Mikromezzaninfonds Deutschland unterstützt Gründer
Existenzgründer und junge Unternehmen stärken die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Doch der Weg vom Kleinstunternehmen hin zu einem erfolgreichen Mittelständler ist oft steinig – insbesondere die Wachstumsfinanzierung stellt viele vor große Herausforderungen.
Zur Stärkung der finanziellen Basis junger Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Mikromezzaninfonds Deutschland III (MMF III) aufgelegt. Für den Fonds stehen bis zum 31. Dezember 2029 insgesamt 75 Mio. € zur Verfügung, refinanziert aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Existenzgründer und kleine Unternehmen können damit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 100 000 € erhalten, in besonderen Fällen sogar bis zu 150 000 €.
Über die ersten beiden Auflagen des Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF I & II) wurden seit 2013 bereits über 3 800 Klein- und Kleinstunternehmen mit Mezzaninfinanzierungen unterstützt. Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland III stehen bis zum 31. Dezember 2029 insgesamt 75 Mio. € bereit, um die Eigenkapitalbasis von Existenzgründern und jungen Unternehmen weiter zu stärken.
Mikromezzaninfonds erleichtert Zugang zu günstigen Darlehen
Die vom Mikromezzaninfonds Deutschland investierten finanziellen Mittel können als eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital angesehen werden. Das als stille Beteiligung bereitgestellte Geld wird allerdings von Fremdkapitalgebern als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt und soll dabei insbesondere einen Zweck verfolgen: Die Erhöhung der Eigenkapitalquote des Unternehmens.
Eine hohe Eigenkapitalquote hat zur Folge, dass sich das Rating des Unternehmens verbessert. Fremdkapitalgeber wie Banken erklären sich in diesem Fall eher bereit, dem Unternehmen ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Konditionen vorhandener Darlehen können so auch oft zugunsten des Unternehmens neu verhandelt werden.
Das Kapital des Mikromezzaninfonds Deutschland III (MMF III) unterstützt junge Unternehmen mit geringer Eigenkapitaldecke, indem es ihnen wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von bis zu 100.000 € (für bestimmte Zielgruppen sogar bis zu 150.000 €) bereitstellt und so den Zugang zu günstigen Bankkrediten erleichtert. Eine Fremdkapitalaufnahme ist jedoch nicht zwingend erforderlich – viele Gründer kommen bereits mit dem Mezzaninkapital aus.
Hinzu kommt noch die nicht unwesentliche Tatsache, dass der Mikromezzaninfonds als Kapitalgeber keinerlei Stimmrechte erhält und sich nicht in das operative Geschäft des Unternehmens einmischen kann - anders als ein Business Angel beispielsweise. Dieses verringerte Mitspracherecht des Mikromezzaninfonds ist für Eigenkapitalgeber unüblich und kommt somit dem Gründer zugute.
Bis zu 100.000 Euro ohne Sicherheiten möglich
Je nach Kapitalbedarf stellt der Mikromezzaninfonds Deutschland III (MMF III) dem kapitalsuchenden Unternehmen eine stille Beteiligung in Höhe von bis zu 100.000 € (für bestimmte Zielgruppen – z. B. Gründungen aus Arbeitslosigkeit, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gemeinwohl- und ökologisch orientierte Vorhaben – bis zu 150.000 €) zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre; die Rückzahlung erfolgt ab dem 7. Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.
Die Beteiligung kostet einmalig 3,5 % Bearbeitungsgebühr (bei gemeinwohl- oder ökologisch orientierten Unternehmen 2,5 %) sowie eine vierteljährlich fällige, ergebnisunabhängige Vergütung von 11 % p. a., auf die ein Zinszuschuss von 3 % angerechnet wird (effektiv 8 % p. a. bezogen auf den valutierenden Betrag). Zusätzlich kann eine Gewinnbeteiligung von bis zu 2 % der Einlage anfallen. Insgesamt ergeben sich somit maximal 10 % jährliche Kostenaus der Beteiligung des MMF III.
Besonders attraktiv ist für Gründer beim Mikromezzaninfonds Deutschland die Tatsache, dass für die Beantragung der Beteiligung keine Sachsicherheiten notwendig sind.
Voraussetzungen für die Antragstellung
So spannend der Mikromezzaninfonds für Unternehmen auf den ersten Blick auch sein mag - es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, wenn eine Antragstellung Erfolg versprechen soll. Neben Existenzgründern und Kleinunternehmen mit bis maximal 50 Mitarbeitern bzw. einem Umsatz von maximal zehn Millionen Euro haben folgende spezielle Zielgruppen gute Erfolgschancen bei der Antragstellung beim Mikromezzaninfonds:
- Unternehmen, die ausbilden
- Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden
- Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden
- Gewerblich orientierte Sozialunternehmen oder umweltorientierte Unternehmen
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder das Kapital des Mikromezzaninfonds zur Umschuldung nutzen möchten, sind für eine Förderung allerdings ausgeschlossen.
Für Gründer ist ebenfalls von Relevanz: Bei der Rechtsform des eigenen Unternehmens muss es sich nicht zwingend um eine Kapitalgesellschaft handeln. Auch Einzelfirmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) dürfen einen Förderantrag beim Mikromezzaninfonds Deutschland stellen.
Antragstellung erfolgt über das jeweilige Bundesland
Der Mikromezzaninfonds erscheint für Ihr Unternehmen sinnvoll und Sie erfüllen die Antragsvoraussetzungen? Dann steht einer Antragstellung nichts mehr im Weg. Über die Webseite des Mikromezzaninfonds Deutschland lassen sich die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner schnell finden. Wichtig zu wissen: Die Antragstellung findet nicht an einer zentraler Stelle statt, sondern wird abhängig vom Bundesland bei der entsprechenden Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) durchgeführt.
Der Antrag für den Mikromezzaninfonds als solcher kann von der Webseite heruntergeladen und direkt in der PDF ausgefüllt werden. Neben den üblichen Unternehmens- und Gesellschafterdaten muss das unternehmerische Vorhaben beschrieben und Angaben zur Höhe des gewünschten Betrags gemacht werden. Bereits existierende Unternehmen müssen als Anlage verschiedene Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation - wie beispielsweise die letzten Jahresabschlüsse - hinzufügen. Gründer hingegen dürfen ihren Businessplan als wichtigste Unterlage beim Antrag für den Mikromezzaninfonds nicht vergessen.
Wenn der Antrag für den Mikromezzaninfonds vollständig ausgefüllt ist, macht es Sinn, diesen unverbindlich zur Voransicht an die jeweilige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft weiterzuleiten, falls noch weitere Informationen ergänzt werden müssen. Nach finaler Antragstellung kann in der Regel innerhalb von vier Wochen mit einer hoffentlich positiven Antwort von Seiten des Mikromezzaninfonds Deutschland gerechnet werden.
Wenn Sie alternative Fördermittel zum Mikromezzaninfonds Deutschland suchen, dann versuchen Sie es doch einmal mit unserem Fördermittelcheck!
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