Allgemeine Begriffe im Franchising
Als Neuling in der Welt des Franchise hat man zu Beginn mit einigen allgemeinen Fachbegriffen zu kämpfen, andere Bezeichnungen wiederum sind leicht herzuleiten. Nachfolgend erklären wir die wichtigsten Begriffe im Franchising:
Bezugsbindung:
Bei der Bezugsbindung handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Verpflichtung des Franchisenehmers, Waren ausschließlich vom Franchisegeber bzw. dessen Lieferanten abzunehmen. Mit der Bezugsbindung kann der Franchisegeber sicherstellen, dass die Qualität der zu verkaufenden Ware bei jedem Franchisenehmer einheitlich ist.
Dienstleistungsfranchising:
Beim Dienstleistungsfranchising steht nicht der Verkauf eines Produkts sondern die Durchführung einer Dienstleistung nach Anleitung des Franchisegebers im Vordergrund. Neben dem Dienstleistungsfranchising existieren noch das Produktfranchising und das Vertriebsfranchising.
Franchisebörse:
Franchise-Interessierte auf der Suche nach einem geeigneten Franchisesystem werden auf einer Franchisebörse oft fündig. Dort wird eine Vielzahl unterschiedlicher Franchisegeber vorgestellt. Interessenten können hier mit potenziellen Franchisegebern Kontakt aufnehmen.
Franchisegeber:
Der Franchisegeber ist ein Unternehmer, der das von ihm entwickelte und bereits erprobte Geschäftskonzept samt Marke anderen selbstständigen Unternehmern gegen Gebühr zur Umsetzung zur Verfügung stellt. Bevor man als Franchisegeber auftritt, sollte sich mindestens ein Pilotbetrieb erfolgreich am Markt bewiesen haben. In einem gesonderten Kapitel zeigen wir auf, wie Sie einen geeigneten Franchisegeber finden.
Franchisenehmer, Franchisepartner:
Der Franchisenehmer, manchmal auch Franchisepartner genannt, ist ein selbstständiger Unternehmer, der auf Basis einer vertraglichen Bindung zum Franchisegeber das Franchisekonzept an seinem Standort umsetzt. Dabei hat der Franchisenehmer gegenüber einer klassischen Gründung mit eigener Geschäftsidee den Vorteil, mit einem bereits bewährten Geschäftskonzept und einer bekannte Marke starten zu können. Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zum Franchisenehmer werden.
Franchisesystem:
Als Franchisesystem wird das Netzwerk bezeichnet, das zwischen Franchisegeber und allen Franchisenehmern gebildet wird. Ein passendes Franchisesystem findet man über eines der zahlreichen Franchiseportale oder bei den Systemen der Initiative Franchise Top 10.
Franchising:
Unter Franchising versteht man die Vorgehensweise des Franchisegebers, ein am Markt erfolgreich erprobtes Geschäftskonzept an selbstständige Unternehmer, den Franchisenehmern, zur Umsetzung nach konkreten Vorgaben zu lizensieren - so funktioniert Franchising im Detail.
Master-Franchising:
Beim Master-Franchising erhält ein Franchisenehmer vom Franchisegeber die Lizenz, das Franchisesystem in einem größeren Gebiet oder einem anderen Land selbst als Franchisegeber aufzubauen. In der Regel sind beim Master-Franchising Anpassungen des Franchisekonzepts an den neuen Markt notwendig. Je nach Franchisesystem liegen die Gebühren für Master-Franchising im sechs- bis siebenstelligen Bereich.
Multi-Unit-Franchising:
Das Betreiben mehrerer Franchise-Standorte bzw. -betriebe durch einen einzelnen Franchisenehmer wird als Multi-Unit-Franchising beschrieben. Der Franchisegeber kann beim Multi-Unit-Franchising günstigere Konditionen mit dem Franchisegeber verhandeln und seine Standorte durch die Verteilung von Fixkosten wirtschaftlicher betreiben.
Pilotbetrieb:
Ein Pilotbetrieb ist ein vom Franchisegeber eröffneter Standort, der das Geschäftskonzept auf seinen Erfolg überprüfen und dann als Basis für zukünftige Franchisenehmer dienen soll. Der Pilotbetrieb wird im Schnitt etwa zwei Jahre betrieben und sollte bis dahin deutliche wirtschaftliche Erfolge vorweisen können.
Produktfranchising:
Unter Produktfranchising versteht man den Vertrieb, aber insbesondere Herstellung von Produkten durch den Franchisenehmer unter dem Name und nach Anleitung des Franchisegebers. Neben dem Produktfranchising existieren noch das Dienstleistungsfranchising und das Vertriebsfranchising.
Systemzentrale:
Die Systemzentrale bezeichnet den zentralen Standort des Franchisegebers, von wo aus zentrale Geschäftsprozesse wie z.B. der Wareneinkauf gesteuert und das Geschäftskonzept des Franchisesystems weiterentwickelt wird.
Vertriebsfranchising:
Der Fokus dieser Art des Franchising liegt im Verkauf von durch den Franchisegeber gelieferter Waren in dessen Namen. Neben dem Vertriebsfranchising existieren noch das Produktfranchising und das Dienstleistungsfranchising.
Der Franchisevertrag: rechtliche Aspekte im Franchising
Rechtliche Themen spielen auch beim Franchising eine wichtige Rolle. Dabei steht besonders der Franchisevertrag im Fokus. Er beschreibt das rechtliche Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer und geht auf die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ein. Wir beschreiben nachfolgend die wichtigsten Begrifflichkeiten rund um den Franchisevertrag:
Einstiegsgebühr, Eintrittsgebühr:
Die Einstiegsgebühr oder auch Eintrittsgebühr bezeichnet die vom Franchisenehmer zu Beginn einmalig zu entrichtende Gebühr zum Erwerb aller Lizenzrechte sowie für die unterstützende Leistung des Franchisegebers beim Standortaufbau. Die durchschnittliche Einstiegsgebühr liegt laut Franchisemonitor bei 11.100 Euro. Nicht alle Franchisegeber verlangen eine Eintrittsgebühr.
Franchise-Handbuch:
Eine Dokumentation des gesamten Franchise-Know-hows, welches Franchisenehmern zur erfolgreichen Umsetzung des Franchisekonzepts dient, wird im Franchise-Handbuch festgehalten. Ein vollständiges und verständlich strukturiertes Franchise-Handbuch ist bei jedem guten Franchisegeber vorauszusetzen.
Gebietsschutz:
Der Franchisegeber garantiert dem Franchisepartner im Franchisevertrag, dass in einem fest definierten Umkreis keine weiteren Franchisenehmer desselben Systems einen Standort eröffnen. Franchisegeber, die im Franchisevertrag keinen Gebietsschutz definieren, sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
Laufende Franchisegebühr, Lizenzgebühr:
Zur Finanzierung unterstützender Dienstleistungen des Franchisegebers erhebt dieser eine meist vom Umsatz abhängige Gebühr, die als laufende Franchisegebühr oder Lizenzgebühr bezeichnet wird. Die laufende Franchisegebühr dient ebenfalls zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Franchisesystems und muss vom Franchisenehmer entrichtet werden.
Vorvertragliche Aufklärungspflicht:
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht ist eine in der Rechtsprechung anerkannte Pflicht des Franchisegebers, dem potenziellen Franchisenehmer vor Vertragsabschluss sämtliche Informationen zum Konzept und dessen Wirtschaftlichkeit ungefragt zur Verfügung zu stellen. Die vorvertragliche Aufklärungspflicht dient zum Vorteil des Franchisenehmers, da zum Vertragsabschluss sonst eine Informationsasymmetrie zugunsten des Franchisegebers bestehen würde.
Werbegebühr:
Zur Finanzierung überregionaler Werbemaßnahmen zugunsten aller Franchisenehmer müssen diese eine laufende, meist vom Umsatz abhängige Werbegebühr an den Franchisegeber entrichten. Diese Werbegebühr ist manchmal auch bereits in den laufenden Franchisegebühren enthalten und wird auch nicht von allen Franchisesystemen verlangt. Die Werbegebühr wird vom Franchisegeber beispielsweise für TV-Werbung oder nationale Plakatwerbung verwendet.