Eine Bürogemeinschaft gründen – das müssen Sie wissen

Eine Bürogemeinschaft ist vergleichbar mit einer Wohngemeinschaft: Jeder hat seinen eigenen Platz, das Nötigste wird aber geteilt. Die Bürogemeinschaft ist verbreiteter als man denken könnte. Zahlreiche Gemeinschaftspraxen oder Anwaltskanzleien führen beispielsweise eine Bürogemeinschaft und teilen hierbei die gesamte Infrastruktur.

Doch wo liegen die Vor- und Nachteile an einer Bürogemeinschaft? Sollte ich nicht lieber ein eigenes Büro mieten? Wie finde ich einen geeigneten Partner für meine Bürogemeinschaft?

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Was eine Bürogemeinschaft eigentlich genau ist

Eine Bürogemeinschaft ist in Deutschland sehr verbreitet. Es handelt sich bei einer Bürogemeinschaft um einen Zusammenschluss von Mitgliedern meist einer Berufsgruppe, die sich die Räumlichkeiten und teilweise auch das Personal und technische Geräte sowie weitere Elemente der Büroeinrichtung teilen. Bürogemeinschaften bilden klassischerweise vor allem Ärzte und Anwälte, aber auch in anderen Branchen kann die Bürogemeinschaft eine Option sein.

Die einzelnen Mitglieder einer Bürogemeinschaft führen ihren Beruf jeweils eigenständig in den Räumlichkeiten der Bürogemeinschaft aus, jede Partei ist also unabhängig von der anderen. Die gemeinsamen Verpflichtungen hören bei einer Bürogemeinschaft nach der Aufteilung der Miet- und Nebenkosten bzw. eventuell anfallenden Personalkosten auf.

Oftmals beschränkt sich eine Bürogemeinschaft auf zwei oder drei Personen, die dort beruflich eigenständig tätig sind. Die Berufsgruppe muss dabei nicht unbedingt gleich sein. So kann ein Anwalt auch gemeinsam mit einem Steuerberater o.ä. eine Bürogemeinschaft eröffnen. Bei Berufen, bei denen umfangreiche technische Ausstattung benötigt wird, wie in einer Arztpraxis, bietet sich es jedoch an, innerhalb einer Berufsgruppe eine Bürogemeinschaft zu gründen.

Vertrag und Recht: das sollten Sie wissen

  • Eine Bürogemeinschaft ist keine eigene Rechtsform
  • In einer Bürogemeinschaft schließen sich mehrere Selbstständige zusammen mit Zweck der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten/Personal
  • Jeder Unternehmer arbeitet für sich selbstständig
  • Ein Bürogemeinschaftsvertrag ist eine Mischung aus Gesellschafts-, Miet- und Dienstvertrag
  • Der Gewerbemietvertrag wird entweder gemeinsam abgeschlossen, oder besteht im Rahmen einer Untervermietung
  • Wenn Sie als Hauptmieter eingetragen sind und die Räumlichkeiten untervermieten, so haften Sie – auch bei Zahlungsausfall Ihres Untermieters

Vor- und Nachteile in einer Bürogemeinschaft

In einer Bürogemeinschaft hat man – wie bei allen Optionen für das Büro – zahlreiche Vor- und Nachteile. Das sind die positiven Aspekte einer Bürogemeinschaft:

Kosten: Ein Hauptaspekt für eine Bürogemeinschaft sind natürlich die Kosten. Sowohl Miet- und Nebenkosten als auch technische Ausstattung inkl. Wartung und eventuell sogar Personalkosten werden bei einer Bürogemeinschaft gespart. Gerade bei einer Existenzgründung können so natürlich durch eine Bürogemeinschaft immense Kosten gespart werden.

Gesellschaft: Während einem im Home Office schnell die Decke auf den Kopf fallen kann, ist man in einer Bürogemeinschaft immer in Gesellschaft. Das bringt nicht nur Inspiration und Motivation, sondern für viele auch Produktivität.

Networking-Aspekt: Aus dem Netzwerk Ihres Partners in der Bürogemeinschaft können auch wichtige Kontakte für Sie entstehen. 

Eine Bürogemeinschaft kann jedoch auch Nachteile haben. In jedem Fall sollten Sie jegliches Konfliktpotenzial vermeiden. Folgende Faktoren sollten Sie daher prüfen, bevor Sie eine Bürogemeinschaft eingehen:

  • berufliche Ähnlichkeit
  • ähnliche Einstellungen in Sachen Berufsmoral
  • menschliche Ebene muss stimmen
  • finanzielle Fragen vorher schriftlich abklären
  • Entscheidungshoheit festlegen

Ebenso wie in einer Wohngemeinschaft kann es auch in einer Bürogemeinschaft zu Konflikten kommen. Lassen Sie sich hiervon nicht von dem Modell Bürogemeinschaft abschrecken. Legen Sie juristisch wichtige Aspekte vorher, wie in einem Mietvertrag, fest. So können Sie einige Nachteile bereits im Vorhinein umgehen.

So finden Sie Ihren Partner für die Bürogemeinschaft

Wenn die Option Bürogemeinschaft für Sie in Frage kommt, Sie aber niemanden kennen, mit dem Sie eine Bürogemeinschaft gründen können oder wollen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, den geeigneten Partner für die Bürogemeinschaft zu finden. Eine Anlaufstelle sind zum Beispiel Immobilienportale, auf denen oftmals Partner für eine Bürogemeinschaft gesucht werden. Außerdem gibt es auch spezielle Suchseiten, auf denen man einen Mitspieler für die Bürogemeinschaft finden kann. Welche Portale das sind, hängt ganz von der Stadt ab.

Eine gute Möglichkeit, Geschäftspartner für eine Bürogemeinschaft zu finden, sind oft auch Gründerevents und andere relevante Veranstaltungen. So kann man direkt herausfinden, ob man zumindest in den wesentlichen Aspekten auf einer Wellenlänge ist. Oftmals merkt man schon in den ersten Gesprächen, ob Potenzial für eine Bürogemeinschaft besteht oder nicht.

Auch Ihr bestehendes Netzwerk kann Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Partner zu finden. Hier besteht natürlich der Vorteil gegenüber einem Gründerevent, dass man sich bereits eine Einschätzung von Personen einholen kann, die bewerten können, ob beide Partner für die Bürogemeinschaft zusammenpassen. Hier ist es aber auch wieder wie in einer Wohngemeinschaft: Selbst mit den besten Freunden könnte das manchmal nicht funktionieren. Denken Sie daher vorher darüber nach und seien Sie vor allem eins: ehrlich zu sich selbst.

Klingt absurd, ist aber nicht unüblich: Auch eine klassische Suchanzeige über Fachmagazine oder Social Media-Kanäle ist zur Partnersuche für eine Bürogemeinschaft heutzutage denkbar.

Ehrlichkeit und Offenheit als Basis jeder Bürogemeinschaft

Doch egal, wie Sie Ihren potenziellen Büropartner finden: Bevor Sie eine Bürogemeinschaft eingehen, lernen Sie Ihren zukünftigen Partner richtig kennen. Finden Sie durch gemeinsame Aktivitäten heraus, ob Sie auf Dauer wirklich gut zusammenpassen und sprechen Sie auch über Unternehmensziele sowie Persönlichkeitsmerkmale. Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, sprechen Sie mit Ihrem Partner über mögliche Bedenken – es ist keinem der beiden Seiten geholfen, wenn Sie die Bürogemeinschaft nach kurzer Zeit wieder auflösen müssen.

Ehrlichkeit und Offenheit sind das A und das O. Das gilt sowohl gegenüber dem potenziellen Partner als auch gegenüber sich selbst. Hören Sie auf sich und treffen Sie die Auswahl bewusst, eben so, wie Sie bei einem Einzug in eine Räumlichkeit mit dem Lebenspartner oder in einer Wohngemeinschaft machen würden.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.