Faire Bezahlung Mindestlohn: Jetzt Mindesthonorar für Selbstständige?

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Am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 € pro Stunde beschlossen. Doch was ist mit den knapp zwei Millionen Solo-Selbstständigen? Sie sind von dieser Regelung ausgeschlossen und müssen ihre Honorare selbst verhandeln. Die Diskussion um ein gesetzliches Mindesthonorar für Selbstständige gewinnt deshalb an Fahrt.

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Leere Geldbörse liegt vor Laptop und Kaffeetasse auf Schreibtisch.
Viele Solo-Selbstständige verdienen weniger als den Mindestlohn.

Viele Selbstständige verdienen zu wenig

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung liegt das Einkommen von etwa einem Viertel der Solo-Selbstständigen unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Einige müssen sogar mit staatlicher Unterstützung wie dem Bürgergeld aufstocken. Besonders betroffen sind Branchen wie die Kultur- und Kreativwirtschaft, aber auch der Bildungsbereich und die Medienbranche. Hier sind niedrige Honorare und unsichere Auftragslagen an der Tagesordnung.

Keine gesetzliche Regelung für Selbstständige

In Deutschland existiert derzeit kein allgemeines gesetzliches Mindesthonorar für Selbstständige. Der Deutsche Musikrat empfiehlt seit 2025 einen Tagessatz von mindestens 300 € für selbstständige Musiker, um eine existenzsichernde Vergütung zu gewährleisten. Im Bereich der darstellenden Künste hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) eine Honoraruntergrenze von 3.100 € pro Monat für KSK-Versicherte festgelegt.

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Selbstständiger Musiker tritt an einem Sommertag auf
Für selbstständige Musiker empfiehlt der Deutsche Musikrat einen Tagessatz von mindestens 300 €.

Internationale Beispiele

Ein Blick ins Ausland zeigt: Auch in anderen europäischen Ländern gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Mindesthonorare für Selbstständige. Allerdings haben sich dort modellhafte Ansätze etabliert, die als Orientierung dienen können.

In den Niederlanden wurde zwar ein geplantes Mindesthonorar von 16 € pro Stunde für Solo-Selbstständige 2020 wieder verworfen. Allerdings erlaubt die niederländische Wettbewerbsbehörde (ACM) unter bestimmten Bedingungen Absprachen über Mindesthonorare, etwa wenn Selbstständige Aufgaben verrichten, die mit denen von Angestellten vergleichbar sind.

In Frankreich gibt es in einigen Branchen tarifvertraglich geregelte Mindestentgelte, die sich indirekt auf Selbstständige auswirken können – etwa durch Empfehlungen oder Förderkriterien. Diese Standards gelten aber primär für abhängig Beschäftigte und haben für Selbstständige keine rechtliche Verbindlichkeit.

Wie könnte ein gesetzliches Mindesthonorar aussehen?

Die Einführung eines gesetzlichen Mindesthonorars ist nicht ohne Herausforderungen. Einheitliche Regelungen sind schwierig, da die Tätigkeiten von Selbstständigen sehr unterschiedlich sind. Zudem könnte ein gesetzliches Mindesthonorar in die Berufsfreiheit eingreifen, was verfassungsrechtlich problematisch sein kann.

Daher plädieren Gewerkschaften und Berufsverbände für branchenspezifische Lösungen, die die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppen berücksichtigen:

  • Orientierung an Tarifverträgen: In vielen Fällen sollen Honorare auf Grundlage bestehender Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis berechnet werden – mit einem Zuschlag für unternehmerisches Risiko, Sozialabgaben und fehlende Absicherung.
  • Empfehlungen von Berufsverbänden: Zahlreiche Verbände – etwa in der Kreativwirtschaft oder im Bildungsbereich – entwickeln bereits heute eigene Honoraruntergrenzen. Diese könnten staatlich anerkannt und in öffentlich geförderten Projekten verpflichtend gemacht werden.
  • Förderbedingungen an Mindesthonorare knüpfen: Der Staat könnte ein Mindesthonorar über die Vergaberichtlinien für Fördermittel und öffentliche Aufträge indirekt durchsetzen. Wer etwa als Freiberufler für ein staatlich finanziertes Bildungsprojekt arbeitet, müsste dann mindestens X € pro Stunde erhalten.
  • Vertragsrechtliche Mindeststandards: Eine weitere Option wäre, gesetzlich zu regeln, dass Verträge mit Selbstständigen bestimmte Mindestkonditionen enthalten müssen – etwa zur Vergütung, Kündigungsfristen oder Zahlungspflichten.

Diese Vorschläge sollen nicht nur die wirtschaftliche Lage von Solo-Selbstständigen verbessern, sondern auch unlauteren Wettbewerb eindämmen. Denn: Wer zu Dumpingpreisen arbeitet, gefährdet nicht nur seine Existenz, sondern senkt auch branchenweit das Honorar-Niveau.

Gestresster Solo-Selbstständiger sitzt an Schreibtisch
Aufgrund der prekären Auftragslage nehmen viele Solo-Selbstständige Honorarangebote unterhalb ihrer Existenzgrenze an.

Fazit: Faire Honorare statt freiwilliger Selbstausbeutung?

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 € pro Stunde ist ein wichtiges Signal – aber es greift zu kurz. Für Millionen Solo-Selbstständige bleibt faire Bezahlung weiterhin Glückssache. Viele von ihnen arbeiten für Honorare, die unter dem Niveau des Mindestlohns liegen. Dadurch sind sie sozial kaum abgesichert.

Ein allgemeines Gesetz wäre rechtlich und praktisch kaum umsetzbar. Doch es gibt realistische Alternativen: branchenspezifische Honorarempfehlungen, tarifliche Anlehnung, verpflichtende Mindeststandards bei öffentlichen Aufträgen. Erste Modelle gibt es bereits – im Kulturbereich, in der Bildung und im internationalen Umfeld.

Was jetzt fehlt, ist politischer Wille. Denn so wie der Mindestlohn einst für Angestellte eingeführt wurde, braucht es nun auch ein System, das Selbstständige schützt – vor Selbstausbeutung, unfairer Konkurrenz und existenzieller Unsicherheit.

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