Steueroasen ade? Bundestag beschließt Gewerbesteuer-Erhöhung ab 2027

Für viele Gründer, Selbstständige und Mittelständler ändert sich zunächst einmal nichts. Der Grund: Die meisten Kommunen liegen heute schon über 280 Prozent. Die Bundesregierung spricht von mehr Steuergerechtigkeit. Der Bundestag hat dem Gesetz am 24. April 2026 zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neue Untergrenze erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 gilt.
Was genau geplant ist
Die Gewerbesteuer wird nicht direkt mit einem festen Steuersatz berechnet. Grundlage ist der Gewerbeertrag. Daraus wird ein Steuermessbetrag ermittelt. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Bisher muss der Hebesatz mindestens 200 Prozent betragen. Künftig soll die Untergrenze bei 280 Prozent liegen.
Das ist der entscheidende Punkt: Es geht nicht um eine bundesweite Anhebung aller Hebesätze. Eine Stadt mit 420 Prozent bleibt bei 420 Prozent, wenn sie nichts ändert. Eine Gemeinde mit 200 Prozent müsste aber auf mindestens 280 Prozent steigen. Genau dort entsteht die Mehrbelastung.
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit steuerlich motivierten Unternehmensverlagerungen. Im Gesetzentwurf heißt es, der bisherige Mindesthebesatz biete noch zu hohe Anreize für rein steuergetriebene Sitzverlagerungen in Niedrighebesatz-Kommunen. Weg mit den Steueroasen, also. Denn mit 280 Prozent sollen solche Modelle weniger attraktiv werden.
Unsere Partner-EmpfehlungenWarum das für Gründer wichtig ist
Für Gründer wirkt das Thema auf den ersten Blick technisch. Hebesatz, Messbetrag, Erhebungszeitraum. Doch dahinter steckt eine sehr praktische Frage: Lohnt sich ein Standort noch, wenn der Steuervorteil schrumpft?
Besonders relevant ist das für GmbHs, UGs, Holdings und andere Kapitalgesellschaften. Wer seinen Sitz bewusst in einer günstigen Gemeinde gewählt hat, sollte die Rechnung neu machen. Denn bei Kapitalgesellschaften schlägt ein höherer Hebesatz direkter durch. Sie profitieren nicht von der Einkommensteuer-Anrechnung, die für Einzelunternehmer und Gesellschafter gewerblicher Personengesellschaften grundsätzlich möglich ist.
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 €. Außerdem kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
So teuer wird es
Die Rechnung zeigt, warum die Reform für manche Unternehmen schmerzhaft wird. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent liegt die Belastung rechnerisch bei 7,0 Prozent des maßgeblichen Gewerbeertrags. Bei 280 Prozent sind es 9,8 Prozent. Die Differenz beträgt 2,8 Prozentpunkte.
Die folgende Tabelle vergleicht die Steuerbelastung eines Einzelunternehmers und einer GmbH bei einem Gewinn von 100.000 €.
| Steuern und Gesamtbelastung | Einzelunternehmen | GmbH |
| Szenario: Hebesatz 200 | ||
| Gewerbesteuer | 5.285 € | 7.000 € |
| Einkommensteuer / Körperschaftsteuer | 20.294 € | 15.825 € |
| Gesamtbelastung | 25.579 € | 22.855 € |
| Szenario: Hebesatz 280 | ||
| Gewerbesteuer | 7.399 € | 9.800 € |
| Einkommensteuer / Körperschaftsteuer | 20.294 € | 15.825 € |
| Gesamtbelastung | 27.693 € | 25.625 € |
| Mehrbelastung durch Änderung Hebesatz | 2.114 € => 8,26 % | 2.800 € => 12,25 % |
GmbHs leiden also prozentual stärker unter der geplanten Änderung als Einzelunternehmer.
Gewinner und Verlierer der Reform
Für betroffene Gemeinden ist die Änderung ambivalent. Einerseits verlieren sie einen Standortvorteil. Wer bisher mit 200 Prozent oder knapp darüber warb, kann diesen Vorteil nicht mehr in gleicher Form nutzen.
Andererseits zeigt die folgende Tabelle, dass der Standortvorteil betroffener Gemeinden gegenüber den benachbarten Großstädten bei einer Anhebung des Hebesatzes nicht wesentlich schrumpft.
| Gemeinde | Hebesatz aktuell | Nächste Großstadt | Hebesatz |
| Monheim am Rhein | 250 | Köln | 475 |
| Zossen | 270 | Potsdam | 455 |
| Schönefeld | 240 | Potsdam | 455 |
| Bad Wörishofen | 240 | Kempten | 387 |
| Oberhaching | 250 | München | 490 |
| Grünwald | 240 | München | 490 |
| Lützen | 240 | Leipzig | 460 |
Gleichzeitig werden die Einnahmen steigen. Ein einfaches Beispiel: Eine Gemeinde mit zehn GmbHs, die jeweils 100.000 € Gewerbeertrag erzielen, würde bei 200 Prozent insgesamt 70.000 € Gewerbesteuer einnehmen. Bei 280 Prozent wären es 98.000 €. Das sind 28.000 € mehr und entspricht einer Steigerung um 40 Prozent.
Kommunale Spitzenverbände begrüßen daher die Anhebung. Sie sehen sehr niedrige Hebesätze als Problem, wenn Unternehmen nicht wirklich vor Ort wirtschaften, sondern Gewinne nur in eine günstige Gemeinde verlagern. In ihrer Stellungnahme warnen sie vor „Gewerbesteueroasen“ und verweisen darauf, dass die Mehrzahl der Kommunen durch 280 Prozent besser gegen bloße Gewinnverlagerungen geschützt werde.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Für Gründer und Unternehmer geht es jetzt um Vorbereitung. Wer in einer Niedrighebesatz-Gemeinde sitzt, sollte sich drei Fragen stellen:
- Liegt der aktuelle Hebesatz unter 280 Prozent?
- Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
- Wie stark hängt die Standortentscheidung am Steuervorteil?
Denn die Wahl eines Standorts ist nicht nur eine Frage der Steuern. Nähe zu Kunden, Fachkräften, Infrastruktur und Verwaltung zählen ebenfalls.
Noch ist nichts endgültig entschieden
Politisch ist die Reform weit fortgeschritten. Das Kabinett hatte den Entwurf am 14. Januar 2026 beschlossen, der Bundestag hat am 24. April zugestimmt. Vor dem Inkrafttreten stehen aber noch die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren und die Verkündung an. Entscheidend ist, was der Bundesrat am 15. Mai dazu sagen wird.
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