Abschreibung bereits drei Jahre vor dem Kauf nutzen
Über die zinslose Steuerstundung soll die Eigenkapitalbildung der Betriebe verbessert werden. Das Gesetz lässt zu, dass durch den Abzug ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Der durch einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) entstandene Verlust kann sogar mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Auch der Verlustrücktrag oder der Verlustvortrag auf andere Jahre ist möglich.
Fragen und Antworten zum Investitionsabzugsbetrag
Wer darf einen IAB bilden?
- Einnahmen-Überschuss-Rechner bis zu einem Gewinn von 100.000 Euro im Jahr der Bildung
Für welche Arten von Investitionen ist der IAB möglich?
- Neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Wie viel darf maximal vorgezogen abgeschrieben werden?
- Maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten
Was will das Finanzamt über die geplante Investition wissen?
- Funktion des Investitionsguts und Anschaffungskosten
Wie viele Jahre vor dem Kauf darf man den IAB bilden?
- drei Jahre
Wie lange muss der mit dem IAB gekaufte Gegenstand im Betrieb bleiben?
- Bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres
Zu wie viel Prozent muss der mithilfe des IAB angeschaffte Gegenstand betrieblich genutzt werden?
- Mindestens 90 % bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres
Wie hoch darf die vorgezogene Abschreibung höchstens sein?
- Alle vorhandenen Abzugsbeträge zusammen maximal 200.000 Euro
Wann wird der IAB wieder aufgelöst, wenn man doch nicht investiert?
- Jederzeit, spätestens mit Ablauf des Investitionszeitraumes (3 Jahre)
Was passiert steuerlich, wenn nicht investiert wird?
- Rückwirkende Erhöhung des Gewinns im Jahr der Bildung; Steuernachforderung wird bei einem ab dem Veranlagungszeitraum 2013 gebildeten IAB verzinst.
Antrag auf den Investitionsabzugsbetrag in Steuererklärung
Wer Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermeiden will, sollte einen IAB so früh wie möglich beantragen. Wer seine Steuererklärungen früh abgibt, wird einen IAB meist zu einem Zeitpunkt beantragen, an dem die geplante Investition noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall akzeptiert die Finanzverwaltung problemlos einen erstmaligen Antrag oder einen Änderungsantrag, wenn dieser bereits in der Steuererklärung oder spätestens nach der erstmaligen Steuerfestsetzung innerhalb der Einspruchsfrist gestellt wird.
Wird die Steuererklärung spät abgegeben, kann es vorkommen, dass zu diesem Zeitpunkt die Investition bereits durchgeführt ist. Auch in diesem Fall spielt das Finanzamt mit, wenn der Antrag auf IAB bereits in der Steuererklärung oder innerhalb der Einspruchsfrist gestellt wird. Konkret könnte ein Antrag auf den Investitionsabzugsbetrag für anzuschaffende Büromöbel wie folgt aussehen:
Funktion des Wirtschaftsgutes | (Netto-) Anschaffungskosten | Investitions-abzugsbetrag | in % | |||
---|---|---|---|---|---|---|
1 Schreibtisch | 920 € | 368 € | 40 | |||
1 Schreibtischlampe | 230 € | 92 € | 40 | |||
1 Bürostuhl | 500 € | 200 € | 40 | |||
1 Rollcontainer | 125 € | 50 € | 40 | |||
1 Sideboard | 360 € | 144 € | 40 | |||
1 Bücherregal | 310 € | 124 € | 40 | |||
1 Aktenschrank | 450 € | 180 € | 40 | |||
1 Besprechungstisch | 870 € | 348 € | 40 | |||
3 Besuchersessel (baugleich) | 570 € | 228 € | 40 | |||
Gesamtbeträge | 4.335 € | 1.734 € | 40 |
Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.734 Euro wird in der Steuererklärung in die Zeile 65 des Vordrucks Anlage EÜR eingetragen (Angabe gilt für das Formular Anlage EÜR 2012).
Hinweis: Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, gehen bei der Ermittlung des Abzugsbetrages von den Netto-Anschaffungskosten aus. Kleinunternehmer und andere Unternehmer mit steuerbefreiten Umsätzen legen der Berechnung die Brutto-Anschaffungskosten zugrunde.
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