Fachbeitrag: Steuerliche Sachverhalte bei der GmbH

Auf Für-Gründer.de finden Sie Fachbeiträge rund um die Themen Existenzgründung und Selbstständigkeit. Diese Fachbeiträge werden von Experten der jeweiligen Fachrichtung verfasst.

In diesem Absatz finden Sie einen Beitrag zum Thema: Geschäftsführervergütung oder Abgeltungssteuer auf die Dividende? Für-Gründer.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen und neue Erkenntnisse für Ihre Existenzgründung. Unsere 20 Schritte zu Ihrer Gründung gibt es hier.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Geschäftsführervergütung oder Abgeltungsteuer?

Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15% stellt sich seit Einführung der Abgeltungsteuer für die Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften die Frage, ob der Bezug einer Leistungsvergütung oder eine Gewinnausschüttung günstiger ist. Bisher wurde in der Regel einer Geschäftsführervergütung - ggf. auch mit gewinnabhängigen Bestandteilen - der Vorzug gegeben, die als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirkt. Dies hat insbesondere bei höheren Geschäftsführergehältern immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt über die Angemessenheit der Vergütung geführt.

  • Die Abgeltungsteuer auf die Dividende lohnt sich nicht bei einer wesentlichen Beteiligung

Unter Einbeziehung aller steuerlichen Aspekte - wie z.B. der lokalen Gewerbesteuerbelastung - kann sich jedoch ergeben, dass für eine Gesellschaft und ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in der Gesamtsicht eine der Abgeltungsteuer auf die Dividende unterliegende Gewinnausschüttung steuerlich vorteilhafter ist.

Zur Entscheidung in der Frage ob eine Dividendenausschüttung mit Abgeltungsteuer oder eine Leistungsvergütung an den Geschäftsführer zu zahlen ist, muss eine umfassende, alle Faktoren auf Seiten der GmbH wie Ihrer Gesellschafter einschließende Prüfung und Beratung zeigen. Einzubeziehen sind dabei auch weitere Aspekte wie die Option, die Gewinnausschüttung beim Gesellschafter unter Nutzung des Teileinkünfteverfahrens der tariflichen Besteuerung zu unterwerfen und dabei weiterhin Werbungkosten im Zusammenhang mit der GmbH-Beteiliung geltend machen zu können.

Um die komplexe Wahl zwischen einer Dividendenausschüttung mit Abgeltungsteuer und einer Leistungsvergütung an den Geschäftsführer treffen zu können, ist eine umfangreiche Beratung bezüglich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen vonnöten.

Alternative: Spardosen GmbH

Ein anderer Ausdruck für Aktien, die den Mantel einer GmbH nutzen, ist die „Spardosen GmbH“. Anleger können durch die Spardosen GmbH die Nachteile der Abgeltungsteuer umgehen, da Dividenden, die innerhalb einer GmbH erzielt werden von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind. Die anfallenden Kosten im Rahmen der Vermögensverwaltung und Finanzierung sind zudem innerhalb einer GmbH als Betriebsausgaben absetzbar.

  • Verwaltung von Vermögen innerhalb einer GmbH – durch die „Spardosen GmbH“

Ein großes Kapitalvermögen wird somit nicht, wie sonst üblich, durch die Abgeltungsteuer geschmälert, wenn es in eine „Spardosen GmbH“ investiert wird.

Der Gewinn einer GmbH ist nahezu steuerfrei, sofern die Gewinne nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Die Planung und Gestaltung einer solchen GmbH sollte reiflich überlegt und die Vor- und Nachteile genau abgewogen werden. Der steuerliche Aspekt muss dabei ausführlich und fachlich fundiert bedacht werden. Bei der Umwandlung von Vermögen in eine Spardosen GmbH hilft ein kompetenter Steuerberater weiter.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.