Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister führt in seinem Online-Verzeichnis alle Informationen über Unternehmen zusammen, die im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister sowie dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Das Unternehmensregister ist aufgrund seiner Daten aus verschiedensten Quellen die deutschlandweit größte und umfangreichste Datenbank für Unternehmensdaten. Alle rechtlich relevanten Informationen von offenlegungs- und hinterlegungspflichtigen Unternehmen werden hier für Interessenten zentral und elektronisch bereitgestellt. Ziel ist es, Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen, sodass die Recherche und Informationsgewinnung über Unternehmen in Deutschland vereinfacht wird.
Im Unternehmensregister kann sich jedermann über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren. Im Transparenzregister dagegen werden nur registerpflichtige Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und deren wirtschaftlich Berechtigte erfasst. Einblick ins Transparenzregister wird nur auf begründeten Antrag gewährt.
Wer ist im Unternehmensregister eingetragen?
Je nach Rechtsform und Größe sind Unternehmen in Deutschland veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig. Das bedeutet, dass rechtlich relevante Informationen wie etwa Firmenname, Geschäftsführer oder auch Bilanzen in den Registern eingetragen und ggf. offengelegt werden müssen. Da das Unternehmensregister als Sammelregister funktioniert, sind hier Daten von allen Unternehmen zu finden, die Jahresabschlüsse, Eintragungen o. Ä. offenlegen müssen.
Auf welche Daten gewährt das Unternehmensregister Zugriff?
Das Unternehmensregister versammelt Daten aus mehreren Registern. Somit können von der Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft bis hin zur Bilanz des Konzerns oder dem Handelsregisterauszug des Konkurrenten verschiedenste Informationen abgerufen werden.
Zu finden sind folgende Informationen:
- Aktuelle Adressdaten
- Registereintragungen sowie dafür eingereichte Dokumente
- Jahresbilanzen
- Rechnungslegungsunterlagen
- Informationen und Bekanntmachungen des Handelsregisters
- Aktuelle, chronologische und historische Abdrucke
- Baum-Struktur der zum Register eingereichten Dokumente
- Unternehmensträgerdaten
- Strukturierter Registerinhalt
- Informationen und Bekanntmachungen des Partnerschaftsregisters
- Informationen und Bekanntmachungen des Genossenschaftsregisters
- Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
- Beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte, Insolvenzinformationen
Ob bei der Abfrage von Informationen Gebühren anfallen oder nicht, ist dabei stets abhängig vom Quellregister. So ist bspw. das Abrufen von Eintragungen ins Handelsregister kostenpflichtig, während beim Bundesanzeiger veröffentlichte Daten kostenfrei abzurufen sind.
Wie werden Daten im Unternehmensregister erfasst?
Das Unternehmensregister erfasst und verwaltet alle Informationen zentral in einer Datenbank. Damit diese aber erst einmal dorthin gelangen, müssen sie erfasst werden. Dies kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Zum einen können veröffentlichungspflichtige Unternehmen die entsprechenden Daten direkt beim Unternehmensregister einreichen; ebenso funktioniert es bei den anderen Registern. Dokumente, die beim Handelsregister eingereicht werden, landen automatisch beim Unternehmensregister. Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen strenggenommen also nicht ihre Daten selbst im Unternehmensregister eintragen; dies erledigt in den meisten Fällen der Steuerberater, der die zu veröffentlichenden Daten dem Unternehmensregister bereitstellt. Ebenso verläuft es bei der Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft; die Unternehmensdaten und Dokumente werden mit der Anmeldung im Handelsregister auch automatisch an das Unternehmensregister übermittelt.
Jahresabschlüsse beglaubigen lassen
Neben der Sammlung und Verwaltung von Unternehmensinformationen bietet das Unternehmensregister die Beglaubigung (Apostillierung) von veröffentlichten und hinterlegten Jahresabschlüssen in digitaler oder Papierform an.
European Business Register (EBRA) für Anfragen zu ausländischen Unternehmen
Auch außerhalb Deutschlands können Unternehmensdaten konsolidiert abgerufen werden. Zuständig hierfür sind die Unternehmensregister der einzelnen Länder sowie europaweit das European Business Register. Hier kann sich jedermann über Unternehmen im Ausland informieren. Das EBR erfüllt dabei dieselbe Funktion wie das deutsche Unternehmensregister und bündelt Datensätze von mehr als 20 Millionen europäischen Unternehmen. Das EBR verbindet somit die Unternehmensregister der verbundenen Länder zu einer riesigen Datenbank und ermöglicht Einblick in die Handels- und Unternehmensregister Europas.