Firmenwagen vs. Privatwagen: Die richtige Wahl für Gründer

|
Inspiration

Für viele Unternehmen gehören Firmenwagen zum Fuhrpark dazu, andere Gründer nutzen lieber ihren Privatwagen. Wichtig ist ein Auto auf jeden Fall. Mit dem Wagen ist das Transportieren von Waren oder Akten möglich. Ebenso sind Termine außer Haus mit Kunden oder Geschäftspartnern praktisch möglich. Doch lohnt sich die Anschaffung eines Firmenwagens oder reicht ein Privatwagen völlig aus?

Ob sich für euch ein Firmenwagen lohnt, hängt von eurem Bedarf ab. (Zamrznuti tonovi@stock.adobe.com)

Was ist bei Nutzung eines Firmenwagens für Gründer zu bedenken?

Ganz gleich, ob Gründer einen Firmenwagen oder Privatwagen für ihre Geschäfte nutzen möchten: Sie sollten stets an einen hervorragenden Versicherungsschutz denken, um auf allen Wegen abgesichert zu sein. Gründer, die aufgrund von Stress, Terminen und Gesprächen kaum Zeit für Versicherungsvergleiche haben, können auch eine digitale Autoversicherung abschließen. Somit können sie nicht nur Geld, sondern gleichzeitig auch wertvolle Zeit einsparen. 

Gründer, die sich jedoch gegen den Privatwagen entscheiden und lieber einen Firmenwagen wählen, sollten einige Punkte bedenken. Wie sinnvoll die Anschaffung ist, hängt zunächst vom Nutzungsverhalten ab. Ein Firmenwagen kann nämlich nur dann zum Betriebsvermögen gezählt werden, wenn dieser zu 50 Prozent betrieblich verwendet wird. Ist das der Fall, dann lohnt sich ein Firmenwagen auf jeden Fall. Gründer können die Kosten für die Anschaffung und weitere Kosten sogar steuerlich absetzen. 

Gründer, die einen Firmenwagen und keinen Privatwagen verwenden möchten, müssen jedoch einige Regelungen beachten. Wer einen Firmenwagen privat nutzt, ist verpflichtet, die Privatnutzung bei den Steuern zu berücksichtigen. Dabei stehen Unternehmern zwei Varianten zur Verfügung: die 1-Prozent-Regelung sowie das Führen eines Fahrtenbuches. 

Die 1-Prozent-Regelung

Ein Unternehmer, der viel mit einem Firmenauto unterwegs ist, kann pauschal einen Prozent des Bruttobetrags vom Inlandslistenpreis des Fahrzeuges von der Steuer absetzen. Dieser Steuersatz ist monatlich zu berücksichtigen. Zusätzlich kommt zu jedem gefahrenen Kilometer, den Gründer zurücklegen, eine weitere Besteuerung in Höhe von 0,03 Prozent des Bruttoinlandslistenpreises hinzu. Dieser Prozentsatz ist für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz vorgesehen. 

Somit können Gründer ein Zusatzeinkommen sowie geldwerte Vorteile genießen. Allerdings sind diese Einnahmen wiederum zu versteuern. Das sollten Gründer daher bei der Berechnung beherzigen. Alternativ zur 1-Prozent-Regelung können Unternehmer auch ein Fahrtenbuch anlegen. 

Fahrtenbuch führen

Möchte ein Gründer seinen Firmenwagen privat nutzen, kann er alternativ zur Ein-Prozent-Regelung ebenso ein Fahrtenbuch anlegen. In diesem sind alle Fahrten akribisch dokumentiert. Dabei gilt: Je lückenloser das Fahrtenbuch, desto mehr lässt sich hinsichtlich der Steuern herausholen. Neben dem Datum sind genauer Kilometerstand, Name der Firma sowie Name von Geschäftspartner und Ziel einzutragen. Auch Umwege und Grund für die Fahrt sind aufzuführen. Anschließend ist jeder gefahrene Kilometer einzutragen. Heimfahrten sind hingegen gesondert im Fahrtenbuch zu vermerken. Aus diesen Belegen lassen sich die Anteile für private und geschäftliche Fahrten genau festhalten. Die Betriebskosten sind anschließend anteilig zu ermitteln.

Hinweis: Sind Falschangaben bei der Führung des Fahrtenbuchs offensichtlich, erkennt das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht an. Um Fehler zu vermeiden, ist ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch ratsam. Hier gilt es jedoch auch, jede Fahrt genau einzutragen. Nachträgliche Änderungen erkennt das Finanzamt ebenfalls nicht an. 

Welche Vorzüge hat die Nutzung eines Privatwagens für Gründer?

Es gibt viele Gründer, die auf einen Firmenwagen verzichten und zum Privatfahrzeug greifen. Die Fahrten vom Heim zur Arbeit können sie dennoch steuerlich absetzen. Jede Fahrt ist in der Steuererklärung in den Werbungskosten zu hinterlegen. Allerdings lässt sich nur der Weg zur Arbeit berücksichtigen. Für weitere Fahrten sind Reisekosten mit Abrechnungen zu erstellen. 

Wichtig ist, dass das Privatauto nicht automatisch zum betrieblichen Vermögen hinzugezählt werden kann. Hierfür gilt es einige Regeln zu beachten. Liegt die Verwendung des privaten Fahrzeuges für Dienstfahrten bei unter 10 Prozent, zählt das Auto nicht zum Betriebsvermögen. Es bleibt Privatvermögen. Liegt der Nutzungsanteil allerdings für Geschäftsfahrten zwischen 10 und 15 Prozent, ist es dem Gründer überlassen, ob das Fahrzeug privat bleibt oder dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Wird der Privatwagen mehr als 50 Prozent für geschäftliche Belange verwendet, ist es kategorisch zum Betriebsvermögen zu zählen. 

Was ist besser: Ein Firmenwagen oder ein Privatwagen für Gründer?

Beide Varianten können für Gründer sinnvoll sein. Welches Modell sie wählen, hängt stark vom eigenen Nutzungsverhalten ab und ist daher im Vorfeld genau zu bedenken. Nutzen Gründer einen Firmenwagen weniger als die Hälfte für Geschäfte, überwiegt der private Nutzrahmen. Dann müssen Selbständige ein Fahrtenbuch führen. Wird das Fahrzeug hingegen mehr als 50 Prozent zu Geschäftszwecken verwendet, gehört es direkt zum Betriebsvermögen. In diesem Zusammenhang lassen sich nahezu alle Kosten zu den Betriebsausgaben zählen. 

Die Anschaffung eines Firmenwagens kann sich lohnen – vor allem in steuerlicher Hinsicht. Erkennt das Finanzamt ein Firmenfahrzeug an, berechnet es einen speziellen Betrag, der zum Gewinn des Geschäftsjahres hinzugefügt wird. Daher ist es für Neugründer ratsam, sich zunächst keinen Firmenwagen zuzulegen, sondern erst einmal abzuwarten.

Steigen jedoch die Einnahmen, kann überlegt werden, ob ein Firmenwagen in Betracht zu ziehen ist. Ein Firmenwagen kann schließlich gerade in der Anfangszeit eine finanzielle Belastung darstellen. Oftmals reicht ein Privatwagen zudem aus, um verschiedene Geschäftspartner, Kunden und andere Termine zu erreichen. Anschließend gilt: Ein Firmenwagen kann sich immer lohnen. Je höher der Listenpreis des Fahrzeuges ist und je weniger Gründer das Auto für private Zwecke nutzen, desto sinnvoller ist das Führen eines Fahrtenbuches. 

zurück