Smart-TVs und mehr Black Friday: Diese Fernseher-Deals lohnen sich wirklich

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Vom OLED-TV bis zum 75-Zoll-Riesen: Während der Black Week fallen die Preise bekannter TV-Marken spürbar. Wir stellen die besten Deals bei LG, Samsung, Philips und Co. vor. Außerdem erklären wir, unter welchen Bedingungen sich der Kauf sogar steuerlich absetzen lässt.

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Die besten Fernseher-Deals zum Black Friday
Im Bereich Technik lässt sich am Black Friday erfahrungsgemäß besonders sparen. Wir haben die besten Fernseher-Deals zusammengetragen.

Smart-TVs

55-Zoll Fernseher

65-Zoll Fernseher

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Fernseher zur Black Week: So profitieren Selbstständige

Ob im Besprechungsraum oder am Empfang: Wird der Fernseher im Unternehmen eingesetzt, lässt er sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Entscheidend ist, dass das Gerät überwiegend beruflich genutzt wird (über 50 %). Eine rein private Nutzung erkennt das Finanzamt nicht an.

Abschreibung eines Fernsehers: Das gilt für Unternehmen

Fernseher zählen steuerlich zu den sogenannten abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Das heißt: Ihre Anschaffungskosten dürfen nicht auf einmal, sondern über mehrere Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Die Grundlage dafür bildet die sogenannte AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung). Für Fernseher sieht diese aktuell eine Nutzungsdauer von sieben Jahren vor.

Wann ist eine Sofortabschreibung möglich?

Liegt der Kaufpreis eines Fernsehers unterhalb der gesetzlichen Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), darf das Gerät im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Zurzeit liegt diese Schwelle bei 800 € netto. Das kann besonders für kleinere Modelle oder bei starken Rabatten während der Black Week interessant sein.

Wie erfolgt die steuerliche Zuordnung?

Damit das Finanzamt den Fernseher als Betriebsausgabe anerkennt, muss er dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Das bedeutet: Der Kauf muss eindeutig dem Unternehmen zuzuordnen sein. Idealerweise erfolgt er über das Geschäftskonto, mit Rechnung auf das Unternehmen und klarer Dokumentation. Eine gemischte Nutzung (privat + beruflich) ist nur bei nachvollziehbarer Dokumentation möglich. Ohne belastbare Nachweise ist eine Durchsetzung des Abzugs oft nicht möglich.

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