Arbeitsrecht & Hitzewelle Warnung vor extremer Hitze: Arbeitgeberpflichten im Überblick

Warum Hitze ein Risiko für Unternehmen darstellt
Hitzewellen sind in Deutschland längst kein seltenes Sommerphänomen mehr. Nach Angaben des Umweltbundesamts gab es 2025 im deutschen Flächenmittel 11,1 heiße Tage mit mindestens 30 Grad. In besonders belastenden Jahren wie 2003, 2015, 2018 und 2022 waren es sogar 18 bis 20 heiße Tage. Für Arbeitgeber heißt das: Hitzeschutz im Betrieb wird vom Ausnahmefall zur wiederkehrenden Führungsaufgabe.
Hitze trifft dabei nicht nur Baustellen, Gastronomie oder Logistik. Auch Büros können sich durch große Fensterflächen, Dachgeschosse, Computer, Drucker und Beleuchtung stark aufheizen.
Das hat Folgen: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung warnt vor schlechteren Arbeitsbedingungen, mehr Krankheits- und Unfallrisiken sowie Produktivitätsverlusten. 2023 wurden in Deutschland rund 92.700 Fehltage wegen Hitzschlag, Sonnenstich oder Hitzeerschöpfung registriert. Gerade kleine Teams spüren solche Ausfälle sofort.
Hitze ist damit kein Wetterthema mehr, das Unternehmen aussitzen können. Sie wird zum Planungsrisiko und zur Führungsaufgabe für jeden Arbeitgeber.

Diese Pflichten haben Arbeitgeber bei Hitze
Die zentrale Grundlage, wann Arbeitgeber im Büro handeln müssen, ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 zur Raumtemperatur. Sie konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und erklärt, welche Temperaturen in Arbeitsräumen noch als gesundheitlich zuträglich gelten.
Die Regel gilt unter anderem für Arbeitsräume, Pausenräume, Bereitschaftsräume, Sanitärräume, Kantinen und Erste-Hilfe-Räume, sofern dort keine besonderen raumklimatischen Anforderungen bestehen.
Für Büros sind vor allem drei Schwellen entscheidend:
- Bis 26 Grad: In Arbeitsräumen soll die Lufttemperatur grundsätzlich 26 Grad nicht überschreiten. Wird es draußen sehr heiß, kann dieser Wert im Raum zwar überschritten werden. Arbeitgeber sollten dann aber bereits prüfen, welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.
- Über 30 Grad: Steigt die Raumtemperatur auf über 30 Grad, wird aus unangenehmer Sommerhitze ein Arbeitsschutzthema. Arbeitgeber müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Mitarbeiter zu senken.
- Ab 35 Grad: Wird im Raum eine Temperatur von 35 Grad oder mehr erreicht, ist der Raum ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Zu den Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen können, zählen: frühes Lüften, Sonnenschutz und das Abschalten unnötiger Geräte. Das verhindert oft, dass die Temperatur später über 30 Grad steigt.
Auch gelockerte Arbeitskleidung, und die Verlegung von Meetings in kühlere Stunden helfen. In einem anderen Artikel haben wir praktische Abkühlungsideen für heiße Arbeitstage zusammengefasst. Im Zweifelsfall hilft nur die Klimaanlage – diese lässt sich als Betriebsausgabe absetzen.
Wann wird es zu heiß zum Arbeiten?
Die Temperatur ist der wichtigste Richtwert. Sie ist aber nicht der einzige Faktor. Auch Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Kleidung, technische Geräte und die Art der Arbeit beeinflussen, wie stark Hitze belastet.
Arbeitgeber sollten die Temperatur dort messen, wo Mitarbeiter tatsächlich arbeiten. Nicht direkt am Fenster, nicht in der Sonne und nicht unmittelbar neben Wärmequellen wie Druckern oder Kaffeemaschinen.
Bei wiederkehrenden Hitzeproblemen ist es sinnvoll, die Werte morgens, mittags und am Nachmittag kurz zu dokumentieren.
Betrieblicher Hitzeschutzplan hilft
Hitzeschutz wird für Unternehmen zunehmend zur Planungsaufgabe. Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt Betrieben, Hitze nicht nur spontan zu managen, sondern mit einem betrieblichen Hitzeschutzplan zu arbeiten.
Oft reicht ein einfacher Stufenplan:
- Ab wann werden Jalousien geschlossen?
- Ab welcher Temperatur wird gelüftet?
- Wer misst die Temperatur?
- Wann werden Meetings verschoben?
- Wann gibt es zusätzliche Pausen?
- Wer entscheidet über Homeoffice?
- Welche Räume bleiben am kühlsten?
- Können Arbeitszeiten früher beginnen?
- Gibt es Wasser für alle?
- Sind Ventilatoren oder mobile Klimageräte sicher nutzbar?
- Wer ist Ansprechpartner bei gesundheitlichen Beschwerden?
Doch eine eigene allgemeine Hitzeschutzverordnung für Büros ersetzt die bestehenden Regeln derzeit nicht. Maßgeblich bleiben vor allem die Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.5 und die Gefährdungsbeurteilung.
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Nein, es gibt kein pauschales Recht auf Hitzefrei im Büro. Mitarbeiter dürfen also nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Wer das trotzdem tut, riskiert arbeitsrechtliche Folgen.
Aber Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen schaffen, die die Gesundheit schützen. Gleichzeitig müssen Unternehmer Beschwerden ihrer Mitarbeiter ernst nehmen, wenn sie über Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen, Schwindel oder starke Erschöpfung klagen.
Hilft Homeoffice bei Hitze?
Homeoffice kann bei Hitze helfen, ist aber nicht automatisch die beste Lösung.
Fragt eure Mitarbeiter, unter welchen Bedingungen sie zu Hause arbeiten. Ein Mitarbeiter im kühlen Erdgeschoss kann zu Hause besser arbeiten als im aufgeheizten Büro.
Ein anderer sitzt vielleicht in einer Dachgeschosswohnung ohne Sonnenschutz. Dort ist Homeoffice keine Entlastung, sondern das größere Problem.
Arbeitgeber sollten Homeoffice deshalb als flexible Option prüfen, aber nicht als Pauschallösung verkaufen. Entscheidend ist, wo die Belastung geringer ist und wie die Arbeit gesund erledigt werden kann.
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Quellen:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Der Rechtsrahmen für den Hitzeschutz; Hitzeschutz: Schutz der Beschäftigten vor Belastungen durch sommerliche Wärme
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Handlungshilfe für Hitzeschutzpläne im Betrieb
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV - Prävention - Klimawandel
Welt: Hitze am Arbeitsplatz: Zahl der Fehltage von Arbeitnehmern steigt deutlich