367 Maßnahmen April, April! Bundesregierung beschließt doch keinen Bürokratieabbau

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Die Bundesregierung hat (k)ein neues Gesetz auf den Weg gebracht: Das Gründungsbürokratie-Bürokratieabbaugesetz. kurz GrüBaG. In Summe sind es 367 Einzelmaßnahmen, die für weniger Bürokratie sorgen sollen. Wir stellen wichtigsten Punkte vor, die hätten enthalten sein können.

Anmeldung vereinfacht

Die Steuernummer wird künftig direkt mit der Gewerbeanmeldung vergeben. Das heißt: kein zusätzlicher Fragebogen mehr, kein Warten, keine Krise beim Ausfüllen irgendwelcher Formulare. 

Für Gründer ist das eine echte Erleichterung. Wer heute startet, verliert oft Zeit zwischen Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassung und der ersten korrekten Rechnungsstellung. Fiele dieser Zwischenschritt weg, könnten junge Unternehmen schneller loslegen, früher Rechnungen schreiben und ihre Liquidität besser steuern.

Steuern runter

Laut des neuen Gesetzes brauchen Gründer in den ersten zwei Jahren keine Steuern zahlen. Dazu zählen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Köperschaftsteuer. Der Effekt ist umso größer, je mehr du dich anstrengst. Also ein Anreiz-, statt Mitnahmeeffekt. Denndie Regelung würde nicht pauschal verteilen, sondern jene am stärksten entlasten, die schnell ins Geschäft kommen. Genau darin dürfte aus Sicht der Befürworter der Unterschied zu klassischen Förderinstrumenten liegen.

Kontrollen aussetzen

Auch für Gastro-Gründer gibt es Erleichterungen. Und zwar gewaltige: In den ersten zwei Jahren soll es keine Kontrollen geben. Das ist mutig. 

Die Idee dahinter ist: Erst mal machen lassen. Erst mal gründen, kochen, servieren, improvisieren. Und später schaut man dann mal, ob Hygiene, Kühlung und Lagerung eher unter „kreative Freiheit“ oder „akute Gefahr“ fallen. 

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Arbeitsrecht: Kündigungsschutz für junge Unternehmen gelockert

Ein besonders markanter Punkt im GrüBAG: Kündigungsschutz soll in den ersten fünf Jahren eines Unternehmens nicht gelten. 

Damit setzt die Bundesregierung um, was Verena Pausder gefordert hat, mehr Flexibilität für Gründer und Start-ups. Unklar ist, ob dies auch noch rückwirkend gelten soll. 

Also in Summe: Start-up-Kultur jetzt also nicht mehr nur bei Obstkorb und Tischkicker, sondern direkt im Arbeitsrecht. 

Passend dazu soll auch ein Betriebsrat erst ab 500 Mitarbeitern möglich sein. Auch das senkt bürokratische Hürden für die Jungunternehmen. Nun gilt also im Startup: Wir sind doch alle eine Familie. Nur eben eine Familie ohne Interessenvertretung. 

Bessere und günstigere Gesundheitsversorgung

Auch die Krankenversicherung wird laut Gesetz radikal vereinfacht: 250 Euro pro Monat in der privaten Krankenkassen pauschal für Gründer und Gründerinnen in den ersten 2 Jahren. Dies spart Kosten und sichert gerade in der stressigen Startphase eine perfekte gesundheitliche Vorsorge.  

Beiträge gestrichen

Und weiter beim Thema Sparen: Die IHK- und HWK-Beiträge werden für 5 Jahre gestrichen. Das heißt: Gründer müssen zumindest in der Anfangszeit nicht mehr dafür zahlen, Mitglied in einer Organisation zu sein, von der sie meist nur dann hören, wenn ein Brief kommt. 

Gründungen im Handwerk fördern: Meisterpflicht ausgesetzt

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird die Meisterpflicht in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit entfallen. Und wenn sich der Betrieb in dieser Zeit gut entwickelt, dann wird der Meistertitel aufgrund des Erfolgs verliehen. 

Nicht mehr lernen, prüfen, bestehen. Sondern einfach wirtschaftlich performen.  

 

Buchhaltung: Von der Kleinunternehmerregelung bis Spesen

Die Kleinunternehmerregelung wird auf 100.000 Euro ausgeweitet, statt bisher 25.000 €. Solange du also unter dieser Grenze bleibst, hast du weniger Bürokratie mit der Umsatzsteuer. 

Außerdem soll die Bilanzierungspflicht erst ab 2 Millionen Euro Umsatz gelten, statt deutlich früher. 

Dann gibt es noch eine besonders schöne Neuerung für alle, die gern großzügig sind: Geschenkefreigrenze und Sachbezug steigen auf 500 Euro pro Geschenk und Monat. 

Damit ist der klassische steuerfreie Obstkorb endgültig Geschichte. Stattdessen gibt’s dann zum Onboarding vielleicht einfach Kopfhörer, Smartwatch und ein Wochenende in Kopenhagen — komplett als kleine Aufmerksamkeit. 

Auch im Belegwesen wird endlich Vertrauen geschaffen. Eigenbelege werden grundsätzlich akzeptiert. Das heißt: Der Satz „Ich hab den Beleg leider nicht mehr“ wird nicht länger behandelt wie ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Buchhaltung. Man schreibt’s einfach selbst auf und reicht es ein 

Besonders erfreulich für alle Networking-Fans: Restaurantbesuche sollen künftig zu 100 Prozent absetzbar sein statt nur zu 70 Prozent. 

Das heißt: Geschäftsessen sind dann wirklich komplett geschäftlich. Selbst wenn das einzige Business-Thema des Abends zwischen Hauptgang und Dessert einmal kurz lautet: „Und, was macht ihr gerade so?“ 

Kasse machen: TSE-Pflicht wird abgeschafft

Und wo wir gerade bei Gastronomie und Kassen sind: Neben der Bonpflicht soll auch die TSE-Pflicht abgeschafft werden. 

Keine Bons mehr, keine technische Sicherheitseinrichtung mehr, keine Papierstreifen, die länger sind als der eigentliche Einkauf. 

Ein stiller Sieg für alle, die noch nie verstanden haben, warum man für einen Coffee-to-go einen Kassenzettel in der Länge eines Mietvertrags bekommt. 

Tankkarte und Industriestrompreis

Die Bundesregierung reagiert auf die wirtschaftlichen Folgen des Iran-Kriegs. Selbstständige erhalten demnach eine Tankkarte mit einem monatlichen Guthaben von 100 € erhalten.

Und kleine Unternehmen würden zudem nur noch Industriestrompreise zahlen.

Damit zielt der Entwurf direkt auf zwei Kostenblöcke, die viele Gründer und Selbstständige besonders hart treffen: Mobilität und Energie. Gerade in einer Phase wachsender Unsicherheit wäre das ein Signal mit Wucht. Der Staat würde junge Unternehmen dann nicht nur von Bürokratie entlasten, sondern ganz konkret bei den laufenden Kosten stützen.

DE-INC als deutsches Gegenmodell zur EU-INC

Im Entwurf findet sich zudem ein Hinweis auf eine mögliche DE-INC, also eine moderne deutsche Gründungsgesellschaft als Gegenmodell zur geplanten EU-INC. Das wäre ein bemerkenswertes Signal. Statt nur auf eine europäische Lösung zu warten, würde Deutschland damit eine eigene, besser auf den hiesigen Markt zugeschnittene Rechtsform für Startups und Wachstumsunternehmen in Aussicht stellen.

Das waren die wichtigsten Punkte aus dem GrüBAG – wir werden demnächst auch die vielen anderen Punkte noch vorstellen.  

Und die Bundesregierung strebt nicht nur das 2:0, sondern auch das 3:0 an. Auch für Unternehmen soll es weniger Bürokratie. Deshalb arbeitet eine Arbeitsgruppe am Unternehmensbürokratie-Bürokratieabbaugesetz - kurz UBAG. Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, soll es nächstes Jahr zur gleichen Zeit verabschiedet werden.  
 
Endlich bewegt sich etwas, pünktlich zum 1. April.

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