- Es gibt zwei ERP Gründerkredite: StartGeld (bis 125.000 €) und Gründung und Nachfolge (bis 500.000 €).
- Die Kredit-Laufzeiten liegen bei 5 bis 20 Jahren. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich.
- Finanziert werden Investitionen, Betriebsmitteln und Unternehmensübernahmen.
- Der Antrag für den ERP Gründerkredit erfolgt über die Hausbank und sollte vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
- Eine Haftungsfreistellung (80 %) gibt es nur bei der Variante StartGeld.
| KfW-Kredit: Die Wahl zwischen StartGeld und Gründung und Nachfolge?
Der KfW bzw. ERP Gründerkredit gehört zu den Fördermitteln der KfW Bankengruppe, die mit ihren Fördergeldern Existenzgründer, Freiberufler, junge Unternehmen und Nachfolger unterstützen will.
Der KfW bzw. ERP Gründerkredit hat das frühere KfW Startgeld abgelöst. Den KfW Kredit gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten:
- ERP Gründerkredit – StartGeld bis 125.000 Euro
- ERP Gründerkredit – Gründung und Nachfolge bis 500.000 Euro je Antragsteller
Wichtig: Generell werden Anträge für einen KfW Kredit wie früher auch für das KfW Startgeld stets über die Hausbank gestellt. Das gilt ebenso ür den ERP Gründerkredit StartGeld wie auch den ERP Gründerkredit Gründung und Nachfolge. Die Hausbank ist jedoch nicht verpflichtet, den Antrag auf den KfW Kredit weiterzuleiten. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag bei der Hausbank auch stets vor Beginn der Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen stellen.
| Wie hoch ist die Förderung beim ERP Gründerkredit – StartGeld?
Der Höchstbetrag für Finanzierung durch den ERK Gründerkredit liegt bei 125.000 €. Finanziert werden Investitionen und laufende Kosten. Unter letzteres fallen neben Material- und Warenlager, dem Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils auch Betriebsmittel. Für Betriebsmittel stehen jedoch durch diesen KfW Kredit nur bis zu 50.000 € zur Verfügung. Beim alten Startgeld wurden nur bis zu 20.000 € finanziert. Der Finanzierungsanteil des KfW Gründerkredits kann bis zu 100 % betragen.
Gut zu wissen:
- Sie können den Kredit auch mehrfach beantragen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 125.000 Euro.
- Ist ein Gründerteam an einer Unternehmung beteiligt, können alle Gründer einen separaten Antrag auf bis zu je 125.000 Euro beantragen.
| Für wen ist der ERP Gründerkredit - StartGeld geeignet?
Der KfW Gründerkredit in der Variante StartGeld fungiert als Startkapital für Existenzgründer (auch Selbstständige und Freiberufler), Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen. Für eine Förderung sind spezielle Kriterien zu erfüllen: Sie möchten
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen (das weniger als fünf Jahre Geschäftstätigkeit)
- als Geschäftsführer in ein Unternehmen mit einsteigen
- ein Unternehmen im Haupterwerb oder Nebenerwerb führen. Letzteres ist möglich, wenn dieser mittelfristig zum Haupterwerb werden soll. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Gründerkredit nicht vom früheren Startgeld.
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen (siehe Unternehmensübernahme).
Für wen ist die Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden durch den ERP Gründerkredit StartGeld mittlere und große Unternehmen, Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Gründer aus den Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung oder Anschlussfinanzierung bereits gestarteter Vorhaben.
| Was wird durch den KfW Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Die Förderungen umfasst Investionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager. Auch wird der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteile unterstützt, sofern Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen. Was umfasst genau Betriebsmittel und Investitionen?
- Investitionen: hierzu zählen der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, der Kauf von Anlagen und Maschinen sowie Ausgaben für Computer, Software, Baukosten, Software, Lizenzen, Patente oder der Fuhrpark.
- Betriebsmittel: Mit den Fördergeldern des Gründerkredits können Sie Ausgaben für notwendige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe tätigen. Auch Personal-, Marketing- oder Beratungsausgaben sind mit diesem KfW Kredit finanzierbar.
| Das ist außerdem wichtig zum KfW Gründerkredit – StartGeld
Neben dem möglichen Kreditumfang und Förderinhalten sind folgende Punkte noch relevant, bevor Sie den Antrag stellen:
- Ihre Hausbank erhält von der KfW eine Haftungsfreistellung von 80 % im Rahmen des KfW Gründerkredits.
- Die Laufzeit dieses ERP Gründerkredits beträgt bis zu 5 oder 10 Jahre.
- Tilgungsfreie Startjahre sind bei diesem KfW Kredit möglich. Dies reduziert die finanzielle Belastung für Ihre Gründung.
- Spezielle Sicherheiten schreibt die KfW für den ERP Gründerkredit StartGeld nicht vor. Allerdings kann die Hausbank Sicherheiten beim Gründer einfordern.
- Eine außerplanmäßige Tilgung ist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. Anders gesagt: Die Bank gleicht einen Zinsverlust (Vollfälligkeitsschädigung), wenn der Kredit vorzeitig vollständig zurückgezahlt wird.
- Die Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW ist beim Gründerkredit in der Variante StartGeld nicht möglich. Allerdings können Sie für Ihr Unternehmen den ERP-Gründerkredit Startgeld grundsätzlich mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen verbinden
Der Antragsweg zum ERP Gründerkredit – StartGeld
Die KfW hat keine eigenen Filialen. Daher müssen Sie sich für den Kreditantrag an Ihre Hausbank wenden. Hier liegen in der Regel auch die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf den ERP Gründerkredit vor. Dazu zählen:
- ein Kreditantrag
- sowie eine Risikoerklärung
- eine Einwilligung zur Schufa-Auskunft und Bonitätsprüfung.
Bei mehreren Gesellschaftern ist auch eine Aufstellung der Besitzverhältnisse vorgesehen. Für Franchise-Gründer liegt ebenfalls ein separates Auskunftsformular für den Gründerkredit vor.
Zur Vorbereitung des Gesprächs bei der Hausbank steht der Businessplan zusammen mit dem Investitionsplan, der Rentabilitätrechnung sowie der Liquiditätsvorschau im Fokus.
| Worin unterscheidet sich der KfW Gründerkredit – Gründung und Nachfolge vom StartGeld?
Auch der KfW Kredit ERP Gründerkredit in der Variante Gründung und Nachfolge richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen beiden Finanzierungsoptionen. Hier sind die wichtigsten:
- Der ERP Gründerkredit - Gründung und Nachfolge ist auch für Finanzierungen von deutlich über 125.000 Euro für Gründer und Unternehmen zur Verfügung. Das Kreditvolumen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 500.000 Euro je Antragsteller betragen.
- Beim ERP Gründerkredit Gründung und Nachfolge sind Kombinationen mit anderen KfW-Programmen möglich. Ausgenommen ist der ERP Gründer StartGeld.
- Es gibt anders als bei der Variante StartGeld keine Haftungsfreistellung für die Hausbank im Rahmen der ERP Gründerkredit - Gründung und Nachfolge.
- Betriebsmittelfinanzierungen können mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre getätigt werden mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr. Für Investitionen sind beim ERP Gründerkredit - Gründung und Nachfolge bis zu 20 Jahre Laufzeit möglich. In diesem Fall sind maximal drei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.