Produktsicherheit EU: GPSR bringt neue Pflichten für E-Commerce

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Die GPSR (General Product Safety Regulation) bringt neue Pflichten für alle, die Produkte in der EU verkaufen. Viele Onlinehändler wissen noch gar nicht, was konkret zu tun ist. Wir schildern, was jetzt zu tun ist und zeigen, wie verschiedene Shop- und Plattformanbieter Händler bei der Umsetzung unterstützen.

Warnsymbol auf EU-Flagge mit Paketen im Hintergrund
Neue EU-Regeln im Onlinehandel: Wer gegen die GPSR verstößt, riskiert hohe Strafen. Bild: Ionut Dabija. Fotomontage: Für-Gründer.de.

Was ist die GPSR und wen betrifft sie?

Die GPSR, zu deutsch Allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSVO), gilt seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich und bringt neue Pflichten für den Verkauf von Produkten in der EU.

In Deutschland ist sie seit dem 19. Februar 2026 vollständig wirksam. An diesem Datum trat das angepasste nationale Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft.

Die GPSR ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und erweitert die Anforderungen insbesondere für den Onlinehandel.

Betroffen sind:

  • Onlinehändler mit eigenem Shop
  • Verkäufer auf Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy
  • Hersteller und Importeure

Jeder, der ein Produkt an Verbraucher in der EU verkauft, muss die Vorgaben erfüllen.

Welche Pflichten bestehen?

Die GPSR verpflichtet Verkäufer, bestimmte Produktinformationen klar, verständlich und leicht zugänglich bereitzustellen.

Dazu gehören:

  • Herstellerangaben (Name, Anschrift, Kontakt)
  • ggf. Importeur innerhalb der EU
  • eindeutige Produktidentifikation (z. B. Typ-, Chargen- oder Modellnummer)
  • Sicherheits- und Warnhinweise
  • ggf. erforderliche Kennzeichnungen (z. B. CE)

Diese Informationen müssen bereits vor dem Kauf sichtbar sein, also direkt auf der Produktseite. Zusätzlich müssen relevante Angaben auch physisch am Produkt, auf der Verpackung oder in Begleitunterlagen vorhanden sein.

Welche Produkte sind betroffen?

Die GPSR gilt grundsätzlich für Verbraucherprodukte, die ab dem 13.12.2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden. Betroffen sind alle Produkte, die an Endkunden verkauft werden – unabhängig davon, ob sie neu, gebraucht, repariert oder wiederaufbereitet sind.

Für welche Produkte gilt das GPSR nicht?

Nicht unter die GPSR fallen:

  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Arzneimittel
  • Weitere regulierte Produkte wie Medizinprodukte

Für diese gelten jeweils separate gesetzliche Vorschriften.

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Welche Folgen drohen bei fehlenden Angaben?

Fehlende oder falsche Angaben sind ein Rechtsverstoß mit direkten Konsequenzen. Mögliche Folgen sind:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber, inklusive Kosten und Unterlassungserklärung
  • Bußgelder durch Behörden in Höhe von 10.000 € bis 100.000 € (in schwerwiegenden Fällen)
  • Verkaufsverbote oder Listing-Sperren auf Plattformen wie Amazon oder Etsy

Gerade weil viele Shops die Anforderungen noch nicht vollständig umgesetzt haben, liegt hier aktuell ein hohes Risiko und entsprechend viel Angriffsfläche für Abmahnungen.

Wie setze ich die GPSR-Maßnahmen um?

Um die GPSR-Anforderungen rechtssicher umzusetzen, sollten Händler ihre Produktdaten und Prozesse anpassen:

  1. Produktdaten vollständig prüfen: Alle relevanten Produkte auf fehlende oder unvollständige Pflichtangaben wie Hersteller, Identifikationsmerkmale und Sicherheitshinweise prüfen.
  2. Pflichtangaben systematisch ergänzen: Alle erforderlichen Informationen direkt auf den Produktseiten ergänzen und sicherstellen, dass sie vor dem Kauf sichtbar sind.
  3. Verantwortlichkeiten klar definieren: Für jedes Produkt klären, wer als Hersteller, Importeur oder Händler auftritt und welche Angaben daraus resultieren.
  4. Darstellung im Shop festlegen: Einheitlich festlegen, wo und wie die Informationen im Shop angezeigt werden (z. B. in Produktbeschreibung, zusätzlichen Feldern oder Tabs).
  5. Prozesse für neue Produkte einführen: Neue Produkte dürfen nur noch live gehen, wenn alle GPSR-relevanten Angaben vollständig hinterlegt sind.
  6. Bestandsprodukte nachziehen: Händler sollten das bestehende Sortiment schrittweise überprüfen und vereinheitlichen.
  7. Marktplatz-Anforderungen aktiv nutzen: Wer über Plattformen wie Amazon oder Etsy verkauft, kann die bereitgestellten Felder und Dashboards gezielt für die Pflege der Produktinformationen nutzen.

Wie hinterlege ich die Pflichtangaben in Shopsystemen?

Bei klassischen Shopsystemen wie IONOS, Shopify oder Hostinger erfolgt die Umsetzung aktuell meist flexibel über bestehende Felder. Das bedeutet konkret:

  • Pflichtangaben werden über Produktbeschreibung oder zusätzliche Felder ergänzt
  • z.T. gibt es Hinweise oder Leitfäden in Help-Centern (z. B. bei IONOS oder Shopify)

Automatische Prüfungen auf Vollständigkeit oder Pflichtfelder werden derzeit nicht vorgenommen.

Wie hinterlege ich die Pflichtangaben auf Marktplätzen?

Marktplätze gehen hier einen Schritt weiter und unterstützen stärker im Prozess:

  • Amazon stellt ein Compliance Dashboard bereit, in dem Produktinformationen hinterlegt werden müssen
  • Etsy bietet eigene Bereiche für Produktsicherheitsangaben direkt in den Artikeldetails

Fehlende Angaben können schnell zu Einschränkungen oder Sperrungen führen. Auch wenn Marktplätze Händler strukturierter durch die Anforderungen führen, prüfen sie nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben. Die Angebotsersteller bleiben in der Pflicht, die GPSR korrekt umzusetzen.

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