E-Commerce 150-Euro-Zollgrenze entfällt im Onlinehandel: Wer profitiert?

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Zum 1. Juli 2026 entfällt in der EU die Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150 Euro. Produkte bspw. aus China werden teurer. Das ist ein Vorteil für hiesige Onlinehändler. Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern einkauft, wie etwa Muster, Zubehör, Ersatzteile, Verpackungen oder Produkte zum Weiterverkauf, muss künftig zusätzliche Importkosten einplanen. Wir sagen, wie hoch die Belastung ausfällt und welche Regeln für den Import gelten.

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Paket und Versandtasche mit Versandetikett vor Haustür
Ab Juli 2026 wird jede Importsendung zollpflichtig. Für Onlinehändler steigen Aufwand und Kosten, während sich für EU-Anbieter neue Wettbewerbsvorteile ergeben. (Bild: pexels/RDNE)

So hoch ist die neue Zollabgabe

Ab Anfang Juli wird auf Kleinsendungen bis 150 Euro eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro je Warenkategorie beziehungsweise Anmeldungsposition erhoben. Entscheidend ist nicht nur, wie viele Produkte in einem Paket liegen, sondern ob es sich zollrechtlich um gleiche oder unterschiedliche Waren handelt:

  • Besteht eine Sendung zum Beispiel aus fünf identischen Handyhüllen, kann sie als eine Warenkategorie gelten. Es fallen einmal 3 Euro Zoll an.
  • Enthält das Paket eine Handyhülle, ein Ladekabel und ein T-Shirt, werden daraus drei unterschiedliche Warenkategorien. In diesem Fall werden 9 Euro Zoll fällig.
  • Auch bei Kleidung kann es Unterschiede geben: Drei gleiche Baumwoll-T-Shirts können eine Position sein, während ein T-Shirt, eine Lederjacke und ein Paar Schuhe als verschiedene Warenarten behandelt werden können.

Diese 3-Euro Pauschale ist nur eine Zwischenlösung. Ab voraussichtlich 2028 sollen Kleinsendungen regulär nach dem jeweiligen Zolltarif verzollt werden. Die tatsächliche Zollhöhe richtet sich dann nach der konkreten Ware, ihrer Warennummer, dem Ursprungsland und dem geltenden Zollsatz. Hinzu kommen weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Service- oder Auslagegebühren des Paketdienstes.

Ziel: Mehr Fairness im Wettbewerb mit Drittland-Anbietern

Für Onlinehändler und Verkäufer innerhalb der EU kann der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ein Wettbewerbsvorteil sein. Denn viele Anbieter aus Nicht-EU-Ländern konnten besonders günstige Kleinsendungen in die EU verkaufen, ohne dass darauf Zollabgaben anfielen.

Künftig werden solche Importe teurer: Entweder direkt für die ausländischen Händler oder indirekt für die Kundinnen und Kunden, wenn die zusätzlichen Kosten im Verkaufspreis oder bei der Lieferung weitergegeben werden. Dadurch schrumpft der Preisvorteil günstiger Direktimporte.

Europäische Händler, die bereits heute Umsatzsteuer, Produktsicherheitsvorgaben, Verpackungspflichten und andere regulatorische Anforderungen erfüllen müssen, konkurrieren damit unter faireren Bedingungen. Gerade für kleinere Shops kann das helfen, weil der Preisvergleich mit extrem günstigen Drittlandangeboten weniger verzerrt wird.

Für den Verkauf von Waren aus Europa ergeben sich Kostenvorteile. Wer hingegen Waren aus dem Ausland für sein Unternehmen bezieht, muss mit höheren Kosten im Einkauf rechnen.

 

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Was das für den Einkauf bedeutet

Die Reform belastet europäische Unternehmen & Selbstständige, die selbst im Ausland einkaufen. Wer Muster, Ersatzteile, Zubehör, Verpackungen, Werbemittel oder Handelsware aus Nicht-EU-Ländern bestellt, muss künftig mit höheren Bezugskosten durch die 3-Euro-Pauschale rechnen. 

Das kann vor allem bei günstigen Kleinbestellungen ins Gewicht fallen. Ein Produkt, das im ausländischen Shop auf den ersten Blick sehr preiswert wirkt, kann durch Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Versand und Abwicklungsgebühren deutlich teurer werden.

Für Gründer und Selbstständige bedeutet das: Sie sollten nicht nur den reinen Warenpreis vergleichen, sondern immer den vollständigen Importpreis kalkulieren. Wer die Waren weiterverkauft, muss außerdem prüfen, ob die zusätzlichen Kosten die eigene Marge schmälern oder in den Verkaufspreis einfließen müssen.

Auch interne Prozesse werden komplexer

Wer regelmäßig Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern bestellt, muss seine Prozesse überprüfen: Schon vor der Bestellung muss klar sein:

  • ob die Ware aus einem Drittland verschickt wird,
  • ob Importabgaben bereits im Preis enthalten sind und
  • wer die Zollabwicklung übernimmt.

Fehlen diese Informationen, können bei Lieferung zusätzliche Kosten, Verzögerungen oder Nachfragen durch Paketdienstleister und Zoll entstehen.

Auch in der Buchhaltung steigt der Aufwand. Neben der Rechnung des ausländischen Lieferanten werden künftig häufiger weitere Belege benötigt, etwa Importabgabenbescheide, Zahlungsnachweise, Paketdienstrechnungen oder Nachweise zur Einfuhrumsatzsteuer.

Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass solche Dokumente vollständig abgelegt und richtig verbucht werden. Zollabgaben sind dabei keine Vorsteuer, sondern erhöhen in der Regel die Anschaffungs- beziehungsweise Bezugskosten der Ware.

Für Händler, die importierte Produkte weiterverkaufen, kommt ein weiterer Punkt hinzu: Sie müssen ihre Kalkulation und Preisgestaltung anpassen. Höhere Bezugskosten können die Marge schmälern oder müssen an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Was solltet ihr jetzt tun?

  • Prüft eure Lieferketten frühzeitig: Klärt, aus welchen Ländern eure Ware kommt und wie der Versand läuft.
  • Kalkuliert eure Preise neu: Berücksichtigt dabei Zoll, Steuern und mögliche Zusatzkosten.
  • Optimiert eure Abläufe in der Zollabwicklung: Tools oder Dienstleister können euch hier entlasten und Fehler vermeiden.
  • Erklärt Preisänderungen offen gegenüber euren Kunden: Transparenz schafft Vertrauen und reduziert Rückfragen.
  • Beobachtet die weitere Entwicklung: So könnt ihr schnell reagieren und euch Vorteile sichern.
  • Prüft auch Alternativen innerhalb der EU: Kürzere Lieferketten können euch stabiler und wettbewerbsfähiger machen.

Fazit: Mehr Aufwand, aber auch neue Chancen

Die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze bringt für Gründer, Selbstständige und kleine Unternehmen mehr Aufwand beim Import. Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern werden künftig teurer und müssen noch genauer kalkuliert, dokumentiert und in die eigenen Prozesse eingebunden werden.

Gleichzeitig sorgt die Reform aber auch für fairere Wettbewerbsbedingungen, weil ausländische Anbieter ihren bisherigen Kostenvorteil bei Kleinsendungen verlieren.

Für euch entstehen dadurch auch Chancen. Anbieter aus der EU rücken stärker in den Fokus – sowohl als Alternative im Einkauf als auch im Wettbewerb um Kundinnen und Kunden. Wer selbst innerhalb Europas verkauft, kann davon profitieren, dass extrem günstige Direktimporte aus Drittstaaten weniger attraktiv werden.

Entscheidend ist, die eigenen Prozesse rechtzeitig anzupassen. Prüft eure Lieferanten, kalkuliert den vollständigen Importpreis und sorgt dafür, dass Rechnungen, Zollbelege und Importkosten sauber erfasst werden. So könnt ihr Kosten besser steuern, eure Preise realistischer planen und eure Position im Markt stärken.

Wer früh handelt, bleibt nicht nur wettbewerbsfähig, sondern kann aktiv von der neuen Ausgangslage profitieren.

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