5th Avenue Insolvenz: EU-Sanktionen treffen deutschen Zigarrenimporteur

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Ein deutsches Unternehmen gerät in die Insolvenz, obwohl ihm selbst kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Auslöser sind EU-Sanktionen gegen einen mittelbaren Gesellschafter – mit Folgen bis hin zum blockierten Zahlungsverkehr. Der Fall des Premium-Zigarrenimporteurs 5th Avenue zeigt, wie schnell internationale Beteiligungsstrukturen zum existenziellen Risiko werden können.

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Gebündelte Premium-Zigarren auf einem Verkaufstresen
Premium-Zigarren stehen im Mittelpunkt des Geschäfts von 5th Avenue. Der deutsche Importeur befindet sich nach eigenen Angaben infolge externer Umstände im Insolvenzeröffnungsverfahren. Bild: Thibault Luycx / Pexels.

Premium-Zigarrenimporteur landet im Insolvenzverfahren

Der deutsche Importeur 5th Avenue Products Trading GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ordnete am 9. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. André Berbuer bestellt.

Das Unternehmen aus Baden-Württemberg ist der offizielle Vertriebspartner für kubanische Habanos in Deutschland, Österreich und Polen. Dazu zählen bekannte Premium-Marken wie Cohiba, Montecristo oder Partagás. Bereits wenige Tage vor dem Insolvenzantrag hatte 5th Avenue seine Lieferungen an Händler vorerst eingestellt.

Bemerkenswert ist vor allem der Grund für die Krise. Nach Angaben des Unternehmens liegen die Ursachen nicht im operativen Geschäft. 5th Avenue spricht stattdessen von "außergewöhnlichen externen Umständen", die den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigt hätten.

Hinter diesen Umständen stehen offenbar internationale Finanzsanktionen. Sie richten sich nicht gegen 5th Avenue selbst. Dennoch sollen sie den Zahlungsverkehr des Importeurs so stark eingeschränkt haben, dass das Unternehmen schließlich Insolvenzantrag stellen musste.

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Menschenrechtsverletzungen und Betrugsvorwürfe

Die EU-Sanktionen richten sich nicht gegen 5th Avenue selbst. Im Mittelpunkt stehen vielmehr der kambodschanische Unternehmer Chen Zhi und die von ihm geführte Prince Holding Group. Die EU setzte beide am 30. Juli 2026 auf ihre Sanktionsliste.

Der Rat der Europäischen Union wirft der Unternehmensgruppe schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit sogenannten Scam-Centern in Südostasien vor. Dazu zählen Menschenhandel, Folter und andere Formen grausamer oder unmenschlicher Behandlung. Chen Zhi wird von der EU eine zentrale Rolle innerhalb der Gruppe zugeschrieben.

Entscheidend ist deshalb die Frage, wie die Sanktionen trotzdem bis zu einem deutschen Importeur durchschlagen konnten. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hängt das mit der mittelbaren Beteiligungsstruktur des Unternehmens zusammen. Über mehrere Gesellschaften soll eine Verbindung zwischen dem sanktionierten Chen Zhi und dem kubanischen Zigarrenhersteller Habanos bestehen, der wiederum an 5th Avenue beteiligt ist.

Damit wird der Fall wirtschaftlich ungewöhnlich: Ein Unternehmen muss nicht selbst auf einer Sanktionsliste stehen, damit internationale Finanzsanktionen seinen Zahlungsverkehr belasten können. Wie genau dieser Mechanismus funktioniert, zeigt die Beteiligungskette hinter 5th Avenue.

Beteiligungskette mit weitreichenden Folgen

Die Verbindung zwischen Chen Zhi und 5th Avenue führt über mehrere Unternehmen. 5th Avenue gehört zu 80 % der spanischen Altabana S.L. Weitere 20 % hält die Villiger Söhne GmbH. Die aktuelle Gesellschafterstruktur ist im Handelsregister hinterlegt.

Altabana wiederum gehört zum internationalen Geschäft rund um Habanos. Als Imperial Brands dieses Geschäft 2020 verkaufte, gingen unter anderem 50 % an Habanos S.A. und 50 % an die Allied Cigar Corporation. Branchenberichte bringen Allied Cigar mit dem Firmengeflecht von Chen Zhi und der Prince Group in Verbindung.

Damit entsteht eine Beteiligungskette, die von Chen Zhi über mehrere Gesellschaften bis zum deutschen Importeur reicht. Chen Zhi ist also nicht unmittelbar Gesellschafter von 5th Avenue. Entscheidend ist seine mittelbare wirtschaftliche Verbindung über die darüberliegenden Gesellschaften.

Genau diese Konstruktion macht den Fall so ungewöhnlich. Sanktionen können auch dann Folgen entfalten, wenn zwischen einer gelisteten Person und einem Unternehmen mehrere Beteiligungsstufen liegen. Für Banken und Geschäftspartner stellt sich dann die Frage, ob Zahlungen oder andere wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt einem sanktionierten Akteur zugutekommen könnten.

Bei 5th Avenue soll diese Prüfung schließlich den Zahlungsverkehr so stark eingeschränkt haben, dass der laufende Betrieb nicht mehr wie gewohnt möglich war. Damit wird aus einer weit entfernten Eigentümerstruktur plötzlich ein ganz konkretes Problem für ein deutsches Unternehmen.

Wenn vorhandenes Geld plötzlich nicht mehr verfügbar ist

Für ein Unternehmen kann eine solche Sanktion schnell existenzbedrohend werden. Denn entscheidend ist nicht nur, wie viel Geld auf den Konten liegt, sondern ob das Unternehmen darüber verfügen kann.

Die EU-Finanzsanktionen sehen vor, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sanktionierter Personen und Unternehmen einzufrieren. Zudem dürfen ihnen grundsätzlich weder direkt noch indirekt Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesbank kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Im Fall von 5th Avenue soll genau diese Situation zum Problem geworden sein. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters seien die Vermögenswerte des Importeurs seit Ende August eingefroren worden. Zahlungen könnten deshalb nur noch erfolgen, wenn sie von der Bundesbank freigegeben werden.

Das führt zu einem ungewöhnlichen Widerspruch: Ein Unternehmen kann Geld besitzen und trotzdem seine Rechnungen nicht mehr rechtzeitig bezahlen. Bleiben etwa Löhne, Lieferantenrechnungen oder andere fällige Verbindlichkeiten liegen, kann daraus eine akute Liquiditätskrise entstehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter versucht nun nach eigenen Angaben, weitere Freigaben mit den zuständigen Behörden zu erreichen. Gelingt das, könnte 5th Avenue zumindest einen Teil des Zahlungsverkehrs wieder aufnehmen.

Diese Verbindungen sollten Unternehmen prüfen

Der Fall 5th Avenue zeigt: Der direkte Geschäftspartner allein reicht bei einer Risikoprüfung nicht immer aus. Entscheidend kann auch sein, wem ein Unternehmen gehört und wer es tatsächlich kontrolliert.

Besonders aufmerksam sollten Unternehmen bei Geschäften mit Bezug zu bestehenden Sanktionsregimen sein, etwa Russland, Belarus oder Iran. Auch Gesellschaften in anderen Ländern können problematisch werden, wenn hinter ihnen sanktionierte Personen oder Unternehmen stehen.

Das BAFA nennt dafür konkrete Warnsignale. Dazu gehören auffällige Eigentümerwechsel, Verbindungen zu sanktionierten Akteuren, ungewöhnliche Lieferwege oder fehlende Angaben zum Endempfänger.

Wichtig ist deshalb nicht nur: Mit wem mache ich Geschäfte? Sondern auch: Wer steht dahinter? Wer Eigentümerstrukturen und Zahlungswege regelmäßig prüft, kann Sanktionsrisiken früher erkennen.

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