KfW-Kredit: Die Wahl zwischen StartGeld und Universell
Der KfW bzw. ERP Gründerkredit gehört zu den Fördermitteln der KfW Bankengruppe, die mit Ihren Fördergeldern Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen fördern will.
Der KfW bzw. ERP Gründerkredit hat das frühere KfW Startgeld abgelöst. Den KfW Kredit gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten:
- ERP Gründerkredit – StartGeld bis 125.000 Euro
- ERP Gründerkredit – Universell bis 100 Mio. Euro je Unternehmensgruppe
Generell werden Anträge für einen KfW Kredit, sei es der ERP Gründerkredit StartGeld oder der ERP Gründerkredit Universell, wie früher auch für das KfW Startgeld stets über die Hausbank gestellt. Die Hausbank ist jedoch nicht verpflichtet, den Antrag auf den KfW Kredit weiterzuleiten. Ganz wichtig ist, den Antrag bei der Hausbank auch stets vor Beginn der Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen zu stellen.
Für wen ist der ERP Gründerkredit - StartGeld geeignet?
Der KfW Gründerkredit in der Variante StartGeld fungiert als Startkapital für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt tätig sind. Eine Förderung ist auch für den Nebenerwerb möglich, wenn dieser mittelfristig zum Haupterwerb werden soll. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Gründerkredit nicht vom früheren Startgeld. Auch eine Finanzierung im Rahmen einer Unternehmensübernahme ist mit dem ERP Gründerkredit StartGeld möglich.
Nicht gefördert werden durch den ERP Gründerkredit StartGeld Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Gründer aus den Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung oder Anschlussfinanzierung bereits gestarteter Vorhaben.
Wie hoch ist die Förderung beim ERP Gründerkredit – StartGeld?
Der Höchstbetrag für Finanzierung durch den ERK Gründerkredit liegt bei 125.000 €. Finanziert werden Betriebsmittel und Investitionen.
Für Betriebsmittel stehen jedoch durch diesen KfW Kredit nur bis zu 50.000 € zur Verfügung. Beim alten Startgeld wurden nur bis zu 20.000 € finanziert. Der Finanzierungsanteil des KfW Gründerkredits kann bis zu 100 % betragen.
Was wird durch den KfW Gründerkredit – StartGeld gefördert?
- Investitionen: hierzu zählen der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, der Kauf von Anlagen und Maschinen sowie Ausgaben für Software, Lizenzen oder den Fuhrpark.
- Betriebsmittel: Mit den Fördergeldern des Gründerkredits können Sie Ausgaben für das Warenlager oder notwendige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe tätigen. Auch Personal-, Marketing- oder Beratungsausgaben sind mit dem KfW Kredit finanzierbar.
Auch der Erwerb von Beteiligungen oder die Übernahme von Unternehmen können durch den KfW Gründerkredit finanziert werden.
Weitere Informationen zum KfW Gründerkredit – StartGeld:
- Ihre Hausbank erhält von der KfW eine Haftungsfreistellung von 80 % im Rahmen des KfW Gründerkredits.
- Die Laufzeit des ERP Gründerkredits beträgt bis zu 5 oder 10 Jahre.
- Tilgungsfreie Startjahre sind bei diesem KfW Kredit möglich. Dies reduziert die finanzielle Belastung für Ihre Gründung.
- Spezielle Sicherheiten schreibt die KfW für den ERP Gründerkredit StartGeld nicht vor. Allerdings kann die Hausbank Sicherheiten beim Gründer einfordern.
- Eine außerplanmäßige Tilgung ist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.
- Die Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW ist beim Gründerkredit in der Variante StartGeld nicht möglich.
Der Antragsweg zum ERP Gründerkredit – StartGeld
Ihre Hausbank hat in der Regel die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf den ERP Gründerkredit vorliegen. Dazu zählen ein Kreditantrag sowie eine Risikoerklärung und eine Einwilligung zur Schufa-Auskunft und Bonitätsprüfung. Bei mehreren Gesellschaftern ist eine Aufstellung der Besitzverhältnisse vorgesehen. Für Franchise-Gründer liegt ebenfalls ein separates Auskunftsformular für den Gründerkredit vor.
Zur Vorbereitung des Gesprächs bei der Hausbank steht natürlich der Businessplan zusammen mit dem Investitionsplan, der Rentabilitätrechnung sowie der Liquiditätsvorschau im Fokus. Die KfW verzichtet für den Gründerkredit bei Vorhaben bis zu 25.000 € auf den monatlichen Liquiditätsplan.
Worin unterscheidet sich der KfW Gründerkredit – Universell vom StartGeld?
Auch der KfW Kredit ERP Gründerkredit in der Variante Universell richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren Ihrer Geschäftstätigkeit. Allerdings steht der ERP Gründerkredit - Universell steht auch für Finanzierungen von deutlich über 125.000 Euro für Gründer und Unternehmen zur Verfügung. Das Kreditvolumen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 100 Mio. Euro je Unternehmensgruppe betragen.
Beim ERP Gründerkredit Universell sind Kombinationen mit anderen KfW-Programmen (außer dem StartGeld) möglich. Es gibt anders als bei der Variante StartGeld keine Haftungsfreistellung für die Hausbank im Rahmen der ERP Gründerkredit Universell. Betriebsmittelfinanzierungen können mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre getätigt werden. Für Investitionen sind beim ERP Gründerkredit - Universell bis zu 20 Jahre Laufzeit möglich.
Unterm Strich bieten diese beiden KfW Kredite für Gründer, Freiberufler und Unternehmer innerhalb der ersten fünf Jahre der Geschäftstätigkeit einen umfangreichen finanziellen Spielraum.