Abgabefrist der Steuererklärung: Was ist zu beachten?

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Am 31. Mai endet die Abgabefrist für die Steuererklärung. Dies treibt Gründern und Unternehmern oft die Schweißperlen auf die Stirn. Doch der 31. Mai ist nicht der letztmögliche Stichtag - zumindest nicht dann, wenn Sie mit einem Steuerberater arbeiten. Und genau mit diesem haben wir die wichtigen Punkte rund um die Steuererklärung besprochen.

 

Für-Gründer.de: Hallo Herr Reichert, Gründer und Selbstständige werden spätestens nach dem Abschluss des ersten Geschäftsjahres mit dem Thema Steuererklärung konfrontiert. Wer ist in Deutschland eigentlich alles dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Andreas Reichert von felix1.de: Grundsätzlich gilt: Jeder, der in Deutschland Steuern zahlt, muss auch eine Steuererklärung abgeben. Die Grenze ist dabei identisch mit dem Freibetrag von derzeit 8.354 Euro pro Jahr, der jedem Steuerpflichtigen zusteht. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Selbstständige und Gewerbetreibende kommen beispielsweise nicht um die Abgabe ihrer Steuererklärungen herum.

Für-Gründer.de: Was gehört bei Gründern und Unternehmern alles zu einer Steuererklärung?


Andreas Reichert von felix1.de: Das hängt unter anderem von der Gesellschaftsform ab. Während Freiberufler unter bestimmten Umständen nur eine Einkommensteuererklärung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgegeben müssen, sieht es bei Gewerbetreibenden anders aus.

Hier sind üblicherweise neben der Einkommensteuererklärung auch noch Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung einzureichen. Kapitalgesellschaften oder Gewerbetreibende, die 500.000 Euro Jahresumsatz oder mehr haben, sind zudem bilanzierungspflichtig und müssen somit auch den Jahresabschluss mit abgeben.

Office Haben Sie schon Ihre Steuererklärung gemacht? (Foto: Startup Stock Photos)

Für-Gründer.de: Wie ist in Deutschland die allgemein geltende Abgabefrist für die Steuererklärung?

Andreas Reichert von felix1.de: Die Steuererklärungen müssen zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt sein. Fällt der 31. Mai auf ein Wochenende oder einen Feiertag verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen.

Für-Gründer.de: In welchen Fällen kann die allgemein geltende Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert werden?

Andreas Reichert von felix1.de: Zur Verlängerung der Frist reicht ein formloses Anschreiben, das beim Finanzamt rechtzeitig – also spätestens zum 31. Mai – eingegangen sein muss. Das Anschreiben sollte neben dem Namen und der Steuer- bzw. Identifikationsnummer auch einen triftigen Grund für die Verlängerung enthalten. Gründe können beispielsweise fehlende Unterlagen oder längere Krankheitsphasen sein.

So kann die Abgabefrist bis maximal Ende Februar des jeweils nächsten Jahres verlängert werden. Wie lange die Frist aufgeschoben wird, liegt jedoch im Ermessen des Finanzamts. Wird ein Steuerberater mit der Erstellung der Erklärungen beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum Jahresende.

Für-Gründer.de: Sind die genannten Abgabefristen für die Steuererklärung bindend oder drohen Konsequenzen?

Andreas Reichert von felix1.de: Um Probleme zu vermeiden, sollten man seine Steuererklärungen natürlich möglichst fristgerecht einreichen. Wenn man es einmal nicht rechtzeitig schafft, ist es am besten, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sollte auch dies einmal versäumt worden sein, ist das allerdings noch lange kein Grund in Panik zu geraten.

Schafft man es, die Steuererklärung mit nur einer kleinen Verspätung von beispielsweise einer Woche noch abzugeben, hat das oft keine nennenswerten Konsequenzen. Besonders dann, wenn der Steuerpflichtige bis dahin noch nicht negativ aufgefallen ist.

Zwar hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag zu berechnen, üblicherweise wird in solchen Fällen jedoch zunächst ein Erinnerungsschreiben verschickt, in dem eine neue Frist gesetzt wird. Lässt man auch diese untätig verstreichen, kommt es in der Regel zur Festsetzung eines Versäumniszuschlags in Verbindung mit einer erneuten Aufforderung die Erklärung einzureichen.


Alternativ kann das Finanzamt die steuerpflichtigen Einkünfte des Betreffenden auch schätzen und einen entsprechenden Bescheid erlassen. Dies befreit den Steuerpflichtigen jedoch nicht von der Abgabe seiner Steuererklärung.

Andreas Reichert von felix1.de Andreas Reichert von felix1.de

Für-Gründer.de: Wie hoch kann der Verspätungszuschlag ausfallen und wie wird er berechnet?


Andreas Reichert von felix1.de: Der Verspätungszuschlag darf bis zu 10 % der festgesetzten Steuer nicht übersteigen. Die Obergrenze beträgt 25.000 Euro. Grundlage der Berechnung ist dabei stets die gesamte Steuerschuld des jeweiligen Jahres.

Ein Beispiel:

  • Die für ein Jahr insgesamt geschuldete Umsatzsteuer eines Unternehmers beträgt 20.000 Euro.
  • Über die rechtzeitig abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen hat der Unternehmer bereits 18.000 Euro von dieser Schuld beglichen.
  • Der Versäumniszuschlag darf daher maximal 10 % der 20.000 also 2.000 Euro betragen.
  • Die Höhe der Abschlusszahlung, die in diesem Fall ebenfalls 2.000 Euro beträgt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

Für-Gründer.de: Ein Selbstständiger verpasst die durch das Finanzamt bereits verlängerte Abgabefrist um einige Tage. Wie sollte er nun am besten vorgehen?

Andreas Reichert von felix1.de: In jedem Fall sollte schnellst möglich mit der Finanzverwaltung in Kontakt getreten werden. Wenn es sich bei der Verspätung wirklich nur um ein paar Tage handelt und der Steuerpflichtige seine Steuererklärung nicht chronisch zu spät abgibt, ist es gut möglich, dass das Finanzamt noch einmal ein Auge zudrückt. Man sollte allerdings in so einem Fall schon mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Für-Gründer.de: Welche Tipps können Sie Gründern und Selbstständigen abschließend geben, um den gesamten Prozess von Erstellung bis hin zur Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern?


Andreas Reichert von felix1.de: Am einfachsten ist es natürlich, einen Steuerberater zu beauftragen. Damit spart man sich nicht nur die Arbeit, sondern profitiert auch von der Fachkompetenz des Profis. Wer die Steuer dennoch selbst machen will, sollte sich rechtzeitig damit beschäftigen.

Idealerweise setzt man sich einen festen Termin, an dem man die Steuererklärung machen will, und hält sich dann auch daran. Und sollte man es dennoch einmal nicht fristgerecht schaffen: Rechtzeitig Fristverlängerung beantragen. Keinesfalls sollte man das Finanzamt ignorieren, denn das wird am Ende immer teuer und sorgt für zusätzliche Arbeit.

Für-Gründer.de: Vielen Dank für das Interview.

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