmen geschützt ist, trifft sie genau das Umfeld, in dem auch KFC sein Produkt anbietet.

Ähnlich sieht es bei den Waren aus. Auch Klasse 29 mit Fleisch, Fleischwaren und fleischbasierten Snacks passt auffällig nah zu dem Produkt, das KFC nun unter demselben Namen verkauft. Krispy Kebab kann daraus ableiten, dass nicht nur die Bezeichnung selbst, sondern auch der wirtschaftliche Kontext eng beieinanderliegt.

Am Ende läuft alles auf die Verwechslungsgefahr hinaus. Genau sie ist im Markenrecht der entscheidende Prüfstein. Nach Darstellung von Krispy Kebab haben Kunden bereits gefragt, ob hinter dem KFC-Produkt eine Kooperation stecke.

Das ersetzt noch kein Urteil. Es zeigt aber, worauf die Bielefelder hinauswollen: Wenn Verbraucher glauben könnten, beide Angebote gehörten zusammen oder stammten aus demselben Haus, wird aus einer Werbeidee schnell ein markenrechtliches Problem.

Wie KFC argumentieren kann

So stark der Fall auf den ersten Blick für Krispy Kebab wirkt – ein Selbstläufer ist er nicht. KFC hat mehrere denkbare Verteidigungslinien.

Die wichtigste: Die Eintragung ist laut Register keine reine Wortmarke, sondern eine Wort-/Bildmarke. Das ist ein zentraler Punkt. Denn bei einer Wortmarke wäre die Ausgangslage noch klarer.

Bei einer Wort-/Bildmarke kann KFC argumentieren, geschützt sei in erster Linie die konkrete grafische Gestaltung und nicht automatisch jede isolierte Nutzung der Wörter in anderer Form.

Allerdings hilft KFC dieses Argument nicht automatisch aus der Affäre. Denn auch Wort-/Bildmarken können gegen ähnliche oder identische Wortverwendungen schützen, wenn der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt.

Und genau das liegt hier nahe: Wer "KRISPY KEBAB" wahrnimmt, wird sich im Zweifel an den Worten orientieren, nicht an grafischen Details.

Die zweite Verteidigungslinie dürfte bei der Kennzeichnungskraft ansetzen. KFC könnte geltend machen, dass "Kebab" beschreibend ist und auch "Krispy" nur eine Schreibvariante von "crispy" darstellt.

Anders gesagt: Der Konzern könnte versuchen, die Marke als schwach darzustellen. Je schwächer die Kennzeichnungskraft, desto enger kann im Einzelfall der Schutzbereich sein.

Doch hier spricht einiges für Krispy Kebab: Die Marke wurde eingetragen und ist seit Jahren am Markt. Beides stützt die Position, dass es sich eben nicht nur um eine rein beschreibende Angabe handelt.

Wie ist der aktuelle Stand?

Noch ist der Streit offen, aber die Fronten sind klar gezogen: KFC verkauft den "Krispy Kebab" seit dem 21. April 2026 weiter und hält öffentlich an der Linie fest, der Produktname sei im Zuge einer internationalen Entwicklung entstanden und werde bereits in mehreren europäischen Märkten verwendet. Zugleich versucht der Konzern, den Konflikt kommunikativ zu entschärfen. Wörtlich heißt es von KFC: "Wir wollen keinen Beef – unser Fokus liegt bekanntlich auf Chicken."

KFC hatte versucht, den Konflikt pragmatisch abzufedern. Der Konzern soll angeboten haben, dem KFC-Produkt einen Gutschein für den "originalen Krispy Kebab" beizulegen. Für die Bielefelder kam das nicht infrage.

Inzwischen hat KFC laut Krispy-Kebab-Chef Sergen Kolcu eine Entschuldigung ausgesprochen und erklärt, die Namenswahl sei nicht beabsichtigt gewesen, sondern ein Zufall. Kolcu hat diese Entschuldigung bislang jedoch nicht angenommen.

Unverändert macht Krispy Kebab deutlich, dass es den Fall nicht als bloßes Missverständnis sieht. Kolcu wirft KFC vor, einen seit Jahren aufgebauten Namen übernommen zu haben. Das Unternehmen hat bereits anwaltliche Hilfe eingeschaltet und KFC zur Unterlassung aufgefordert. Eine Klage bleibt im Raum.

Nach den bislang öffentlich bekannten Berichten hat das Bielefelder Unternehmen bereits anwaltliche Hilfe eingeschaltet und KFC aufgefordert, die Nutzung zu unterlassen. Sollte das nicht geschehen, stellt Kolcu eine Klage in Aussicht.

Für Krispy Kebab ist das keine schlechte Ausgangslage: Die Marke ist älter, die Klassen passen, und die Bezeichnung ist identisch. KFC kann sich allerdings weiter darauf stützen, dass hier eine Wort-/Bildmarke im Spiel ist und der Ausdruck "Krispy Kebab" zumindest in Teilen nah an beschreibenden Begriffen liegt.

Deshalb bleibt der Fall offen. Neu ist: Beide Seiten sprechen miteinander. Doch eine Einigung ist nicht in Sicht. Es ist und bleibt ein echter markenrechtlicher Konflikt – mit offenem Ausgang, notfalls vor Gericht.

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